Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1429 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nachfragen zur Unterrichtung durch Minister Pistorius am 11. Juli 2018 im Innenausschuss Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 13.07.2018 - Drs. 18/1288 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.08.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Auf Antrag der FDP-Fraktion unterrichtete der Minister für Inneres und Sport in öffentlicher Sitzung des Innenausschusses am 11. Juli 2018 über die Umstände einer an ihn gerichteten, per E-Mail übersandten Information über damals nicht öffentlich bekannte Missstände im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Außenstelle Bremen). In der Unterrichtung führte der Minister u. a. aus, dass diejenigen Personen im Ministerium, die als mögliche Empfänger einer Weiterleitung der vom Minister von der damaligen Bundestagsabgeordneten Engelmeier erhaltenen E-Mail in Betracht kämen, daraufhin befragt wurden, ob sie Kenntnis vom Verbleib der E-Mail hätten. Außerdem sei das landeseigene IT.N damit beauftragt worden, die Weiterleitung bzw. Informationen über den Empfänger der Weiterleitung wiederherzustellen. Des Weiteren teilte der Minister mit, dass der von ihm in der Presse zitierte Begriff der „routinemäßigen Löschung, zu der wir verpflichtet sind“ (NDR Hallo Niedersachsen vom 8. Juli 2018) in diesem Fall bedeute, dass er selbst die Löschungen manuell und aufgrund von Speicherengpässen auf dem E-Mail-Server vorgenommen habe. Nicht durch den Minister beantwortet werden konnte in der Sitzung die Frage eines Abgeordneten danach, wer im persönlichen Büro des Ministers Zugriffsrechte auf das E-Mail-Konto des Ministers habe. Darüber hinaus teilte der Minister in der Ausschusssitzung mit, dass in seinem Ministerbüro keine Fachakten geführt würden. 1. Haben die als Empfänger der Weiterleitungs-E-Mail infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der Staatssekretär dienstliche Erklärungen dahin gehend abgegeben , dass ihnen ein Erhalt der betreffenden E-Mail nicht erinnerlich sei? Wenn nein, warum nicht? Ja, alle infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mündlich erklärt, dass ihnen der Verbleib der E-Mail nicht bekannt ist. Eine bestimmte Form (schriftlich oder mündlich) für dienstliche Erklärungen ist nicht vorgeschrieben . Die beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im Dienst umfasst auch die Wahrheitspflicht gegenüber dem Dienstherrn. So müssen allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben unabhängig von der Form (schriftlich oder mündlich) wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1429 2 2. Wie genau lautet der an IT.N erteilte Auftrag zur Wiederherstellung der weitergeleiteten Nachricht? IT.N ist gebeten worden, anhand des Zeitstempels und der individuellen Identifikationsmerkmale der betreffenden E-Mail zu ermitteln, ob damit in Zusammenhang stehenden Daten auf dem von IT.N betriebenen Mail-/Exchangeverbund vorhanden sind bzw. wiederhergestellt werden können. 3. Wurde IT.N auch dahin gehend beauftragt, die weitergeleitete E-Mail in den Postfächern der infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederherzustellen? Ja. 4. Ist es richtig, dass endgültig gelöschte E-Mails auch von IT.N und nach Ablauf von einem Monat nach endgültiger Löschung nicht mehr rekonstruiert werden können und dass auch Informationen über den Empfänger einer solchen innerhalb des Landesnetzes weitergeleiteten E-Mail keinesfalls mehr ermittelt werden können? Ja. Die garantierte Wiederherstellungsfrist beträgt gemäß Leistungsschein LS-0200 (IT.Niedersachsen Client) 30 Tage für endgültig gelöschte E-Mails. Technisch bedingt können endgültig gelöschte E-Mails unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 60 Tage wiederhergestellt werden. Das gilt auch für Informationen über den Empfänger einer weitergeleiteten E-Mail. 5. Wurden zur Nachverfolgung der weitergeleiteten E-Mail auch die Server-Logs des verwendeten Mailservers ausgelesen? Ja. IT.N hat auch die Server-logs entsprechend untersucht. 6. Wann hat der Minister die Löschungen im Papierkorb- und im Gesendet-Ordner seines persönlichen E-Mail-Kontos genau vorgenommen, und waren zu diesem Zeitpunkt die Vorgänge in der BAMF-Außenstelle Bremen bereits presseöffentlich? Die E-Mails im Postfach „Gesendete-Elemente“ und im Postfach „Papierkorb“ hat der Minister im Zuge der Routine des normalen Löschens vorgenommen. Dies passiert in turnusmäßigen Abständen , die aber nicht datiert sind. Wann dieser Löschvorgang vorgenommen wurde, ist dem Minister nicht mehr erinnerlich. 7. Wie erklärt es sich, dass sich die betreffende E-Mail der damaligen Bundestagsabgeordneten Engelmeier noch bis zum Zeitpunkt der Unterrichtung im Posteingang des Ministers befunden hat, ihm aber zu keiner Zeit aufgefallen sein soll, dass die Weiterleitung in das Ministerium keine Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Folge hatte? Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt und auch vom Innenminister in der Ausschusssitzung am 11. Juli 2018 ausgeführt wurde, ist die besagte E-Mail der damaligen Bundestagsabgeordneten Engelmeier am 26. Juni 2017 um 17.45 Uhr auf dem dienstlichen E-Mail-Account des Ministers zugegangen. Da er sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befand, hat er die E-Mail nur Stunden später - um 20.39 Uhr - an sein Haus weitergeleitet. Diese Praxis der Weiterleitung entspricht der üblichen Praxis im Urlaub und hat sich in den vergangenen Jahren stets bewährt. Zu einem Rücklauf mit einem entsprechenden Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise, einem Votum oder einem Erledigungsvermerk ist es nicht gekommen. Die Tatsache, dass die E-Mail sich noch im Posteingang befindet, wurde erst im Rahmen der Presseberichterstattung festgestellt, sodass auch erst in diesem Moment die Frage gestellt wurde, ob die E-Mail im Haus irgendwelche Aktivitäten ausgelöst hat. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1429 3 8. Wie erklärt es sich, dass sich nach dem System der „routinemäßigen Löschungen“ die E-Mail der Frau Engelmeier zwar noch im Eingangsordner des E-Mail-Kontos des Ministers befand, die von ihm versandte Weiterleitungs-E-Mail in den Eingangspostfächern der oder des Empfängers aber bereits gelöscht wurde? Der genaue Fortgang ist aufgrund der unter der Antwort zu Frage 7 genannten Gründe nicht mehr nachstellbar. Es ist davon auszugehen, dass die E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers beim Empfänger nicht eingegangen ist oder versehentlich gelöscht wurde. 9. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der besagten an den Minister durch Frau Engelmeier übersandten E-Mail sowie die darauffolgende Weiterleitungs-E-Mail hinsichtlich ihrer Qualität als Akte und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs zur Aktenqualität von E-Mails? Akten sind nach dem Verständnis des Staatsgerichtshofs aus dem Urteil StGH 7/13 vom 24. Oktober 2014 „alle willentlich zusammengeführten Unterlagen und elektronischen Dokumente, die eine bestimmte Angelegenheit betreffen und sich im Verfügungsbereich der Landesregierung befinden, unabhängig von der Art und dem Ort der Aufbewahrung oder der Speicherung“. Nur vorgangsrelevante E-Mails sind durch die aktenführende Stelle laufend und zuverlässig zu den Akten zu nehmen. Soweit E-Mails rein tatsächlich zu den Akten genommen werden, sind sie ab dann Aktenbestandteil. 10. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium haben Zugriffsrechte auf das persönliche E-Mail-Konto des Ministers? Im betreffenden Zeitraum waren keine Zugriffsberechtigungen auf das persönliche E-Mail-Konto von Minister Pistorius erteilt. 11. Wie wird im Innenministerium grundsätzlich sichergestellt, dass das (routinemäßige) Löschen nicht zu einer Aktenunterdrückung führt, etwa weil noch kein Ausdruck einzelner E-Mails zur Papierakte genommen wurde? Gemäß Nummer 5 der Dienstanweisung des Ministeriums über die Nutzung des E-Mail-Dienstes prüfen die Beschäftigten selbstständig die Vorgangsrelevanz von E-Mails und deren Anhängen. Des Weiteren gelten gemäß § 18 Abs. 4 GGO für die Dokumentation von Vorgängen die Aktenordnung und der Aktenplan. Danach wird in allen Organisationseinheiten des Ministeriums verfahren. 12. Kann der Innenminister garantieren, dass die weitergeleitete E-Mail nicht - aus welchen Motiven auch immer - gezielt gelöscht wurde oder dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Ministers oder der Staatssekretär sich (gegebenenfalls irrtümlich) dazu aufgefordert gefühlt haben könnten, die E-Mail zu löschen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung halten sich an Recht und Gesetz. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass es in diesem Fall nicht so gewesen war. Zudem ist kein Grund ersichtlich, warum diese E-Mail bewusst gelöscht wurde. Es ist viel mehr wahrscheinlich, dass die E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers nicht angekommen oder versehentlich gelöscht wurde. 13. Welche Vorgaben gibt es im Büro des Innenministers zur Anwendung der Niedersächsischen Aktenordnung? Siehe Antwort zu Frage 11. (Verteilt am 21.08.2018) Drucksache 18/1429 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Nachfragen zur Unterrichtung durch Minister Pistorius am 11. Juli 2018 im Innenausschuss