Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Was kostet ein Studium? Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 03.07.2018 - Drs. 18/1253 an die Staatskanzlei übersandt am 09.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 08.08.2018, gezeichnet Björn Thümler Vorbemerkung der Abgeordneten Studieren verursacht Kosten. Sowohl für die Studierenden als auch für die öffentliche Hand ergeben sich zu zahlende Beträge. Die von den Studierenden getragenen Kosten für ein Studium setzen sich aus mehreren Elementen zusammen. Dazu gehören neben dem Lebensunterhalt die Semesterbeiträge der Universitäten, Gebühren für die Bibliotheksnutzung, weitere Entgelte und Krankenversicherungsbeiträge. Die Höhe der Semesterbeiträge an den Universitäten in Niedersachsen ist dabei offenbar sehr unterschiedlich (HAZ, 02.02.2017). Ein Studium an einer niedersächsischen Fachhochschule oder Universität kostet zudem die öffentliche Hand Geld. Diese Kosten sind von vielen Faktoren abhängig, beispielsweise dem Studienfach , der Hochschule und dem angestrebten Abschluss. Vorbemerkung der Landesregierung Der Semesterbeitrag setzt sich an den niedersächsischen Hochschulen im Regelfall zusammen aus - dem Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) (einheitlich 75 Euro), - dem Studierendenschaftsbeitrag gemäß § 20 NHG (in dessen Rahmen von den Studierendenschaften u. a. auch der Beitrag für das studentische Semesterticket festgelegt wird) und - dem Studentenwerksbeitrag gemäß § 70 NHG. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 NHG erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung für Ihren Träger von den Studierenden für jedes Semester einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 75 Euro. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 NHG sind hiervon ausgenommen: 1. ausländische Studierende, die eingeschrieben werden a) aufgrund eines zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommens oder einer Hochschulpartnerschaft , soweit Gegenseitigkeit besteht, oder Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 2 b) im Rahmen von Förderprogrammen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden, 2. Studierende, die für ein ganzes Semester oder Trimester beurlaubt sind, 3. Studierende, die ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium für ein Promotionsstudium oder gleichstehendes Studium erhalten, und 4. Studierende an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. Gemäß § 11 Abs. 3 NHG wird der Verwaltungskostenbeitrag erhoben für das Leistungsangebot der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Hierzu zählt insbesondere das Leistungsangebot der Verwaltungseinrichtungen für die Immatrikulation, für Prüfungen, für Praktika, für Studienberatung ohne Studienfachberatung und für akademische Auslandsangelegenheiten. Nicht dazu gehört das Leistungsangebot zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung sowie in Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren für den Hochschulzugang und die Hochschulzulassung . Die Hochschulen erheben von den Studierenden außerdem bei Immatrikulation oder Rückmeldung die Beiträge für die Studierendenschaft gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 NHG und für die Studentenwerke gemäß § 70 Abs. 1 Satz 2 NHG und leiten diese an die Studierendenschaft und die Studentenwerke weiter. Die Höhe der Beiträge für die Studierendenschaft setzt diese selbst durch eine Beitragsordnung fest. Die Studierendenschaft legt außerdem in eigener Zuständigkeit fest, ob und gegebenenfalls für welche Strecken von welchen Verkehrsanbietern Angebote in das jeweilige Semesterticket übernommen werden. Hierdurch entstehen an den jeweiligen Hochschulen und zum Teil auch an unterschiedlichen Standorten derselben Hochschule unterschiedliche Beiträge für das Semesterticket . Zudem werden/wurden an einzelnen Hochschulen von den Studierendenschaften Fahrradselbsthilfewerkstätten betrieben oder Kulturtickets für vergünstigte Eintritte angeboten, wofür ebenfalls ein Beitrag erhoben wird. Die Beitragsordnungen der Studentenwerke werden durch den Verwaltungsrat des jeweiligen Studentenwerks (beim Studentenwerk Göttingen: Stiftungsrat), in dem stimmberechtigte Studierende jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Studentenwerks vertreten sind, erlassen. Unterschiedliche Befreiungsregelungen sind in den jeweiligen Beitragsordnungen der Studierendenschaften und der Studentenwerke getroffen worden. Hierzu zählen z. B. Befreiungen von der Zahlung der jeweiligen Beiträge bei Beurlaubung, bei Praktika außerhalb Niedersachsens bzw. bei Auslandssemestern, bei Parallelimmatrikulation an einer weiteren Hochschule (gegebenenfalls im Zuständigkeitsbereich eines zweiten Studentenwerks), bei Immatrikulation in Online-Studiengängen und für Studierende mit Beeinträchtigungen, die zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt sind. Die Landesregierung hat auf die Höhe der Beträge zur Studierendenschaft und zum Studentenwerk keinen Einfluss. Das Thema war letztmalig Gegenstand der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/2230 „Der Semesterbeitrag in Niedersachsen“. Die Antwort der Landesregierung kann der Drucksache 17/2916 entnommen werden. Auf der Grundlage der o. g. Vorschriften sind grundsätzlich alle Studierenden verpflichtet, den Semesterbeitrag bei der Immatrikulation oder Rückmeldung zu zahlen. Hinzu kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Langzeitstudiengebühr gemäß § 13 NHG kommen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge vom 11.12.2013 wurde die semesterabhängige Staffelung der Langzeitstudiengebühren durch die Festlegung einer einheitlichen Gebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester ersetzt. Zugleich wurde der Zeitraum, in dem man ohne Langzeitstudiengebühren studieren kann, verlängert. Langzeitstudiengebühren werden nach dem geltenden Hochschulgesetz (NHG) solange nicht erhoben, wie der oder die Studierende über ein Studienguthaben verfügt. Das Studienguthaben errechnet sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester (in der Regel 6 + 6 = 12 Semester). Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang. Ist das Studienguthaben allerdings erschöpft, so erhebt Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 3 die Hochschule in staatlicher Verantwortung im Studium wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro, es sei denn, die oder der Studierende ist gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 NHG von der Zahlungspflicht ausgenommen oder diese wird gemäß § 14 NHG ermäßigt oder erlassen. Außerdem erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung für die Inanspruchnahme anderer als der in § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 NHG bezeichneten Studienangebote Gebühren und Entgelte. Darüber hinaus können die Hochschulen für die Inanspruchnahme berufsbegleitender Studiengänge kostendeckende Gebühren erheben. 1. Wie hoch s ind d ie Be iträge de r S tud ie renden an den e inzelnen n ieders ächs is chen Hochs chuls tandorten , und wie s e tzen s ie s ich im Einze lnen zus ammen? Die Angaben bezogen auf das WiSe 2017/2018 können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Angaben für die Beiträge zur Studierendenschaft für die studentische Selbstverwaltung (nachfolgend: Studierendenschaft) und für das studentische Semesterticket (nachfolgend: Semesterticket ) sind getrennt ausgewiesen. Ebenfalls extra ausgewiesen sind eventuell weitere Beiträge wie für Fahrradwerkstätten bzw. Kulturtickets. Technische Universität Braunschweig Beiträge in Euro im WiSe 2017/2018 Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 14,50 Semesterticket 165,07 Fahrradwerkstatt 2,00 Studentenwerk 100,00 Gesamt 365,57 Technische Universität Clausthal Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Studentenwerk 100,00 Gesamt 185,00 Universität Hannover Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 11,09 Semesterticket 243,06 Fahrradwerkstatt 0,91 Studentenwerk 95,00 Gesamt 425,06 Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 9,57 Semesterticket 243,60 Studentenwerk 63,00 Gesamt 391,17 Universität Oldenburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 23,30 Semesterticket 181,20 Fahrradwerkstatt 2,60 Studentenwerk 68,00 Gesamt 350,10 Universität Osnabrück Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 17,50 Semesterticket 187,34 Kultur-Semesterticket 1,00 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 4 Studentenwerk 67,00 Gesamt 349,84 Hochschule für Bildende Künste (HBK) Braunschweig Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 9,50 Semesterticket 165,61 Fahrradwerkstatt 2,00 Kultursemesterticket 1,50 Studentenwerk 100,00 Gesamt 353,61 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) Standort Emmichplatz Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 13,20 Semesterticket 219,92 Studentenwerk 72,00 Gesamt 380,12 Standort Expo-Plaza Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 13,20 Semesterticket 219,92 Studentenwerk 95,00 Gesamt 403,12 Universität Vechta Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 11,30 Semesterticket 175,40 Studentenwerk 67,00 Gesamt 328,70 Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia) Standorte Wolfsburg und Wolfenbüttel Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 168,99 Studentenwerk 100,00 Gesamt 352,49 Standort Salzgitter Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 168,99 Studentenwerk 74,50 Gesamt 326,99 Standort Suderburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 139,14 Studentenwerk 100,00 Gesamt 322,64 Hochschule Hannover Standorte Linden und Expo-Plaza und Blumhardtstr. Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 18,00 Semesterticket 241,06 Studentenwerk 95,00 Gesamt 429,06 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 5 Standort Ahlem Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 18,00 Semesterticket 241,06 Studentenwerk 33,00 Gesamt 367,06 Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) Standort Hildesheim: Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Semesterticket 203,98 Studentenwerk 100,00 Gesamt 388,98 Standort Holzminden: Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Semesterticket 140,58 Studentenwerk 74,50 Gesamt 300,98 Standort Göttingen Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Semesterticket 186,38 Kulturticket ./. Studentenwerk 77,00 Gesamt 348,38 Hochschule Emden/Leer (E/L) Standort Emden Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,23 Semesterticket 177,42 Studentenwerk 68,00 Gesamt 330,65 Standort Leer Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,23 Semesterticket 177,42 Studentenwerk 0,00 Gesamt 262,65 Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (Jade HS) Standorte Wilhelmshaven und Oldenburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 15,00 Semesterticket 177,42 Studentenwerk 68,00 Gesamt 335,42 Standort Elsfleth Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 15,00 Semesterticket 177,42 Studentenwerk 61,00 Gesamt 328,42 Universität Göttingen Verwaltungskosten 75,00 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 6 Studierendenschaft 9,00 Semesterticket 166,20 Kulturticket 9,75 Studentenwerk 77,00 Gesamt 336,95 Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 9,00 Semesterticket 211,48 Studentenwerk 95,00 Gesamt 390,48 Universität Hildesheim Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 12,50 Semesterticket 194,05 Studentenwerk 100,00 Gesamt 381,55 Universität Lüneburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 17,00 Semesterticket 172,33 Studentenwerk 100,00 Gesamt 364,33 Hochschule Osnabrück Standort Osnabrück Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,70 Semesterticket 180,38 Studentenwerk 67,00 Gesamt 331,08 Standort Lingen Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,70 Semesterticket 151,65 Studentenwerk 67,00 Gesamt 302,35 2. Wie haben s ich d ies e Be iträge in den le tzten fünf J ahren en twicke lt? Die Angaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Aufgeführt wird der gesamte jeweilige Semesterbeitrag. Die Angaben für das WiSe 2013/2014 und WiSe 2014/2015 wurden der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/2230 „Der Semesterbeitrag in Niedersachsen“ entnommen (s. Drs. 17/2916). WiSe 2012/2013 WiSe 2013/2014 WiSe 2014/2015 WiSe 2015/2016 WiSe 2016/2017 Technische Universität Braunschweig 287,52 262,30 307,71 325,02 341,36 Technische Universität Clausthal 146,00 146,00 179,00 181,00 183,00 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 7 Universität Hannover 321,59 333,70 361,83 379,25 410,35 MHH 295,00 317,00 334,19 345,81 375,57 Universität Oldenburg 279,40 288,00 314,20 328,00 340,20 Universität Osnabrück 263,71 276,15 317,40 315,89 330,29 HBK Braunschweig 265,65 273,22 315,97 321,15 340,23 HMTMH Emmichplatz: Expo-Plaza: 308,42 285,42 319,27 296,27 324,26 347,26 333,30 356,30 379,64 402,64 Universität Vechta 258,10 276,65 288,45 303,77 324,97 Ostfalia Salzgitter: Suderburg: Wolfenbüttel: Wolfsburg: 187,12 231,42 246,12 202,12 202,09 244,39 261,09 217,09 215,21 278,71 297,21 297,21 227,31 280,78 310,81 310,81 251,19 304,34 336,19 336,19 HS Hannover Linden: Expo-Plaza: Ahlem: Blumhardtstraße: 320,48 320,48 267,48 297,48 341,84 341,84 288,84 318,84 373,98 373,98 316,98 350,98 388,33 388,33 331,33 365,33 417,59 417,59 355,59 394,59 HAWK Hildesheim: Holzminden: Göttingen: 288,91 225,07 246,19 307,60 237,90 276,40 352,12 272,32 307,25 359,98 295,43 302,58 364,18 277,98 305,18 Hochschule E/L Emden: Leer: 261,35 208,35 272,33 219,33 299,03 231,03 308,99 240,99 320,15 252,15 Jade HS Wilhelmshaven: Oldenburg: Elsfleth: 266,12 266,12 259,12 277,10 277,10 270,10 303,80 303,80 296,80 313,76 313,76 306,76 324,92 324,92 317,92 Universität Göttingen 235,22 250,34 289,94 291,41 305,78 TiHo 304,75 314,64 337,92 343,06 376,78 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 8 Universität Hildesheim 280,81 289,36 337,28 351,72 371,36 Universität Lüneburg 283,29 289,62 331,16 329,15 347,81 Hochschule Osnabrück Osnabrück: Lingen: 289,64 254,03 305,26 292,01 305,26 292,01 302,47 274,57 319,14 288,41 3. Bie ten e inzelne Hochs chulen finanzie lle Hilfe fü r S tud ierende an? Wenn ja , we lche, in we lcher Höhe und zu we lchen Konditionen? Den Studierenden eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten finanzieller und auch sachlicher Unterstützung - sowohl durch BAföG als auch durch Stipendien (z. B. Deutschlandstipendium, Landesstipendium , Stipendienprogramme der Hochschulen) und externe Förderprogramme (wie z. B. von Begabtenförderungswerken). Die Hochschulen bieten zudem finanzielle Hilfen für Studierende im Rahmen der gesetzlich geregelten Befreiungs- bzw. Erlassmöglichkeiten (s. Vorbemerkungen). Für die Suche nach dem „richtigen“ Stipendium bieten unter anderem die Plattformen mystipendium .de und european-funding-guide.eu einen Orientierungsrahmen. Auch mit den Stipendienlotsen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird die bundesweite und internationale Suche nach einem Stipendien - filterbar nach vielfältigen Kriterien - ermöglicht. Von den niedersächsischen Hochschulen wurde ergänzend Folgendes mitgeteilt: Technische Universität Braunschweig: Über die Carolo-Wilhelmina-Stiftung der Technischen Universität Braunschweig werden im Rahmen der „Carolo-Wilhemina-Stipendien“ Stipendien für Studierende der Hochschule vergeben. Diese Stipendien werden an Studierende vergeben, deren Studienvorhaben durch eine unsichere Finanzierung bedroht ist oder deren Studium aus rein finanziellen Gründen vor einem Abbruch steht. Die „Carolo-Wilhemina-Stipendien“ umfassen eine monatliche Förderung i. H. v. 300 Euro (zuzüglich 100 Euro/mtl. für betreute Kinder oder zu pflegende Angehörige) für die Dauer von jeweils zwei Semestern (eine Weiterförderung nach den ersten beiden Semestern ist möglich und nicht unüblich ), maximal bis zum Studienende. Voraussetzung für eine Förderung ist eine entsprechende Bedürftigkeit oder unverschuldete Notsituation der bzw. des Studierenden. Vorrangige und alternative Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel unter Berücksichtigung der individuellen persönlichen und Studiensituation der bzw. des Studierenden und der Umstände der Notsituation. Von Institutionen im universitären Umfeld werden verschiedene Stipendien, Darlehen oder Zuschussmöglichkeiten angeboten. Diese Institutionen wären z. B. (und nicht abschließend) das Studentenwerk OstNiedersachsen (http://www.stw-on.de/braunschweig/finanzen; Vermittlung der Kreditangebote der KfW- Bankengruppe, Bereitstellung eigener kurzfristiger Darlehen), der AStA der TU Braunschweig (https://www.asta.tu-braunschweig.de/; Beihilfen und kurzfristige Darlehen über den Hilfsfonds des AStA), die Stiftung Braunschweiger Bürgerpreis (http://www.buergerpreis-bs.de/), die Evangelische Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 9 Studierendengemeinde Braunschweig (esg) und die Katholische Hochschulgemeinde Braunschweig (KHG). Universität Hannover: Studienabschlussbeihilfen und einmalige Beihilfen für ausländische Studierende. Medizinische Hochschule Hannover: Die Gewährung eines Zahlungsaufschubes ist möglich. Weiterhin gibt es einen Sozialfonds, aus dem auf Antrag eine Einmalzahlung von bis zu 1 000 Euro gewährt werden kann. Hochschule Musik, Theater und Medien Hannover: In besonderen Einzelfällen unterstützt der Förderkreis der Hochschule bedürftige Studierende. Hochschule Emden/Leer: Hilfen können über den ASTA beantragt werden. Die Entscheidung über die Anträge trifft der ASTA auf der Grundlage einer entsprechenden Ordnung. Universität Göttingen: Die Universität Göttingen bietet als Unterstützungsangebote zum Thema Studienfinanzierung u. a. einen gemeinsam mit dem Studentenwerk veranstalteten, jährlichen Studienfinanzierungstag (http://www.uni-goettingen.de/de/sh/523866.html), weiterhin eine tägliche Gebührensprechstunde und eine wöchentliche Stipendienberatung im Servicebüro Studienzentrale sowie spezielle Informationen zu Finanzierungs- und Erlassmöglichkeiten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Universität Hildesheim: Die Universität Hildesheim unterhält einen Sozialfonds, der Studierenden, die in finanzielle/soziale Not geraten sind, auf Antrag eine einmalige finanzielle Unterstützung gewähren kann, um damit die Fortsetzung bzw. den Abschluss des Studiums zu ermöglichen. Nähere Informationen dazu unter: https://www.uni-hildesheim.de/sozialfonds/foerderung-aus-dem-sozialfonds/. Hochschule Osnabrück: Studierende in aktuellen Notlagen können Hilfe über den Verein „Sozialfonds für Osnabrücker Studierende e. V.“ erhalten; die Hochschule Osnabrück ist Gründungsmitglied. 4. Wie viel kostet ein einzelner Studienplatz die öffentliche Hand (bitte für jede niedersächsische Hochschule und jeden Studiengang einzeln aufführen)? Eine Beantwortung in der gewünschten Detailtiefe über die Kosten für jeden Studiengang ist nicht möglich. Bei den Bund-Länder-Vereinbarungen zum Hochschulpakt 2020 gehen Bund und Länder davon aus, dass für die Bereitstellung des erforderlichen Studienangebotes rechnerisch 22 000 Euro und ab der zweiten Programmphase 26 000 Euro je zusätzlichem Studienanfänger verteilt auf vier Jahre benötigt werden. In Niedersachsen wurden für die Vereinbarung zusätzlicher Studienanfänger landesweit einheitliche Clusterpreise definiert. Grundlage hierfür waren die verschiedenen Fächergruppen (FG) und Studienbereiche (SB). Diese Clusterpreise sind Grundlage der in den Studiengangszielvereinbarungen getroffenen Vereinbarungen über zusätzliche Studienanfängerplätze. Die Hochschulen erhalten insgesamt für jeden zusätzlichen Studienanfängerplatz vier Jahre lang den unten aufgeführten Clusterpreis pro Jahr. Jeder Studiengang kann über einen Studiengangschüssel eindeutig einem Cluster zugeordnet werden. Die Studiengangschlüssel werden vom Statistischen Bundesamt regelmäßig veröffentlicht. Die Übersicht ist als Anlage beigefügt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1366 10 Universitäten Clusterpreis in Euro pro Jahr FG Sprach- und KuWiss, FG Rechts-, Wi- und SoWiss ohne SB Wirtschaftsing., SB Mathematik 3.300 SBe Informatik, Geowiss., Geographie 4.100 SB Wirtschaftsing. 6.100 SBe Physik, Chemie, Biologie, Pharmazie, FB Agrar-, Forst- und Ernährungswiss. 8.000 FG IngWiss 8.600 Lehramtsaffine 2-Fächer-Bachelorstudiengänge Sprachen, Mathematik und Informatik Pro Fachfall 1.650 Sport, Naturwissenschaften und Technik Pro Fachfall 2.750 Kunst, Musik Pro Fachfall 3.300 Fachhochschulen FG Sprach- und KuWiss, FG Rechts-, Wi- und SoWiss ohne Medizinalfachberufe (sofern nicht grundständig) 3.850 Medizinalfachberufe, sofern nicht grundständig 2.200 FG Mathematik, Naturwiss (einschließlich Informatik, Bereich „Medien“), FG Agrar-, Forst- und Ernährungswiss., SB WiIng 5.000 FG Ing (einschließlich Seefahrt), FG Kunst, Kunstwiss. 7.700 (Verteilt am 09.08.2018) Bildung und Kultur Studierende an Hochschulen - Fächersystematik - 2016 Erschienen am 16.01.2018 Stand: Wintersemester 2016/2017 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon: +49 (0) 611 / 75 24 05 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, WS 2016/2017 Übersicht 1 Fächergruppen, Studienbereiche und Studienfächer Stand: Wintersemester 2016/2017 Erläuterungen der Systematik am Beispiel der Fächergruppe: 01 Geisteswissenschaften Systematische Nummer der Fächergruppe Text der Fächergruppe 01 Geisteswissenschaften allgemein 004 Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Sprach- und Kulturwissenschaften)1) Systematische Nummer und Text des Studienbereichs Verschlüsselung und Text des Studienfachs 01 Geisteswissenschaften 01 Geisteswissenschaften allgemein 4) 004 Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Sprach- und Kulturwissenschaften)1) 090 Lernbereich Sprach- und Kulturwissenschaften 2) 302 Medienwissenschaft 02 Evang. Theologie, -Religionslehre 161 Diakoniewissenschaft 544 Evang. Religionspädagogik, kirchliche Bildungsarbeit 053 Evang. Theologie, -Religionslehre 03 Kath. Theologie, -Religionslehre 162 Caritaswissenschaft 545 Kath. Religionspädagogik, kirchliche Bildungsarbeit 086 Kath. Theologie, -Religionslehre 04 Philosophie 169 Ethik 127 Philosophie 136 Religionswissenschaft 05 Geschichte 272 Alte Geschichte 012 Archäologie 068 Geschichte 273 Mittlere und neuere Geschichte 548 Ur- und Frühgeschichte 183 Wirtschafts-/Sozialgeschichte 06 Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 022 Bibliothekswissenschaft/-wesen (nicht an Verwaltungsfachhochschulen) 037 Dokumentationswissenschaft 07 Allgemeine und vergleichende Literaturund Sprachwissenschaft 188 Allgemeine Literaturwissenschaft 152 Allgemeine Sprachwissenschaft/ Indogermanistik 284 Angewandte Sprachwissenschaft 018 Berufsbezogene Fremdsprachenausbildung 160 Computerlinguistik 08 Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch 031 Byzantinistik 070 Griechisch 005 Klassische Philologie 095 Latein 043 Neugriechisch 09 Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik) 034 Dänisch 271 Deutsch als Fremdsprache oder als Zweitsprache 067 Germanistik/Deutsch 189 Niederdeutsch 119 Niederländisch 120 Nordistik/Skandinavistik (Nordische Philologie, Einzelsprachen a.n.g.) 10 Anglistik, Amerikanistik 006 Amerikanistik/Amerikakunde 008 Anglistik/Englisch 11 Romanistik 059 Französisch 084 Italienisch 131 Portugiesisch 137 Romanistik (Roman. Philologie, Einzelsprachen a.n.g.) 150 Spanisch 12 Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik 016 Baltistik 056 Finno-Ugristik 206 Polnisch 139 Russisch 146 Slawistik (Slaw. Philologie) 207 Sorbisch 153 Südslawisch (Bulgarisch, Serbokroatisch, Slowenisch usw.) 209 Tschechisch 130 Westslawisch (allgemein und a.n.g.) 13 Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften 001 Ägyptologie 002 Afrikanistik 010 Arabisch/Arabistik 187 Asiatische Sprachen und Kulturen/Asienwissenschaften 015 Außereuropäische Sprachen und Kulturen in Ozeanien und Amerika 073 Hebräisch/Judaistik 078 Indologie 081 Iranistik 083 Islamwissenschaft 085 Japanologie 180 Kaukasistik 122 Orientalistik/Altorientalistik 145 Sinologie/Koreanistik 158 Turkologie 14 Kulturwissenschaften i.e.S. 024 Europäische Ethnologie und Kulturwissenschaft 173 Ethnologie 174 Volkskunde 18 Islamische Studien 292 Islamische Studien 02 Sport 22 Sport, Sportwissenschaft 098 Sportpädagogik/Sportpsychologie 029 Sportwissenschaft 03 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 23 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften allgemein4) 030 Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) 1) 303 Kommunikationswissenschaft/Publizistik 154 Lernbereich Gesellschaftslehre2) 24 Regionalwissenschaften3) 038 Lateinamerika 044 Ost- und Südosteuropa 036 Sonstige Regionalwissenschaften Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, WS 2016/2017 25 Politikwissenschaften 129 Politikwissenschaft/Politologie 26 Sozialwissenschaften 147 Sozialkunde 148 Sozialwissenschaft 149 Soziologie 27 Sozialwesen 208 Soziale Arbeit 245 Sozialpädagogik 253 Sozialwesen 28 Rechtswissenschaften 135 Rechtswissenschaft 042 Wirtschaftsrecht 29 Verwaltungswissenschaften 257 Arbeits- und Berufsberatung 258 Arbeitsverwaltung 255 Archivwesen 259 Auswärtige Angelegenheiten 265 Bankwesen 262 Bibliothekswesen 260 Bundeswehrverwaltung 266 Finanzverwaltung 261 Innere Verwaltung 168 Justizvollzug 263 Polizei/Verfassungsschutz 256 Rechtspflege 264 Sozialversicherung 268 Verkehrswesen 172 Verwaltungswissenschaft/-wesen 269 Zoll- und Steuerverwaltung 30 Wirtschaftswissenschaften 011 Arbeitslehre/Wirtschaftslehre 021 Betriebswirtschaftslehre 167 Europäische Wirtschaft 304 Medienwirtschaft/Medienmanagement 182 Internationale Betriebswirtschaft/ Management 166 Sportmanagement/Sportökonomie 274 Tourismuswirtschaft 210 Verkehrswirtschaft 175 Volkswirtschaftslehre 181 Wirtschaftspädagogik 184 Wirtschaftswissenschaften 31 Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkt 464 Facility Management 179 Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkt 32 Psychologie 132 Psychologie 33 Erziehungswissenschaften 117 Ausländerpädagogik 270 Berufs- und Wirtschaftspädagogik 321 Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung 052 Erziehungswissenschaft (Pädagogik) 365 Pädagogik der frühen Kindheit 115 Grundschul-/Primarstufenpädagogik 254 Sachunterricht (einschl. Schulgarten) 361 Schulpädagogik 190 Sonderpädagogik5) 04 Mathematik, Naturwissenschaften 36 Mathematik, Naturwissenschaften allgemein4) 275 Geschichte der Mathematik und Naturwissenschaften 049 Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften)1) 186 Lernbereich Naturwissenschaften/ Sachunterricht 2) 37 Mathematik 105 Mathematik 237 Mathematische Statistik/ Wahrscheinlichkeitsrechnung 118 Technomathematik 276 Wirtschaftsmathematik 39 Physik, Astronomie 014 Astronomie, Astrophysik 128 Physik 40 Chemie 025 Biochemie 032 Chemie 096 Lebensmittelchemie 41 Pharmazie 126 Pharmazie 42 Biologie 009 Anthropologie (Humanbiologie) 026 Biologie 300 Biomedizin 282 Biotechnologie 43 Geowissenschaften (ohne Geographie) 065 Geologie/Paläontologie 385 Geoökologie 066 Geophysik 039 Geowissenschaften 110 Meteorologie 111 Mineralogie 124 Ozeanographie 44 Geographie 050 Geographie/Erdkunde 283 Biogeographie 178 Wirtschafts-/Sozialgeographie 05 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 48 Gesundheitswissenschaften allgemein4) 195 Gesundheitspädagogik 232 Gesundheitswissenschaften/ -management 233 Nichtärztliche Heilberufe/Therapien 234 Pflegewissenschaft/ -management 49 Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 107 Medizin (Allgemein-Medizin) 50 Zahnmedizin 185 Zahnmedizin 07 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften , Veterinärmedizin 51 Veterinärmedizin 156 Tiermedizin/Veterinärmedizin 57 Landespflege, Umweltgestaltung 093 Landespflege/Landschaftsgestaltung 061 Meliorationswesen 064 Naturschutz 58 Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie 138 Agrarbiologie 125 Agrarökonomie 003 Agrarwissenschaft/Landwirtschaft 028 Brauwesen/Getränketechnologie 060 Gartenbau 097 Lebensmitteltechnologie 220 Milch- und Molkereiwirtschaft 353 Pflanzenproduktion 371 Tierproduktion 227 Weinbau und Kellerwirtschaft 59 Forstwissenschaft, Holzwirtschaft 058 Forstwissenschaft, -wirtschaft 075 Holzwirtschaft 60 Ernährungs- und Haushaltswissenschaften 320 Ernährungswissenschaft 071 Haushalts- und Ernährungswissenschaft 333 Haushaltswissenschaft 08 Ingenieurwissenschaften 61 Ingenieurwesen allgemein4) 140 Angewandte Systemwissenschaften 072 Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften)1) 199 Lernbereich Technik2) 380 Mechatronik 305 Medientechnik 310 Regenerative Energien 201 Werken (technisch)/Technologie 62 Bergbau, Hüttenwesen 390 Archäometrie (Ingenieurarchäologie) 020 Bergbau/Bergtechnik 076 Hütten- und Gießereiwesen 103 Markscheidewesen 63 Maschinenbau/Verfahrenstechnik 141 Abfallwirtschaft 143 Augenoptik 033 Chemie-Ingenieurwesen/Chemietechnik 231 Druck- und Reproduktionstechnik 211 Energietechnik (ohne Elektrotechnik) 212 Feinwerktechnik 202 Fertigungs-/Produktionstechnik 215 Gesundheitstechnik 216 Glastechnik/Keramik 082 Holz-/Fasertechnik 241 Kerntechnik/Kernverfahrenstechnik 219 Kunststofftechnik 104 Maschinenbau/-wesen 108 Metalltechnik Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, WS 2016/2017 224 Physikalische Technik 144 Technische Kybernetik 225 Textil- und Bekleidungstechnik/-gewerbe 074 Transport-/Fördertechnik 457 Umwelttechnik (einschl. Recycling) 226 Verfahrenstechnik 213 Versorgungstechnik 64 Elektrotechnik und Informationstechnik 316 Elektrische Energietechnik 048 Elektrotechnik/Elektronik 157 Mikroelektronik 286 Mikrosystemtechnik 222 Kommunikations-und Informationstechnik 088 Optoelektronik 65 Verkehrstechnik, Nautik 235 Fahrzeugtechnik 057 Luft- und Raumfahrttechnik 223 Nautik/Seefahrt 142 Schiffbau/Schiffstechnik 089 Verkehrsingenieurwesen 66 Architektur, Innenarchitektur 013 Architektur 242 Innenarchitektur 67 Raumplanung 134 Raumplanung 458 Umweltschutz 68 Bauingenieurwesen 017 Bauingenieurwesen/Ingenieurbau 197 Holzbau 429 Stahlbau 094 Wasserbau 077 Wasserwirtschaft 69 Vermessungswesen 280 Kartographie 171 Vermessungswesen (Geodäsie) 70 Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwiss. Schwerpunkt 370 Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwiss. Schwerpunkt 71 Informatik 221 Bioinformatik 200 Computer- und Kommunikationstechniken 079 Informatik 123 Ingenieurinformatik/Technische Informatik 121 Medieninformatik 247 Medizinische Informatik 277 Wirtschaftsinformatik 72 Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 294 Materialwissenschaft 177 Werkstofftechnik 09 Kunst, Kunstwissenschaft 74 Kunst, Kunstwissenschaft allgemein4) 040 Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Kunst, Kunstwissenschaft)1) 091 Kunsterziehung 092 Kunstgeschichte, Kunstwissenschaft 101 Restaurierungskunde 75 Bildende Kunst 023 Bildende Kunst/Graphik 205 Bildhauerei/Plastik 204 Malerei 287 Neue Medien 76 Gestaltung 007 Angewandte Kunst 159 Edelstein- und Schmuckdesign 069 Graphikdesign/Kommunikationsgestaltung 203 Industriedesign/Produktgestaltung 116 Textilgestaltung 176 Werkerziehung 77 Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft 035 Darstellende Kunst/Bühnenkunst/Regie 054 Film und Fernsehen 102 Schauspiel 106 Tanzpädagogik 155 Theaterwissenschaft 78 Musik, Musikwissenschaft 192 Dirigieren 230 Gesang 080 Instrumentalmusik 164 Jazz und Popularmusik 193 Kirchenmusik 191 Komposition 113 Musikerziehung 114 Musikwissenschaft/-geschichte 165 Orchestermusik 163 Rhythmik 194 Tonmeister 10 Außerhalb der Studienbereichsgliederung 83 Außerhalb der Studienbereichsgliederung 196 Studienkolleg 290 Sonstige Fächer ________________________________________________________ 1) Interdisziplinäre Studiengänge, die mehrere Studienbereiche einer Fächergruppe betreffen und nicht schwerpunktmäßig zugeordnet werden können, sind hier nachzuweisen. 2) Studienfach der Lehrerausbildung, das in mehrere Studienbereiche der Fächergruppe übergreift. 3) Regionale Studien, soweit nicht einzelnen Studienbereichen oder anderen Fächergruppen zuzuordnen. 4) Studiengänge, die lediglich einer Fächergruppe, aber keinem Studienbereich zugeordnet werden können, sind hier nachzuweisen. 5) Alle Studienfächer des Studienbereiches „Sonderpädagogik“ im Studienfach „Sonderpädagogik“ zusammen gefasst. 18-01366.pdf Drucksache 18/1366 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Was kostet ein Studium? AE 18-01253 Anlage zu Frage 4 Fächersystematik.pdf Studierende an Hochschulen,Fächersystematik Übersicht, Fächergruppen, Studienbereiche und Studienfächer