Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1364 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten im Jahr 2018 Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 29.06.2018 - Drs. 18/1268 an die Staatskanzlei übersandt am 17.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 07.08.2018, gezeichnet Barbara Otte-Kinast Vorbemerkung der Abgeordneten In seiner 11. Sitzung der 18. Wahlperiode hat der Landtag am 18. April 2018 einen Änderungsantrag (Drucksache 18/705) angenommen, in welchem die Landesregierung aufgefordert wird, Gespräche zur Reduzierung bzw. zur Aufgabe des betäubungslosen Tötens aufgrund der Ausnahmegenehmigung des Tierschutzgesetzes mit den Religionsgemeinschaften fortzusetzen. Gleichzeitig findet vom 22. August bis zum 25. August 2018 das islamische Opferfest statt. Auch wenn in einigen Fällen schon auf die Methode der Elektrokurzzeitbetäubung beim rituellen Schlachten anlässlich vorgenannten Festes zurückgegriffen wird, kann doch die Variante des betäubungslosen Schlachtens - des sogenannten Schächtens - weiterhin angewandt werden. In diesem Zusammenhang stelle ich die folgenden Fragen an die Landesregierung. 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten wurden bis jetzt im Jahr 2018 beantragt? In Niedersachsen wurde im Jahre 2018 bisher eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten gemäß § 2 a Abs.2 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) beantragt. 2. Wie viele der o. g. Anträge führten im Jahr 2018 zu einer Genehmigung? In Niedersachsen wurde im Jahre 2018 bisher keine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten gemäß § 2 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG erteilt (Stand 30.07.2018). 3. Wie viele Tiere sollen auf Grundlage dieser Genehmigungen geschlachtet werden? Siehe Antwort auf Frage 2 (2018 wurde mit Stand 30.07.2018 keine Genehmigung erteilt). 4. Wer hat die Ausnahmegenehmigungen beantragt? Auf die Antworten in den Drucksachen 18/727 (Nr. 3), 18/807 (Nr. 3), 18/920 (Frage 1 der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 43) sowie 18/1227 (Nr. 3) zu den vorausgegangenen Kleinen Anfragen wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1364 2 5. Welches Veterinäramt bzw. welcher Landkreis ist in diesen Fällen jeweils konkret zuständig? Auf die Antworten in den Drucksachen 18/920 (Frage 2 der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 43) sowie 18/1227 zu den vorausgegangenen Kleinen Anfragen wird verwiesen. 6. Welche Schritte hat die Landesregierung konkret unternommen, um - wie der Änderungsantrag (Drucksache 18/705) fordert - eine Reduzierung bzw. Aufgabe der Praxis des betäubungslosen Schlachtens zu erreichen? Die Fragen 6. und 7. werden gemeinsam beantwortet. Mit Entscheidung des Landtages vom 18.04.2018 (Drs. 18/721) wurde die Landesregierung aufgefordert, Gespräche zur Reduzierung bzw. zur Aufgabe des betäubungslosen Tötens aufgrund der Ausnahmegenehmigung nach § 4 des Tierschutzgesetzes mit den Religionsgemeinschaften fortzusetzen. Die Landesregierung kommt dieser Aufforderung derzeit nach. Der diesbezügliche Bericht der Landesregierung wird dem Landtag bis zum 01.10.2018 vorgelegt werden. Der Bericht wird sowohl die bis dahin erfolgten als auch die dann noch ausstehenden Maßnahmen umfassen. 7. Welche zukünftigen Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um den Vorgaben aus dem o. g. Änderungsantrag nachzukommen? Siehe Antwort auf Frage 6. (Verteilt am 09.08.2018) Drucksache 18/1364 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten im Jahr 2018