Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1348 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Bedrohung von Bürgern in Eschede durch einen Asylbewerber aus dem Sudan Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 07.06.2018 - Drs. 18/1237 an die Staatskanzlei übersandt am 10.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 02.08.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Medienberichten soll im niedersächsischen Ort Eschede ein aus dem Sudan stammender Asylbewerber mit Duldungsstatus leben, dessen Name mit Tamim O. angegeben wird und der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und behördlich auffällig geworden sein soll. Hierüber wurde u. a. in der Celleschen Zeitung vom 31.03.2017 berichtet. Vorbemerkung der Landesregierung Anfragen von Mitgliedern des Landtags sind durch die Landesregierung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten, wobei die Landesregierung diesem Verlangen nach der Niedersächsischen Verfassung dann nicht zu entsprechen braucht, wenn zu befürchten ist, dass durch die vollständige Beantwortung schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. So liegt es hier. Nach Einschätzung der Landesregierung steht zu befürchten, dass durch die Beantwortung einzelner Fragen schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Der betroffene Ausländer, welcher die Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter erhalten hat und dem deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetzes zu erteilen war - der mithin nicht vollziehbar ausreisepflichtig ist - wird zwar nicht mit vollständigem Namen genannt, jedoch ist aufgrund der Tatsache, dass bisher ausführlich über diesen in den öffentlichen Medien berichtet wurde, dieser für involvierte oder interessierte Personen individualisierbar. Teilweise wurde der Betroffene in einzelnen Berichterstattungen sogar deutlich erkennbar wiedergegeben. Aufgrund der geringen Größe des Ortes Eschede ist eine Identifizierung des Betroffenen unschwer möglich. Bei der Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich garantierten Auskunftsrecht des Landtages und dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist ausschlaggebend, dass die Antworten zu einzelnen Fragen Informationen beinhalten, die datenschutzrechtlich als besonders sensibel zu betrachten sind. Aufgrund dessen sieht sich die Landesregierung an der vollständigen Beantwortung dieser Fragestellung gehindert. Um dem parlamentarischen Informationsrecht dennoch weitestgehend zur Geltung zu verhelfen, wird auf die Möglichkeit verwiesen, einzelne Fragen in vertraulicher Form, z. B. durch Unterrichtung im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Innenausschusses, zu beantworten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1348 2 Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 5 ist der Eingriff in das Rechts auf informationelle Selbstbestimmung derart weitgehend und unverhältnismäßig, dass von der Beantwortung gänzlich abgesehen werden muss. 1. Wann ist der besagte Asylbewerber auf welchem Wege nach Deutschland eingereist, und seit wann hält er sich in Eschede auf? Der Betroffene ist im September 2015 eingereist und erschien am 20.09.2015 in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), Standort Braunschweig. Nach den eigenen Angaben im Asylverfahren ist er über Ägypten, Türkei, Griechenland und die sogenannte Balkan-Route eingereist . Er wurde am 03.12.2015 dem Landkreis Celle zugewiesen und hält sich seit dem 03.12.2015 in Eschede auf. 2. Wie genau ist die Person bisher polizeilich in Erscheinung getreten oder behördlich auffällig geworden (bitte chronologisch alle Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und sonstige polizeilich und anderweitig behördlich erfassten Vorkommnisse nach Datum auflisten)? Eine Beantwortung kann nur in vertraulicher Form erfolgen, auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Lau t Medienberich ten wurde das Innenmin is te rium vom örtlichen Bürgermeis te r in fo rmie rt. Inwieweit is t das Innenmin is te rium b is her in d ies e r Ange legenhe it tä tig geworden ? Mit Telefongespräch vom 14.02.2017 und E-Mails vom 16.02. und 14.03.2017 informierte der Landrat des Landkreises Celle über Verhaltensauffälligkeiten eines ihm zugewiesenen Asylbewerbers und bat hierbei das Ministerium für Inneres und Sport (MI) um Unterstützung. Das MI unterstützt die Kommunen in entsprechenden Fällen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten. Aufgrund der Bitte des Landrates des Landkreises Celle hat das MI u. a. die Möglichkeit einer „Rücknahme“ des Asylbewerbers aus der Kommune in die LAB NI geprüft. Eine solche ist gegenwärtig nur in sehr engen Grenzen möglich, da es sich rechtlich betrachtet um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes handelt. Dies wäre beispielsweise möglich, wenn die Verteilentscheidung rechtswidrig gewesen wäre oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen wäre. Hierfür lagen jedoch keine Anhaltspunkte vor. Nach weiterer Prüfung der Sach- und Rechtslage hat das MI am 27.03.2017 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schließlich um eine priorisierte Bearbeitung des Asylantrages gebeten. Die Ausländerbehörde des Landkreises Celle ist nach dem vom Ministerium erteilten Hinweis auf die Möglichkeit einer Priorisierung des Asylverfahrens am 30.03.2017 ebenfalls mit einem entsprechenden Anliegen an das BAMF herangetreten. Aufgrund der daraufhin vom BAMF getroffenen Entscheidung war dem Betreffenden eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Im Übrigen sind mit der Beendigung der Wohnverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und der Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern die Kommunen für diese zuständig. Die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei im MI hat drei Beschwerden einer betroffenen Bürgerin vom November 2016, März 2017 und Mai/Juni 2018 bearbeitet, die sich auf das polizeiliche Tätigwerden in dieser Angelegenheit bezogen. Die Beschwerdestelle veranlasste bereits anlässlich der ersten Beschwerde, dass der betroffenen Bürgerin außerhalb der üblichen Möglichkeiten , in akuten Fällen polizeiliche Hilfe anzufordern, ein fester polizeilicher Ansprechpartner zur Seite gestellt wurde. Polizeiliches Fehlverhalten stellte die Beschwerdestelle bei keiner der drei Beschwerden fest. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1348 3 4. Der ö rtliche Landra t Klaus Wis we s o ll das Innenminis te rium gebe ten haben zu veranlas s en , den As ylbewerber in e ine Landes aufnahmee inrich tung zu überführen. Was wurde da raufh in wann veranlas s t? Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 5. Exis tie rt e in ps ych ia tris ches Gutach ten über bes ag ten Sudanes en? Wenn ja , von wem wurde es wann zu we lchem Zweck in Auftrag gegeben , und was s ind d ie wes en tlichen Aus s agen da rin? Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Verteilt am 06.08.2018) Drucksache 18/1348 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Bedrohung von Bürgern in Eschede durch einen Asylbewerber aus dem Sudan