Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1345 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachfrage auf Antwort der Landesregierung bezüglich der Kleinen Anfrage zur Fragestunde (Drucksache Nr. 18/1180): 8. Kann Finanzminister Reinhold Hilbers den Anforderungen an das Aufsichtsratsmandat bei der NORD/LB gerecht werden? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 04.07.2018 - Drs. 18/1239 an die Staatskanzlei übersandt am 14.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 31.07.2018, gezeichnet In Vertretung Doris Nordmann Vorbemerkung des Abgeordneten In der Antwort des Finanzministeriums wird auf das Eignungsprüfungsverfahren von Herrn Minister Reinhold Hilbers als Aufsichtsratsmitglied der NORD/LB verwiesen. Grundlage der Prüfung ist der „Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ der Europäischen Zentralbank. In der Vorbemerkung der Landesregierung heißt es, dass zur Prüfung des Zeitaufwandes „eine Übersicht der Wahrnehmung sämtlicher Mandate sowie eine detaillierte Kalkulation des erforderlichen Zeitaufwands eingereicht“ wurde. Laut Leitfaden ist die Zahl der Leitungsund Aufsichtsmandate, die ein Mitglied des Leitungsorgans eines Instituts innehaben darf, das im Sinne der CRD IV von erheblicher Bedeutung ist, auf ein Leitungsmandat mit zwei Aufsichtsmandaten oder vier Aufsichtsmandate beschränkt. Vorbemerkung der Landesregierung Auf die Ausführungen in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage für die Fragestunde (Drucksache Nr. 18/1180 Nr. 8): „Kann Finanzminister Reinhold Hilbers den Anforderungen an das Aufsichtsratsmandat bei der NORD/LB gerecht werden?“ wird verwiesen. Ergänzend nimmt die Landesregierung wie folgt Stellung: Mitglieder in Aufsichtsgremien von Kreditinstituten, die dem KWG unterliegen, müssen gemäß § 25 d Abs. 1 KWG zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Entsprechend dem Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit der EZB hat in erster Linie das beaufsichtigte Unternehmen, die NORD/LB, eine Sorgfaltsprüfung und die Beurteilung der Eignung des zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieds durchzuführen und im Rahmen ihrer Verantwortung die fortlaufende Eignung sicherzustellen. Die NORD/LB ist verpflichtet, der EZB und BaFin alle notwendigen Informationen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen nachzuliefern. Die der BaFin/EZB zur Beurteilung der Frage der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit von Herrn Minister Reinhold Hilbers von der NORD/LB eingereichten Unterlagen wurden seitens der Aufsicht im Rahmen eines Eignungsprüfungsverfahrens geprüft. Im Ergebnis hat die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1345 2 EZB mit Schreiben vom 11.05.2018 darüber informiert, dass der EZB-Rat auf der Grundlage eines Beschlussentwurfs des Aufsichtsgremiums nach Art. 26 Abs. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates beschlossen hat, keine Einwände gegen die Bestellung von Herrn Minister Reinhold Hilbers zum Aufsichtsratsvorsitzenden der NORD/LB zu erheben. 1. Welcher zeitliche Aufwand wurde für die in Antwort 2 der Anfrage genannten Funktionen und Mandate des Ministers Reinhold Hilbers kalkuliert (bitte in Aufwand nach Tagen und Stunden angeben)? Im Rahmen der Durchführung des Eignungsprüfungsverfahrens durch die EZB wurden die Funktionen von Herrn Reinhold Hilbers als Finanzminister des Landes Niedersachsen, als Abgeordneter des Landtags und als Vorsitzender des Aufsichtsrats der NORD/LB bekanntgegeben. Darüber hinaus wurde der EZB die Wahrnehmung von Tätigkeiten in den nachstehenden Aufsichtsgremien gemeldet: - Aufsichtsrat der Deutschen Messe AG, - Aufsichtsrat der Salzgitter AG, - Mitglied des Verwaltungsrates der KfW. Der an die EZB gemeldete Zeitaufwand für die von Herrn Minister Hilbers wahrgenommenen Mandate /Funktionen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. I. Mandate NORD/LB Gremientätigkeit Gremien Funktion Sitzungsfrequenz pro Jahr Vorbereitung Sitzungsdauer Nachbereitung Vorbereitung durch Fachreferat Zeitlicher Einsatz Stunden pro Jahr Angabe in Stunden je Sitzung/Termin Aufsichtsrat Vorsitz 4 reguläre Sitzungen (ggfs. a.o. Sitzungen ) 12 4 2 ja 72 Präsidial- und Nominierungsausschuss 1 stellv. Vorsitz 4 reguläre Sitzungen (ggfs. a.o. Sitzungen ) jeweils vor den Sitzungen des Aufsichtsrates 1 1 0,5 ja 10 Vergütungskontrollausschuss 2 stellv. Vorsitz 4 reguläre Sitzungen (ggfs. a. o. Sitzungen ) jeweils vor den Sitzungen des Aufsichtsrates 1 1 0,5 ja 1 Risikoausschuss Mitglied 8 reguläre Sitzungen 6 4 1 ja 88 Beirat für Öffentlichkeit und Verwaltung Mitglied 1 Sitzung 0,5 3 - ja 3,5 Sparkassenbeirat stellv. Vorsitz 1 Sitzung 0,5 3 - ja 3,5 Allgemeiner Beirat - Gesamtbeirat Vorsitz 1 Sitzung 0,5 3 - ja 3,5 Weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den NORD/LB-Mandaten Trägerspitzengespräche Leiter 2 bis 8 Sitzungen (je nach Bedarf) 4 2 2 ja 40 Jour Fixe mit Vorständen , Leiter Interne Revision, 16 Termine - 1 - ja 16 1 Themen sind weitestgehend deckungsgleich mit denen der AR-Sitzung 2 Themen sind weitestgehend deckungsgleich mit denen der AR-Sitzung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1345 3 Leiter Compliance SREP Gespräche EZB 1 Termin 10 10 4 ja 24 Fortbildung Aufsichtsrat 2 Termine - 5 1 - 12 Sonstiges (Adhoc -Meldungen, Landtagsausschuss ) 5 Termine 1 1 - ja 10 Zwischensumme 292,5 II. Weitere Mandate Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gremientätigkeit Gremien Funktion Sitzungsfrequenz pro Jahr Vorbereitung Sitzungsdauer Nachbereitung Vorbereitung durch Fachreferat Zeitlicher Einsatz Stunden pro Jahr Angabe in Stunden je Sitzung/Termin Verwaltungsrat Mitglied 3 Sitzungen 4 83 4 ja 48 Salzgitter AG Gremientätigkeit Gremien Funktion Sitzungsfrequenz pro Jahr Vorbereitung Sitzungsdauer Nachbereitung Vorbereitung durch Fachreferat Angabe in Stunden je Sitzung/Termin Aufsichtsrat Mitglied 4 Sitzungen 4 4 1 ja 36 Präsidialausschuss Mitglied 4 Sitzungen 2 2 1 ja 20 Deutsche Messe AG Gremientätigkeit Gremien Funktion Sitzungsfrequenz pro Jahr Vorbereitung Sitzungsdauer Nachbereitung Vorbereitung durch Facheferat Angabe in Stunden je Sitzung/Termin Aufsichtsrat Mitglied 2 2 4+24 2 ja 20 Präsidium Mitglied 2 1 2 1 ja 8 Strategieausschuss Mitglied 1 2 4 2 ja 8 Nominierungsausschuss Mitglied nach Bedarf Zwischensumme 140 Summe 432,5 3 inkl. Reisezeit 4 Vorgespräch von 2 Stunden Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1345 4 Gremientätigkeiten Herr Minister Hilbers: Zeitaufwand pro Woche Stunden pro Jahr Stunden pro Woche (48 Wochen im Jahr) NORD/LB 292,5 6,09 KfW 48 1,00 Salzgitter AG 56 1,16 Deutsche Messe AG 36 0,75 Summe Stunden für Gremientätigkeiten 432,5 9,00 Stunden pro Woche nachrichtlich: Landtagssitzungen (31 Tage im Jahr je 10 Stunden) 310,0 6,46 Stunden pro Woche Das Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender der Bentheimer Eisenbahn AG ist im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde nicht berücksichtigt, da Herr Minister Hilbers dieses Mandat in der Hauptversammlung im August 2018 an seinen Nachfolger übergeben wird. 2. Was sind die Ergebnisse der qualitativen Beurteilung des Zeitaufwands, und nach welcher Zählweise wurden die genannten Funktionen und Mandate des Ministers in der Kalkulation berücksichtigt? Die Eignungsprüfung durch die EZB offenbarte lt. Schreiben vom 11.05.2018 keine Umstände, die sich auf die fachliche und persönliche Eignung von Herrn Minister Reinhold Hilbers für die Wahrnehmung der mit der Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der NORD/LB verbundenen Aufgaben wesentlich auswirken könnten. Dabei wurde u. a. auch die Aufwendung von ausreichend Zeit für die Erfüllung der Aufgaben als Eignungskriterium in die Prüfung einbezogen. 3. Welche Anforderungen wurden an die Erfüllung des Aufsichtsratsmandates bei der NORD/LB an die Bankenaufsicht im Rahmen des Eignungsprüfverfahrens neben der Liste der Leitungs- und Aufsichtsratsmandate sowie der Eigenerklärung des Minister Reinhold Hilbers gemeldet (bitte nach Aufgabe und dafür erforderlichem Zeitaufwand in Tagen und Stunden aufschlüsseln)? Zur Überprüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit von Herrn Minister Reinhold Hilbers wurden von der NORD/LB die nachstehend aufgeführten Unterlagen an die Aufsicht eingereicht: - Lebenslauf von Herrn Minister Hilbers - Behördenführungszeugnis - Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Formular der Aufsicht „Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlicher Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des KWG“ sowie eine Übersicht über die Ermittlung des zeitlichen Aufwands - Formular der Aufsicht „Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts“ (Meldung der weiteren Aufsichtsmandate) - Angabe von Mandaten gemäß §15 KWG (Organkredite). Der für die Sachkundeprüfung maßgebliche Zeitaufwand ist in der Tabelle zu Antwort 1. dargestellt. (Verteilt am 03.08.2018) Drucksache 18/1345 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachfrage auf Antwort der Landesregierung bezüglich der Kleinen Anfrage zur Fragestunde (Drucksache Nr. 18/1180): 8. Kann Finanzminister Reinhold Hilbers den Anforderungen an das Aufsichtsratsmandat bei der NORD/LB gerecht werden?