Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Sexueller Kindesmissbrauch - Maßnahmen der Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 29.06.2018 - Drs. 18/1271 an die Staatskanzlei übersandt am 17.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 14.08.2018, gezeichnet Brigitte Havliza Vorbemerkung der Abgeordneten Im Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode von SPD und CDU in Niedersachsen kündigen die Parteien an: „Wer Opfer einer Straftat wird, benötigt schnelle und qualifizierte Hilfe. Daher wollen wir das Netz der bestehenden Opferhilfeeinrichtungen erhalten und ausbauen.“ „Wir wollen daher das Netzwerk ‚ProBeweis‘ ausbauen. Ziel ist es, dass eine Partnerklinik für Gewaltopfer in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt erreichbar sein wird.“ „Als Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs sollen Modellprojekte im Bereich ‚Restorative Justice‘ gefördert und ausgebaut werden.“ „Auch die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Kommunen und Polizei im landesweit sehr engmaschigen Netz von Präventionsräten wollen wir weiter fördern und ausbauen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Das Projekt „Netzwerk ProBeweis“, das Opfern von häuslicher und/oder sexueller Gewalt die verfahrensunabhängige Beweissicherung ermöglicht, richtet sich an Frauen und Männer, nicht an Kinder und Jugendliche (Näheres unter: https://www.probeweis.de/de/). Für Kinder und Jugendliche bietet die Kinderschutzambulanz aus dem vom Land geförderten Projekt „Kinderschutz an der MHH“ Hilfe an. 1. Wie viele Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern gab es in Niedersachsen seit 2013 (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Tatbeständen und Geschlecht)? a) Polizei: Die in den beiden nachfolgenden Tabellen aufgeführten Daten basieren auf einer Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen (PKS) für die Jahre 2013 bis 30.06.2018 (Stand: 01.08.2018). Der Tatbestand des „Sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176 Strafgesetzbuch (StGB)“ umfasst in der PKS folgende Delikte: – sexuelle Handlungen gemäß § 176 Abs. 5 StGB, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 2 – sexuelle Handlungen gemäß § 176 Abs. 1 und 2 StGB, – exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB, – sexuelle Handlungen § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB, – Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB. Der Tatbestand des „Schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176 a StGB“ umfasst in der PKS folgende Delikte: – Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen sexuellen Handlung § 176 a Abs. 2 Nr. 1 StGB, – schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176 a Abs. 3 StGB, – sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176 a Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 2 und 3 und Abs. 5 StGB. Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge gemäß § 176 b StGB wurden im Zeitraum 2013 bis 30.06.2018 (Stand: 01.08.2018) in der PKS nicht registriert. Fallzahlen mit Geschlechterdifferenzierung Opfer: Anzahl bekannt gewordener Fälle in den PKS-Berichtsjahren: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1. Halbjahr (Stand: 01.08.2018) Sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 StGB Fälle mit mind. einem Opfer männlich 229 222 250 247 204 130 Fälle mit mind. einem Opfer weiblich 708 684 810 847 796 383 Fälle gesamt 937 906 1 060 1 094 1 000 513 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 a StGB Fälle mit mind. einem Opfer männlich 74 62 83 85 73 32 Fälle mit mind. einem Opfer weiblich 297 265 258 242 222 183 Fälle gesamt 371 327 341 327 295 215 Fallzahlen mit Geschlechterdifferenzierung Tatverdächtige: Anzahl bekannt gewordener Fälle in den PKS-Berichtsjahren: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1. Halbjahr (Stand: 01.08.2018) Sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 StGB Fälle mit mind. einem Tatverdächtigen männlich 801 764 912 931 838 432 Fälle mit mind. einem Tatverdächtiger weiblich 24 32 27 23 23 18 Unaufgeklärte Fälle des Berichtsjahres 112 110 121 140 139 63 Fälle gesamt 937 906 1 060 1 094 1 000 513 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 3 Anzahl bekannt gewordener Fälle in den PKS-Berichtsjahren: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1. Halbjahr (Stand: 01.08.2018) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 a StGB Fälle mit mind. einem Tatverdächtigen männlich 344 291 297 298 276 194 Fälle mit mind. einem Tatverdächtiger weiblich 7 12 12 15 4 4 Unaufgeklärte Fälle des Berichtsjahres 20 24 32 14 15 17 Fälle gesamt 371 327 341 327 295 215 b) Justiz Die nachfolgende Statistik gibt die Zahl der bei den Staatsanwaltschaften in den jeweiligen Jahren eingeleiteten Ermittlungsverfahren wieder. Unter „Geschlecht“ ist das Geschlecht der Tatverdächtigen wiedergegeben. Das Geschlecht des Opfers wird nicht statistisch erfasst. Die Auswertung für das Jahr 2018 ist zum Stichtag 30. Juli 2018 erfolgt. Jahr Geschlecht § 176 StGB § 176 a StGB § 176 b StGB 2013 w 67 21 0 m 1 121 338 0 2014 w 64 22 0 m 1 164 293 0 2015 w 71 15 0 m 1 200 291 0 2016 w 72 19 0 m 1 371 294 0 2017 w 77 15 0 m 1 281 294 0 2018 w 50 10 0 (bis 30. Juli) m 720 175 0 2. Wie viele Personen sind bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften und Polizeiinspektionen mit der Bearbeitung von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs betraut? Bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften sind 74 Dezernentinnen und Dezernenten mit der Bearbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern betraut. Bei den niedersächsischen Polizeiinspektionen sind insgesamt 208 Beamtinnen und Beamte mit der Bearbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern betraut. In Ausnahmefällen (beispielsweise erhöhtes Vorgangsaufkommen) werden bei der Polizei darüber hinaus Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter mit der Bearbeitung derartiger Fälle betraut, die fachlich geeignet, aber originär für andere Deliktsbereiche (beispielsweise Todesursachenermittlungen ) zuständig sind. 3. Welche konkreten Maßnahmen führt die Landesregierung derzeit durch, um ein effektives Frühwarnsystem auf Grundlage eines kontinuierlichen Informationsaustauschs zwischen Zivilgesellschaft, Jugendämtern und Gerichtsbarkeit sicherzustellen? Im familiengerichtlichen Bereich existieren Runde Tische, Netzwerkgruppen, Arbeitsgruppen und Arbeitskreise auf örtlicher Ebene, an denen Vertreter der Gerichte, Polizei, Ärzteschaft, Frauenhäuser , Opferverbände und Beratungsstellen teilnehmen. Ferner nehmen Familienrichterinnen und Familienrichter als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss der Gemeinden teil und arbeiten Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 4 mit den zuständigen Stellen der Städte und Landkreise zusammen, halten interdisziplinäre Fachtage mit Beratungsstellen ab und arbeiten in den Präventionsräten mit. 4. Welche Maßnahmen werden in welcher Höhe von der Landesregierung finanziell gefördert ? Das Land Niedersachsen fördert die Mädchenhäuser, Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) und Gewaltberatungsstellen, die zu häuslicher und sexueller Gewalt beraten. Sie bieten grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen Hilfestellung bei sexuellen Übergriffen. Im Bereich des Kinderschutzes werden Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche , Kinderschutz-Zentren, das Projekt „Kinderschutz an der MHH“ mit der Kinderschutzambulanz sowie diverse Projekte gefördert. Das Niedersächsische Landesjugendamt, die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen und auch der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen , führen jedes Jahr zur Qualifizierung von Fachkräften diverse Fortbildungsangebote zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch“ durch. Details sind der als Anlage 1 beigefügten Liste der geförderten Maßnahmen zu entnehmen. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Studie „Zur Arbeitssituation im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter“ (2018)? Die bis Februar 2018 durchgeführte Studie der Hochschule Koblenz beruht im Wesentlichen auf einer anonymen Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) mittels eines Fragebogens. Dieser Fragebogen wurde auf der Grundlage der zwei nachstehenden , zuvor ausgearbeiteten Thesen konzipiert: „Die aktuellen Rahmenbedingungen im ASD behindern eine professionelle sozialpädagogische Arbeit“ und „Ein in seiner sozialpädagogischen Professionalität eingeschränkter ASD konterkariert den Grundgedanken des Kinder- und Jugendhilfegesetzes “. Der so konzipierte Fragebogen betraf die vier folgenden Hauptthemen: Personalsituation , Arbeitsbedingungen, professionelle sozialpädagogische Arbeit, weitere Einflusskriterien (z. B. Budgetierung u. Ä.). Nach einer im Vorfeld berechneten Streuung nach Nord/Süd- und Ost/West-Verteilung, nach der Größe der Kommunen und zwischen Berufseinsteigerinnen und -einsteigern und erfahrenen Berufskolleginnen und -kollegen wurden bundesweit 377 von 563 vorhandenen Jugendämtern angeschrieben . 121 haben geantwortet, d. h. die bundesweite Rücklaufquote beträgt jugendamtsbezogen 32 %. Dem Anschreiben lagen jeweils fünf Fragebögen bei, von denen 652 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von aktuell bundesweit 13 355 Bezirkssozialarbeitenden Gebrauch machten (4,9 %). In Niedersachsen wurden laut Studie 28 von 59 Jugendämtern angeschrieben, von denen sechs geantwortet haben, d. h. die niedersächsische Jugendamts-Rücklaufquote beträgt 21 % (siehe die Bottom-up-Studie „Berufliche Realität im ASD“, erschienen im Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., Jugend und Familie [J 16], S. 38 ff.). Bezogen auf die Gesamtheit der niedersächsischen Jugendämter stellen die sechs Jugendämter, die geantwortet haben, sogar nur ca. 10 % dar. Zusätzlich zu der Befragung wurden vertiefende Interviews mit bundesweit insgesamt 13 Personen mit heterogener Altersspanne und Tätigkeitsdauer (vier aus Norddeutschland, fünf aus Ostdeutschland , zwei aus dem Süden, zwei aus dem Westen, siehe Studie „Berufliche Realität im ASD“, a. a. O., S. 77 ff.) geführt. Die Studie gibt der Landesregierung aus zwei Gründen Anlass zu Zweifeln. Die Landesregierung hat Bedenken hinsichtlich der Repräsentativität der Studie für Niedersachsen, weil sowohl die Rücklaufquote der angeschriebenen Jugendämter als auch die Anzahl der antwortenden Jugendämter bezogen auf die Gesamtheit der Jugendämter im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 5 wenig repräsentativ erscheint. Ferner ergeben sich Zweifel hinsichtlich der Validität der Studie aus den zu Frage 6 genannten Gründen. 6. Inwiefern teilt die Landesregierung die Ergebnisse der Studie, welche Empfehlungen der Studie sollen umgesetzt werden, und welche Schritte plant die Landesregierung hierzu? Die Studie fand u. a. mit dem Befund mediale Aufmerksamkeit, dass der ASD mit 13 355 bundesweit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angesichts der Fallzahlenbelastung von bundesweit 1,05 Millionen Hilfen zur Erziehung (HzE) und der von der BAG ASD/KSD empfohlenen Obergrenze von 35 laufenden Hilfen pro Vollzeitstelle personell zu schlecht ausgestattet sei und bundesweit rund 16 000 Stellen fehlten. Diese Zahl beruht auf einer Berechnung der Autorinnen der Studie, die sie auf Grundlage der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfe (KJH)-Statistik 2014/2015 selber ausführten (siehe Studie „Berufliche Realität im ASD“, a. a. O., S. 116 ff.). Zunächst ist mit der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJ) auf folgende Fehler der Berechnung hinzuweisen: Sie berücksichtigt nicht nur die am Erhebungsstichtag gleichzeitig laufenden Hilfefälle, sondern addiert die gesamte Summe von im Laufe des Jahres beendeten Hilfen hinzu ; darüber hinaus fließen familienorientierte Hilfen nicht als ein Fall ein, sondern mehrfach je nach Kinderzahl. Sie berücksichtigt bei den HzE-Fallzahlen nicht die Hilfen gemäß § 35 a des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ), bezieht aber die Erziehungsberatungen gemäß § 28 SGB VIII vollumfänglich mit ein, obwohl diese in aller Regel ohne Beteiligung des ASD organisiert werden. Sie legt Personen, d. h. auch diejenigen mit Teilzeitstellen, statt Vollzeitäquivalente (VZÄ), zugrunde. Sie verwendet nicht die aktuellsten Daten, obgleich das ASD-Personal zwischen 2014 und 2016 noch einmal deutlich gestiegen ist (siehe hierzu Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, Juni 2018, Heft Nr. 1/18, S. 3; veröffentlicht unter www.akjstat.tu-dortmund.de). Abgesehen von den fehlerhaft gewählten Berechnungsfaktoren überrascht die Behauptung des fehlenden Personals in diesem Ausmaß in Anbetracht des starken Ausbaus der Personalressourcen im ASD. Zwischen 2006 und 2016 haben die Kommunen im Zusammenhang mit wachsenden Aufgaben aufgrund der Sensibilisierung im Kinderschutz und steigender HzE-Fallzahlen die Personalressourcen der ASD fast verdoppelt. Wurden 2006 bundesweit noch rund 7 585 VZÄ im ASD gezählt - damals noch einschließlich des Arbeitsbereichs „Förderung der Erziehung in der Familie“ - waren es 2016 bereits 13 996 VZÄ im ASD (siehe Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, a. a. O., S. 3). Für die niedersächsische Entwicklung hat das Niedersächsische Landesamt für Statistik (LSN) auf Bitte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine statistische Auswertung erstellt . Danach werden für 2006 niedersachsenweit 621 Vollzeitstellen und für 2010 landesweit 766 Vollzeitstellen ausgewiesen - ebenfalls einschließlich des Bereichs „Förderung der Erziehung in der Familie“ -, für 2016 sind im Allgemeinen/Kommunalen/Regionalen Sozialen Dienst 1 416 Vollzeitstellen ausgewiesen. Das LSN weist jedoch darauf hin, dass die Vollzeitstellen des ASD aus dem Statistikteil zu „Einrichtungen und Personal (ohne Tageseinrichtungen)“ entnommen sind, der bis 2014 alle vier Jahre und seit 2014 alle zwei Jahre erhoben wurde. Die Qualität der Daten ist als eher eingeschränkt zu bewerten. Die Daten geben aber einen Anhaltspunkt für einen Ausbau des Personals. Zur Schlussfolgerung der Studie ist weiter festzuhalten, dass die Arbeitsbelastung einer ASD-Fachkraft nicht pauschal über die Fallzahlen bei HzE bestimmt werden kann. Manche Fälle benötigen viel mehr Arbeitsaufwand bzw. Arbeitsschritte als andere; das Tätigwerden in städtischen bzw. ländlichen Räumen erfordert unterschiedlichen Aufwand. Auch haben ASD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter je nach Organisation der im eigenen Wirkungskreis handelnden Kommunen unterschiedliche Aufgaben, sodass keine gesicherten Aussagen darüber möglich sind, ob und zu welchen Anteilen ihrer Arbeitskraft die derzeit im ASD-Bereich tätigen Personen sich mit HzE-Fällen beschäftigen. Eine Fachkraft-Fallzahl-Relationierung kann allenfalls eine Annäherung darstellen und für Fragen nach einer angemessenen Personalausstattung sowie der Arbeitsbelastung in den Kommunen sensibilisieren. Für eine realistische Einschätzung des Fachkräftebedarfs ist eine lokal- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 6 spezifische Personalbemessung auf der Ebene jedes einzelnen Jugendamtes notwendig (siehe hierzu auch Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, a. a. O., S. 3). 7. Ist die personelle Ausstattung der Jugendämter nach Auffassung der Landesregierung ausreichend, um eine effektive Verzahnung von Gerichtsbarkeit, Jugendämtern und Zivilgesellschaft sicherzustellen und das Recht von Kindern auf Schutz und Entfaltung (vgl. Artikel 2 und 6 GG) zu gewährleisten (bitte begründen)? Für einen wirksamen Kinderschutz ist eine gut funktionierende Kooperation und Kommunikation zwischen den im Bereich des Kinderschutzes tätigen Akteuren essentiell. Der personellen Ausstattung der Jugendämter kommt hierbei eine wichtige Bedeutung zu. Gemäß § 79 Abs. 3 SGB VIII haben die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Personalhoheit als Ausdruck der verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltung für eine ausreichende Ausstattung ihrer Jugendämter mit Personal zu sorgen. Nach Auffassung der Landesregierung nehmen die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Personalausstattung ihrer Jugendämter verantwortungsvoll wahr, wie der - mit den in der Antwort zu Frage 6 dargestellten Einschränkungen - ausgewiesene Zuwachs im ASD in Niedersachsen tendenziell nachweist. Alle im Kinderschutz tätigen Akteure sind darüber hinaus schnellen gesellschaftlichen Veränderungen und Anforderungen unterworfen. Neben der Personalausstattung kommt damit auch der Sicherung und Verbesserung qualitativer Standards große Bedeutung zu. So beschäftigt sich die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) im Rahmen der diesjährigen Großen Arbeitstagung vom 30. bis 31. August 2018 in Göttingen „Kinder- und Jugendhilfe als Drehpunkt der Systeme“ auch mit einer Veranstaltung zum ASD: „ASD in Umbruchzeiten: Zwischen Fachkräftemangel, ‚großer Lösung‘ und aufwändigen Kinderschutzpflichten - Entwicklungslinien und Denkanstöße“. Das Land unterstützt die kommunale Jugendhilfe entsprechend seiner Aufgabe nach den §§ 80, 82 SGB VIII im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung mit dem Projekt der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN), dessen Hauptziel die Identifikation steuerungsrelevanter Informationen und Themen ist. Mit der Handreichung „Alles eine Haltungsfrage“ aus Mai 2018 wurde aus diesem Projekt heraus eine fachliche Unterstützung für die Arbeit der niedersächsischen ASD geleistet. Des Weiteren behandelten einige kommunalspezifische Projekte des vom Land durchgeführten Zertifikatskurses „Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe gemäß der §§ 79 und 79 a SGB VIII“ den ASD mit Themen wie Zielformulierung in der Hilfeplanung, Schutzkonzepte nach§ 8 a SGB VIII, Entwicklung eines Qualitätsmanagementkonzepts für das ASD-Handbuch. Diese sollen aufgrund ihrer Relevanz für andere Kommunen im Rahmen der IBN vorgestellt werden. 8. Welche Landesprogramme und/oder Initiativen zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs gibt es nach Kenntnis der Landesregierung (bitte nach schulischen, zivilgesellschaftlichen sowie anderen Programmen und/oder Initiativen unter Angabe von Laufzeit aufschlüsseln)? a) Schulische Programme: – Seit 2010 sind den Schulen die Handreichungen für den Umgang mit Krisensituationen in Schulen zugänglich. Sie enthalten Hinweise, welche Maßnahmen in Krisen und Notfällen, also auch im Falle eines sexuellen Übergriffs oder Missbrauchs, zu ergreifen sind. Außerdem stehen zur Unterstützung der Schulen Krisen- und Notfallteams der Landesschulbehörde bereit. Insbesondere die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten in diesem Kontext Schulleiterinnen , Schulleiter, Kollegien, einzelne Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler auch zu sexuellen Übergriffen zwischen Schülerinnen und Schülern und zwischen lehrendem und nichtlehrendem Personal und Schülerinnen und Schülern. – Seit 2016 werden den Schulen von der Schulpsychologie auch Qualifizierungskurse für schulinterne Krisenteams angeboten, diese werden sehr stark nachgefragt. In diesen Qualifizierungen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 7 geht es darum, Maßnahmen zur Prävention und auch zur Intervention von Krisen und Notfällen zu vermitteln, um die Schulleiterinnen, Schulleiter und Lehrkräfte für den Umgang mit Krisen und Notfällen kompetent zu machen. – Der Erlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ (Gem. RdErl. d. MK, d. MI u. d. MJ v. 1.6.2016 - 25.5-81411 - VORIS 22410 -) verpflichtet - wie bereits die ihm vorangegangenen Erlasse - die Schulen, ein Sicherheits- und Präventionskonzept zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Außerdem werden in dem Erlass auch Straftaten, die von den Schulen umgehend bei der Polizei angezeigt werden müssen, genannt, z. B. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. – Die schulischen Präventionskonzepte sollen auch Aussagen über die curriculare Einbindung von Präventionsprogrammen enthalten. Das Land Niedersachsen bietet den Schulen mehrere wissenschaftlich evaluierte Präventionsprogramme an, die im Sinne der primären Prävention die sozialen und Lebenskompetenzen der Schülerinnen und Schüler fördern, mit dem Ziel, Kinder und Jugendlichen zu befähigen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit Gefährdungen, auch mit sexuellen Übergriffen, umzugehen. – Mit Beschluss des Landtags vom 21. März 2012 (Drs. 16/4640) wurde die Landesregierung gebeten , eine zentrale, fachlich qualifiziert besetzte Anlaufstelle einzurichten, an die sich Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte in Fällen von sexuellem Fehlverhalten und Diskriminierung an Schulen und Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen wenden können. Die unabhängige Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder wurde im Kultusministerium als Stabsstelle eingerichtet. Seit August 2012 ist das Angebot der Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder für alle Kinder und Jugendlichen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere Hinweisgeber aus ganz Niedersachsen erreichbar. Die Arbeit in der Anlaufstelle wird durch ein interdisziplinäres Team betreut. Hierzu zählen die Professionen Psychologie, Pädagogik, Recht und Pädagogik/Kriminologie. Durch die Mehrfachqualifikationen des Personals wird das gesamte erforderliche Spektrum der fachlichen Arbeit abgedeckt . Die Anlaufstelle ist montags bis donnerstags zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 8:00 bis 12:00 Uhr per Hotline unter Telefonnummer 0511-1207120 erreichbar . Zusätzlich kann die Anlaufstelle 24 Stunden per E-Mail unter anlaufstelle@mk.nieder sachsen.de kontaktiert werden. – Aus der täglichen Arbeit, die auf den ersten Blick eher dem Bereich des Interventionshandeln zuzurechnen ist, haben sich im Verlauf der Zeit erhebliche Anteile im Bereich Prävention wie auch in der Arbeit zur Sensibilisierung im Umgang mit geschädigten Personen entwickelt. Hierzu zählen insbesondere Initiativen in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums, Vernetzung mit der Stiftung Opferhilfe sowie den Fachberatungsstellen im Land Niedersachsen. b) Zivilgesellschaftliche und andere Programme – Alle Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Information, Schutz und Hilfe. Diese Zielsetzung ist in der niedersächsischen Opferschutzkonzeption beinhaltet, welche die Fachstelle Opferschutz des Niedersächsischen Landespräventionsrats seit 2013 umsetzt. Daher betreibt die Fachstelle Opferschutz die landeseinheitliche Internetpräsenz www.opferschutz-niedersach sen.de. Dort werden Betroffene von Straftaten und ihre Angehörigen über ihre Rechte informiert und über die Möglichkeiten, einen Zugang zum Recht sowie einen Ausgleich über mögliche Schädigungen aus der erlittenen Straftat zu erhalten. Kinder und Jugendliche, die Missbrauch und Gewalt erlebt haben, werden über die Website auf Unterstützungseinrichtungen hingewiesen. Darüber hinaus werden auf der Website Fachkräften , die u. a. Betroffene von sexuellem Missbrauch beraten, Informationen und Materialien zur Verfügung gestellt. – Unter der Federführung des Landeskriminalamtes Niedersachsen wurde im Jahr 2013 die bundesweite Initiative „Missbrauch verhindern“ (www.missbrauch-verhindern.de) des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) erarbeitet und in der Folge bundesweit umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde eine Broschüre erarbeitet, die auch Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 8 von den niedersächsischen Polizeidienststellen genutzt wird. Angelehnt an die Bundeskampagne steht den Polizeidienststellen in Niedersachsen eine mobile Ausstellungswand zum Thema „Missbrauch verhindern“ zur Verfügung. – Darüber hinaus greift die Internetseite des ProPK für Kinder und Jugendliche „Polizei für Dich“ (www.polizeifuerdich.de) das Thema „sexueller Missbrauch“ in zielgruppengerechter Form auf. – Neben den vorgenannten überregionalen Angeboten gibt es auch auf örtlicher Ebene zahlreiche Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei, die sich mit dem Thema befassen. Die in Niedersachsen durchgeführten Maßnahmen (Stand 2017) sind der Anlage 2 zu entnehmen. – Seit dem 1. Oktober 2007 wird in Niedersachsen die „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern in Niedersachsen (KURS Niedersachsen )“ umgesetzt. Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen der Polizei , des Maßregelvollzugs und der Justiz bei der Verringerung des Rückfallrisikos und der Resozialisierung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern, die unter Führungsaufsicht stehen . – Präventionsprojekt Pädophilie Dunkelfeld (PPD/„Kein Täter werden“) an der Medizinischen Hochschule Hannover (aktueller Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2018; Projekt läuft bis 30. September 2020). – Projekt „Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen“ (PsM) am Asklepios Fachklinikum Göttingen (aktueller Bewilligungszeitraum bis 30. Juni 2020; Projekt läuft bis 30. Juni 2020), – Projekt „Prävention und Behandlung dysregulierten Sexualverhaltens“ (PBdS) an der Medizinischen Hochschule Hannover (aktueller Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2018; Projekt läuft bis 30. Juni 2019). – Von den Gewaltberatungsstellen für Mädchen und Frauen weisen sieben Einrichtungen das Thema sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen explizit aus. – Die Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche führen kontinuierlich Präventionsmaßnahmen in Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen durch. Konkret haben 2016 insgesamt 164 ein- bzw. mehrtägige Projektangebote zu sexuellen Grenzverletzungen sowie 26 eintägige Veranstaltungen zu sexuellen Übergriffen stattgefunden. Die beiden bereits seit vielen Jahren mit Landesmitteln geförderten Kinderschutz-Zentren in Hannover und Oldenburg konzipieren und organisieren ebenfalls derartige Projekte. Ergänzend wird auf die in der Antwort auf Frage 4 genannten Maßnahmen hingewiesen. 9. Gibt es vonseiten der Landesregierung Bestrebungen, Landesprogramme und/oder Initiativen zur Prävention von und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs in Modellprogrammen des Landes zu verstetigen (bitte begründen)? Soweit die vorgenannten Projekte aus Landesmitteln gefördert werden, soll dies auch weiterhin in Form von Zuwendungen erfolgen. So ist sichergestellt, dass im besonderen Landesinteresse liegende Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen zeitgerecht erreicht werden können. Am 16. August 2018 wurde seitens der Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung ein Fachtag „Schule gegen sexuelle Gewalt“ durchgeführt. Hierzu hat der Niedersächsische Kultusminister Tonne Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen aus ganz Niedersachsen eingeladen. Die Tagung war zugleich als Auftaktveranstaltung für die durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs initiierte Kampagne „Schule gegen sexuelle Gewalt“ konzipiert. Der Fachtag stellte den Auftakt einer Veranstaltungsreihe dar, mit der die Präventionsarbeit verstärkt werden soll. Schwerpunkt der Auftaktveranstaltung waren Maßnahmen zur Entwicklung von Schutzkonzepten für Schulen aus dem Blickwinkel der verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleiter. Auf regionaler Ebene bestehen Planungen für Herbst Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 9 2018 wie auch Frühjahr 2019. Die Arbeit der Anlaufstelle leistet damit einen wesentlichen und zuverlässigen Beitrag zur Prävention und Sensibilisierung im Umgang mit Geschädigten. Eine Verstetigung in den Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Polizei ist bereits dadurch erfolgt, dass die Maßnahmen und Ratschläge landes- und bundesweit abgestimmt und als fester Bestandteil in der polizeilichen Präventionsarbeit etabliert sind. Da jede Generation von Kindern , aber auch jede Generation von Eltern wieder neu aufgeklärt und für die Gefahren sensibilisiert werden muss, sind die Initiativen der Polizei auf Dauer angelegt. 10. Welche Landesprogramme und/oder Initiativen zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung (bitte nach schulischen, zivilgesellschaftlichen sowie anderen Programmen und/oder Initiativen unter Angabe von Laufzeit aufschlüsseln)? Schulische Programme: – Die Landesregierung hat 2016 das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“ beschlossen, in dem die Ziele und Maßnahmen beschrieben werden, digitale Kompetenzen in allen Bildungsbereichen von der frühkindlichen über die schulische Bildung und Hochschulbildung bis hin zur Erwachsenenbildung zu fördern. In dem unter www.medienkompe tenz-niedersachsen.de einsehbaren Konzept finden sich auch Hinweise, wie den Gefahren digitaler Medien pädagogisch entgegengewirkt werden kann. – Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ hat außerdem sechs Kompetenzbereiche definiert, die in den Ländern als Grundlage dienen , wie in allen Jahrgangsstufen und Schulformen Medienkompetenz erworben werden soll. Im Kompetenzbereich 4 - „schützen und sicher agieren“ - werden Gefahren und Risiken digitaler Medien, Strategien zum Schutz sowie die Privatsphäre in digitalen Umgebungen thematisiert . Die von der KMK beschriebenen Kompetenzbereiche werden in den niedersächsischen Orientierungsrahmen Medienbildung implementiert, der im Herbst 2018 erscheinen wird. Zivilgesellschaftliche und andere Programme – Auf der landeseinheitlichen Website der Fachstelle Opferschutz des Landespräventionsrats sind unter www.opferschutz-niedersachsen.de u. a. auch Informationen zum Umgang mit digitalen Medien zu finden. Kinder und Jugendliche, die Problemen wie Cybermobbing im Netz ausgesetzt sind, werden auf Hilfsportale verwiesen und weitergeleitet. Bezüglich der Zielsetzung der Fachstelle Opferschutz des Landespräventionsrats wird auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen. – Die Niedersächsische Landesmedienanstalt und das Landeskriminalamt Niedersachsen sind 2016 eine Kooperation zur Vermittlung von Mediensicherheit und Medienkompetenz eingegangen , um die jeweiligen Angebote besser aufeinander abzustimmen und zu verzahnen. Die Kooperation soll Ideen und Anregungen geben, sich optimal zu vernetzen und zu ergänzen. Dazu fanden in allen Polizeidirektionen Auftaktveranstaltungen statt, bei denen Präventionsbeauftrage der Polizei und örtliche Medienpädagogen eingeladen waren, sich auszutauschen. Die Zusammenarbeit wird weitergeführt und ausgeweitet. – Im Jahr 2017 wurde durch das Landeskriminalamt Niedersachsen die Handreichung für Lehrkräfte „FAQ: Rund um Smartphone, Tablet, PC und Internet; die häufigsten Fragen und Antworten im Kontext Sicherheit im Medienalltag“ erstellt. Die 40-seitige Handreichung enthält eine Sammlung der meist gestellten Fragen aus dem Schulalltag an die Polizei. Sie soll schnell, kurz und übersichtlich Antworten auf diese Fragen geben. Die Handreichung wurde in einer zweiten Auflage mit Stand Februar 2018 aktualisiert. – Darüber hinaus betreiben die Polizeibehörden und -dienststellen zahlreiche Initiativen und Projekte zum Thema Mediensicherheit. Die in Niedersachsen durchgeführten Maßnahmen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei sind der Anlage 3 zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 10 – Ergänzend hält das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zahlreiche Medien bereit, die bundesweit abgerufen werden können und auch durch die niedersächsische Polizei verwendet bzw. beworben werden: – „Verklickt“! Das Medienpaket „Verklickt!“ ist für die Klassenstufe 7 bis 9 konzipiert. Es enthält einen 50-minütigen Film, der in drei Abschnitte teilbar ist. Schwerpunkte sind: Cybermobbing, illegale Downloads, Kostenfallen, Urheberrechte, Persönlichkeitsschutz, Passwortsicherheit. – „Handreichung „Im Netz der neuen Medien“ Die Handreichung „Im Netz der neuen Medien“ führt in die Themen Internet, Handy, Computerspiele ein und beinhaltet Präventionstipps. Zielgruppen sind Lehrkräfte und Fachkräfte in der Jugendarbeit. – „Kinder sicher im Netz“ (zwei Video-Spots) „Surfen. Aber sicher“ mit Tipps von Rudi Cerne „Chatten. Aber sicher“ mit Bastian Schweinsteiger – „Klicks-Momente (1 und 2)“ Mit den beiden Broschüren informiert die Polizei über Risiken im Umgang mit digitalen Medien. – „Online unterwegs“ Das Heft stellt in kindgerechter Art umfangreiche Informationen zur Medienkompetenz und Mediensicherheit im Alltagsleben der Kinder bereit. Die Themen werden spielerisch und bunt dargestellt und einfach erklärt. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse. – Im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes bietet die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) u. a. zu den Themenschwerpunkten Gewalt, Medien und Sexualität diverse Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an, die mit Kindern, Jugendlichen und Eltern arbeiten. In Form von Tagungen und Seminaren werden fortlaufend Angebote zu den aktuellen Entwicklungen im medialen Bereich und zur Stärkung der digitalen Kompetenzen aller Akteure unterbreitet . – Unter dem Titel „Mit mir nicht! - Sexuelle Übergriffe im Internet“ wurde die Thematik des Cyber- Groomings anlässlich der LJS-Tagung am 11. April 2018 gezielt behandelt. – Daneben führt die LJS seit dem Jahr 2012 das Projekt „Elterntalk“ und seit dem Jahr 2016 in Kooperation mit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) das Projekt „Digitale Welten - was nutzt Ihr Kind?“ durch. In beiden Fällen handelt es sich um Angebote zur Stärkung der Medien- und Erziehungskompetenz von Eltern. Es werden u. a. die Mediennutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen beleuchtet, Tipps für die Medienerziehung zu Hause gegeben und Beratungsangebote vorgestellt. 11. Reichen nach Ansicht der Landesregierung die Strafrahmen der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches aus, um Straftäter in diesen Bereich angemessen zu sanktionieren? Die §§ 176, 176 a, 176 b des Strafgesetzbuchs (StGB) (sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge) enthalten je nach Schwere der einzelnen Tathandlungen abgestufte Strafrahmen, die dem unterschiedlichen Unrechtsgehalt der denkbaren Fallkonstellationen Rechnung tragen. Der Grundtatbestand des § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) sieht dabei in seinen ersten beiden Absätzen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sowie in den Absätzen 4 und 5 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Für besonders schwere Fälle des § 176 Abs. 1 und 2 StGB ist eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen (§ 176 Abs. 3 StGB). Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern sieht je nach der konkre- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 11 ten Fallkonstellation Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr (§ 176 a Abs. 1 StGB), nicht unter zwei Jahren (§ 176 a Abs. 2 und 3 StGB) bzw. nicht unter fünf Jahren (§ 176 a Abs. 5 StGB) vor. Der sexuelle Missbrauch von Kindern mit Todesfolge wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft (§ 176 b StGB). Die differenzierten Strafrahmen sind ausreichend, um Straftäter angemessen sanktionieren zu können . Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. Auch die in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags vom damaligen Bundesjustizminister eingesetzte Reformkommission zum Sexualstrafrecht ist in ihrem Abschlussbericht bezogen auf § 176 StGB zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandenen Strafrahmen den Gerichten ein hinreichendes Instrumentarium an die Hand gäben, um für den Einzelfall eine tat- und schuldangemessene Sanktion verhängen zu können (vgl. S. 107 des Abschlussberichts). 12. Reichen nach Ansicht der Landesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten der Verfolgungsbehörden aus, um eine effektive Strafverfolgung sicherzustellen? Die niedersächsische Justiz macht insbesondere bei der Verfolgung von Sexualstraftaten im Ermittlungsverfahren zunehmend von der richterlichen Videovernehmung Gebrauch. Die Videoaufzeichnung ist ein „Mehr“ im Vergleich zur Audioaufnahme, denn im Gegensatz zur Aufnahme auf einen reinen Tonträger werden bei der Aufnahme auf einen Bild-Ton-Träger (Videoaufnahme) auch Körpersprache , Mimik, Gestik etc. erfasst. Für Niedersachsen ist diesbezüglich beispielhaft das sogenannte Braunschweiger Modell der richterlichen Videovernehmung kindlicher und jugendlicher Opferzeuginnen und Opferzeugen zu erwähnen. Nach diesem Modell wird die audiovisuelle Aufzeichnung der Vernehmung durch Vorspielen des Videos in die Hauptverhandlung eingeführt. Das Modell hat sich sehr gut bewährt und ist bisher in weit mehr als 300 Fällen zur Anwendung gekommen . In so gut wie keinem Fall der richterlichen Videovernehmung mit Vollverschriftung kindlicher bzw. jugendlicher Opferzeuginnen und Opferzeugen hat das Opfer später in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht erscheinen und aussagen müssen. Weitere Vorteile der richterlichen Videovernehmung von Opferzeuginnen und Opferzeugen sind Folgende: – Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, – die richterliche Vernehmung erfolgt ohne Wartezeit für Opferzeugen, – kein Zusammentreffen mit der Täterin bzw. dem Täter und den Prozessbeteiligten, – die richterliche Vernehmung findet in einer weniger belastenden Atmosphäre als im Gerichtssaal statt, – Opferzeuginnen und Opferzeugen zeigen in der richterlichen Vernehmung oftmals deutlich mehr Emotionen als im Gerichtssaal, was zur Folge hat, dass eine höhere Geständnisbereitschaft von Beschuldigten besteht, und – die richterliche Videovernehmung sichert die Aussage der Opferzeuginnen und Opferzeugen als verwertbaren Beweis. Die Landesregierung strebt weiterhin eine flächendeckende Einführung des Braunschweiger Modells in Niedersachsen an. Das Braunschweiger Modell war deshalb beispielsweise Gegenstand der Dienstbesprechung der Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte, der Generalstaatsanwälte und des Justizministeriums im Juli 2014, des Treffens der Chefpräsidentinnen und Chefpräsidenten sowie der Generalstaatsanwälte mit dem damaligen Justizstaatssekretär im Oktober 2014, der Konferenz der Behördenleiterinnen und Behördenleiter der niedersächsischen Justiz im Mai 2016 und der Gemeinsamen Dienstbesprechung des Ministeriums für Inneres und Sport und des Justizministeriums mit der Polizeipräsidentin und den Polizeipräsidenten, dem Präsidenten des Landeskriminalamts, dem Direktor der Polizeiakademie, den Abteilungsleitern des Landeskriminalamts sowie den Generalstaatsanwälten und den Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälten im Mai 2017. Darüber hinaus hat das Justizministerium eine Arbeitsgruppe bestehend aus Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, aber auch aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Inneres und Sport und des Jus- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 12 tizministeriums sowie der Polizei eingesetzt, die gemeinsame Standards für die Videovernehmung entwickelt. Wie die erfolgreiche Anwendung des Braunschweiger Modells beispielhaft zeigt, bietet das geltende Strafverfahrensrecht den Strafverfolgungsbehörden wirkungsvolle Befugnisse, um eine effektive Verfolgung von Sexualstraftaten, die zum Nachteil von Kindern begangen werden, sicherzustellen. Im Übrigen wird insoweit Bezug genommen auf die Vorbemerkung der Landesregierung im Rahmen der Antwort der Landesregierung vom 29. August 2016 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP) „Sexualstraftaten in Niedersachsen“ (Drs. 17/6379). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 13 Anlage 1 Titel der Maßnahme Kurzbeschreibung Mittel Maßnahmen des MS 22 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder Die Beratungsstellen stellen ein landesweit niedrigschwelliges Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche , die von Gewalt (auch sexuellem Missbrauch) betroffen sind, sowie für deren Eltern dar. Darüber hinaus sind sie präventiv tätig. Die Beratungsstellen haben im Jahr 2016 etwa 15.500 Beratungen verzeichnet. Das Land fördert die Beratungsstellen in 2018 mit insgesamt 650 000 Euro. 4 Kinderschutz - Zentren (Standorte Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Nordostniedersachsen - im Aufbau -) Mit der Landesförderung werden insbesondere die Beratung von Fachkräften und Institutionen zu Fragestellungen im Kinderschutz, die Durchführung von Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie der Netzwerkaufbau sichergestellt. Darüber hinaus bieten die Kinderschutz-Zentren Beratungsangebote mit Vermittlung weiterführender Hilfsangebote u. a. für Kinder mit Gewalterfahrungen an. Notruftelefone und Krisenintervention ergänzen das Angebot. Außerdem leisten sie Präventionsarbeit. Das Land fördert die Kinderschutz- Zentren in 2018 mit insgesamt 760 000 Euro. Projekt Kinderschutz an der MHH (Kinderschutzambu - lanz) Das Projekt umfasst eine fachlich fundierte Beratung für Ärztinnen und Ärzte und qualifizierte Diagnostik bei vermuteter Kindesmisshandlung und Verdacht auf sexuellen Missbrauch (konkrete Projektbausteine: Hotline, rechtsmedizinische Untersuchungen, konsiliarisch wohnortnahe rechtsmedizinische Begutachtungen der Kinder, Teleund Aktenkonsile, Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte) Die Förderung in 2018 beläuft sich auf 150 000 Euro. Rechte von Mädchen und Jungen in Einrichtungen Im Rahmen dieses Projektes unterstützt der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen Einrichtungen bei der Entwicklung und Implementierung von Kinderschutz-Konzepten. Zentrales Anliegen dabei ist der Schutz von Kindern vor Gewalt, insbesondere auch sexueller Gewalt. Das Land fördert das Vorhaben in 2018 mit 45 000 Euro . Projekt OKEI Seit Ende 2016 wird das dreijährige Modellprojekt zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor (sexualisierter ) Gewalt in Institutionen und zur Unterstützung der Einrichtungsträger beim rechtssicheren Umgang bei Missbrauchsfällen durchgeführt. Mehrere teilstationäre bzw. stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe werden im Rahmen des Modellvorhabens durch das Kinderschutz -Zentrum Oldenburg begleitet. Hierzu zählen die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Einrichtungen bei der Implementierung/Optimierung von Gewaltschutzstrukturen und Präventionsprogrammen. Es stehen im dreijährigen Modellzeitraum jährlich 40 000 Euro zur Verfügung. Landesstelle Jugendschutz Die Landesstelle Jugendschutz arbeitet zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes. Das Tätigkeitsspektrum umfasst die Bereiche Fortbildungen, Materialentwicklungen , Fachberatung, Projekte, Gremien. Inhaltliche Schwerpunkte liegen im Jugendmedienschutz sowie der Gewalt- und Suchtprävention. Die Landesstelle Jugendschutz führt jährlich diverse Projekte und Fortbildung zum Schutz vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch. Die jährliche Landesförderung für die Landesstelle Jugendschutz beträgt 500 000 Euro. Davon fließen anteilig Mittel in Projekte und Fortbildung zum Schutz vor sexueller Gewalt. Landesamt für Soziales, Jugend und Fa- Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie berät und unterstützt die Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, initiiert und unterstützt Mo- Allein für Fortbildungsangebote für pädagogische Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 14 Titel der Maßnahme Kurzbeschreibung Mittel Maßnahmen des MS milie dellprojekte und hält ein umfangreiches Fortbildungsangebot vor - speziell auch zum Thema „Schutz vor sexueller Gewalt“. Fachkräfte stehen in 2018 ca. 360 000 Euro zur Verfügung (Zuschussmittel von MS und MK + Einnahmen durch Teilnahmegebühren ). Davon fließen anteilig Mittel in Projekte und Fortbildung zum Schutz vor sexueller Gewalt. 43 Gewaltberatungsstellen für Mädchen und Frauen, Notrufe, Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch Diese Einrichtungen bieten Hilfestellungen für Mädchen und Frauen bei sexuellen Übergriffen. Sie vermitteln Informationen , stellen Beratungsangebote bereit, leisten praktische Unterstützung für die Betroffenen sowie Aufklärungs - und Öffentlichkeitsarbeit, zum Teil in Schulen und Kindergärten. Ein Teil der Beratungsstellen bietet bei Bedarf auch Hilfe für Jungen an. Das Land fördert diese Beratungsstellen in 2018 mit 2 526 000 Euro (freiwillige Leistung). 29 Beratungsund Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt - BISS Die bundesgesetzlichen Maßnahmen (nationaler Aktionsplan /Gewaltschutzgesetz) hatten Auswirkungen auf die Arbeit im Gewaltbereich. In Niedersachsen wurden nach einer Modellphase flächendeckend Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt (BISS) eingerichtet. Ausgerichtet an der Struktur der bestehenden Polizeiinspektionen wurden die BISS eingerichtet, die in Fällen nach häuslicher Gewalt , Kontakt zu den von Gewalt betroffenen Frauen aufnehmen . Die BISS werden in 2018 mit insgesamt 1 480 000 Euro gefördert (freiwillige Leistung). 3 Mädchenhäuser Ein Mädchenhaus ist nach der konzeptionellen Anlage ein symbolisches Gebäude, das aus verschiedenen Bausteinen bzw. Säulen besteht. Hierzu gehören sowohl ambulante Bausteine, wie z. B. ein Mädchentreff oder Mädchencafé als niedrigschwelliges Angebot sowie eine Beratungsstelle, als auch stationäre Bausteine, wie z. B. Inobhutnahme, Zuflucht und/oder betreutes Wohnen. Schwerpunkte der Arbeit sind Mädchenarbeit, Gewaltprävention , Integration, niedrigschwellige Beratung, Bildungsarbeit , Freizeitgestaltung. Als geschlechtshomogene Einrichtung mit der Zielsetzung feministischer Mädchenarbeit ist z. B. der Mädchentreff im präventiven Bereich der Jugendhilfe angesiedelt. Bei täglicher Zählung haben ca. 3.500 Personen die Hilfe je Mädchenhaus jährlich in Anspruch genommen. (Hierin sind auch Mehrfachzählungen von Stammbesucherinnen oder Teilnehmerinnen von länger laufenden Angeboten mit eingerechnet.) Die Mädchenhäuser sind in Osnabrück , Oldenburg und Hannover. Förderung je Mädchenhaus 75 000 Euro. Während sich die stationären Bausteine über Tagespflegesätze nach SGB VIII finanzieren, werden die ambulanten Bausteine aus Landeszuwendungen finanziert. Für 2018 stehen 225 000 Euro zur Verfügung (freiwillige Leistung). 41 Frauenhäuser Frauenhäuser sind Einrichtungen, in denen von Gewalt betroffene Frauen, die häufig nach jahrelangen Demütigungen und Misshandlungen fliehen wollen, eine vorübergehende Zuflucht finden. Dort erhalten sie parteili- Für 2018 stehen für Frauenhäuser 4 414 000 Euro zur Verfügung (freiwilli- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1426 15 Titel der Maßnahme Kurzbeschreibung Mittel Maßnahmen des MS che Unterstützung und Beratung, auch für ihre Kinder. Die Frauenhäuser erhalten eine Förderung als freiwillige Leistung. ge Leistung). Weitere 1 Million Euro stehen in 2018 für den inklusiven Aus-/Umbau von Frauenhäusern zur Verfügung. 11 Täterberatungsstellen Seit dem 01.07.2010 werden Täterberatungseinrichtungen gefördert. Sie bieten Kurse, in denen Täter lernen müssen, sich mit ihrem gewalttätigen Handeln auseinanderzusetzen . Die Angebote richten sich zum einen an Täter , die von den Strafverfolgungsbehörden zugewiesen werden, andererseits werden Männer beraten, die ihr gewalttätiges Verhalten aus freien Stücken ändern wollen . Die Landeszuwendung beträgt jeweils bis zu 20 000 Euro. Im Haushaltsplan stehen hierfür 220 000 Euro zur Verfügung (freiwillige Leistung). Präventionsprojekt 1: Pädophilie Dunkelfeld an der MHH (PPD/„Kein Täter werden“) Ausgehend davon, dass auch in Niedersachsen im Dunkelfeld lebende, noch nicht übergriffig gewordene Pädophile entsprechende Behandlungsangebote freiwillig aufgreifen , wurden an der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Asklepios Klinikum Göttingen im Verbund mit der Universitätsmedizin Göttingen zwei Projekte installiert . Zum therapeutischen Konzept gehört es, dass Betroffene ihr Verhalten trainieren und ihre Einstellungen ändern sollen in Bezug auf ihr sexuelles Erleben und Verhalten. Zielgruppe: Personen, die sich zu Kindern und/oder Jugendlichen hingezogen fühlen und gegen die bislang kein Ermittlungs- oder Strafverfahren vorliegt (sogenannte Dunkelfeldtäter). Das Projekt wird in 2018 mit 213 000 Euro gefördert. Präventionsprojekt 2: „Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen “ (PsM) am Asklepios Fachklinikum Göttingen Ausgehend davon, dass auch in Niedersachsen im Dunkelfeld lebende, noch nicht übergriffig gewordene Pädophile entsprechende Behandlungsangebote freiwillig aufgreifen , wurden an der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Asklepios Klinikum Göttingen im Verbund mit der Universitätsmedizin Göttingen zwei Projekte installiert . Zum therapeutischen Konzept gehört es, dass Betroffene ihr Verhalten trainieren und ihre Einstellungen ändern sollen in Bezug auf ihr sexuelles Erleben und Verhalten. Zielgruppe: Personen, die ein sexuelles Interesse an Kindern und/oder Jugendlichen an sich bemerken und dadurch ein erhöhtes Risiko für die Begehung von Straftaten aufweisen Für das Projekt wird in 2018 eine Landesförderung in Höhe von insgesamt 120 000 Euro zur Verfügung gestellt. (Verteilt am 20.08.2018) Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ Kurzsachverhalt Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe PI Gifhorn KigG – Kindertagesstätten gegen häusliche und sexuelle Gewalt Prävention Sex. Missbrauch Fortbildungs- und Informationskonzept für Personal in Kindertagesstätten und Kindertagespflege, durch das sich die Einrichtungen des Netzwerkes mit ihrem spezifischen Profil vorstellen und zukünftig direkter Ansprechpartner sein können (zwei Module). NETZwerk GEGEN häusliche und Sexuelle Gewalt (BISS, Jugendamt, Polizei, AWO, Ausländerbeauftragte des LK GF, Frauenhaus, WEISSER RING e.V.); Finanzielle Förderung durch Lions-Club Gifhorn LK Gifhorn 2012 fortlaufend Personal in Kindertages- Stätten PI Gifhorn GugG – Grundschulen gegen häusliche und sexuelle Gewalt Prävention Sex. Missbrauch Fortbildungs- und Informationskonzept für Lehrkräfte an Grundschulen, durch das sich die Einrichtungen des Netzwerkes mit ihrem spezifischen Profil vorstellen und zukünftig direkter Ansprechpartner sein können. NETZwerk GEGEN häusliche und Sexuelle Gewalt (BISS, Jugendamt, Polizei, AWO, Ausländerbeauftragte des LK GF, Frauenhaus, WEISSER RING e.V.); Finanzielle Förderung Durch Lions-Club Gifhorn LK Gifhorn 2014-2017 Personal anGrundschulen PI Goslar Jugendschutz ABC Gewaltprävention , Suchtprävention, Medien, sexueller Missbrauch, Zivilcourage Das „Kinderschutz-ABC“ enthält Beratungs-, Hilfs- und Betreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und Personen mit Erziehungsauftrag. NETZWERK FAMILIE (mehr als 20 Institutionen aus der Region wie z. B. Landkreis Goslar, PI Goslar, Lebenshilfe, Beratungsstellen, AWO, Kinderschutzbund, DROBS, pro familia usw.) LK Goslar 2016 Personen mit Erziehungsauftrag, Kinder und Jugendliche PI Hildesheim Wie schützen sie ihrKind vor sexuellen Übergriffen Prävention Sex. Missbrauch Erziehungsverantwortliche werden ermuntert im Rahmen der Erziehung die Rolle des Selbstbehauptungstrainers ihrer Kinder anzunehmen. Sie sollen die Grenzsetzungen ihrer Kinder respektieren, das Vertrauen auf das eigene Gefühl stärken und die Fähigkeit Hilfe zu holen fördern. PI Hildesheim fortlaufendauf Anfrage Erziehungsverantwortliche : Eltern, Lehrer, Erzieher, Trainer PK Duderstadt Kelly-Insel e.V. Prävention Sex. Missbrauch Neben dem Themenunterricht, dem Besuch der Polizei i.d. Schulklasse und dem speziellen Sportunterricht werden auch die Eltern der Kinder einbezogen. Es wurde im Stadtgebiet ein lückenloses und flächendeckendes Netz von Anlaufstellen aufgebaut. Stadt Duderstadt Sparkasse Duderstadt Duderstadt 2007 fortlaufend Eltern, Lehrkräfte, SchülerInnen der zweiten Klasse Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ Kurzsachverhalt Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Harburg „Starke Menschen“ Prävention Sexueller Missbrauch Projekt gegen sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen - Sensibilisierung im Problemfeld sexualisierter Übergriffe/Gewalt mit verschiedenen Bausteinen: a) Fortbildung von Lehrkräften, b) themenbezogene Unterrichtseinheiten durch Lehrkräfte, c) Information für Eltern d) Theaterstück Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Harburg- Land e.V./Beratungsstelle PI Harburg seit 2003 Grundschulkinder der Klassen 3 und 4, Eltern und Lehrkräfte PI Heidekreis Sex im Netz Prävention Sexueller Missbrauch Fünfstündiger Unterricht in einem gemischtgeschlechtlichen Team, in dem zu Chaterfahrungen, Bedeutung des "Nickname" und, unterstützt durch den Film "blind date", zu Grenzüberschreitungen (Strafbarkeit beginnt mit welchen Handlungen?) gearbeitet wird. Geschlechtertrennung bei bestimmten Themen, danach Vorstellung und Diskussion der Arbeitsergebnisse vor/mit der ganzen Klasse. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt "Wendepunkte" Landkreis HK seit 2013 Jg. 8 PI Lüneburg/Lüchow- Dannenberg/Uelzen KiTa ein sicher Ort für Mädchen und Jungen- Handlungsempfehlung für KiTa, Hort, Krippe Prävention Sexueller Missbrauch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Mädchen und Jungen im Alltag Polizei, KiTa-MA und Leitung, Stadt u. Landkreis Lüneburg, Erziehungsberatungsstelle , u.a. Lüneburg 2015-2017 KiTa-Leitung PI Cloppenburg/Vechta Selbstbehauptungstraining Prävention Sexueller Missbrauch Selbstbehauptungstraining welches geschlechtsspezifisch , am Alter der Zielgruppe orientiert, sachgerecht aufklären , informieren und das Selbstwertgefühl stärken will. PI CLP/VEC 2011 junge und jugendliche Mädchen ( 8-10, 11-13, 14-18 J.) erwachsene Frauen Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ Kurzsachverhalt Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Oldenburg- Stadt/Ammerland Echt stark – Ein Grundschulprojekt für starke Kids Prävention Sexueller Missbrauch Das Projekt hat das Ziel sexuellem Missbrauch vorzubeugen, indem es Kinder stark machen will und hilft ein gesundes Körperbewusstsein zu entwickeln und sich durch deutliches "NEIN-Sagen" abzugrenzen. Es geht um die Stärkung der Persönlichkeit der Kinder, Vermittlung von sozialen Kompetenzen, dadurch Prävention gegen Gewalt, Sucht und sex. Missbrauch. Schwerpunkte werden beim Kennenlernen, Vertrauen fassen, Probleme lösen in der Gruppe, bei der Teamarbeit, dem erkennen und äußern von Gefühle, dem Umgang mit Geheimnissen, dem Hilfe holen, Körperbewusstsein und dem Grenzen setzen und akzeptieren, sowie dem "Nein" sagen gesetzt. Methoden: Rollenspiele, Gesprächsrunde, Lieder, Arbeitsblätter, Erlebnisspiele, Körperübungen. entsprechende Schule Grundschule in Oldenburg seit 2016 3. bzw. 2016 auch 4. Jahrgang einer Grundschule PI Emsland/ Grafschaft Bentheim Klick It2 Prävention Sex. Missbrauch Cybermobbing Aufführung des Theaterstückes mit anschließender Diskussion mit den Theaterpädagogen u. der Zielgruppe. LK Emsland; Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern u. Jugendlichen; Zartbitter Köln PI EL/GB, PK Meppen jährlich Schüler(innen) der 6. Jahrgangsstufe PI Emsland/ Grafschaft Bentheim PK Meppen Ganz schön blöd Prävention Sex. Missbrauch Aufführung des Theaterstückes mit anschließender Diskussion mit den Theaterpädagogen und der Zielgruppe. Stadt Lingen, Zartbitter Köln e.V., AK Sex. Missbrauch Kinder und Jugendliche Meppen Stadt Meppen alle 3 Jahre Grundschüler, Eltern Lehrkräfte, Notinselpartnergeschäfte PI Emsland/Grafschaft Bentheim (Sexuelle) Gewalt an und unter Kindern Prävention Sex. Missbrauch Erwerb und Einüben alternativer Handlungskompetenzen im Umgang mit sexueller Gewalt. Aufbau und Stärkung sozialer Kompetenzen. Umgang und Ausführung der Internetbereiche von Kindern mit entsprechender Warnung vor sexuellem Missbrauch. DKSB Ortsverband Lingen e.V. Beratungsstelle LOGO Grund- und weiterführende Schulen des Altkreis Lingen Bereich PI EL 2008 Grundschulkinder des Vierten Jahrgangs bis weiterführende Jahrgänge bis 7. Kl. Anlage 2 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ Kurzsachverhalt Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention und Sensibilisierung für die Folgen sexuellen Missbrauchs PI Leer/Emden Grenzgebiete - sexuelle Übergriffe bei Jugendlichen "Ein Tritt ins Glück" Prävention Sex. Missbrauch Vermehrte Anfrage aus dem Bereich von Lehrkräften, die sich mehr Sicherheit im Umgang mit dem Thema wünschen. Vorangegangen ist eine 2- tägige Fachtagung. Das Projekt soll Fachkräften Anregungen für die Präventionsarbeit und den Umgang mit sexuellen Übergriffen vermitteln und Eltern dabei unterstützten, mit ihren Kindern ins Gespräch zu kommen. Kinder- und Jugendförderung des LK Leer Leer/Emden 2012 Erzieher, Fachkräfte aus der Jugendarbeit, Lehrkräfte, Jugendliche PI Leer/Emden PI Aurich/Wittmund K.O Tropfen – fiese Drogen im Glas Prävention Sex. Missbrauch Die genaue Kenntnis über K.O-Tropfen , ihre Verabreichung, Wirkungsweise u. Nachweismöglichkeiten kann dazu führen, dass es weniger Opfer entsprechender Straftaten gibt und die tatsächlichen Fälle besser nachgewiesen werden können. Landkreis Leer, Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund Ostfriesland 2014 Netzwerker/innen, Fachpublikum und Öffentlichkeit in ganz Ostfriesland PK Bersenbrück Interaktive Ausstellung "Echt Krass" Prävention Sex. Missbrauch Sexuelle Übergriffe/Gewalt unter Jugendlichen kommen häufig vor. Der interaktive Präventionsparcour mit Begleitmaterial sensibilisiert für sexuelle Grenzverletzungen, informiert über sexualisierte Gewalt, stärkt Mädchen und Jungen in ihrer sozialen Kompetenz und eröffnet Handlungsalternativen. Landkreis Osnabrück Samtgemeinde Bersenbrück, Präventionsrat Bersenbrück Bersenbrück 2014 Jungen und Mädchen ab 14. Jahren, Eltern, Lehrkräfte, Erzieher PK Melle "Meller Mädchen mischen mit" sexueller Missbrauch, Gewaltprävention , Zivilcourage Ängste junger Mädchen vor sex. Übergriffen nach Vorfällen in der "Silvesternacht Köln". Stärkung des Selbstbewusstseins. 5 x 2 Stunden Kurs: Grenzen erkennen/setzen, Hilfe holen, Körpersprache/-haltung, Verhalten in Gefahrensituation. Oberschule Melle, Jugendzentrum Melle, Theaterpädagogische Werkstatt Melle 2016, Fortführung bei Bedarf Mädchen im Alter von13 - 18 Jahren PI Lüneburg/Lüchow- Dannenberg/ Uelzen KiTa - ein sicherer Ort für Mädchen und Jungen sexueller Missbrauch Broschüre mit Handlungsempfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Kindergarten, im Hort und in der Krippe mit Hinweisen zum Umgang mit Mädchen und Jungen im Alltag. Arbeitskreis Geschlechtsspezifische Gewaltprobleme des Kommunalen Präventionsrates, Stadt und Landkreis Lüneburg, Mediationsstelle Brückenschlag, Familienbildungsstätte, Polizei Lüneburg 2017 Personen mit Erziehungsauftrag in Krippen, Kindergärten und Horten Anlage 3 Dienststelle/ Ansprechperson Titel/ Bezeichnung Typ Kurzsachverhalt Kooperation Ort Laufzeit / Beginn Zielgruppe PI Braunschweig Sexting Mediensicherheit Präventionsunterrichte, Lehrerfortbildungen und Elternabende mit dem Schwerpunkt auf Mobbing, dem Recht am eigenen Bild und den Folgen des leichtfertigen Verbreitens sexualisierter Selbstdarstellungen im Netz. Landesschulbehörde, Schulen in Braunschweig Braunschweig jährlich Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 6, Lehrkräfte, Eltern PI Goslar "Sofortmaßnahmen bei Konflikten im Internet" Mediensicherheit Workshop zur Steigerung der Medienkompetenz von ErzieherInnen. Was kann ich tun, wenn SchülerInnen....? Polizei und Landkreis Goslar / Jugendschutz PDG 2016 Erzieherinnen aus allen Jugendbereichen PI Goslar Cybermobbing Theateraufführung "Fake oder War doch nur Spaß" Mediensicherheit In dem Theaterstück wird den SchülerInnen eine Geschichte gezeigt, in der ein Mädchen berühmt werden möchte. Sie wird von Mitschülern erst in der Schule, später auch im Netz gemobbt. Durch unterschiedliche Hilfeangebote kommt sie aus der Situation wieder heraus. Polizei und Landkreis Goslar / Jugendschutz Landkreis Goslar 2016 Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse PI Goslar Workshop Mobbing- Cybermobbing Mediensicherheit Sensibilisierung zum Thema Mobbing und Cybermobbing, Formen und Folgen von Mobbing, Straftaten und Strafverfahren, Unterstützung und Schutz bei Mobbing und Cybermobbing Polizei und Landkreis Goslar / Jugendschutz Landkreis Goslar 2015 fortlaufend 5. bis 7. Klasse PI Goslar Medienkompetenz Mediensicherheit Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen im Landkreis Goslar Polizei, Lukaswerk GS, LK u. Stadt GS, Jugendschutz, Sozialarbeiter der Schulen Landkreis Goslar 2016 wieder- kehrend Kinder und Jugendliche im Landkreis Goslar PI Goslar "Neue Medien 1" Recht am eigenen Bild / Recht auf Privatsphäre Mediensicherheit Sensibilisierung zum Umgang mit den neuen Medien. Aufzeigen von Gefahren und Rechten im Netz Schule/Polizei Landkreis Goslar jährlich Grundschüler ab 4. Klasse PI Goslar "Neue Medien 2" Urheberrecht Mediensicherheit Sensibilisierung zum Umgang mit den neuen Medien. Aufzeigen von Gefahren und Rechten im Netz Schule/Polizei Landkreis Goslar jährlich Grundschüler ab 4. Klasse Präventions- und Sensibilisierungsinitiativen der Polizei oder unter Mitwirkung der Polizei zur Prävention von und Sensibilisierung für die Gefahr von sogenanntem Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) sowie für die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen PI Göttingen Gefahren im Internet unter Einsatz der Filmspots Sheeplive Mediensicherheit Erlangung des "Internet-Führerscheins", der zur Nutzung der schuleigenen Rechner zwingend erforderlich ist, im Rahmen der verpflichtenden Teilnahme an gemeinsamen Schüler- /Elternabenden örtliche Schulen GöttingenDuderstadt seit 2012 SchülerInnen und Eltern der 5. Klasse PI Göttingen Cybermobbing, Passwortsicherheit, Kostenfallen, illegale Downloads Mediensicherheit Die Polizei bietet neben den Film "Verklickt" ein Unterrichtsgespräch zu den jeweils dargestellten Themen an, in dem neben der Filmaufarbeitung insbesondere die rechtliche Seite beleuchtet wird, wie u.a. die Tatbestände Beleidigung, Bedrohung, Erpressung, Körperverletzung, Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereiches, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. örtliche Schulen Göttingen seit 2014 Klassen 7 - 9 PI Göttingen Im Netz der neuen Medien - Informationsabend für Eltern Mediensicherheit Informationsabend für Eltern über das Nutzungsverhalten ihrer Kinder unter Einbeziehung aktueller KIM-/JIM-Studien sowie über Risiken im Medienalltag z.B.: Cybermobbing, Kosten-/Abofallen, verbotene Inhalte im Internet. Aktuelle Fälle aus der Praxis werden zudem thematisiert. PI Göttingen seit 2014 Eltern von Kindern ab Klasse 7 PI Göttingen Mediennetzwerk Südniedersachsen Mediensicherheit Auf Initiative der BfJ wurde das Netzwerk "Medienkompetenz Südniedersachsen" gegründet. Es besteht aus Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Göttingen e.V., Verein Blickwechsel e.V., Medienkoordinatoren aus Stadt u. LK GÖ sowie der BfJ. Das Netzwerk trifft sich 1x pro Monat. Der Fokus wird nicht nur auf Kinder und Jugendliche gelegt. LK Göttingen, Verbraucherzentrale Göttingen, Blickwechsel e. V. PI Göttingen seit 2014 Kinder, Jugendliche und Eltern PI Göttingen Internet - aber Sicher! - Informationsveranstaltung für außerschulische Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene Mediensicherheit Informationsveranstaltung an außerschulischen Einrichtungen zu folgenden Themen, z.B. Phishing, Ransomware, Betrugsvarianten und online Geschäfte, soziale Netzwerke u. Chatrooms, verbotene Inhalte im Internet, Persönlichkeits- u. Urheberrechte. Aktuelle Fälle aus der Praxis werden zudem thematisiert. PI Göttingen seit 2015 Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene PI Hildesheim Gefahren im Internet unter Einsatz der Filmspots Sheeplive bzw. des Films Verklickt Mediensicherheit Aufklärung über Risiken und Gefahren im Internet. Sensibilisierung zu verschiedenen Themen wie Recht am eigenen Bild/ Mobbing/ Kettenbriefen etc. zielgruppenorientiert. Erläuterung strafrechtlicher Aspekte. weiterführende Schulen Stadt und LK Hildesheim fortlaufend SchülerInnen und Eltern der 5. Klasse, Schüler/ -innen ab Kl. 7 PI Northeim/Osterode Prävention von Cybercrime und Mediensicherheit Cybercrime/Medien sicherheit Schulprojekt zur Vermittlung neuer Phänomene, Gestaltung von Unterrichtseinheiten und Aktionstagen an Schulen durch den BfJ und SB Prävention PK Osterode. Gestaltung / Begleitung von Elternabenden zur Thematik. Im Altkreis Osterode findet eine Zusammenarbeit mit der Kreisjugendpflege statt. Seit 2016 werden mit dem Lukas-Werk NOM (Suchtberatungsstelle) gemeinsame Unterrichtseinheiten zum gen.Thema angeboten und durchgeführt. Schulen, Lukas-Werk, Kreisjugendpflege PI Northeim/ Osterode seit 2010 Schüler/innen, Eltern PI Northeim/Osterode Medien und Sucht Mediensicherheit Eingebettet in umfassende Maßnahmen zur Sensibilisierung aller Bevölkerungsschichten für das Thema Mediensicherheit, wurde ein Angebot für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I geschaffen, welches neben den Gefahren durch Cybermobbing, Sexting oder Verstößen gegen das KunstUrhG insbesondere das Suchtpotenzial uneingeschränkter Mediennutzung thematisiert. Lukas-Werk Gesundheitsdienste GmbH (Suchtberatungsstelle), Schulen der Sekundarstufe I LK Northeim seit 2016 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (5.-10. Klasse) PK Duderstadt Medienkompetenz Mediensicherheit Beschulung der Zielgruppe undInformationsvorträge bei Elternabenden KGS Duderstadt IGS Gieboldehausen Heinz-Sielmann-RS Duderstadt Eichsfeldgymnasium Duderstadt Duderstadt Gieboldehausen seit 2012 Kinder und Jugendliche im Alter von 12-14 Jahren PD Hannover, Zentraler Kriminaldienst „Cyber-Licence“ Mediensicherheit Das Internet spielt zunehmend eine Rolle bei der Begehung von Straftaten und der damit verbundenen Opferwerdung. Als ein Aspekt präventiven Handelns wurde der Transport von Kompetenzen im Umgang mit dem Medium gesehen. Da möglichst viele junge Nutzer des Internets erreicht werden sollen, lag eine Vernetzung mit den hannoverschen Schulen nahe. Schlussendlich soll die Aufnahme dieses Themas in den Stundenplan erreicht werden. Es ist das Ablegen eines Medienführerscheins, zum Ende der Unterrichtseinheiten, vorgesehen. Nds. Landesschulbehörde, Dienstleistungsgesellschaft für Informatik mbH (DLGI), Klicksafe, Verein N-21 Stadt und Region Hannover seit 2010 Zielgruppe sind Schüler des 7. Jahrganges, es sollen aber auch die höheren Jahrgänge im Lauf der Jahre hinzu kommen. PD Lüneburg, Dezernat 11, Präventionspuppenbühne Theaterstück "Netzdschungel" Mediensicherheit Anhand des Puppentheaterstücks "Netz- Dschungel" werden zunächst SchülerInnen der 4. Grundschulklassen die Gefahren im Internet dargestellt. Ergänzend erfolgt eine Nachbereitung, in die SchülerInnen ein Themenplakat mit nützlichen Netzregeln erarbeiten, das in der Schulklasse verbleibt. PPB mit allen PI'en: CE, Harburg, HK, LG, ROW, STD geeignete Räumlichkeiten in den jeweiligen Schulen des PD- Bereiches seit 2013 3. und insbesondere 4. Grundschulklassen PI Harburg web-coaches Mediensicherheit In Kooperation mit Schulen sollen SchülerInnen des 8. Jahrgangs zu sogenannten „web-coaches“ ausgebildet werden. Durch die Qualifizierung einer kleinen Schülergruppe (8-12 SchülerInnen) und die Integration in den Schulalltag können weitreichendere Effekte erzielt, Synergie-Effekte genutzt und die Nachhaltigkeit erheblich erhöht werden. Die ausgebildeten „webcoaches “ werden im Anschluss an ihre Ausbildung selbst als Referenten agieren und ihren MitschülerInnen als Ansprechpartner bei medienbezogenen Fragen und Problemen zur Verfügung stehen. Module der Schulung sind z.B. Datenschutz, Urheberrecht, Cybermobbing, Smartphone, Kommunikationstraining, Beratungskompetenz, soziales Lernen. Projektverantwortung: Reso- Fabrik e.V., Winsen (Luhe) PI Harburg seit 2016 SchülerInnen ab Klasse 8 PI Harburg Ich bin on Mediensicherheit Schulen können sich um dieses Projekt bewerben. Das Projekt besteht aus unterschiedlichen Modulen. Neben der Vorbereitung des Projekts mit der Schule, sind auch ein Lehrerworkshop und ein Elternworkshop Module des Projekts. Im Mittelpunkt steht aber die Arbeit mit der jeweiligen Klasse, um z.B. für das Thema Cybermobbing zu sensibilisieren, sich mit elektronischen Medien und ihrer Wirkungsweise auseinanderzusetzen oder die Verdeutlichung von Grenzen zur Straftat. Projektverantwortung: Reso-Fabrik e.V., Winsen (Luhe) PI Harburg seit 2010 Schüler/Innen Lehrer, Eltern der 7. Jahrgangstufe PI Heidekreis "Medien und Mobbing"; "Handytage"; Cybermobbing und soziale Netzwerke"; Medienkompetenz zwei- bis sechsstündiger Unterricht bzw. Beteiligung an Projekttagen mit den Inhalten eigenes Nutzungsverhalten; Profileinstellungen; System Mobbing; Cybermobbing; Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten; ergänzt durch eine Nacharbeit mit KlassenlehrerIn oder SchulsozialarbeiterIn; Elternabend KGS, Realschule, Hauptschule, Oberschulen, Gymnasien Landkreis HK seit 2011 SEK I (ab Jg. 5) PI Lüneburg/Lüchow- Dannenberg/Uelzen SchülerMedien Tr@iner am Gymnasium Herderschule Mediensicherheit Die Projektschüler erarbeiten mit Lehrern und Kooperationspartner in Modulen Wissen und Sicherheit im Umgang mit dem Internet und geben dieses als peer to peer authentisch an die SchülerInnen der 5.u.6. Klassen weiter Stiftung Medien-und- Onlinesucht PI Lüneburg/ Lüchow- Dannenberg/Uelz en 2011 Projektschüler der Klassen 9 und 10 PI Lüneburg/PK Uelzen Medien@Scout Mediensicherheit Schüler und Schülerinnen des 9. Jahrgangs werden in Modulen Wissen und Sicherheit im Umgang mit dem Internet geschult und auf das Unterrichtsgespräch mit den SchülernInnen der 5. und 6. Klasse vorbereitet. Es handelt sich um ein fortlaufendes Peer-Projekt. Es wurde in eine AG des Lessinggymnasiums Uelzen überführt. Lessinggymnasium Uelzen, Medienzentrum Uelzen, Kreisjugendpflege PK Uelzen 2015 fortlaufend Jungen und Mädchen der 9. Klasse PI Rotenburg/W. "Wir sind stark" (siehe auch Gewaltprävention) Medienkompetenz Gemeinsames Projekt von Schule und Polizei: Zweitägige Veranstaltung für eine Schulklasse mit einem festen Übungsablauf. Das Projekt wird von einem ausgebildeten Team (Lehrer/Polizeibeamter) durchgeführt, der Klassenlehrer ist zusätzlich zwingend anwesend. Das Projekt wurde 2014 schwerpunktmäßig um den Bereich „Cybermobbing“ ergänzt. weiterführende Schulen der Stadt und des LK ROW LK Rotenburg seit 2009 Schulklassen 6./7. Klassen PI Rotenburg/W. Julius-Club Mediensicherheit Die Bibliotheken bieten zu einer bestimmten Buchauswahl während der Sommerferien Veranstaltungen an. Ca.35 Teilnehmer (Kinder u. Jugendliche) treffen sich regelmäßig. Das Thema „Umgang mit sozialen Netzwerken“ wird in einem Elternabend und einer Tagesveranstaltung für die teilnehmenden Schüler vertieft. Die Vorträge der Bibliotheken zu dem Thema Datensicherheit werden vom Präventionsteam der PI Rotenburg ergänzt durch die Aspekte „Bildrechte“ und Urheberrecht. Unterschiedliche Sachverhalte auf Textkarten werden von den Teilnehmern zugeordnet und besprochen. Stadtbibliothek Rotenburg und Schulbibliothek Oerel Stadt Rotenburg, Samtgemeinde Geestequelle seit 2012 Schüler der Klassen 5 bis 7 und deren Eltern PI Rotenburg/W. "Tu was" Rotenburg (siehe auch Gewaltprävention) Medienkompetenz 1.) Eine Informationsveranstaltung zum Thema Gewalt/Hilfe holen mit Polizeibeamten sowie den Besuch einer Polizeidienststelle; 2.) Theaterpädagogische Arbeit zu Ängsten und Erfahrungen mit Gewaltsituationen (z.B. auf dem Schulhof oder in der Freizeit) unter der Anleitung von Schauspielern; 3.) Eine gemeinsame Abschlussrunde Dieses Projekt wurde seit 2014 schwerpunktmäßig um den Bereich „Cybermobbing“ ergänzt. Diakonisches Werk; Kirchenkreis ROW; Präventionsrat ROW; weiterführende Schulen Stadt ROW; Altkreis ROW; Theaterwerkstatt Bremen LK Rotenburg seit 2014 Schulklassen bevorzugt 6./7. Klassen PI Stade Gefahren im Internet Mediensicherheit Tägl. Probleme im Umgang im Netz besprechen und Lösungen/ Regeln erarbeiten (Mobbing, Recht am eig. Bild…) Schule Schulen im LK Stade 2016 5.- 10. Klasse PI Cloppenburg/Vechta 1. Cloppenburger Präventionskongress Mediensicherheit Kongress für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der PI Cloppenburg/ Vechta mit dem diesjährigen Schwerpunktthema "Gefahren im Internet" Cloppenburger Präventionsrat, Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta, Seniorenbeirat, Stadtverwaltung Cloppenburg Rathaus Stadt Cloppenburg 2015 Schüler/Lehrer (nichtöffentlicher Teil), interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute der Prävention (öffentlicher Teil) PI Cloppenburg/Vechta Sicherheit im Medienalltag Mediensicherheit Polizeibeamte arbeiten mit Schülerinnen und Schülern aller Schulformen in den Landkreisen Cloppenburg zum Thema "Sicherheit im Medienalltag" mit dem Schwerpunkt Nutzung von Messenger- Diensten wie "whatsapp", "snapschat" und "instagram" Schulen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta LK Cloppenburg und LK Vechta seit 2015 SchülerInnen Jahrgang 5 bis 7 PI Cloppenburg/Vechta "Sexting" - ein besonderes Phänomen im Umgang mit sozialen Netzwerken Mediensicherheit An Schulen in der Stadt Cloppenburg war das Phänomen "Sexting" in der Altersgruppe der ca. 14 bis 16-Jährigen vermehrt aufgetreten. In schulischen Fortbildungsveranstaltungen und Elternabenden wurden die besonderen Risiken für die Betroffenen dargestellt und Handlungsempfehlungen für Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte gegeben. Oberschulen, Realschulen und Gymnasien in Cloppenburg Cloppenburg 2013 Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte PI Delmenhorst/Oldenburg- Land/Wesermarsch Prävention gegen Sexting Mediensicherheit Es wurde ein großes Schild in Form eines Smartphones mit einer Chat- Kommunikation in der Eingangshalle der Schule aufgestellt. Inhalt der Kommunikation war der Umstand, dass ein Mädchen ihrem Freund ein Nacktbild von sich schickt. Der Junge bedankt sich, teilt aber auch gleich mit, dass er eine neue Beziehung eingegangen ist und das Bild nun weiterleitet. Im Gebäude wurden kleine Papier- Smartphones aufgehängt auf denen andere Schüler, die durch das Weiterleiten Kenntnis von dem Bild erhalten hatten, dies kommentieren. So wurde für alle die prekäre Lage des Mädchens sichtbar. Hauptschule Wildeshausen Wildeshausen 2014 Schülerinnen und Schüler PI Delmenhorst/Oldenburg- Land/Wesermarsch, Präventionspuppenbühne "Netzdschungel" - Meine Daten im Internet Mediensicherheit Die Pädagogische Puppenbühne Delmenhorst führt das Bühnenstück auf. An den folgenden Tagen werden die Klassen durch die örtliche Polizeiinspektion besucht. Es werden die Gefahren im Internet verdeutlicht und Handlungsalternativen erarbeitet. Grundschulen Bereich der Polizeidirektion Oldenburg 2013 Grundschule 3./4. Klasse PD Osnabrück .comPass- Ich kenn’ mich aus im Netz Mediensicherheit Mit .comPass wurde ein behördenübergreifendes, praxisnahes Konzept zur Verhaltensprävention bei Kindern und Jugendlichen im Umgang mit den „Neuen Medien“, insbesondere dem Internet erarbeitet. Nds. Landesschulbehörde, Polizeiinspektion Osnabrück, Nds. Landesmedienanstalt, Medienzentrum Osnabrück, Institut für Internetpädagogik e.V. PD Osnabrück 2011 Kinder, Jugendliche, Lehrerinnen/Lehrer, Pädagoginnen/ Pädagogen außerschulischer Einrichtungen, Eltern und Erziehungsverant- wortliche, Seminarleiter der Universität, Referendare/Lehramtsanwärter PI Aurich/Wittmund SiNdBAD Mediensicherheit SiNdBAD steht für: Sicher im Netz durch Beratung, Aufklärung, Datenschutz. In 18 verschiedenen Modulen wird auf Wunsch individuell und zielgruppenorientiert zum Thema "Neue Medien" aufgeklärt. Präventionsrat im Harlingerland e.V. PI Aurich/Wittmund 2009 Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte PI Aurich/Wittmund Sicheres "Chatten" in sozialen Netzwerken Mediensicherheit Kinder, Lehrer und Eltern der 4. Grundschulklassen erlangen über ein Theaterstück der Puppenbühne und Informationsveranstaltungen der BfJ Medienkompetenz im Bereich der PI Aurich/Wittmund 2012 Kinder, Lehrer und Eltern der 4. Grundschulklassen PI Emsland/Grafschaft Bentheim Digital Na(t)ives Mediensicherheit Das Thema „Digital Na(t)ives“ (digitale Ureinwohner) wurde durch das Präventionsteam entwickelt und umgesetzt. Im ersten Schritt haben Schüler in Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft und einem Mitglied des Präventionsteams einen greichen Fragenkatalog zusammengestellt, um ein reales Bild über das tatsächliche Medienund Nutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen (Schüler- und Schülerinnen der Friedensschule Lingen) auf lokaler Ebene zu bekommen. Anschließend wurden die Schüler-/innen mittels einer Online – Befragung zu ihrem Medienverhalten und eventuellen Problemen (z.B. Cybermobbing) befragt, sodass nach der Auswertung eine zielgerichtete Prävention in der Schule durchgeführt werden kann. Lingen 2014 Klassen 5 - 10, Eltern PI Leer/Emden Präventionsrates der Stadt Leer Jugendschutzmedienkoffer Mediensicherheit Die Arbeitsgruppe Medienschutz des Präventionsrates der Stadt Leer hat einen Medienschutzkoffer für Schulen der Stadt erstellt. In diesem befinden sich Materialien zur Vermittlung von Medienkompetenz an die Schüler. Realschule Leer Leer 2011 Schüler PI Emsland/Grafschaft Bentheim Fake oder War doch nur Spaß Mediensicherheit Fehlende elterliche Kontrolle, Unwissenheit, mangelnde Aufklärung, vermeintliche Sicherheit, scheinbare Anonymität … führen vielfach zu einem verantwortungslosen Umgang mit dem Handy, welcher zu einem erhöhten Straftatenaufkommen bei den jungen Usern führt und einen beträchtlichen psychischen Schaden bei dem Opfer anrichten kann. Stadt Lingen, Landkreis Emsland, Beratungsstelle “Logo“ DKSB Lingen Stadt und Altkreis Lingen bis auf Weiteres Schüler der Klassen 5 bis 7 LKA Niedersachsen Netzwerkaufbau zur Kooperation zwischen Polizei Niedersachsen und Landesmedienanstalt Mediensicherheit/ Medienkompetenz Medienpädagogen und Polizei waren bisher unabhängig voneinander an Schulen aktiv, um Mediensicherheit und Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Dabei gibt es viele Schnittmengen und Möglichkeiten Kompetenzen und Inhalte zu verknüpfen. Deshalb wurden 2017 in drei Polizeidirektionen lokale Fachtreffen organisiert, bei denen freie Medienpädagogen und Präventionsbeauftragte der Polizei sich kennenlernen und austauschen konnten. Die Veranstaltungen sollen bis Ende 2018 in ganz Niedersachsen stattgefunden haben. Landesmedienanstalt, Juuuport, multimediamobile, LKA, PD Oldenburg, PD Göttingen, PD Lüneburg Niedersachsen 2017/ 2018 Medienpädagogen/ Medienpädagoginnen und Präventionsbeauftragte der Polizei PD Göttingen Präventionspuppenbühne Fit und fair im Netz: Auf dich kommt es an! Mediensicherheit Das Puppenspiel zeigt in vier kindgerechten Szenen mögliche Gefahren dar, die auf Kinder im Internet zukommen können. Im Anschluss an jede Szene wird mit den Kindern gemeinsam überlegt, was hätte besser laufen können und wie die Situation besser bewältigt werden könnte. Es werden Tipps zur Passwordsicherheit gegeben und Verhaltensregeln für die Netznutzung vermittelt. Landesmedienanstalt, Grundschulen im Bereich der Polizeidirektion Göttingen Zuständigkeitsbereich der PD Göttingen ab 2017 Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Grundschulklasse Polizeikommissariat Bersenbrück Gefahren im Internet Mediensicherheit Mit dem Projekt reagiert das Polizeikommissariat Bersenbrück auf die Zunahme von Straftaten mittels Internetzugang/ Smartphone. Schüler/innen der Jahrgänge 5-8 sollen insbesondere im Hinblick auf Cybermobbing, Sexting und Sextorsion sensibilisiert werden. Kinder und Jugendliche die per Smartphone oder andere Endgeräte Zugang zum Internet z.B. zu Messengerdiensten haben, laufen Gefahr auf diesem Weg Opfer, aber auch Täter von Straftaten zu werden. Es wird Wissen über die rechtlichen Hintergründe, wie das Recht am eigenen Bild, Verbreitung von Pornographie, Beleidigung, Verleumdung vermittelt. Schulen im Zuständigkeitsbereich des PK Bersenbrück Zuständigkeitsber eich des PK Bersenbrück 2017-2019 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (5.-8. Klasse) PI Emsland/Grafschaft Bentheim Digitales Aufwach(s)en/ Der Klick zum Kick Mediensicherheit Die Polizei bietet Vorträge speziell für Eltern von Grundschulkindern an. Ziel ist es Eltern für die Gefahren der ungefilterten Smartphone- und Internetnutzung durch ihre Kinder zu sensibilisieren. Eltern werden angeregt, darüber nachzudenken, ihre Kinder erst später mit Smartphones auszustatten und den verantwortungsvollen Umgang gemeinsam mit ihren Kindern intensiv zu üben und auch zu kontrollieren. Grundschulen im Zuständigkeitsbereich der PI Emsland/ Grafschaft Bentheim Zuständigkeitsber eich der PI Emsland/ Grafschaft Bentheim ab 2017 Väter und Mütter, Erziehungsberechtigte von Grundschulkindern 18-01426 Drucksache 18/1426 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Sexueller Kindesmissbrauch - Maßnahmen der Landesregierung? Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3