Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Welche Probleme gibt es bei der Zuverlässigkeit von Bergbauunternehmen? Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 10.07.2018 - Drs. 18/1283 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 07.08.2018, gezeichnet Der. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Im Niedersächsischen Ministerialblatt, Ausgabe 15/2018, veröffentlichte das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine öffentliche Zustellung des Widerrufs einer Aufsuchungserlaubnis an die Rhenium Technology Corporation. Demnach kann das LBEG keine Anschrift des Erlaubnisinhabers ermitteln. Vorbemerkung der Landesregierung Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat im September 2017 der Samarium Tennessine Corporation (nach Namensänderung: Rhenium Technology Corporation) die bergrechtliche Erlaubnis „Erzbergwerke Niedersachsen“ zur Aufsuchung von Kupfer, Zink, Blei und Silber zwischen Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld erteilt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Geschäftsführung der Rhenium Technology Corporation die erforderliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht besitzt. Gemäß § 18 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BbergG) ist die Erlaubnis zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Die Zustellung des Widerrufs an die Adresse des Unternehmens in den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht erfolgreich durchgeführt werden. Das entsprechende Übersendungsschreiben ist mit dem Hinweis „Return to sender“ zurückgesandt worden. Sodann hat das LBEG auf das verwaltungsrechtlich vorgesehene Instrument der öffentlichen Zustellung zurückgegriffen. Bergbauberechtigungen 1. Sind dem LBEG in den vergangenen fünf Jahren weitere Fälle unbekannter Anschriften von Bergbauberechtigten bzw. als Bergbaubetreibende tätigen Unternehmen in Niedersachsen bekannt geworden? Fälle unbekannter Anschriften von Inhabern von Bergbauberechtigungen bzw. Unternehmen, die in Niedersachsen auf der Grundlage des Bundesberggesetzes Bergbau betreiben, lagen und liegen beim LBEG nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 2 2. Waren mit der Erteilung der Erlaubnis an die Rhenium Technology Corporation Sicherheitsleistungen erhoben worden? Nach § 56 Abs. 2 des BBergG kann lediglich die Zulassung eines Betriebsplans von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht werden. Dagegen ist gesetzlich keine Möglichkeit vorgesehen, eine Sicherheit bei der Erteilung von bergrechtlichen Erlaubnissen zu fordern. 3. Mit welchen Angaben hat die Rhenium Technology Corporation ihre Eignung und Leistungsfähigkeit gegenüber dem Bergamt glaubhaft gemacht? Die Antragstellerin hatte über ein in Deutschland ansässiges Planungsbüro einen Antrag mit umfangreichen Anlagen vorgelegt. Darunter befanden sich u. a. ein Handelsregisterauszug, ein Geschäftsbericht , eine Erklärung über die Finanzausstattung des Unternehmens sowie Aufstellungen über die Beschäftigten und die Organisationsstruktur des Unternehmens. 4. Wie viele Bergbauberechtigungen wurden in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren verwehrt oder widerrufen (bitte getrennt vermerken) aufgrund von a) nicht zu ermittelnder Adresse oder zweifelhafter Identität des Antragstellers, b) fehlender wirtschaftlicher oder finanzieller Leistungsfähigkeit, c) mangelnder Zuverlässigkeit, d) unzureichender Abarbeitung des Aufsuchungs- bzw. Gewinnungsprogramms, e) sonstigen Gründen? Die Fragen 4 a) bis e) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den letzten fünf Jahren ist ausschließlich die Erlaubnis der Rhenium Technology Corporation widerrufen worden. Weitere Bergbauberechtigungen sind in den letzten fünf Jahren aus keinem der genannten Gründe verwehrt oder widerrufen worden. 5. Welche Bergbauberechtigungen in Niedersachsen wurden in 2018 erteilt oder verlängert (bitte jeweils Name und Größe des Feldes, Antragsteller sowie Datum von Antrag und Erteilung angeben)? Erteilung von Bergbauberechtigungen in 2018 (Stand 24. Juli 2018): Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Antragsteller Antrag (Datum ) Erteilung (Datum) Erlaubnis Burgwedel 65.667.500 Techn. Universität Clausthal 24.04.2017 06.02.2018 Bewilligung Staffhorst V 16.900.100 Wintershall Holding GmbH 28.09.2017 23.02.2018 Bewilligung Lüben-West 658.400 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG 18.09.2017 12.03.2018 Bewilligung Sinstorf 1.256.200 Mobil Erdgas-Erdöl GmbH 05.12.2017 16.03.2018 Bewilligung Wense 10.079.600 RDG Niedersachsen GmbH 02.08.2017 19.01.2018 Bewilligung Lüben 61.000 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG 02.09.2015 16.01.2018 Bewilligung Fehndorf 8.458.000 Wintershall Holding GmbH 27.02.2017 11.01.2018 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 3 Verlängerung von Bergbauberechtigungen in 2018 (Stand 24. Juli 2018): Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Antragsteller Antrag (Datum ) Erteilung (Datum) Erlaubnis Rotenburg 230.129.400 DEA Deutsche Erdoel AG 05.02.2018 31.05.2018 Erlaubnis Hamwiede 443.404.400 Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG 07.02.2018 31.05.2018 Erlaubnis Scholen 549.495.290 Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG 23.01.2018 31.05.2018 Erlaubnis Harpstedt 449.758.200 Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG 23.01.2018 25.05.2018 Erlaubnis Ahrensheide 428.768.823 Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG 23.01.2018 26.05.2018 Erlaubnis B 20008/71 2.572.000.000 Wintershall Holding GmbH 22.11.2017 22.05.2018 Erlaubnis Göttingen 111.988.700 Georg-August- Universität Göttingen 15.12.2017 30.04.2018 Erlaubnis Hannover- Buchholz 24.998.000 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 12.10.2017 25.04.2018 Erlaubnis NE3-0001-01 884.000.000 Wintershall Holding GmbH 05.01.2018 05.04.2018 Erlaubnis Geldsackplate 285.985.400 Hansa Hydrocarbons Limited 18.12.2017 08.03.2018 Bewilligung Großes Meer I 876.500 Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG 07.11.2017 22.05.2018 Bewilligung Böstlingen 83.100 Mobil Erdgas-Erdöl GmbH 01.07.2017 13.02.2018 6. Für welche Bergbauberechtigungen liegen derzeit Anträge auf Erteilung oder Verlängerung vor (bitte jeweils Name und Größe des Feldes, Antragsteller sowie Datum des Antrags angeben)? Übersicht über eingegangene Anträge auf Erteilung einer Bergbauberechtigung (Stand: 24. Juli 2018): Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Antragsteller Antrag (Datum) Erlaubnis Alfeld-Elze III 91.832.100 5P Energy GmbH 23.05.2018 Übersicht über eingegangene Anträge auf Verlängerung einer Bergbauberechtigung (Stand: 24. Juli 2018): Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Antragsteller Antrag (Datum) Erlaubnis Dümmersee Uchte 843.900.000 Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG 06.07.2018 Erlaubnis Heemsen- Verkleinerung 244.999.900 RDG Niedersachsen GmbH 27.04.2018 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 4 Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Antragsteller Antrag (Datum) Erlaubnis Munster 106.385.500 Stadtwerke Munster -Bispingen GmbH 15.01.2018 Bewilligung Fuhrberg- Thönse I 24.987.751 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG 29.06.2018 Bewilligung Fuhrberg- Thönse II 24.987.501 Deutz Erdgas GmbH & Co. KG 20.06.2018 Bewilligung Nienhagener Heide 19.249.400 Wintershall Holding GmbH 24.05.2018 7. Welche Sicherheitsleistungen wurden jeweils erhoben oder sollen erhoben werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. Wie erfolgt die Prüfung einer hinreichenden Leistungsfähigkeit der Antragsteller, und welche Kriterien gelangen dabei zur Anwendung? Eine bergrechtliche Erlaubnis ist zu erteilen, sofern dem kein Versagungsgrund des § 11 BBergG entgegensteht. Die Leistungsfähigkeit des Antragstellers ist hierbei kein explizit genanntes Kriterium , allerdings betreffen die Nr. 3 und 7 des § 11 BBergG diesen Aspekt. So ist die Erlaubnis zu versagen, wenn kein Arbeitsprogramm vorliegt, in dem insbesondere dargelegt ist, dass die vorgesehenen Aufsuchungs- oder Gewinnungsarbeiten hinsichtlich Art, Umfang und Zweck ausreichend sind und in einem angemessenen Zeitraum erfolgen (fachliche Leistungsfähigkeit, § 11 Nr. 3 BBergG). Auch die bei einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken oder zur großräumigen Aufsuchung oder einer Bewilligung zur Gewinnung fehlende Glaubhaftmachung, dass die für eine ordnungsgemäße Aufsuchung oder Gewinnung und der damit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBergG im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erforderlichen Mittel aufgebracht werden können , stellt einen Versagungsgrund dar (finanzielle Leistungsfähigkeit, § 11 Nr. 7 BBergG). Zur Prüfung der fachlichen Leistungsfähigkeit beurteilt das LBEG auf der Grundlage des vorzulegenden Arbeitsprogramms, ob die Aufsuchung sinnvoll und planmäßig durchgeführt wird. Aus dem Arbeitsprogramm ergibt sich ein Maßstab für die bei der Erteilung, der Verlängerung (§ 16 Abs. 4 BBergG) und dem Widerruf (§ 18 Abs. 2 und 3 BBergG) der Erlaubnis sowie bei Antragskonkurrenzen (§ 14 Abs. 2 BBergG) notwendige Beurteilung, ob die Aufsuchung der rohstoffwirtschaftlichen Zielsetzung des Gesetzes (§ 1 Abs. 1 BBergG) entspricht. Das LBEG prüft die Vereinbarkeit des Arbeitsprogramms mit den gesetzlichen Anforderungen, um zu verhindern, dass durch unsachgemäße oder mangelhafte Aufsuchungsarbeiten die Erschließung von Rohstoffvorkommen blockiert und eine rohstoffwirtschaftlich unerwünschte Vorratshaltung betrieben wird. Ebenfalls überprüft das LBEG, ob der Antragsteller ein realistisches Arbeitsprogramm vorlegt, das seinen finanziellen, technischen und personellen Möglichkeiten entspricht. Die Bejahung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfordert die konkrete Darlegung des Antragstellers , dass er die Finanzierung durch Eigenmittel oder Fremdkapital verlässlich gewährleisten kann. Der Maßstab für die Höhe der Aufsuchungs- bzw. Gewinnungskosten ergibt sich hierbei aus dem Arbeitsprogramm. Der Finanzierungsnachweis muss sich grundsätzlich auf die gesamte im Arbeitsprogramm dargestellte Aufsuchung beziehen. 9. Wie viele Bergbauberechtigungen sind in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren erloschen bzw. wurden verkleinert (bitte jeweils Name und Größe des Feldes sowie Berechtigungsinhaber angeben)? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 5 Übersicht über die in den letzten fünf Jahren (01.01.2013 bis 31.12.2017) durch Zeitablauf /Aufhebung erloschenen Bergbauberechtigungen: Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Berechtigungsinhaber (zum Zeitpunkt des Erlöschens) Erlaubnis Aschen 64.297.400 Realm Energy Operations Corporation Erlaubnis B 20 008/52 941.108.500 Neptune Energy Deutschland GmbH; Shell Exploration und Produktion Deutschland GmbH Erlaubnis B 20 008/55 465.038.400 Wintershall Holding GmbH Erlaubnis Clara 23.997.900 Sager Meer Energy GmbH Erlaubnis Emden-Barenburg 79.451.000 Stadtwerke Emden GmbH Erlaubnis Emlichheim-West 99.250.600 Dollegoor GmbH Erlaubnis Hahnenhorn 399.874.400 RWE-DEA AG Erlaubnis Hannover-Langenhagen 86.615.100 Flughafen Hannover- Langenhagen GmbH Erlaubnis Heede 137.389.700 HAT Fahrzeugerprobungen GmbH Erlaubnis Horstberg 24.995.000 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Erlaubnis Jemgum 401.304.605 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Erlaubnis Leer 370.000.000 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Erlaubnis Lüchow 259.383.600 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Erlaubnis Lüdersfeld 23.704.200 Archimedes Facility- Management GmbH Erlaubnis Lüneburg-Verkleinerung 419.857.600 RDG Niedersachsen GmbH Erlaubnis Misburg 225.417.000 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Erlaubnis Munster (Sole) 106.385.500 Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH Erlaubnis Oldendorf Verkleinerung 406.860.200 RDG Niedersachsen GmbH Erlaubnis Rautenberg 2.379.672.500 RWE-DEA AG Erlaubnis Scharnhorst-Restfläche 383.818.300 RWE-DEA AG Erlaubnis Simonswolde 256.266.000 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Erlaubnis Simonswolde- Verkleinerung 71.582.500 Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Erlaubnis Sittensen 330.604.700 PRD Energy GmbH Erlaubnis Sögel 141.516.600 M.A.I.S Projektentwicklung GmbH Erlaubnis Steinhorst Verkleinerung 588.812.400 PRD Energy GmbH Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 6 Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Berechtigungsinhaber (zum Zeitpunkt des Erlöschens) Erlaubnis Uelzen 933.301.700 PRD Energy GmbH Erlaubnis Vorhop-Südost 94.168.500 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Erlaubnis Wildes Moor 394.881.247 Wintershall Holding GmbH Erlaubnis Wittmund 1.004.385.100 PRD Energy GmbH Erlaubnis Wolfenbüttel 821.941.400 Wintershall Holding GmbH Erlaubnis Wolfsburg 1.248.379.200 Wolfsburg Hydrocarbons GmbH Erlaubnis Wunstorf 109.137.800 Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG Bewilligung Bersenbrück-Menslage I 24.999.275 DEA Deutsche Erdoel AG Bewilligung Bersenbrück-Menslage II 24.998.338 DEA Deutsche Erdoel AG Bewilligung Broistedt 4.578.300 PRD Energy GmbH Bewilligung Delphin 9.205.400 ReGe Hamburg Projekt- Realisierungsgesellschaft mbH Bewilligung Dreilingen 17.670.600 Wintershall Holding GmbH Bewilligung Emden 1.800 Henri und Eske Nannen- Stiftung Bewilligung Emden-Erweiterung I 600 Henri und Eske Nannen- Stiftung Bewilligung Etzel K307-Nord 16 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K307-Süd 1.005 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K308 16.271 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K309-Ost 3.123 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K309-West 49.161 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K310 1.647 IVG Institutional Funds GmbH Bewilligung Etzel K311 2.378 IVG Institutional Funds GmbH Bewilligung Etzel K316 2.925 IVG Institutional Funds GmbH Bewilligung Etzel K316-Ost 11.824 IVG Institutional Funds GmbH Bewilligung Etzel K324-Süd 1.409 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 7 Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Berechtigungsinhaber (zum Zeitpunkt des Erlöschens) Bewilligung Etzel K324-West 1.444 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K331 2.881 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K334-Nord 6.243 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel K334-Süd 699 TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bewilligung Etzel-Süd 2.356.100 IVG Caverns GmbH Bewilligung Eystrup 5.299.700 Tulip Oil Holding B.V. Bewilligung Groothusen-Greetsiel I 24.596.802 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Bewilligung Groothusen-Uttum I 7.998.880 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Bewilligung HBH 1 6.245.000 Hansestadt Bremisches Hafenamt Bewilligung Hohenassel 4.388.000 PRD Energy GmbH Bewilligung Holxen 13.776.500 Wintershall Holding GmbH Bewilligung JadeWeserPort I 12.580.800 Land Niedersachsen Bewilligung Juist-Leybucht I 8.498.980 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Bewilligung Leiferde 3.884.600 DEA Deutsche Erdoel AG Bewilligung Meckelfeld 37.067.400 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Bewilligung Mölme 13.761.300 PRD Energy GmbH Bewilligung Neuenhaus II 20.053.974 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Bewilligung Nordsee 2 7.456.400 Nordsee Nassbagger- und Tiefbaugesellschaft mbH Bewilligung Oberg 8.000.800 PRD Energy GmbH Bewilligung Scheerhorn I 4.169.335 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Bewilligung Scheerhorn II 4.153.168 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Bewilligung Volkensen 11.667.800 PRD Energy GmbH Bewilligung Wesendorf 37.300 DEA Deutsche Erdoel AG Bergwerkseigentum - - - Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 8 Übersicht über die in den letzten fünf Jahren (01.01.2013 bis 31.12.2017) verkleinerten Bergbauberechtigungen : Berechtigungsform Name Größe des Feldes (m²) Berechtigungsinhaber (zum Zeitpunkt der Verkleinerung) Erlaubnis B 20 008/72 1.540.000.000 Wintershall Holding GmbH Erlaubnis Bedekaspel-Erweiterung 521.184.200 GDF SUEZ E&P DEUTSCH- LAND GMBH Erlaubnis Bramsche-Erweiterung 2.740.341.100 BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Erlaubnis Hameln 1.882.205.600 Wintershall Holding GmbH Erlaubnis Heemsen 403.237.600 Kimmeridge GmbH Erlaubnis Lüneburg 696.803.200 Kimmeridge GmbH Erlaubnis Oldendorf 846.753.900 Kimmeridge GmbH Erlaubnis Steinhorst 682.013.200 PRD Energy GmbH Erlaubnis Verden 380.239.102 DEA Deutsche Erdoel AG Erlaubnis Westharz 698.370.000 Harz Minerals GmbH Bewilligung Bersenbrück-Menslage- Westrum I 24.998.704 DEA Deutsche Erdoel AG Bewilligung Bokel-Hankensbüttel I 4.400.000 Hermann v. Rautenkranz Internationale Tiefbohr GmbH & Co. KG Bewilligung Oberlanger Tenge- Fehndorf I 24.997.011 Wintershall Holding GmbH Bewilligung Sottorf-Ost I 4.387.133 Mobil Erdgas-Erdöl GmbH Bewilligung Staffhorst I 24.029.859 Wintershall Holding GmbH Bewilligung Wettrup-Holte A 11.681.642 Hermann v. Rautenkranz Internationale Tiefbohr GmbH & Co. KG 10. Wie hat sich die Fläche aller Erlaubnisfelder in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2017 ist die Fläche der Erlaubnisfelder von rund 25 900 km² auf rund 15 950 km² zurückgegangen, was einer Reduzierung um 38 % entspricht. 11. Welchen Anteil an der Landesfläche machen die Erlaubnisfelder aus? Ausgehend von einer Fläche des Landes Niedersachsen von rund 47 600 km² werden aktuell rund 14 750 km² (31 %) von Erlaubnisfeldern überdeckt. Beteiligung der Öffentlichkeit 12. Über welche der nachstehenden Vorgänge im Hinblick auf Bergbauberechtigungen (Erlaubnis der Aufsuchung bzw. Bewilligung der Gewinnung) unterrichtet die Bergbehörde die allgemeine Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung oder auf sonstigen Wegen: a) Antrag auf Erteilung, b) Erteilung, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 9 c) Verlängerung, d) Übertragung auf Dritte, e) Erlöschen, f) Rückgabe, g) Widerruf? Die Fragen 12 a) bis g) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BBergG sieht ausschließlich für den Fall der Rückgabe eine öffentliche Bekanntmachung vor (§ 19 Abs. 2 BBergG). Zu Erteilungen erfolgt eine Pressemitteilung des LBEG. Darüber hinaus erhalten Gebietskörperschaften, die eine Stellungnahme im Antragsverfahren abgaben, eine Abschrift des Bescheids. Abgesehen von dem Antrag auf eine Erteilung erfolgt bei allen in der Frage unter b) bis g) genannten Vorgängen eine Dokumentation der Veränderungen auf dem NIBIS Kartenserver mit arbeitsprozessual abhängiger Aktualität, dies gewöhnlich innerhalb einer Woche ab Statusänderung. Zu a) bis c) wird zudem auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 13. Wie informiert die Bergbehörde über diese Vorgänge die unmittelbar betroffene Öffentlichkeit wie Anwohnerinnen und Anwohner der Bergbauberechtigungsfelder, Flächenund Immobilieneigentümer? Das BBergG sieht keine Informationspflichten gegenüber diesem Personenkreise über entsprechende Anträge vor. Mit der Zuteilung einer Bergbauberechtigung erfolgt lediglich eine Rechtevergabe , durch welche Dritte von den zugeteilten Rechten ausgeschlossen werden. Mit dieser Rechtevergabe ist keine Zulassung von tatsächlichen Aufsuchungs- oder Gewinnungshandlungen verbunden. Da das Interesse der Öffentlichkeit an den Aktivitäten der rohstoffgewinnenden Industrie zugenommen hat, informiert das LBEG auf Basis eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr vom 11.06.2014 (Information und Möglichkeit der Stellungnahme von Gemeinden bei Anträgen auf Vergabe von Bergbauberechtigungen - bekanntgegeben über die kommunalen Spitzenverbände) neben den berührten Landkreisen und kreisfreien Städten auch die Gemeinden über Anträge auf Zuteilung von Bergbauberechtigungen. Bergbauvorhaben (Betriebsplanebene) 14. Welche genehmigten Bergbauvorhaben der letzten fünf Jahre sind nach Kenntnis des LBEG aufgrund von Insolvenz, Unternehmensliquidation oder zurückgezogener externer oder interner Finanzierungszusagen nicht umgesetzt oder bis auf Weiteres zurückgestellt worden? Der Landesregierung sind keine Vorhaben bekannt, die aufgrund von Insolvenz oder Unternehmensliquidation nicht umgesetzt worden sind. Zu unternehmensinteren Gründen wie beispielsweise zurückgezogenen externen oder internen Finanzierungszusagen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 15. Welche Betriebsplangenehmigungen sind in den letzten fünf Jahren infolge fehlender Umsetzung widerrufen worden oder erloschen? Der Landesregierung sind keine Betriebsplanverfahren bekannt, die in den letzten fünf Jahren infolge fehlender Umsetzung widerrufen worden wären oder erloschen sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1363 10 16. Sind dem LBEG Fälle genehmigter oder in Genehmigung befindlicher Vorhaben bekannt , deren Umsetzung derzeit nicht absehbar ist? Derartige Vorhaben sind der Landesregierung nicht bekannt. 17. Für welche Betriebsplangenehmigungen der letzten fünf Jahre wurden Sicherheitsleistungen erhoben? Bei der Erstzulassung des Hauptbetriebsplans (HBP) eines Betriebs, der entsprechend dem BBergG unter das Bergrecht fällt, wird eine Sicherheitsleistung gefordert. Insofern wurde in allen Fällen der letzten fünf Jahre eine Sicherheitsleistung erhoben. Altlasten 18. Sind dem Bergamt aus den letzten fünf Jahren Fälle durch Insolvenz, Liquidation oder sonstige Geschäftsaufgabe verwaister Bergbaueinrichtungen bekannt? Grundsätzlich sind im Bezirk des LBEG keine solchen Fälle bekannt. Zu zwei derzeit laufenden Verfahren kann die Landesregierung vor deren Abschluss keine Stellungnahme abgeben. 19. Hat das LBEG in den letzten fünf Jahren von hinterlegten Sicherheitsleistungen zum Rückbau oder zur Beseitigung von Bergbaufolgen Gebrauch machen müssen? Das LBEG hat in den letzten fünf Jahren in keinem Fall von einer Sicherheitsleistung Gebrauch machen müssen. (Verteilt am 09.08.2018) Drucksache 18/1363 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-mens der Landesregierung Welche Probleme gibt es bei der Zuverlässigkeit von Bergbauunternehmen?