Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1431 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Werden die polizeilichen Zuständigkeiten in Südniedersachsen neu geordnet? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 27.07.2018 - Drs. 18/1355 an die Staatskanzlei übersandt am 08.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.08.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Polizeidirektion Göttingen setzt sich derzeit aus den Polizeiinspektionen (PI) Göttingen, Hameln -Pyrmont/Holzminden, Hildesheim, Nienburg/Schaumburg und Northeim/Osterode zusammen. Die PI Northeim/Osterode setzt sich dabei aus den Polizeikommissariaten (PK) Bad Gandersheim, Bad Lauterberg, Einbeck, Osterode am Harz und Uslar zusammen. Nach Berichten in der Presse und einem Brief der Landrätin des Landkreises Northeim, Astrid Klinkert -Kittel, an den Polizeipräsidenten Uwe Lührig, ist geplant, die polizeilichen Zuständigkeiten in Südniedersachsen neu zu ordnen. So habe Polizeipräsident Lührig einen Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gestellt, das PK Osterode am Harz und das PK Bad Lauterberg an die PI Göttingen anzugliedern (Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 19. Juni 2018). Vorbemerkung der Landesregierung Mit der am 1. November 2016 vollzogenen Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz ist landesweit die einmalige Situation entstanden, dass zwei Polizeiinspektionen auf dem Gebiet eines Landkreises zuständig sind. Obwohl die Polizeiinspektion Northeim/Osterode nunmehr für mehr als ein Fünftel der Bevölkerung und der Gemeindefläche des Landkreises Göttingen polizeilich zuständig ist, ist die Polizeiinspektion Göttingen primärer Ansprechpartner des Landrates und der Kreisverwaltung. Durch die Landkreisfusion ist eine geteilte polizeiliche Zuständigkeit entstanden . Diese Aufsplitterung betrifft explizit die Themenfelder Kriminalprävention, Verkehrssicherheitsarbeit sowie die Gefahrenabwehr. Mit dem Antrag der Polizeidirektion Göttingen an das Landespolizeipräsidium zur Zusammenführung der polizeilichen Strukturen im Landkreis Göttingen unter Beibehaltung der Strukturen der Polizeiinspektionen sollen die Zuständigkeitsbereiche angepasst und modifiziert werden. Das Landespolizeipräsidium hat aufgrund des Antrags die Polizeidirektion Göttingen beauftragt, ein Planungs- und Umsetzungskonzept zu erstellen und vorzulegen. Dieses wird die Grundlage für Entscheidungen zum weiteren Vorgehen bilden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1431 2 1. Wenn ein derartiger Antrag gestellt wurde, wie bewertet die Landesregierung diesen Antrag? Siehe Vorbemerkung. 2. Ist eine Neuordnung der polizeilichen Zuständigkeiten geplant? Wenn ja, welche? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie bewertet die Landesregierung mögliche Auswirkungen auf den Landkreis Northeim , sollten die beiden PK an die PI Göttingen angegliedert werden? Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 21.08.2018) Drucksache 18/1431 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Werden die polizeilichen Zuständigkeiten in Südniedersachsen neu geordnet?