Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1376 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Nachrangkapital und Eigenkapital bei der NORD/LB Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 16.07.2018 - Drs. 18/1290 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 08.08.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung des Abgeordneten Nachrangige Verbindlichkeiten werden im Falle eines Falles erst nach Befriedigung der Ansprüche aller vorrangigen Gläubiger zurückgezahlt. Das Genussrechtskapital besteht laut Geschäftsbericht bei der NORD/LB aus Namensgenussrechtskapital. Die stillen Einlagen stellen laut Geschäftsbericht aufgrund ihrer vertraglichen Ausgestaltung und ihres wirtschaftlichen Charakters Fremdkapital dar. Sie können derzeit noch zu einem größeren Teil als Ergänzungskapital oder zusätzliches Kernkapital angerechnet werden. Die NORD/LB verfügt laut Geschäftsbericht zum 31.12.2017 über 3 124 Millionen Euro nachrangige Verbindlichkeiten, 21 Millionen Euro Genussrechtskapital und 461 Millionen Euro stille Einlagen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten, das Genussrechtskapital und die stillen Einlagen werden demnach zusammen mit 183 Millionen Euro verzinst. Die Fragen beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31.12.2017. Vorbemerkung der Landesregierung Dem Finanzministerium liegen zu diesen Fragen grundsätzliche Erkenntnisse vor. Die Beantwortung der Fragen beruht im Wesentlichen auf Stellungnahmen der NORD/LB. 1. Wie setzen sich die nachrangigen Verbindlichkeiten zusammen? Die nachrangigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: – Begebene Inhaber-Schuldverschreibungen: 2,25 Milliarden Euro, – Begebene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen: 0,85 Milliarden Euro. 2. Wer ist Gläubiger der nachrangigen Verbindlichkeiten? Die Gläubiger von begebenen Inhaber-Schuldverschreibungen sind der Bank aufgrund der Börsennotierung und des Börsenhandels nicht bekannt. Gläubiger für die begebenen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sind institutionelle Anleger (z. B. Versicherungen, Banken, Versorgungs- und Pensionseinrichtungen). Die Angabe der Namen der Gläubiger würde gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Dieses ergibt sich aus dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Kreditinstitut als vertragliche Nebenpflicht. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Bank aufgrund der Geschäftsverbin- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1376 2 dung zu einer umfassenden Geheimhaltung des Geschäftsverkehrs mit dem Kunden verpflichtet (Schimansky/Bunte/Lwowski BankrechtsHandbuch § 7 Rn. 1). 3. Mit welchem Prozentsatz sind die nachrangigen Verbindlichkeiten jeweils verzinst? Die Verzinsung der nachrangigen Verbindlichkeiten bewegt sich zwischen 3,0 % bis 6,34 %. Zudem gibt es weitere Titel, die variabel verzinst sind und sich am Sechs-Monats-Euribor orientieren. 4. Wie setzt sich das Genussrechtskapital zusammen? Das Genussrechtskapital in Höhe von 21 Millionen Euro setzt sich aus zwei Tranchen à 5 bzw. 15 Millionen Euro sowie anteiligen Zinsen in Höhe von 1 Million Euro zusammen. 5. Wer ist Gläubiger des Genussrechtskapitals? Gläubiger der beiden Tranchen sind institutionelle Anleger, eine Lebensversicherung und eine Bank. Hinsichtlich der Namen der Gläubiger wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Mit welchem Prozentsatz ist das Genussrechtskapital jeweils verzinst? Die Verzinsung des Genussrechtskapitals beträgt 4,57 % bzw. 6,1 %. 7. In welcher Höhe halten die stillen Gesellschafter jeweils stille Einlagen? Die Gesellschafter der stillen Einlagen lassen sich wie folgt unterteilen: – Fürstenberg Capital-Gesellschaften: insgesamt rund 401 Millionen Euro, – institutionelle Kunden: insgesamt 50 Millionen Euro, – sonstige Anleger: 5 Millionen Euro. 8. Mit welchem Prozentsatz sind die stillen Einlagen jeweils verzinst? Institutionelle Kunden: Bandbreite derzeit zwischen 4,1 % bis 10,5 %. Fürstenberg Capital-Gesellschaften: Bandbreite derzeit zwischen 1,65 % bis 5,95 %. 9. Über welche Rechte zum Einblick in die Bücher verfügen die stillen Gesellschafter jeweils ? Gemäß § 233 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) steht einem stillen Gesellschafter grundsätzlich das Recht zu, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. Dieses Recht ist jedoch für die Fürstenberg -Gesellschaften und die Saalesparkasse gemäß § 8 des jeweiligen Vertrags über die Errichtung einer stillen Gesellschaft dahin gehend modifiziert und eingeschränkt worden, dass die Feststellung der Richtigkeit nur durch Überprüfung des Prüfungsberichts auf eigene Kosten durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geschehen kann. Ein Recht auf Einsichtnahme in die Bücher besteht für diese also nicht. Die übrigen stillen Gesellschafter der NORD/LB haben die Prüfungs - und Kontrollrechte gemäß § 233 Abs. 1 HGB. 10. Welche dieser Rechte basieren jeweils auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen? Siehe Antwort zu Frage 9. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1376 3 11. Was ist in der Note 57 im Geschäftsbericht 2017 unter „nicht beherrschende Anteile“ zu verstehen? Bei den nicht beherrschenden Anteilen handelt es sich per Definition um Eigenkapitalanteile an einem oder mehreren vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die den sogenannten Minderheitsgesellschaftern zustehen. Im NORD/LB Konzernabschluss per 31.12.2017 entsteht dieser Posten fast ausschließlich in Verbindung mit der Konsolidierung mehrerer Einschiffsgesellschaften, die der Note 84 ab) des Geschäftsberichts 2017 zu entnehmen sind. 12. Warum ist für nicht beherrschende Anteile laut Note 57 eine Summe von 121 Millionen Euro abgesetzt worden? In der Konzernbilanz ist für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile von Minderheitsgesellschaftern in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital auszuweisen. Diese Anteile müssen unter dem Posten „nicht beherrschende Anteile“ innerhalb des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen werden. 13. Wer hält die zusätzlichen Eigenkapitalbestandteile gemäß Note 57 in Höhe von 50 Millionen Euro? Hierbei handelt es sich um ein als Inhaberschuldverschreibung begebenes AT1-Kapitalinstrument; welches an diverse institutionelle Anleger begeben wurde. Die Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen sind der Bank aufgrund der Börsenfähigkeit nicht bekannt. 14. In welcher Höhe sind die stillen Einlagen seit 2005 insgesamt verzinst worden? Die Bedienungen für die per 31.12.2017 noch bestehenden stillen Einlagen betrugen seit 2005 insgesamt rund 570 Millionen Euro. (Verteilt am 14.08.2018) Drucksache 18/1376 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Nachrangkapital und Eigenkapital bei der NORD/LB