Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wölfe und Wolfshybriden in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 13.07.2018 - Drs. 18/1287 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 17.08.2018, gezeichnet In Vertretung Frank Doods Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Ausgabe vom 2. Juli 2018 erklärte Umweltminister Olaf Lies gegenüber der Nordwest-Zeitung, dass sich in seinem Ministerium demnächst fünf neue Mitarbeiter mit dem Thema Wolf beschäftigen werden. Zudem machte er nochmals klar, dass es sein Ziel sei, den Schäfern eine 100-prozentige Förderung für wolfsabweisende Zäune zuzubilligen. Vor allem Weidetierhalter halten die derzeit durch das Land geleisteten Entschädigungen noch nicht für ausreichend. 1. Wie weit wurde die Ankündigung von Umweltminister Lies in der Celleschen Zeitung vom 22. März 2018 („Der Wolf ist hier und bleibt hier“), die Kosten für den Herdenschutz zu 100 % seitens des Landes zu übernehmen, bereits umgesetzt? Für eine 100-Prozent-Finanzierung ist eine Änderung der EU-Beihilfe-Regelungen erforderlich. Minister Lies setzt sich hierfür aktiv auf bundes- und europäischer Ebene ein. Zudem hat Umweltminister Olaf Lies den zuständigen EU-Vertreter im September nach Niedersachsen eingeladen, um vor Ort über die besonderen Herausforderungen zu sprechen und auf besondere Gegebenheiten bei der hiesigen Weidetierhaltung hinzuweisen. Auch das Bundesumweltministerium setzt sich bei der EU-Kommission für bessere Fördermöglichkeiten ein. 2. Gelten die Zusagen der Landesregierung hinsichtlich des Herdenschutzes auch für Hobbyhalter von Weidetieren? Minister Lies tritt dafür ein, dass reine Hobbyhalter die gleichen Förderungen erhalten sollen wie die Tierhalterinnen und Tierhalter im Haupt- oder Nebenerwerb. Eine diesbezügliche Förderrichtlinienänderung ist derzeit in Bearbeitung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 2 3. Welche zusätzlichen Aufgaben sollen von den neuen Mitarbeitern im Umweltministerium übernommen werden, und welche Aufgaben wurden angesichts der Personalaufstockung bislang nicht ausreichend erfüllt? Die EU-rechtlichen, gesetzlichen und fachlichen Anforderungen im Bereich Artenschutz und Wildtiermanagement , insbesondere im Bereich des Wolfsmanagements, aber auch bei Gänsen oder invasiven Arten sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Deswegen ist dieser Aufgabenbereich personell zu verstärken. 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die dem Land Niedersachsen seit der Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen in diesem Zusammenhang bislang angefallen sind (bitte nach Jahren und Kostenart aufschlüsseln)? Nachfolgend werden die Sachausgaben, die dem Land Niedersachsen seit der Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen entstanden sind, sofern sie abbildbar sind, bis zum Stichtag 31.07.2018 detailliert aufgeschlüsselt. Bei den Kosten für die Jahre 2012 bis 2016 wird auf die Antworten zu Frage 1 a bis 1 o in der Drucksache 17/8674 verwiesen. Wolfsmonitoring: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf ca. 34 000 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 5 500 Euro an. Öffentlichkeitsarbeit: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf ca. 69 500 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 4 000 Euro an. Präventionsmaßnahmen: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf ca. 487 500 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 487 000 Euro an. Ausgleichszahlungen für vom Wolf verursachte Nutztierschäden: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf ca. 50 000 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 33 000 Euro an. Einzeltierüberwachung: Im Jahr 2017 bis zum 31.07.2018 fielen keine Ausgaben für eine Einzeltierüberwachung an. Forschung: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf ca. 4 500 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 keine Ausgaben an. DNA-Untersuchungen: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben auf ca. 162 000 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 54 500 Euro an. Ausgaben für externe Berater: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben für die Aufwandsentschädigung der Wolfsberater auf ca. 3 000 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 4 000 Euro an. Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben für pathologische Untersuchungen auf 666,40 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 keine Ausgaben an. Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben für die fachlichen Beurteilungen der Anträge auf Präventionsmaßnahmen durch die LWK auf ca. 19 000 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 3 000 Euro an. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 3 Sonstiges: Im Jahr 2017 beliefen sich die Ausgaben für die fachliche Schulung der Wolfsberater auf 2 927,20 Euro. Im Jahr 2018 fielen bis zum 31.07.2018 ca. 4 000 Euro an. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, in welchem Umfang aktuell Wolfsmischlinge in Niedersachsen in freier Wildbahn vorkommen? Im niedersächsischen Wolfsmonitoring sind keine Hinweise auf Verpaarungen zwischen wildlebenden Wölfen und Hunden bekannt. 6. Inwiefern stellt sich die Situation für die Landesregierung diesbezüglich anders dar, als in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom 21. September 2017 (Drs. 17/8755 Nr. 13) dargelegt? Es gibt keine Änderung. 7. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung konkret getroffen, um Wolfshybriden umgehend zu entnehmen, sobald diese in Niedersachsen in Erscheinung treten? Die Entnahme eines Wolf-Hund-Hybriden aus der Natur stellt grundsätzlich einen Einzelfall dar, dem eine gründliche Analyse der zuständigen Behörde vorausgeht. Die Wahl der Maßnahme hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. 8. Welche Ergebnisse aus Totfunden regionaler Wölfe liegen der Landesregierung bezüglich des Auftretens von Hybriden vor? Sowohl genetisch als auch morphologisch wurden keine Anzeichen auf rezente Hybridisierungsereignisse mit Haushunden bei den in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfen festgestellt. 9. Welches Verfahren zur DNA-Analyse liegt der Annahme der Landesregierung zugrunde, in Niedersachsen gebe es derzeit keine Wolfshybride? Bei der Bestimmung der Herkunft bzw. der Art- und Populationszugehörigkeit kommen derzeit zwei genetische Analyseverfahren zur Anwendung, die Mikrosatellitenanalyse und die Analyse von Single Nucleotide Polymorphisms (SNP). Das Senckenberg-Institut führt dazu Folgendes aus: Die Basis für das bundesweite genetische Wolfsmonitoring bilden Mikrosatellitenuntersuchungen (auch STR oder SSR genannt) auf Basis der Kern-DNA, die einen individuell einzigartigen genetischen Fingerabdruck ergeben und Rückschlüsse auf Individuenzahlen, Verwandtschaften und das Vorkommen von Hybriden der ersten Hybridgeneration (F1) erlauben. Da die Ableitung von Hybridisierungsgraden über Mikrosatelliten in der Regel nur die Detektion von F1-Hybriden ermöglicht, nutzen wir des Weiteren einen für nichtinvasiv gesammelte Proben optimierten SNP-Chip zur Hybridenerkennung (Harmoinen et al., in Vorbereitung; Kraus et al., 2015). Dieser basiert auf zahlreichen über das komplette Genom verteilten Punktmutationen (SNPs), an denen sich Wölfe unabhängig ihrer geografischen Herkunft sicher von Haushunden unterscheiden lassen (Galaverni et al., 2017; vonHoldt et al., 2012). Die Methode basiert auf den Daten großer genomweiter Studien, die in den letzten Jahren von international führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt wurden. Anhand der Methode lassen sich Hybridisierungsereignisse mindestens bis in die dritte Hybridgeneration (= zweite Rückkreuzungsgeneration) sicher nachweisen. Der Ansatz bietet damit eine deutlich höhere Auflösung als die Untersuchung von Mikrosatelliten . Bei Verwendung eines üblichen Sets aus wenigen (meist acht bis zwölf) Mikrosatelliten -Markern besteht die Gefahr einer irrtümlichen Identifizierung von Individuen gemischter Herkunft und damit einer scheinbar erhöhten Hybridisierungsrate (Randi et al. 2014). Die anzustreben- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 4 de Standardisierung von Markersystemen basierend auf diagnostischen SNPs könnte derartige Fehlinterpretationen in Zukunft verhindern (Galaverni et al., 2017; von Holdt et al., 2012). 10. Ist die Ermittlung von Wolfshybriden anhand der Untersuchung der Basenpaarung der Chromosomen wissenschaftlich korrekt bzw. gibt es in der Fachwelt Kritik an dem Verfahren zum Nachweis von Hybriden? In der Vergangenheit wurde aus wissenschaftlichen Fachkreisen mehrfach die nicht ausreichende Aussagekraft rein genetischer Analysemethoden zur Hybriderkennung angemerkt. Diese bezogen sich größtenteils auf die Analyse der mtDNA, die Analyse von Allozymen oder die Analyse von Mikrosatelliten in unzureichender Anzahl. Durch die Weiterentwicklung der Methoden, u. a. die Untersuchung diagnostischer SNPs, können heute Wolf-Hund-Hybride und deren Rückkreuzungen genetisch deutlich besser erkannt werden. Trotzdem werden neben den genetischen Merkmalen auch die phänotypischen und morphologischen Merkmale eines Individuums betrachtet (z. B. anhand von Fotofallenbildern oder bei der Sektion von Totfunden). 11. Welche neuen Erkenntnisse hat die Landesregierung insgesamt hinsichtlich der in den Fragen Nr. 12 bis 15 in Drucksache 17/8755 aufgeworfenen Fragen? Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor. 12. Erfasst die Statistik der Landesregierung zur Ausbreitung des Wolfes in Niedersachsen alle geborenen Wölfe, also auch Welpen? Es ist unklar, auf welche Statistik der Landesregierung hier Bezug genommen wird. Die aktuelle Anzahl der in Niedersachsen nachgewiesenen Wolfsterritorien ist auf der Seite der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. unter www.wolfsmonitoring.com im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der Landesregierung zur Durchführung des Wolfsmonitorings zu finden. Hier finden sich auch Angaben zu den geborenen Welpen. Auch auf der Internetseite der DBBW werden Angaben zu den nachgewiesenen Welpen gemacht: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/ territorien/status-und-reproduktion?Bundesland=Niedersachsen&Jahr=2016. In jedem Jahr werden die Welpennachweise für die einzelnen Rudel aufgeführt. Welpennachweise können z. B. mit Wildtierkameras oder durch genetische Analysen erbracht werden. Hierbei handelt es sich um die jeweils sicher nachgewiesenen Welpen, also um Mindestzahlen. Die Rudelgröße schwankt zudem im Jahresverlauf durch die Geburt der Welpen, durch die Abwanderung älterer Jungwölfe und aufgrund von Todesfällen, die auch dem Wolfsmanagement unter Umständen nur zum Teil bekannt werden. Daher ist es schwierig, die genaue Zahl zu ermitteln. 13. Wie bewertet die Landesregierung die von der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) getroffene Definition zum Schutzstatus des Wolfes ? Die Definitionen der Schutzkategorien der IUCN, auch den Wolf betreffend, sind fachlich fundiert und von renommierten Wissenschaftlern der jeweiligen Fachgebiete erarbeitet und somit eine gute Grundlage für die Einschätzung der Gefährdung von Tieren und Pflanzen. Aus Sicht der Landesregierung ist dabei auch wichtig, jeweils neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubeziehen und die Definitionen gegebenenfalls anzupassen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 5 14. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über lokale Wolfsberater vor, die Begegnungen und Probleme mit Wölfen nach Angaben von Betroffenen verharmlosen oder ignorieren ? Es ist nie auszuschließen, dass Betroffene im Umgang mit ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern den subjektiven Eindruck haben, dass diese ihre Begegnungen und Probleme mit Wölfen verharmlosen o. ä. Nur vereinzelt kommt es tatsächlich zu konkreten Beschwerden von Betroffenen beim Land Niedersachen. Der Landesregierung liegen keine Daten zur genauen Anzahl solcher Beschwerden oder Eingaben vor. 15. Kann die Landesregierung garantieren, dass alle problematischen Begegnungen zwischen Wolf und Menschen in Niedersachsen ordnungsgemäß an die zuständigen Stellen weitergegeben werden, wenn lokale Wolfsberater von ihnen Kenntnis erlangen? Die lokalen Wolfsberater sind dazu aufgerufen, alle Meldungen, die bei ihnen eingehen, an das niedersächsische Wolfsmonitoring weiterzugeben bzw. in die Datenbank der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. (LJN) einzugeben. Durch die Meldung an die LJN erhält auch das Land alle wichtigen Daten. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Wolfsberater an diese Vorgabe halten, kann darauf aber keine Garantie abgeben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die lokalen Wolfsberater ehrenamtlich tätig sind. 16. Wie bewertet die Landesregierung die fachliche Neutralität der in Niedersachsen tätigen Wolfsberater? Bei Schulungen und im Zuge sonstiger Rückkopplungen werden die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater darauf hingewiesen, dass sachlich über die Rückkehr des Wolfs und das Wolfsmanagement informiert werden soll. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sich an diese Verfahrensweise halten. Dabei ist wiederum zu berücksichtigen, dass die lokalen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ehrenamtlich tätig sind. 17. Weisen die in Niedersachsen auftretenden Wölfe signifikante optische Abweichungen von Wölfen auf, die in anderen Ländern Europas vorkommen? Teilweise ja. Der Wolf der mitteleuropäischen Flachlandpopulation unterscheidet sich beispielsweise vom Wolf der Iberischen Population, der etwas schmaler gebaut ist und charakteristische schwarze Markierungen an den Vorderläufen und dem Schwanz aufweist sowie eine Weißfärbung der Oberlippe hat. 18. Ist die Landesregierung der Auffassung, die Eigenschaft des Wolfes als Raubtier bei ihrer Kommunikationsstrategie ausreichend deutlich zu vermitteln? Ja. Es ist Ziel, umfänglich und sachlich über den Wolf zu unterrichten und zu informieren, ohne Konflikte oder Tatsachen zu verschweigen oder überhöht zu problematisieren. 19. Wie bewertet die Landesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Wolfsforscher Mech, Boitani und Bibikow („Wolves: Behavior, Ecology and Conservation“) zur Regulierung von Wolfspopulationen? Die Wissenschaftler Mech, Boitani und Bibikow gehören weltweit zu den erfahrensten Experten im Bereich der Wolfsforschung. Während Mech und Boitani als Herausgeber auch zu mehreren Kapiteln in „Wolves: Behavior, Ecology and Conservation“ beigetragen haben, war Bibikow jedoch selbst nicht als Autor an dieser Publikation beteiligt. Er wird in der Veröffentlichung mehrfach zitiert, woraus sich jedoch keine wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Regulierung von Wolfspopulationen ergeben. Mech und Boitani beschreiben - überwiegend in Form eines Reviews - Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 6 u. a. auch ihnen bekannte unterschiedliche Managementmethoden von Wolfspopulationen weltweit und in einigen Fällen, sofern überhaupt bereits vorhanden, entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse dazu aus anderen Publikationen. Beide Wissenschaftler haben seit der Veröffentlichung von „Wolves: Behavior, Ecology and Conservation“ zahlreiche weitere Publikationen mit neuen Erkenntnissen aus verschiedenen Bereichen der Wolfsforschung verfasst. Bereits aus der genannten Publikation geht hervor, dass das Management von Wolfspopulationen einschließlich von Möglichkeiten der Populationsregulierung immer an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden muss und nicht pauschal - ohne Kenntnisse der jeweiligen örtlichen Situation - bestimmt werden kann. Die Landesregierung begrüßt jedwede weiterführende wissenschaftliche Forschung zum Thema Wolf ebenso wie Reviews, die bekannte Informationen zusammentragen und einem größeren Leserkreis zugänglich machen. 20. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der Untersuchungen der Senckenberg Gesellschaft, und gab es in der Vergangenheit Beanstandungen von durch das Land beauftragten Untersuchungsergebnissen? Senckenberg wurde den Bundesländern nach Auswahl auf Basis eines mehrstufigen, vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten Auswahlverfahrens zur Nutzung als nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Luchs und Wolf empfohlen. Die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) beschloss im Oktober 2009, der Empfehlung des BfN zu folgen. Dieser Empfehlung, ein zentrales Labor für die bundesweit anfallenden Wolfsproben zu nutzen, folgten auch die für das Wolfsmonitoring verantwortlichen Stellen der Bundesländer, um eine Vergleichbarkeit aller anfallenden Daten zu gewährleisten. Die Beauftragung eines zentralen Labors für alle innerhalb eines Bundeslandes anfallenden Untersuchungen von Wolfsproben hat sich gut bewährt. So können Informationen zur genetischen Fitness der Wolfspopulation, zu Wanderbewegungen, Verwandtschaftsgraden etc. gewonnen werden. Das Senckenberg Institut ist ein international anerkanntes Forschungsinstitut. Bis dato gibt es keine offiziellen Beanstandungen der durch das Senckenberg-Institut übermittelten Ergebnisse. 21. Wird bei diesen Untersuchungen auch der Grad der Hybridisierung angegeben? Wenn nein, warum nicht? Seit der Wiederbesiedelung Niedersachsens durch den Wolf ist der Landesregierung kein Fall von Hybridisierung zwischen Wolf und Haushund bekannt geworden. Das Senckenberg Institut kann, wie in der Antwort auf die Frage 9 beschrieben, anhand der Analyse der SNPs Hybridisierungsereignisse mindestens bis in die dritte Hybridgeneration (= zweite Rückkreuzungsgeneration) nachweisen . Da bislang bei Proben aus Niedersachsen beim Senckenberg Institut kein Fall von Hybridisierung zwischen Wolf und Haushund festgestellt wurde, erfolgte bislang keine Angabe des Grads der Hybridisierung. 22. Wie hoch ist der Anteil der vom Land zur Überprüfung auf Wolfs-DNA vergebenen Aufträge an die Senckenberg Gesellschaft, und welche anderen Dienstleister kommen für diese Überprüfungen in Betracht? Aktuell werden alle DNA-Untersuchungen zum Wolf beim Senckenberg Institut durchgeführt. Das Senckenberg Institut ist in Deutschland aufgrund seiner Funktion als nationales Referenzinstitut zurzeit das einzige Institut, das die geforderten Leistungen hinsichtlich des Wolfsmonitorings vollständig erbringen kann. Inwieweit einzelne Analysen zukünftig auch an anderen Instituten durchgeführt werden können, wird geprüft. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 7 23. Wurden die DNA-Auswertungen in diesem Zusammenhang ausgeschrieben? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) „Weshalb bekam das Senckenberg -Institut den Zuschlag für die Untersuchung der DNA-Proben?“ (Drucksache 17/8331) und die Antwort auf Frage 20 verwiesen 24. Lässt die Landesregierung DNA-Auswertungen nur durch ISO17025-zertifizierte Labore durchführen? Die im Senckenberg-Institut verwendeten Verfahren lehnen sich an die Vorgaben für zertifizierte Prüflabore an, eine formale Zertifizierung ist aber nicht erfolgt. 25. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen DNA-Proben verloren gegangen sind? Ja, in sehr seltenen Fällen sind DNA-Proben auf dem Postweg verloren gegangen. 26. Gibt es seit der Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen in der Statistik des Landes auch einen signifikanten Anstieg von Schäden durch wildernde Hunde? Die Schäden, die Hunde an Nutztieren verursachen, werden nicht systematisch erfasst. Insofern ist keine Aussage hierzu möglich. Im Rahmen der Feststellung der Verursacherschaft von Nutztierschäden mit Verdacht auf Wolf werden auch regelmäßig Hunde als Verursacher von Nutztierschäden festgestellt. 27. Verfolgt die Landesregierung eine Strategie zur zielgerichteten Vergrämung von Wölfen in besiedelten Gebieten? Nein, der Wolf lebt in Niedersachsen in einer Kulturlandschaft, die fast flächendeckend, aber unterschiedlich dicht besiedelt ist. Auf seinen Laufwegen durchstreift der Wolf mitunter zwangsläufig auch besiedelte Gebiete. Sobald ein Wolf aber als zu wenig scheu und/oder auffällig eingestuft wird und damit eine Gefahr von dem Tier ausgeht, kann eine Vergrämung unter Beachtung des § 44 Abs. 7 BNatSchG im Einzelfall eine geeignete Maßnahme darstellen. Als letzte Konsequenz ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, u. a. zur Gefahrenabwehr, auch eine Entnahme möglich bzw. angezeigt. 28. Wie bewertet die Landesregierung die Risiken durch Wölfe zur Verbreitung oder bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest? Hier wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang (FDP) „Wie hoch ist die Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch den Wolf?“ (Drucksachse 18/498) verwiesen. 29. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten, in Niedersachsen verstärkt von der Ausnahmeregelung des § 45 Abs. 7 Nr. 1 BNatSchG Gebrauch zu machen? Wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BNatSchG erfüllt sind und es zur Wahrung der dort genannten Belange erforderlich ist, kann von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden. Grundsätzlich gesetzlich zuständig für diese Ausnahmegenehmigungen sind die unteren Naturschutzbehörden. Die Landesregierung und das NLWKN-Wolfsbüro unterstützen etwaige Anwendungen des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG beratend. Die Landesregierung setzt sich zusammen mit anderen Bundesländern gegenüber dem Bund dafür ein, eine Anpassung des § 45 Abs. 7 BNatSchG an den Artikel 16 der FFH-Richtlinie mit dem Ziel zu prüfen, die im EU- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1427 8 Recht enthaltenen Spielräume für eine Entnahme vollständig zu nutzen. Letztlich ist über jeden Einzelfall mit seinen jeweils spezifischen Umständen gesondert zu entscheiden. (Verteilt am 21.08.2018) Drucksache 18/1427 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wölfe und Wolfshybriden in Niedersachsen