Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1438 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie ist der Planungsstand der niedersächsischen Projekte im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Hillgriet Eilers (FDP), eingegangen am 04.07.2018 - Drs. 18/1292 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 17.08.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) befinden sich zahlreiche für Niedersachsen wichtige Infrastrukturvorhaben. Neben den Straßenbauvorhaben mit den Ortsumfahrungen sowie den Aus- und Neubauvorhaben sind auch die Maßnahmen im Bereich der Schiene und der Wasserstraßen von erheblicher Bedeutung für Niedersachsen. Die wirtschaftliche Entwicklung von Niedersachsen als Verkehrsdrehscheibe ist von einer leistungsfähigen Mobilität von Personen und Gütern abhängig. Moderne Infrastruktur gehört zu den Voraussetzungen für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Vorbemerkung der Landesregierung Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist ein Planungsinstrument und Investitionsrahmenplan des Bundes, in dem die drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße gemeinsam berücksichtigt sind. Die Bundesregierung hat den Bundesverkehrswegeplan 2030 am 03.08.2016 beschlossen. Auf der Grundlage des BVWP - Teil Straße - beruht der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) des Bundes die gesetzliche Grundlage für den Neubau oder für größere Ausbauvorhaben von Bundesautobahnen und Bundesstraßen bildet. Mit dem Bedarfsplan 2016, der seit dem 31.12.2016 gilt, hat der Bund vorgegeben, welche größeren Bundesfernstraßenmaßnahmen im Zeitraum von 2016 bis 2030 geplant und realisiert werden sollen. Die Straßenbauprojekte sind im Bedarfsplan unterschiedlichen Dringlichkeiten zugeordnet. Die „laufenden und fest disponierten Vorhaben“ (FD) befinden sich überwiegend bereits im Bau. Die Vorhaben, die in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB und VB-E) eingestuft sind, will der Bund bis zum Jahr 2030 umsetzen oder beginnen. Für die Maßnahmen des „Weiteren Bedarfes“ (WB) stehen voraussichtlich erst nach dem Jahr 2030 Investitionsmittel zur Verfügung. Vorhaben des „Weiteren Bedarfes“, die aufgrund ihrer Größe, eines voraussichtlich langen Planungsvorlaufs oder der planerischen Verknüpfung mit vordringlichen Projekten mit Planungsrecht versehen wurden, sind als WB*-Projekte (Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) gekennzeichnet. Für Projekte, die vom Bund dem „Weiteren Bedarf“ (WB) zugeordnet sind, gibt es kein Planungsrecht vom Gesetzgeber. Da für diese Vorhaben keine Planungen aufgenommen werden dürfen, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1438 2 gibt es hierfür auch keine Disposition der weiteren Planungsschritte. Geplant und realisiert werden dürfen „laufende und fest disponierte Vorhaben“ (FD) sowie Projekte des „Vordringlichen Bedarfes“ (VB, VB-E) und des „Weiteren Bedarfes mit Planungsrecht“ (WB*). Die Projekte für die Bundesautobahnen sind gesetzlich verbindlich im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (Anlage zu FStrAbG § 1 Abs. 1 Satz 2, BGBl. I 2016, 3354 - 3411) aufgeführt. Zur praktikablen Planung und Realisierung der Projekte sind diese vom Vorhabenträger in einer Vielzahl von Fällen in einzelne Verkehrseinheiten bzw. Bauabschnitte aufgeteilt worden. Den Bedarfsplanprojekten sind dann mehrere Planungs- und Realisierungsstände zuzuweisen. Die Planungsund Realisierungsstände zu den Bundesautobahnmaßnahmen in Niedersachsen sind in der Anlage „Tabelle Bundesautobahnprojekte in Niedersachsen, Stand 31.07.2018“ dargestellt. Eine Reihe von Bundesautobahnmaßnahmen hat mit dem Bedarfsplan 2016 erstmals das Planungsrecht erhalten. Dispositionen für diese neuen Maßnahmen liegen derzeit noch nicht vor. Die Landesregierung hat dem Landtag im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2019 eine entsprechende angemessene Erhöhung der Finanzmittel für Dienstleistungen Außenstehender vorgeschlagen. Darüber hinaus ist für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vorgesehen, die Umsetzung von kw-Vermerken (künftig wegfallend) im Umfang von rund 19 Stellen um zwei Jahre zu verschieben. Damit werden die Planungskapazitäten des Landes deutlich verbessert. Auf der Grundlage des vom Landtag Ende des Jahres verabschiedeten Haushaltsplanes wird die NLStBV die Weiterplanung von Bundesfernstraßenmaßnahmen in den Blick nehmen. Wie die Planung für neue Autobahnmaßnahmen vorangebracht werden können, wird sich zeigen, wenn die Straßenbauverwaltung im ersten Quartal 2019 unter Berücksichtigung der Planungen für die wichtigen übergeordneten Autobahnneubauprojekte und des Investitionshochlaufes im Bundesfernstraßenbau die Dispositionen für die zu planenden Projekte aufgestellt hat. Die Planung und Realisierung der Bundesfernstraßenvorhaben hängt von den zur Verfügung stehenden Ressourcen (Personal und Finanzmittel) der NLStBV, den beteiligten Ingenieurbüros sowie von einer Vielzahl von Randbedingungen ab, die vom Planungsträger oftmals nur indirekt gestaltet werden können. Im Rahmen der örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten werden Bundesfernstraßenprojekte deshalb zwar mit unterschiedlichem Zeitbedarf, aber kontinuierlich umgesetzt. Dispositionen des zukünftigen Ablaufes - insbesondere über einen Zeitraum von mehreren Jahren - sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Gemäß den vorgenommenen Änderungen des Grundgesetzes und verschiedener Fachgesetze geht die Verwaltung der Bundesautobahnen ab dem 01.01.2021 vom Land an den Bund über. Der Bund gründet für Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen eine Infrastrukturgesellschaft (IGA) und ein Fernstraßenbundesamt (FBA). Die Planung und Realisierung von Bundesautobahnmaßnahmen erfolgen ab 2021 somit in der Zuständigkeit der IGA und des FBA. Im Gegensatz zur Straßeninfrastruktur sind die Listen der BVWP-Teile „Schiene“ und „Wasserstraße “ nicht nach Ländern aufgeteilt. Wegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes kann nur dieser belastbare Aussagen zu diesen Maßnahmen treffen. 1. Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand des BVWP bei Erweiterungsvorhaben an niedersächsischen Bundesautobahnen? 2. Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand des BVWP bei Neubauvorhaben an niedersächsischen Bundesautobahnen? 3. Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand des BVWP bei Umbauvorhaben an niedersächsischen Bundesautobahnen? 4. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit einem Planfeststellungsbeschluss bei den Erweiterungs-, Umbau- und Neubauvorhaben an den niedersächsischen Bundesautobahnen zu rechnen? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1438 3 5. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit dem Beginn des Vergabeverfahrens bei den Erweiterungs-, Umbau- und Neubauvorhaben an den niedersächsischen Bundesautobahnen zu rechnen? 6. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit dem Baubeginn bei den Erweiterungs -, Umbau- und Neubauvorhaben an den niedersächsischen Bundesautobahnen zu rechnen? 7. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit der Fertigstellung bei den Erweiterungs -, Umbau- und Neubauvorhaben an den niedersächsischen Bundesautobahnen zu rechnen? Aufgrund des Zusammenhanges werden die Fragen 1 bis 7 gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Anlage (Tabelle „Bundesautobahnprojekte in Niedersachsen , Stand 31.07.2018“) verwiesen. 8. Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand des BVWP bei den niedersächsischen Projekten der Projektliste Schiene? 9. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit einem Planfeststellungsbeschluss der niedersächsischen Projekte der Projektliste Schiene des aktuellen BVWP zu rechnen? 10. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit dem Baubeginn der niedersächsischen Projekte der Projektliste Schiene des aktuellen BVWP zu rechnen? 11. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit der Fertigstellung der niedersächsischen Projekte der Projektliste Schiene des aktuellen BVWP zu rechnen? 12. Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand des BVWP bei den niedersächsischen Projekten der Projektliste Wasserstraße? 13. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit einem Planfeststellungsbeschluss der niedersächsischen Projekte der Projektliste Wasserstraße des aktuellen BVWP zu rechnen? 14. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit dem Baubeginn der niedersächsischen Projekte der Projektliste Wasserstraße des aktuellen BVWP zu rechnen? 15. Wann ist nach heutiger Einschätzung jeweils mit der Fertigstellung der niedersächsischen Projekte der Projektliste Wasserstraße des aktuellen BVWP zu rechnen? Die Fragen 8 bis 15 werden wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes kann nur dieser belastbare Aussagen zu diesen Maßnahmen treffen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1438 4 Anlage Tabelle: Bundesautobahnprojekte in Niedersachsen, Stand 31.07.2018 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bundesautobahnprojekte in Niedersachsen gemäß Bedarfsplan 2016 Antworten zu den Fragen 1, 2, 3 4 5 6 7 Str. Projektbezeichnung Art Dinglich-keit Planungsstand Planfeststellungs - beschluss Beginn Vergabeverfahren Baubeginn Fertigstellung A 1 L-Gr HH/NI - Horster Dreieck (A 7) E 8 WB* OP A 1 AD Horster Dreieck (A 7) - AD Buchholz (A 261) E 6 WB* OP A 1 LGr. HB/NI - AS Bre-men/Brinkum E 8 WB* OP A 1 AS Bremen/Brinkum - AD Stuhr E 8 WB* OP A 1 AK Bremen bis LGr. HB/NI E 8 WB* OP A 1 AD Stuhr - AD Ahl-horner Heide E 6 WB* OP A 1 AS Lohne/Dinklage - AS Neuenkirchen /Vörden E 6 VB-E BAU 30.03.15 01.03.16 25.08.17 Okt. 22 A 1 AS Neuenkirchen /Vörden - AS Bramsche E 6 VB-E BAU 28.12.16 27.02.17 25.08.17 Okt. 22 A 1 AK Bremen - AD Buchholz >ÖPP-Projekt mit Laufzeit bis 2038< E 6 FD FE 27.11.02 bis 28.10.05 20.12.05 30.09.08 11.10.12 A 2 AS Bad Nenndorf - AS Hannover- Herrenhausen E 8 WB OP A 2 AS Hannover- Herrenhausen - AD Hannover-West E 8 VB-E OP A 2 AD Hannover - West KN VB-E OP A 2 AD Hannover-West - AK Hannover-Ost E 8 WB OP A 2 AK Hannover-Buchholz (A 37) KN VB-E OP A 7 AS Soltau-Ost bis AS Fallingbostel E 6 VB VE, PFU Dez. 20 2021 2021 2027 A 7 AD Walsrode - AS Fallingbostel E 6 FD BAU 04.08.15 14.12.15 04.01.16 Nov. 19 A 7 AD Walsrode - AD Hannover Nord E 8 WB OP A 7 AS Hildesheim - AD Salzgitter E 6 VB-E LP, VE Mrz. 22 und Nov. 26 2023 2024 2030 A 7 AS Göttingen - AD Salzgitter >ohne die bereits bis Ende 2016 fertiggestellten Abschnitte< >streckenweise ÖPP- Projekt mit Laufzeit bis 2047< E 6 FD BV, BAU 30.08.13 bis 30.08.18 08.04.14 01.05.17 Jul. 21 A 20 AD A 28/A 20 (Westerstede ) bis AK Hohenfelde (A 23/A 26) >nur Strecke in NI< N 4 VB VE bis BV 16.04.18 bis Feb. 24 2018 2018/ 2019 2032 A 21 AD Geesthacht (A 25) bis AS Rönne N 4 + E 4 WB* OP Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1438 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Bundesautobahnprojekte in Niedersachsen gemäß Bedarfsplan 2016 Antworten zu den Fragen 1, 2, 3 4 5 6 7 Str. Projektbezeichnung Art Dinglich-keit Planungsstand Planfeststellungs - beschluss Beginn Vergabeverfahren Baubeginn Fertigstellung A 21 AS Rönne bis AD Handorf (A 39) N 4 WB* OP A 26 Horneburg (K 36n) - Rübke N 4 FD BAU 14.11.11 und 29.06.12 15.03.13 05.09.13 Jun. 21 A 26 AK HH-Süderelbe (Moorburg) bis Rübke >nur Strecke in NI< N 4 FD PFV Aug. 18 2019 2019 2023 A 27 AK Bremen bis AS HB-Überseestadt >nur Strecke in NI< E 6 VB-E OP A 30 östl. AK Lotte /Osnabrück - AK Osnabrück-Süd E 6 VB-E OP A 30 AK Osnabrück-Süd KN VB-E OP A 33 Osnabrück/Nord (A 1) - Osnabrück/Belm N 4 VB PFU Dez. 20 2021 2022 2026 A 33 AS Osnabrück /Schinkel - Osnabrück /Belm -OU Belm N 4 FD BAU 30.08.10 14.02.13 17.06.13 Nov. 19 A 39 AS Lüneburg-Nord (B 216) - AS Weyhausen (B 188) N 4 VB VE bis BV 30.04.18 bis Aug. 23 2018 2018/ 2019 2028 Legende zur Tabelle Bundesautobahnprojekte in Niedersachsen, Stand 31.07.2018: Spalte 3: Art des Vorhabens (Bauziel bzw. Fahrstreifen) N 4 = vierstreifiger Neubau N 4 + E 4 = vierstreifiger Neubau und Erweiterung auf vier Fahrstreifen E 6 = Erweiterung auf sechs Fahrstreifen E 8 = Erweiterung auf acht Fahrstreifen KN = Aus-/Umbau eines Knotenpunktes Spalte 4: Dringlichkeiten (gemäß Bedarfsplan 2016) FD = laufendes und fest disponiertes Projekt VB = vordringlicher Bedarf VB-E = vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht WB = weiterer Bedarf Spalte 5: Planungsstand OP = ohne Planung LP = in der Linienplanung ROV = im Raumordnungsverfahren LBV = im Linienbestimmungsverfahren/in der Linienabstimmung VE = in der Entwurfsplanung (Aufstellung Vorentwurf) PFU = in der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen PFV = im Planfeststellungsverfahren GV = im Gerichtsverfahren BV = in der Bauvorbereitung BAU = im Bau FE = fertiggestellt (Verteilt am 21.08.2018) Drucksache 18/1438 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Hillgriet Eilers (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie ist der Planungsstand der niedersächsischen Projekte im aktuellen Bundesverkehrswegeplan? Anlage