Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1453 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns, Hermann Grupe, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns, Hermann Grupe, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP), eingegangen am 20.07.2018 - Drs. 18/1320 an die Staatskanzlei übersandt am 25.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 20.08.2018, gezeichnet Barbara Otte-Kinast Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen des EU-Schulobstprogramms stellte die EU im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfielen 36,7 Millionen Euro auf Deutschland, 25,8 Millionen Euro davon auf das Schulobstprogramm und die restlichen 10,9 Millionen Euro auf das Schulmilchprogramm. Die Verteilung findet gemäß der Zahl der sechs- bis zehnjährigen Schülerinnen und Schüler statt. Das Programm richtet sich aber explizit an alle Kinder in allen Bildungseinrichtungen , also auch in Kindertagesstätten. Niedersachsen nimmt zusammen mit elf weiteren Bundesländern an dem Programm teil. Aus der Liste der teilnehmenden Bildungseinrichtungen im kommenden Schuljahr 2018/2019 (Quelle: www.schulprogramm.niedersachsen.de) geht hervor, dass ausschließlich Schulen vom Schulobstprogramm profitieren und keine einzige Kindertagesstätte daran teilnimmt. Diese nehmen laut dieser Auflistung nur am Schulmilchprogramm teil. Vorbemerkung der Landesregierung Zum Schuljahr 2017/2018 wurde das EU-Schulobst- und --gemüseprogramm mit dem EU-Schulmilchprogramm zu einem neuen Programm, dem „EU-Schulprogramm“, zusammengeführt. Der Grundsatz der Kofinanzierung beim bisherigen Schulobstprogramm ist entfallen, sodass das Programm in den teilnehmenden Bundesländern mit dem Ziel weiter ausgebaut werden konnte, mehr Kinder für den Verzehr von Obst und Gemüse zu gewinnen. Das bisherige Schulmilchprogramm sah dagegen lediglich eine Beihilfe in Höhe von ca. 18 Cent/kg Milch vor. Da nun der volle Portionspreis erstattet wird, ist durch die Verfahrensumstellung die Zahl der begünstigten Kinder, die von der Programmkomponente „Schulmilch“ profitieren können, bei nahezu unverändertem Budget gesunken. Die in dem Programm verankerten begleitenden pädagogischen Maßnahmen wie Unterrichtseinheiten oder auch Besuche auf landwirtschaftlichen Betrieben sollen Kindern zudem landwirtschaftliche Erzeugung und eine breitere Palette an landwirtschaftlichen Erzeugnissen nahe bringen. Kinder können sich so auch mit Fragen einer gesunden Ernährung, der Vermeidung von Lebensmittelabfällen , lokalen Nahrungsmittelproduktionsketten oder dem ökologischem Landbau auseinandersetzen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1453 2 Das EU-Schulprogramm wird in Niedersachsen mit beiden Programmkomponenten „Schulmilch“ und „Schulobst und -gemüse“ umgesetzt. Die Förderung basiert auf der bei der Kommission eingereichten „Regionalen Strategie für die Durchführung des Schulprogramms in Niedersachsen in den Jahren 2017 bis 2023“. Zielgruppe des Schulprogramms in Niedersachsen sind Kinder in – Kindertageseinrichtungen (im Alter von drei bis sechs Jahren), – Schulkindergärten, – Grundschulen (Klassen 1 bis 4), – Förderschulen (Klassen 1 bis 6) und – Landesbildungszentren (Klassen 1 bis 6). Das EU-Schulprogramm wird in Niedersachsen flächendeckend angeboten. Weitere Hintergrundinformationen sind unter http://www.schulprogramm.niedersachsen.de/ zu finden. 1. Wird die Teilnahme am Schulobstprogramm den Kindertagesstätten seitens der Landesregierung verwehrt? Kindertageseinrichtungen, die Kinder zwischen drei bis sechs Jahren überwiegend an wenigen Stunden des Tages betreuen, können sich nur für die Teilnahme an der Programmkomponente „Schulmilch“ bewerben. 2. Falls ja, mit welcher Begründung? Das zur Verfügung stehende Mittelbudget ist nicht ausreichend, um alle an der Programmkomponente „Schulobst und -gemüse“ interessierten Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen. Mit dem Ziel, den größtmöglichen ernährungspädagogischen Effekt bei knapper Mittelverfügbarkeit zu erzielen, wurde für die Programmkomponente „Schulobst und -gemüse“ der Kreis der möglichen teilnehmenden Kinder auf Schülerinnen und Schüler von Grund-und Förderschulen, Landesbildungszentren und Schulkindergärten festgelegt. Während der Besuch einer Kindertagestätte nicht für jedes Kind verpflichtend ist, ist der spätere Schulbesuch verpflichtend. Durch die Schulpflicht ist es möglich, alle Kinder dieser Altersgruppe zu erreichen. Aufgrund der begrenzten Mittelausstattung mit EU-Beihilfen ist es aktuell nicht möglich, Kinder aus Kindertagesstätten in die Programmkomponente „Schulobst und -gemüse“ aufzunehmen. 3. Falls nein, aus welchen Gründen finden sich dann keine Kindertagesstätten unter den teilnehmenden Einrichtungen? Entfällt 4. Wie hoch waren in Niedersachsen die Kosten beider Teilprogramme (Obst und Milch) im Schuljahr 2017/18 bzw. wie hoch werden diese 2018/19 sein (bitte nach Programmen und Schuljahren getrennt angeben)? Für das Schuljahr 2017/2018 sind für das Schulprogramm Kosten in Höhe von rund 497 000 Euro entstanden. Die vorstehenden Kosten beinhalten Personalkosten (rund 272 000 Euro), die auf der Grundlage der Tabellen der Durchschnittssätze für die Veranschlagung der Personalkosten errechnet wurden, sowie Sachkosten (rund 225 000 Euro), zu denen Kosten der Portionspreisermittlung, Informati- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1453 3 onsmaterialien, Gestaltungs- und Druckkosten von Postern und Flyern ebenso gehören wie Programmierungs - und andere DV-Kosten. Eine abschließende Aussage zu den Kosten für das gerade begonnene Schuljahr 2018/2019 ist zurzeit noch nicht möglich. Die Kosten werden sich in einem vergleichbaren Rahmen bewegen. Allerdings werden die Sachkosten in Form der Programmierkosten für die verwaltungsmäßige Umsetzung und anderer DV-Kosten in diesem Schuljahr geringer ausfallen, da diese Kosten im Schuljahr 2017/2018 bedingt durch die Zusammenlegung der Programme zum EU-Schulprogramm und gleichzeitig notwendige Anpassungen an EU-rechtliche Vorgaben erhöht waren. Eine kostenmäßige Differenzierung der Teilprogramme in einerseits Schulobst und -gemüse und andererseits Schulmilch ist bedingt durch die Zusammenlegung zu einem Programm nicht möglich. (Verteilt am 22.08.2018) Drucksache 18/1453 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns, Hermann Grupe, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Niedersachsen