Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/143 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) Antwort des Finanzministeriums namens der Landesregierung Zukunft des Finanzamts Lüchow Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 11.12.2017 - Drs. 18/79 an die Staatskanzlei übersandt am 18.12.2017 Antwort des Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 10.01.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung der Abgeordneten Der ehemalige Finanzminister Peter-Jürgen Schneider sprach sich für den Erhalt des Finanzamts Lüchow aus. Laut Berichten der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 30. November 2017 gibt es Hinweise, dass durch das Finanzministerium unter Leitung von Herrn Finanzminister Reinhold Hilbers die Eigenständigkeit des Finanzamts Lüchow durch eine Zusammenlegung mit dem Finanzamt Uelzen gefährdet ist oder eine Schließung in Erwägung gezogen wird. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat in den Drucksachen 17/6291 vom 12.08.2016 (Unterrichtung) und 18/22 vom 01.12.2017 (Unterrichtung) ausführlich dargestellt, vor welchen Herausforderungen die niedersächsische Steuerverwaltung in den kommenden 15 Jahren im Hinblick auf die demografische Entwicklung, die Entwicklung der Informationstechnik und die gerade auch im steuerlichen Bereich erkennbare deutliche Internationalisierung und Globalisierung der Geschäftsbeziehungen und -prozesse stehen wird. In der vergangenen Legislaturperiode hat sie die Struktur der Finanzämter gründlich untersuchen lassen. Eine Arbeitsgruppe aus den verschiedenen Ebenen der Steuerverwaltung schließt ihre Arbeit in diesen Tagen mit Vorschlägen ab. Die Landesregierung wird sich dann in Kürze ein eigenes Bild sowohl über die strukturellen Herausforderungen für die niedersächsische Finanzamtslandschaft als auch über diese Vorschläge machen und voraussichtlich im ersten Quartal 2018 entscheiden, ob und, wenn ja, welche Veränderungen notwendig sind. Das Ziel wird sein, die Finanzämter in Niedersachsen zukunftssicher aufzustellen und zugleich die Präsenz der Landesverwaltung in Niedersachsen und der Fläche zu bewahren. 1. Hat der Standort des Finanzamts Lüchow weiterhin Bestand, oder wird eine Zusammenlegung mit dem Finanzamt Uelzen von der Landesregierung erwogen? Die Landesregierung hält entsprechend ihrer Darstellung in der o. g. Drucksache 18/22 sowie der Koalitionsvereinbarung zwischen den beiden Regierungsparteien von SPD und CDU an den Standorten der niedersächsischen Finanzämter fest. Sie schließt aber nach Prüfung im Einzelfall nicht aus, zwei benachbarte Finanzämter gegebenenfalls zu einem Finanzamt mit zwei Standorten zusammenzufassen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/143 2 2. Wie werden bei Zusammenlegung oder Schließung die wirtschaftlich entstehenden Nachteile (z. B. Abwanderung von Fachkräften) für die strukturschwache Region kompensiert ? Wirtschaftliche Nachteile sind bei einer Kooperation oder der Zusammenfassung zweier Finanzämter zu einem mit zwei Standorten nicht zu erwarten. 3. Welche Einsparungen wären im Haushalt der Landesregierung bei Schließung bzw. Zusammenlegung der Finanzämter zu erwarten? Eine Zusammenfassung zweier Finanzämter zu einem mit zwei Standorten lässt keine nennenswerten haushalterischen Einsparungen erwarten. Die Untersuchung der Struktur der niedersächsischen Finanzämter war zu keinem Zeitpunkt darauf ausgerichtet, Haushaltsmittel einzusparen, sondern vielmehr darauf, die Finanzämter im Hinblick auf die in der Vorbemerkung beschriebenen Herausforderungen für die nächsten 15 Jahre insgesamt strukturell so aufzustellen, dass sie zukunftssicher und jederzeit voll arbeitsfähig sind. (Verteilt am 16.01.2018) Drucksache 18/143 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) Antwort des Finanzministeriums namens der Landesregierung Zukunft des Finanzamts Lüchow