Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1452 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Wie wird das Recht auf Unversehrtheit für intersexuelle Menschen in Niedersachsen geschützt ? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 13.07.2018 - Drs. 18/1289 an die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 20.08.2018, gezeichnet Dr. Carola Reimann Vorbemerkung der Abgeordneten Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2017 zur Schaffung einer dritten Option bei der Angabe des Geschlechts erhielten die Themen Transsexualität und Intersexualität wieder eine größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Das Urteil eröffnet die Möglichkeit, die Situation intergeschlechtlicher Menschen nachhaltig zu verbessern und Stigmatisierung, Tabuisierung sowie geschlechtsangleichende Operationen zu verhindern und über das Thema aufzuklären. Noch Anfang der 2000er-Jahre empfahl die Deutsche Gesellschaft für Urologie „kosmetische Korrekturen“ bei nicht zustimmungsfähigen Kindern mit „uneindeutigen“ Genitalien. Auch wenn diese Empfehlung in der Fachwelt mittlerweile als überholt gilt, lastet noch immer großer Druck auf Eltern, deren Kinder nicht dem binären System männlich/weiblich zuzuordnen sind. Geschlechtsangleichende Operationen führen jedoch oft zu physischen und psychischen Schäden und erschweren die Identitätsbildung bei den Heranwachsenden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung steht für eine Politik, die sich gegen jede Form von Diskriminierung wendet. Sie lehnt insbesondere Diskriminierungen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen ab.1 Bei dem Thema der Rechte intersexueller Menschen wurde nach Vorlage der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates im Februar 2012 größtenteils Neuland betreten. Das Land Niedersachsen fördert bereits seit 2014 den Auf- und Ausbau der Selbsthilfe sowie die Beratung von und für intergeschlechtliche Menschen und hat damit eine Vorreiterrolle in Deutschland eingenommen. Teile niedersächsischer Modellprojekte wie die qualifizierte Peer-to-Peer-Beratung wurden zwischenzeitlich auf die Bundesebene übertragen. In die ebenfalls in 2014 begonnen Kampagne „Für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt* in Niedersachsen “ wurden die spezifischen Diskriminierungserfahrungen und Interessenlagen von intersexuellen Menschen aufgenommen. 1 Koalitionsvereinbarung S. 52/53 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1452 2 Auf Ebene der Nichtregierungsorganisationen fördert das Land Niedersachsen eine anteilige Personalstelle in der Geschäftsstelle des Vereins Intersexuelle Menschen, Landesverband Niedersachsen e. V. Der Landesverband Intersexuelle Menschen ist zugleich einer der vier gleichberechtigten Säulen der inhaltlichen Arbeit des Queeren Netzwerkes Niedersachsen e. V. (QNN - landesweiter Dachverband LSBTI*). Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 zum Personenstandsrecht (1 BvR 2019/16) wird auch über dieses Rechtsgebiet hinausgehende Auswirkungen zugunsten der betroffenen Menschen haben. Das Land Niedersachsen hat die Entscheidung des BVerfG begrüßt. Nun ist zunächst der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, bis zum Ende dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung im Personenstandsrecht zu beschließen und in Kraft zu setzen. Auch in anderen Rechtsgebieten ist der Bund gefordert, moderne Regelungen zu schaffen , die die Belange und Rechte Intersexueller wie auch von trans*-Menschen, Lesben und Schwulen berücksichtigen bzw. umsetzen. Hierzu zählen aus Sicht der Landesregierung beispielsweise Reformen des Transsexuellengesetzes sowie des Familien- und Abstammungsrechts. Wir wollen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind. 1. Wie viele intersexuelle Menschen leben schätzungsweise in Niedersachsen? Es liegen keine Erhebungen zur Zahl der intersexuellen Menschen in Deutschland vor. Unterschiedliche Schätzungen gehen von 4 000 bis 134 000 Menschen aus, die in Niedersachsen mit einem uneindeutigen Geschlecht leben.2 2. Wie vielen der in Niedersachsen im Jahr 2017 geborenen Kinder konnte weder das männliche noch das weibliche Geschlecht zugeordnet werden? Zwei. 3. Liegen der Landesregierung statistische Daten über die Anzahl geschlechtsangleichender Operationen oder von Hormonbehandlungen an Kindern in Niedersachsen vor, deren Geschlecht nach der Geburt nicht eindeutig zugeordnet werden konnte (bitte aufschlüsseln nach Ort des Krankenhauses, Behandlungsart und Alter des Kindes)? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden statistischen Daten vor. Auch aus der fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik, die regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird, lässt sich die Anzahl der geschlechtsangleichenden Operationen bei Kindern nicht verlässlich ablesen. Da medizinisch indizierte, plastisch-rekonstruktive Eingriffe an den Genitalien oftmals mit kosmetischen Eingriffen einhergehen, ist eine klare Differenzierung, ob es sich um eine geschlechtsangleichende Operation, um einen medizinisch indizierten oder um einen rein kosmetischen Eingriff handelt, nicht möglich. Hilfsweise kann das Klassifikationssystem ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme), das alle medizinischen Diagnosen für Leistungen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen erfasst , hinzugezogen werden. Für die maßgebliche Diagnose „Unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus “ - ICD Q56 - weisen die Daten des Jahres 2016 keinen Fall in Niedersachsen aus. Die ICD-Daten für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. 2 Nach der Biologin Fausto-Sterling leben geschätzt ca. 134 300 Menschen in Niedersachsen mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung (Anne Fausto-Sterling, Sexing the Body, 2000, Seite 53). Nach den Schätzungen des Vereins Intersexuelle Menschen (Selbstvertretung) leben 4 000 bis 16 000 intergeschlechtliche Menschen in Niedersachsen. Andere Schätzungen liegen zwischen diesen Werten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1452 3 4. Falls keine Daten vorliegen: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Daten künftig zu erheben? Die Daten zur fallpauschalenbezogenen Krankenhausstatistik werden nicht von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, sondern vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erhoben. Die Daten werden den Datensätzen entnommen, die die Krankenhäuser zu Abrechnungszwecken an das InEK schicken. Das InEK stellt diese Datensätze wiederum dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung (Sekundärstatistik). Die Landesregierung hat auf Art und Umfang der Datenerhebung keinen unmittelbaren Einfluss. 5. Welche Beratungsangebote für Eltern von intergeschlechtlichen Kindern gibt es in Niedersachsen ? Über die medizinische Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte hinaus haben Eltern von intergeschlechtlichen Kindern in Niedersachsen die Möglichkeit. sich persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online3 an die Beratungsstelle für Intersexuelle Menschen in Niedersachsen im Gesundheitsamt Emden zu wenden.4 Das Land Niedersachsen fördert diese bundesweit erste Beratungsstelle seit ihrer Gründung im Jahr 2014. Beratungsaufgaben werden ferner im Rahmen der Bildungsarbeit zu intergeschlechtlichen Themen in der Landesgeschäftsstelle des Vereins Intersexuelle Menschen , Landesverband Niedersachsen e. V. (IMLVNDS), wahrgenommen, die ebenfalls vom Land Niedersachsen gefördert wird. Beide Angebote führen Personen durch, die als bundesweite Expertinnen anerkannt sind (Alleinstellungsmerkmal). Niedersachsen fördert ebenfalls seit 2014 als erstes Bundesland die Ausbildung qualifizierter Inter*- Peer-to-Peer-Beratungskräfte, die es intergeschlechtlichen Menschen und Eltern mit ihren intergeschlechtlichen Kindern zeitnah und aufsuchend ermöglicht, eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung zu erhalten und Zugänge zu den Selbsthilfegruppen zu finden.5 6. Wie bewertet die Landesregierung die Inanspruchnahme der Beratungsangebote? Die Nachfragen nach Beratungen steigen seit 2014 erfreulicherweise an.6 Allerdings könnten Kliniken, die mit der Diagnostik und Behandlung von intergeschlechtlichen Kindern , Heranwachsenden und Erwachsenen beschäftigt sind, noch häufiger auf das Angebot der qualifizierten Peer-Beratung verweisen. 7. Plant die Landesregierung den Ausbau bestehender Angebote oder die Schaffung neuer Angebote? Ein Ausbau oder die Schaffung neuer Angebote sind derzeit nicht geplant. Inwieweit sich infolge des o. g. Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts der Beratungsbedarf ab 2019 erhöht, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten. 8. Wie werden Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen zum Thema Intersexualität aus- und fortgebildet? Das Thema Intersexualität bzw. „Disorders of Sex Development“ (DSD) ist in die klinische Lehre für Medizinstudierende an der Universitätsmedizin Göttingen an verschiedenen Stellen eingebunden. So gibt es ein Seminar zu diesem Thema im Modul 5.3 (Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane 3 http://nds.im-ev.de/beratung/onlineberatung.php 4 http://nds.im-ev.de/beratung/ 5 http://nds.im-ev.de/aktivitaeten/2016_06_29_peerberatung.php 6 Kontakte und Beratungen in der Beratungsstelle sowie in der IMLVNDS: 145 im 2. Halbjahr 2014; 588 in 2015; 633 in 2016; 1 162 in 2017; daneben werden seit 2017 227 Fälle langfristig durch die Beratungsstelle betreut. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1452 4 mit Physiologie und Pathologie der Geburt und des Neugeborenenalters). Auch wird das Thema im Modul 5.2 (Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters) im Rahmen der Endokrinologievorlesung besprochen. Außerdem gibt es eine Unterrichtseinheit im Wahlfach Sexualstörungen (Sexualmedizin /Sexualpsychotherapie). Darüber hinausgehendes spezifisches Wissen über dieses Thema ist eher auf dem Facharztniveau anzusiedeln. Da ein Bedarf an auf diesem Gebiet gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten besteht, wurde im Mai vom Bundesärztetag beschlossen, die Zusatzbezeichnung „Sexualmedizin“ einzuführen. Das diesbezügliche Kursbuch wird aktuell von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) sowie der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) erarbeitet. Die Universitätsmedizin ist an diesem Prozess durch einen Mitarbeiter vertreten. Die Behandlung von Neugeborenen und Kindern, bei denen unter dem Oberbegriff der „Sexuellen Differenzierungsstörung“ eine primäre Geschlechtszuordnung nicht vorgenommen werden kann, fällt in die interdisziplinäre Behandlung von pädiatrischen Endokrinologen sowie kinderurologisch spezialisierten Kinderchirurgen, Urologen und Gynäkologen. Die entsprechenden Abteilungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) kooperieren diesbezüglich seit vielen Jahren sehr eng und erarbeiten für jedes Kind ein individuell angepasstes Behandlungskonzept, das die für eine ganze Lebensspanne antizipierten Dimensionen berücksichtigt. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Kinderklinik Bult mit einem gemeinsamen kinderurologischen Team, das auch mit sexuellen Differenzierungsstörungen befasst ist. Die Relevanz dieses sehr sensiblen Themas wurde an der MHH schon vor vielen Jahren erkannt und war bereits tägliche Praxis, bevor das Thema in der allgemeinen Presseberichterstattung an Aufmerksamkeit gewonnen hat. In diesem Zusammenhang sind somit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der genannten Abteilungen regelmäßig mit diesem Thema beschäftigt, und gerade die jüngeren Kolleginnen und Kollegen werden auf diesem Gebiet interdisziplinär fortgebildet. Darüber hinaus wird dieses Thema auch im studentischen Unterricht behandelt. In der 5. Auflage des Lehrbuchs „Pädiatrie“ von Speer/Gahr/Dötsch (Hrsg.), das bei Springer in diesem Jahr erscheinen wird, haben D. Haffner (Pädiatrie, MHH) und C. Petersen (Kinderchirurgie, MHH) gemeinsam das Kapitel 28 „Niere und Harnwege: Operativ und Konservativ“ verfasst; dort heißt es u. a.: „Bei ausgeprägten Formen der Hypospadie muss die Möglichkeit einer sexuellen Differenzierungsstörung in Betracht gezogen und der Patient zunächst einem pädiatrischen Endokrinologen vorgestellt werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so ist eine sehr ausführliche und individuell abzustimmende Beratung der Eltern vorzunehmen. Die früher geübte Praxis, den Lokalbefund entsprechend dem Kerngeschlecht chirurgisch zu korrigieren, sollte heute nicht mehr erfolgen. Diesbezüglich findet zurzeit sowohl gesellschaftlich als auch fachübergreifend ein Prozess des Umdenkens statt, der die Notwendigkeit einer sofortigen Geschlechtsdetermination und frühzeitigen chirurgischen Maßnahmen in Frage stellt.“ Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das für die rechtlichen Voraussetzungen bei der Ausbildung nach der Bundesärzteordnung verantwortlich ist, hat sich in seinem Bericht zur 89. GMK 2016 wie folgt zu dem Thema geäußert: „Ausgehend von der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats (DER) «Intersexualität» vom 23. Februar 2012 hat die Interministerielle Arbeitsgruppe ‚Inter- und Transsexualität‘ (IMAG) unter dem Vorsitz der Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Themenblock „medizinische Behandlung“ in den letzten zwei Jahren, auch unter Einbeziehung externer Sachverständiger, umfassend bearbeitet, jedoch noch nicht vollends abgeschlossen. In der IMAG werden im Kontext der Behandlung intersexueller Menschen noch frühe geschlechtsangleichende Maßnahmen vor dem Hintergrund der Prüfung eines eventuell bestehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfs erörtert.“ Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat zu der Frage, wie Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen zum Thema Intersexualität aus- und fortgebildet werden, mitgeteilt, dass sie Fortbildungen durchführe und Fortbildungsveranstaltungen von anderen Anbietern (z. B. der PyschoSozialen Arbeitsgemeinschaft Braunschweig, der Frauenberatungsstelle Braunschweig und des Christlichen Krankenhauses Quakenbrück GmbH) nach Maßgabe ihrer Fortbildungsordnung anerkenne. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1452 5 9. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um über Intersexualität aufzuklären , die Sichtbarkeit von Intersexualität zu erhöhen und der Diskriminierung intersexueller Menschen vorzubeugen, und hält sie diese Maßnahmen für ausreichend? Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat bereits im Januar 2014 einen Fachtag „Intersexualität“ durchgeführt. Die Anliegen intersexueller Menschen sind ausdrücklicher Bestandteil der vom Land Niedersachsen gemeinsam mit der LSBTI*-Community seit 2014 geführten Kampagne „Für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt* in Niedersachsen“ sowie von Projektförderungen . Seit 2014 fördert die Landesregierung auch Projekte explizit zum Thema Inter*, insbesondere die Professionalisierung von Beratung und Selbsthilfe sowie den Aufbau einer Landesgeschäftsstelle (s. Ausführungen zu Frage 5). Die Geschäftsstelle befördert verschiedenste Beteiligungen und Vernetzungen und führte zahlreiche Qualifikationsmaßnahmen mit unterschiedlichen Bildungs- und anderen Trägern durch. Öffentliche Veranstaltungen zum Thema Inter* haben seit 2017 in verschiedenen Städten stattgefunden7. Für 2018 sind weitere Veranstaltungen in der Bewerbung . Im Rahmen der Arbeit der SCHLAU-Bildungs- und Aufklärungsprojekte in Niedersachsen wird Intergeschlechtlichkeit in den jährlich rund 250 Workshops mit Schulklassen und Jugendgruppen standardmäßig thematisiert. Die Arbeit der SCHLAU-Projekte wird durch das Niedersächsische Kultusministerium gefördert. Die Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung derzeit ausreichend. 10. Welche Rolle nimmt das Thema Intersexualität in den Kurrikula an den niedersächsischen Schulen ein? Im Bildungsauftrag der Kerncurricula der unterschiedlichen Fächer und Schulformen wird darauf hingewiesen, dass im Unterricht des jeweiligen Faches u. a. auch die Vielfalt der sexuellen Identitäten zu berücksichtigen ist. Sofern in den Kerncurricula konkrete Kompetenzerwartungen formuliert werden, beziehen sich diese regelmäßig auf Doppeljahrgänge. So werden z. B. Homosexualität und Intersexualität im Kerncurriculum für das Fach Werte und Normen den Schuljahrgängen 7/8 zugeordnet. Wann und wie dieses Thema behandelt wird, bleibt den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung u. a. für die pädagogischen Prozesse überlassen. Die Entscheidung wird in der Regel durch die zuständige Fachkonferenz, in der auch Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler vertreten sind, beschlossen. 11. Hält die Landesregierung die Aufnahme der sexuellen und der geschlechtlichen Vielfalt in Artikel 3 der Landesverfassung für sinnvoll? Die Landesregierung bekennt sich zum Schutz der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung. Eine Aufnahme in die Landesverfassung ist in der Koalitionsvereinbarung der regierungstragenden Parteien bzw. Fraktionen aber nicht vorgesehen und befindet sich - seitens der Landesregierung - auch nicht in Vorbereitung. 12. Wenn ja, wann wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vorlegen? Entfällt. 7 Unter anderem in Aurich, Wittmund, Meppen, Oldenburg, Hannover, Ganderkesee, Emden, Göttingen, Osnabrück und Lilienthal, Varel, Wolfenbüttel, Lüneburg (Verteilt am 22.08.2018) Drucksache 18/1452 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Wie wird das Recht auf Unversehrtheit für intersexuelle Menschen in Niedersachsen geschützt?