Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1424 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Wird die Landesregierung die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe und das Projekt „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe“ auskömmlich fördern? Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 17.07.2018 - Drs. 18/1298 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 13.08.2018, gezeichnet Brigitte Havliza Vorbemerkung der Abgeordneten Das Konzept für das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ ist nach Auffassung von Beobachterinnen und Beobachtern seit vielen Jahren, spätestens seit der landesweiten Einführung, in Niedersachsen ein Erfolgsmodell. Das Angebot wird mittlerweile an 14 Standorten durch die Anlaufstellen der Straffälligenhilfe erfolgreich umgesetzt, um die schädlichen Auswirkungen kurzer Freiheitsstrafen, das Herausreißen der Verurteilten aus ihren sozialen Bezügen (Familie, Arbeitsverhältnis), eine Stigmatisierung durch den Vollzug von Freiheitsstrafe, den erheblichen administrativen Aufwand im Strafvollzug und die Kosten für die Bereitstellung und Nutzung eines Haftplatzes zu vermeiden und gleichzeitig Geldstrafen einzutreiben und somit Einnahmen für den Landeshaushalt zu generieren. Allein im Jahr 2017 bearbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 14 Anlaufstellen nach eigenen Angaben 2 114 Fälle, die fast vollständig zu einem Erfolg oder mindestens Teilerfolg geführt haben. Geldstrafen in Höhe von 547 383 Euro wurden an die Landeskasse angewiesen und 31 309 Hafttage vermieden. Bei Kosten pro Hafttag in Höhe von ca. 150 Euro konnte das Land Niedersachsen ca. 4,7 Millionen Euro in 2017 einsparen. Die Anlaufstellen agieren nach Auffassung von Expertinnen und Experten zum Wohle der Betroffenen und im Interesse des Landes. Sie unterstützen die Resozialisierung ehemaliger Gefängnisinsassinnen und -insassen, mindern das Rückfallrisiko und tragen so zu sozialer Sicherheit und gesellschaftlichem Frieden bei. Aber das Angebot ist laut Medienberichten gefährdet, weil die 14 Anlaufstellen insbesondere wegen steigender Personalkosten bei gleichbleibenden Landeszuschüssen unterfinanziert sind. In der 17. Wahlperiode hat der Landtag die Landesregierung einstimmig aufgefordert, „die Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe in Niedersachsen, die seit fast 40 Jahren wertvolle Arbeit leisten, aus ihrem Projektstatuts in eine dauerhafte institutionelle Förderung zu überführen“ (Beschluss des Landtags vom 21.01.2016 - Drs. 17/5028). Ende 2017 wurde eine Förderrichtlinie gemeinsam mit den Anlaufstellen entworfen, die diesem Beschluss gerecht werden könnte. Eine Umsetzung dieser Förderrichtlinie würde nach Berechnungen der Anlaufstellen eine Zuschusserhöhung für die Anlaufstellen in Höhe von rund 1 Million Euro von jetzt 1,5 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro bedeuten. Tatsächlich wurde aber lediglich eine Erhöhung um 0,2 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Die Zuwendungen des Landes wurden seit mehreren Jahren nicht erhöht. Das bringt nicht nur die Träger der Anlaufstellen, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bedrängnis, weil die notwendigen Finanzmittel für das Personal , z. B. auch in Vertretungssituationen, nicht vorhanden sind und auch durch Spenden nicht Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1424 2 generiert werden können. Der NDR berichtete, dass die Anlaufstelle in Braunschweig, die CURA, wegen mangelnder Finanzierung kurz vor dem Aus stehe. Dies trifft nach Medienberichten auch für die Anlaufstellen in Göttingen, Hildesheim und Lüneburg zu. 1. Wie beurteilt die Landesregierung das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ und dessen Umsetzung durch die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe ? Die Anlaufstellen für Straffällige führen seit Beginn des Jahres 2010 das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“ durch. Das Projekt ist landesweit etabliert und wird mittlerweile erfolgreich realisiert. Mit dem Konzept führen die Anlaufstellen für Straffällige für zu einer Geldstrafe verurteilte Personen eine Geldverwaltung durch. Sie ermitteln mit dem Verurteilten gemeinsam eine nachhaltig tragbare Ratenhöhe anhand einer Einnahmen- und Ausgabenaufstellung und schlagen der Vollstreckungsbehörde eine realistische Rate vor. Hierfür wird von der Anlaufstelle für den Verurteilten ein Verwahrgeldkonto eingerichtet. Der Verurteilte tritt zur Gewährleistung einer erfolgreichen Ratenzahlung seine Einkünfte, in der Regel die Ansprüche auf Sozialleistungen gegenüber einem Sozialleistungsträger, ab. Die Anlaufstellen leisten durch Beratungen und sozialarbeiterische Hilfestellungen wertvolle Arbeit zum Gelingen der Zahlung der Geldstrafen. In vielen Fällen kann die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden. 2. Wieviel Geld hat das Land durch die Arbeit der Anlaufstellen in den Jahren seit 2014 jährlich mehr eingenommen und wieviel Geld durch gesparte Hafttage jeweils pro Jahr eingespart? Der erste Teil der Frage wird dahin gehend verstanden, dass die Höhe der im Rahmen des Projekts Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen an die Staatsanwaltschaften gezahlten Geldstrafen gemeint ist: Jahr 2014 2015 2016 2017 Gezahlte Geldstrafen 416.966,59 Euro 454.410,36 Euro 486.847,00 Euro 548.180,00 Euro Unter Zugrundelegung des jeweils gültigen Haftkostensatzes ergeben sich die aus folgender Tabelle ersichtlichen eingesparten Haftkosten: Jahr 2014 2015 2016 2017 Haftkostentages - satz 140,32 Euro 143,08 Euro 151,31 Euro 155,60 Euro Nicht vollstreckte Tage Haft 25.440 26.180 27.774 31.023 Eingesparte Haftkosten 3.569.740,80 Euro 3.745.834,40 Euro 4.202.483,94 Euro 4.827.178,80 Euro 3. Ist es zutreffend, dass die Arbeit der Anlaufstellen für Straffällige derzeit gefördert wird, ohne dass dieser Förderung eine geltende Richtlinie zugrunde liegt? Momentan gewährt das Land allen 14 in Niedersachsen ansässigen Anlaufstellen für Straffällige Zuwendungen. Hierfür stehen seit dem Jahr 2014 jährlich insgesamt 1 500 000 Euro zur Verfügung . Da seitdem insoweit keine dauerhafte Erhöhung der finanziellen Mittel stattgefunden hat, ist es der Landesregierung nunmehr ein dringendes Anliegen, die Anlaufstellen für Straffällige mit höheren finanziellen Mitteln auszustatten. Die Landesregierung beabsichtigt, die zur Förderung der Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1424 3 Anlaufstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 um 200 000 Euro zu erhöhen. Bisher existiert keine Förderrichtlinie, die die Gewährung der Zuwendungen an die Anlaufstellen für Straffällige regelt. Darüber hinaus fördert das Land Niedersachsen seit dem Jahr 1992 Wohnraum- und Beschäftigungsprojekte der ambulanten Straffälligenhilfe. Die Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zum Aufbau von Wohnraum- und Beschäftigungsprojekten vom 30.03.1992 liegen dieser Förderung zugrunde. Hierfür stehen seit dem Haushaltsjahr 2016 jährlich 350 000 Euro zur Verfügung 4. Wie ist gegenwärtig die Verteilung der Fördermittel zwischen kirchlich getragenen Anlaufstellen und nicht-kirchlich getragenen Anlaufstellen? Erhalten alle Anlaufstellen einen prozentual gleich hohen Personal- und Sachkostenzuschuss? a) Übersicht Anlaufstellen für Straffällige: Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Gewährte Zuwendung (HHJ 2018) Zuwendungsfähige Personalausgaben (Titel 425 041) Finanzierung der zuwendungsfähigen Personalausgaben 1 Diak. Werk der Ev.-luth. Kirchenkreises Aurich 80.833,33 Euro 157.100,00 Euro Land 51,45% Eigenanteil 45,24% Dritte in % 3,31% Dritte in Euro 5.200,00 Euro 2 Cura Braunschweig e. V. 126.000,00 Euro 150.327,76 Euro Land 83,82% Eigenanteil 5,34% Dritte in % 10,84% Dritte in Euro 16.300,00 Euro 3 Projekt Brückenbau Celle e. V. 92.973,33 Euro 112.128,97 Euro Land 82,92% Eigenanteil 15,30% Dritte in % 1,78% Dritte in Euro 2.000,00 Euro 4 Diak. Werk der Ev.-luth. Kirchenkreise Delmenhorst /OL-Land 136.650,00 Euro 235.538,00 Euro Land 58,02% Eigenanteil 6,75% Dritte in % 35,24% Dritte in Euro 83.000,00 Euro 5 Kontakt in Krise e. V. Göttingen 137.333,33 Euro 165.810,04 Euro Land 82,83% Eigenanteil 17,17% Dritte in % 0,00% Dritte in Euro 0,00 Euro 6 RESOHELP Hameln 104.000,00 Euro 116.290,45 Euro Land 89,43% Eigenanteil 10,57% Dritte in % 0,00% Dritte in Euro 0,00 Euro 7 Diak. Werk Stadtverband Hannover e. V. 175.365,33 Euro 252.500,27 Euro Land 69,45% Eigenanteil 10,14% Dritte in % 20,41% Dritte in Euro 51.542,56 Euro 8 Straffälligenhilfe Hildesheim e. V. 79.500,00 Euro 126.250,00 Euro Land 62,97% Eigenanteil 35,05% Dritte in % 1,98% Dritte in Euro 2.500,00 Euro 9 SKM Lingen e. V. 117.904,33 Euro 155.469,04 Euro Land 75,84% Eigenanteil 4,87% Dritte in % 19,30% Dritte in Euro 30.000,00 Euro 10 Lüneburger Straffälligen und Bewährungshilfe e. V. 126.860,00 Euro 150.189,34 Euro Land 84,47% Eigenanteil 15,53% Dritte in % 0,00% Dritte in Euro 0,00 Euro 11 Diak. Werk der Ev.luth. Kirche in Oldenburg e. V. 77.430,00 Euro 119.486,86 Euro Land 64,80% Eigenanteil 21,39% Dritte in % 13,81% Dritte in Euro 16.500,00 Euro Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1424 4 Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Gewährte Zuwendung (HHJ 2018) Zuwendungsfähige Personalausgaben (Titel 425 041) Finanzierung der zuwendungsfähigen Personalausgaben 12 Diakonisches Werk Osnabrück 81.216,00 Euro 199.296,00 Euro Land 40,75% Eigenanteil 8,16% Dritte in % 51,09% Dritte in Euro 101.823,00 Euro 13 Diakonieverband der Ev.- luth. Kirchenkreise Buxtehude und Stade 51.837,00 Euro 90.065,00 Euro Land 57,56% Eigenanteil 42,44% Dritte in % 0,00% Dritte in Euro 0,00 Euro 14 Diak. Werk des Ev.-luth Kirchenkreises Friesland- Wilhelmshaven 110.411,00 Euro 132.790,00 Euro Land 83,15% Eigenanteil 13,46% Dritte in % 3,39% Dritte in Euro 4.500,00 Euro b) Übersicht über die mit Landesmitteln geförderten Projekte „Aufbau von Beschäftigungs- und Wohnraumprojekten“ im Haushaltsjahr 2018 5. Falls es einen Unterschied bei der Förderung von kirchlich und nicht-kirchlich getragenen Anlaufstellen gibt: Strebt die Landesregierung eine Angleichung an? Ziel der Landesregierung ist es, eine sachgerechte Förderung aller Anlaufstellen zu erreichen. Wie die mit dem Haushalt zur Verfügung gestellten finanziellen Fördermittel verteilt werden, entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde nach Eingang der Förderanträge. Hierbei wird zum einen ent- Lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Gewährte Zuwendung (HHJ 2018) Zuwendungsfähige Ausgaben Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben Personal (Titel 425 01) Sachkosten 1 Neue Chance e. V. Göttingen 45.223,08 Euro 141.623,39 Euro 94.600,00 Euro Land 19,14% Eigenanteil 38,21% Dritte in % 42,65% Dritte in Euro 60.400,31 Euro 2 Diakonisches Werk Osnabrück 71.022,00 Euro 86.001,00 Euro 23.991,00 Euro Land 64,57% Eigenanteil 32,67% Dritte in % 2,76% Dritte in Euro 2.374,00 Euro 3 KWABSOS e. V. 29.468,46 Euro 47.334,65 Euro 0,00 Euro Land 62,26% Eigenanteil 0,00% Dritte in % 37,74% Dritte in Euro 17.866,19 Euro 4 Betreutes Wohnen e. V. Hameln 38.608,46 Euro 61.785,56 Euro 0,00 Euro Land 62,49% Eigenanteil 0,21% Dritte in % 37,30% Dritte in Euro 23.049,10 Euro 5 Diakonieverband des Ev.- luth. Kirchenkreises Buxtehude und Stade 28.226,00 Euro 33.410,00 Euro 8.000,00 Euro Land 68,16% Eigenanteil 31,84% Dritte in % 0,00% Dritte in Euro 0,00 Euro 6 SWH gGmbH 60.740,00 Euro 76.372,62 Euro 7.906,00 Euro Land 72,07% Eigenanteil 27,93% Dritte in % 0,00% Dritte in Euro 0,00 Euro 7 SKM Lingen e. V. 38.998,85 Euro 36.208,32 Euro 14.700,00 Euro Land 76,61% Eigenanteil 9,06% Dritte in % 14,34% Dritte in Euro 5.190,72 Euro 8 Diak. Werk des ev.luth. Kirchenkreises Aurich 37.430,00 Euro 61.500,00 Euro 0,00 Euro Land 60,86% Eigenanteil 1,74% Dritte in % 37,40% Dritte in Euro 23.000,00 Euro Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1424 5 scheidend sein, in welcher Höhe Mittel von den verschiedenen Anlaufstellen für Straffällige beantragt werden. Zum anderen wird entscheidend sein, ob sich die Anlaufstellen für Straffällige untereinander zu gegenseitiger Solidarität verpflichtet sehen. Vertreter der Anlaufstellen für Straffällige haben in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass man sich trotz unterschiedlicher Trägerverbände zu gegenseitiger Solidarität verpflichtet fühle. 6. Falls die Landesregierung eine Angleichung bei der Förderung anstrebt: Wie wird sie die eventuellen Einnahmeverluste für nicht-kirchliche Anlaufstellen ausgleichen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Ist es richtig, dass die bereits erarbeitete, aber noch nicht geltende Richtlinie eine 90-prozentige Personalförderung vorsieht, diese aber nicht durch entsprechende Haushaltsmittel abgesichert ist (bitte erläutern)? Gemäß Ziffer 1 des neuen Förderrichtlinienentwurfes besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet danach aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gemäß Ziffer 5.3. des neuen Förderrichtlinienentwurfes erhält der Zuwendungsempfänger einen Zuschuss in Höhe von 90 % der als zuwendungsfähig anerkannten Personalausgaben sowie einen Sachkostenzuschuss in einer Höhe von 15 % der als zuwendungsfähig anerkannten Personalausgaben , maximal jedoch bis zur Höhe der als zuwendungsfähig anerkannten Sachkosten. Es handelt sich hierbei jeweils um Maximalbeträge, die, falls nicht allen Anträgen im vollen Umfange entsprochen werden kann, gemäß Ziffer 1.2 des Richtlinienentwurfs (vorhandene Haushaltsmittel) reduziert werden können. 8. Wie bewertet die Landesregierung die drohende Schließung einzelner Anlaufstellen? Hat sie gegebenenfalls Konzepte, wer dann jeweils deren Arbeit übernehmen könnte? Die Landesregierung beabsichtigt, die zur Förderung der Anlaufstellen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 um 200 000 Euro zu erhöhen. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass drohende Schließungen einzelner Anlaufstellen nicht bevorstehen. Sollten Anlaufstellen für Straffällige - wider Erwarten - ihre Tätigkeit einstellen wollen, könnten - aufgrund der enormen Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel - andere Projektträger gewonnen werden und der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) anteilig Aufgaben übernehmen. 9. Wie bereitet sich die Landesregierung darauf vor, dass eine große Anzahl der Teilnehmenden des Projekts „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe“ bei Schließung der genannten Anlaufstellen dann vermutlich innerhalb kürzester Zeit die Gefängnisse belegen wird? Werden für diesen Fall zusätzliche Haftplätze vorgehalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wie stellt die Landesregierung den sozialen Frieden insbesondere in Südniedersachsen sicher, wenn dort Haftentlassene ohne eine Betreuung durch Anlaufstellen auf freien Fuß gesetzt werden? Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass diese Situation eintreten wird. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1424 6 11. Wie bereitet sich die Landesregierung darauf vor, dass bei absehbarem Rückgang des Kirchensteueraufkommens die kirchlichen Träger die Kofinanzierung der kirchlichen bezuschussten Anlaufstellen zurückfahren werden? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die kirchlichen Träger die Kofinanzierung der kirchlich bezuschussten Anlaufstellen aufgrund absehbaren Rückgangs des Kirchensteueraufkommens zurückfahren werden. Dies gilt schon deshalb, weil das Kirchensteueraufkommen nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahre 2011 kontinuierlich gestiegen ist und gemäß der Kirchensteuerstatistik für die katholische und die evangelische Kirche für 2017 neue Höchstwerte erreicht hat: Kirchensteuerstatistik für die evangelische Kirche 2017: 5 671,4 Millionen Euro Kirchensteuer (http://archiv.ekd.de/statistik/kirchensteuer.html) Kirchensteuerstatistik für die katholische Kirche 2017: 6 427 Millionen Euro Kirchensteuer (https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/Zahlen%20und%20Fakten/Kirchensteuer/Kirchensteuer%2 0im%20gesamten%20Bundesgebiet/Katholische-Kirchensteuer_1991-2017.pdf) 12. Hält es die Landesregierung für angemessen, dass ein Leitender Oberstaatsanwaltschaft in Niedersachsen auf die Bitte eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, dem mehrere Anlaufstellen angehören, um Zuweisung von Geldauflagen antwortet, er bitte darum, die Staatsanwaltschaft künftig aus dem Postverteiler zu streichen, der Träger „spare dadurch auch nicht unerhebliche Geldmittel“, „die unmittelbar Ihrer wertvollen Arbeit zufließen“ könnten? Angesichts des Umstandes, dass in dem genannten Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts auch darauf hingewiesen wird, dass bei der betreffenden Staatsanwaltschaft eine ganz erhebliche Anzahl entsprechender Briefe der verschiedensten gemeinnützigen Einrichtungen eingeht, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass allein in dem Niedersächsischen Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren (sogenannte Oldenburger Liste) in der zuletzt veröffentlichten Fassung (Stand: 25.07.2018) 1 900 Institutionen gelistet sind, die bei Geldauflagen berücksichtigt werden möchten, ist das Schreiben inhaltlich als durchaus verständlich anzusehen, wenn auch in der Formulierung verkürzt. Für die Landesregierung steht unabhängig davon fest, dass die Anlaufstellen für Straffällige in Niedersachsen die grundlegende Arbeit der freien Straffälligenhilfe leisten. Als Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege liefern sie einen unschätzbaren Beitrag bei der Resozialisierung straffällig gewordener Menschen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. (Verteilt am 17.08.2018) Drucksache 18/1424 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Wird die Landesregierung die Anlaufstellen für Straffälligenhilfe und das Projekt „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe“ auskömmlich fördern?