Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1468 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu, Stefan Wenzel, Detlev Schulz-Hendel und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Informierte der Wirtschaftsminister den Landtag und die Öffentlichkeit korrekt über seine Schwierigkeiten, den Breitbandausbau in allen Kommunen zu finanzieren? Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu, Stefan Wenzel, Detlev Schulz-Hendel und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 29.06.2018 - Drs. 18/1307 an die Staatskanzlei übersandt am 20.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 20.08.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Am Mittwoch, dem 20.06.2018, berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) darüber, dass mehrere Kommunen keine finanzielle Förderung für Projekte zum Breitbandinternetausbau durch das niedersächsische Wirtschaftsministerium bekämen, da keine ausreichenden finanziellen Mittel in den entsprechenden Programmen vorhanden seien. Am Nachmittag desselben Tages erklärte der niedersächsische Wirtschaftsminister, Dr. Bernd Althusmann, während einer Debatte im Landtag: „Der Artikel in der HAZ ist falsch. Alle Kommunen, die dort erwähnt wurden und die diese Anträge gestellt haben, haben von uns längst einen Brief erhalten, dass die entsprechende Förderung eingestellt wird, und zwar über das Sondervermögen und über die GAK-Mittel, die um 2,4 Millionen Euro erhöht werden.“ Am Freitag, dem 22.06.2018, korrigierte der Wirtschaftsminister seine Darstellung im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte im Landtag wie folgt: „Die Kommunen werden die entsprechenden Förderbescheide , den offiziellen Förderbescheid, die Bewilligung, so schnell wie möglich erhalten. Das ging aber erst nach dem Beschluss des Landtages über das Sondervermögen. - So viel zur Sachlage .“ 1. Wann genau erfolgte die Klarstellung gegenüber der Presse, die Minister Dr. Althusmann am 20.06.2018 im Landtag erwähnte (Stenografischer Bericht über die 18. Plenarsitzung der 18. Wahlperiode, Seite. 1543: „weil wir es nämlich auch schon über die Presse klargestellt haben, dass das eine Fehlmeldung ist“)? Erfolgte diese nach oder bereits vor der entsprechenden Aussage des Ministers im Plenum? Am 20. Juni 2018 fand nach der Erinnerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums vormittags im Landtag, noch vor Tagesordnungspunkt 16, ein kurzes Gespräch über den Inhalt des HAZ-Textes vom selben Tag zwischen der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums und dem HAZ-Redakteur statt. In diesem Gespräch wurde dem HAZ- Redakteur mitgeteilt, dass die Aussage des Artikels inhaltlich nicht geteilt würde, der Redakteur wurde nach der Genese seines Textes gefragt. Minister Dr. Althusmann wurde anschließend, ebenfalls noch vormittags, hierüber informiert. Er wies daraufhin die Pressestelle an, ein vertiefendes Gespräch mit dem HAZ-Redakteur zu suchen. Zu diesem Gespräch ist es aber vor der besagten Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1468 2 Plenardebatte am Nachmittag nicht mehr gekommen; diese Verzögerung war dem Minister zum Zeitpunkt seiner Rede im Plenum am 20. Juni 2018, nachmittags, nicht bekannt. Ein Gespräch über den Inhalt des HAZ-Textes fand nach der Erinnerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle unmittelbar nach dem Redebeitrag des Ministers während der besagten Landtagsdebatte am Rande des Plenums zwischen Pressestelle und HAZ-Redakteur statt. Aus diesem Gespräch ergaben sich nach der Erinnerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle drei Nachfragen, die am Morgen des 22. Juni (9.44 Uhr) per E-Mail (Pressestelle MW an HAZ- Redakteur) beantwortet wurden (vgl. Stenografischen Bericht über die 20. Plenarsitzung der 18. Wahlperiode, Seite 1739). Der Minister nahm zudem am 22. Juni 2018 im Rahmen einer Unterrichtung im Plenum zum Thema Stellung (vgl. Stenografischen Bericht über die 20. Plenarsitzung der 18. Wahlperiode, Seite 1715). 2. Wann genau erfolgte die Klarstellung gegenüber der Presse, die Minister Dr. Althusmann am 22.06.2018 im Landtag erwähnte (Stenografischer ‚Bericht über die 20. Plenarsitzung der 18. Wahlperiode, Seite 1715 „und haben das noch einmal versucht klarzustellen und dazu eine ordnungsgemäße Antwort erteilt“)? Erfolgte diese vor oder erst nach der Geschäftsordnungsdebatte im Landtag? Im Nachgang zu den Gesprächen zwischen der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums und dem HAZ-Redakteur am 20. Juni 2018 ergaben sich nach Erinnerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle drei Nachfragen, die am Mittwoch, 20. Juni 2018, um 18.38 Uhr per E-Mail bei der Pressestelle eingegangen sind. Diese wurden am 22. Juni morgens, um 9.44 Uhr beantwortet. Auf die diesbezügliche Richtigstellung des Ministers im Plenum am 22. Juni wird verwiesen. (vgl. Stenografischen Bericht über die 20. Plenarsitzung der 18. Wahlperiode, Seite 1739). 3. Aus welchen Sätzen genau des Schreibens, das an die betroffenen Kommunen ging und das der Minister am 22.06.2018 im Landtag zitierte, geht nach Auffassung der Landesregierung hervor, dass den Kommunen eine Förderung des Internetausbaus fest zugesagt worden ist? In dem zitierten gemeinsamen Schreiben von Minister Dr. Althusmann und Ministerin Otte-Kinast wird darauf hingewiesen, dass die Ressorts ML und MW derzeit an Lösungen arbeiten und in Kürze mit einem Verfahrensvorschlag auf die betroffenen Kommunen zukommen werden. Diese Aussage stellt aus Sicht der Landesregierung die maximal mögliche Verbindlichkeit dar, die unter den gegebenen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eingegangen werden konnte. 4. Welche Kommunen haben Anträge auf Breitbandförderung in welcher Höhe gestellt (bitte einzeln ausführen)? Im Zuständigkeitsbereich des ML sind bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) als zuständigen Bewilligungsbehörden zum Stichtag 15.10.2017 folgende 58 Anträge auf Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eingegangen. Mehrfachnennungen einzelner Kommunen begründen sich durch verschiedene, nicht zusammenhängende Erschließungsgebiete. antragstellende Kommune beantragte Förderung Flecken Langwedel 246.759,65 Euro Flecken Ottersberg 147.643,20 Euro Flecken Ottersberg 217.478,40 Euro Flecken Ottersberg 52.222,94 Euro Gemeinde Beverstedt 141.042,22 Euro Gemeinde Beverstedt 159.655,19 Euro Gemeinde Dörverden 255.371,40 Euro Gemeinde Dörverden 393.964,20 Euro Gemeinde Dörverden 204.493,50 Euro Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1468 3 antragstellende Kommune beantragte Förderung Gemeinde Duingen 394.650,71 Euro Gemeinde Duingen 329.175,40 Euro Gemeinde Freden 445.984,60 Euro Gemeinde Freden 222.325,84 Euro Gemeinde Hagen im Bremischen 120.480,54 Euro Gemeinde Heeslingen 276.301,03 Euro Gemeinde Isterberg 176.064,43 Euro Gemeinde Kirchlinteln 112.596,00 Euro Gemeinde Kirchlinteln 179.076,80 Euro Gemeinde Kirchlinteln 323.215,20 Euro Gemeinde Kirchlinteln 311.428,00 Euro Gemeinde Kirchlinteln 302.443,20 Euro Gemeinde Loxstedt 379.130,48 Euro Gemeinde Loxstedt 292.567,17 Euro Gemeinde Loxstedt 346.449,87 Euro Gemeinde Oyten 242.855,20 Euro Gemeinde Schiffdorf 220.098,32 Euro Gemeinde Schiffdorf 177.250,51 Euro Gemeinde Wurster Nordseeküste 173.736,14 Euro Gemeinde Wurster Nordseeküste 379.995,36 Euro Gemeinde Wurster Nordseeküste 193.351,33 Euro Landkreis Osterholz 433.821,60 Euro Region Hannover 307.243,64 Euro Samtgemeinde Börde Lamstedt 165.504,37 Euro Samtgemeinde Börde Lamstedt 212.209,64 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 320.292,84 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 281.808,43 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 211.586,35 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 393.463,62 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 396.331,10 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 247.787,26 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 247.208,36 Euro Samtgemeinde Land Hadeln 420.990,28 Euro Samtgemeinde Schüttorf 201.664,43 Euro Samtgemeinde Thedinghausen 330.919,20 Euro Samtgemeinde Thedinghausen 112.310,40 Euro Samtgemeinde Thedinghausen 165.050,40 Euro Samtgemeine Thedinghausen 241.264,80 Euro Samtgemeine Thedinghausen 263.392,80 Euro Stadt Achim 198.298,40 Euro Stadt Alfeld 132.358,78 Euro Stadt Bad Bentheim 151.448,05 Euro Stadt Bockenem 242.019,47 Euro Stadt Cuxhaven 206.883,63 Euro Stadt Cuxhaven 273.264,40 Euro Stadt Geestland 220.544,88 Euro Stadt Hemmoor 223.200,00 Euro Stadt Nordhorn 431.169,41 Euro Stadt Verden 69.931,40 Euro Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1468 4 5. Wann genau sind Förderzusagen an welche Kommunen versandt worden? Falls noch nicht geschehen, wann sollen diese versandt werden? Für folgende Vorhaben sind die Zuwendungsbescheide aus GAK-Mitteln an die Kommunen versandt worden: antragstellende Kommune bewilligte Förderung Bescheiddatum Gemeinde Beverstedt 141.042,22 Euro 28.05.2018 Gemeinde Duingen 394.650,71 Euro 09.07.2018 Gemeinde Duingen 329.175,40 Euro 09.07.2018 Gemeinde Freden 445.984,60 Euro 06.07.2018 Gemeinde Freden 222.325,84 Euro 05.07.2018 Gemeinde Hagen im Bremischen 120.480,54 Euro 09.07.2018 Gemeinde Heeslingen 276.301,03 Euro 04.06.2018 Gemeinde Loxstedt 379.130,48 Euro 09.07.2018 Gemeinde Wurster Nordseeküste 173.736,14 Euro 23.05.2108 Samtgemeinde Land Hadeln 320.292,84 Euro 09.07.2018 Samtgemeinde Land Hadeln 281.808,43 Euro 09.07.2018 Samtgemeinde Land Hadeln 211.586,35 Euro 09.07.2018 Samtgemeinde Land Hadeln 393.463,62 Euro 09.07.2018 Samtgemeinde Land Hadeln 396.331,10 Euro 09.07.2018 Stadt Bockenem 242.019,47 Euro 05.07.2018 Stadt Geestland 220.544,88 Euro 09.07.2018 Weitere sieben Bescheide aus GAK-Mitteln werden demnächst erlassen, sobald nachgeforderte Unterlagen vorliegen. Beabsichtigt ist, zur Bewilligung der 35 verbleibenden Vorhaben die haushalterische Ermächtigung aus den Mitteln des Sondervermögens zu schaffen. Die Details sind zwischen den Ressorts noch abzustimmen. 6. In welcher Höhe sind diese Zusagen erfolgt oder sollen erfolgen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 7. Vor dem Hintergrund, dass Minister Althusmann neben dem Sondervermögen auch zusätzliche Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) des Bundes für die Bedienung der Anträge der Kommunen im Landtag erwähnt: Woher kommen diese Mittel, und wo werden sie gegebenenfalls eingespart? Die GAK-Fördermittel stammen aus Haushaltsresten sowie 2,4 Millionen Euro aus dem aktuellen Mittelansatz des Jahres 2018. Der Bund stellt jährlich 10 Millionen Euro (Bundesanteil) zweckgebunden zur Verfügung, d. h. die Mittel müssen für die Breitbandförderung eingesetzt werden, ansonsten verfallen sie. Daher lässt der Bund ausnahmsweise auch für die Breitbandförderung die Anmeldung von Haushaltsresten zu. Folglich werden die für die Breitbandförderung eingesetzten GAK-Mittel keiner anderen Fördermaßnahme entzogen. (Verteilt am 24.08.2018) Drucksache 18/1468 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Christian Meyer, Dragos Pancescu, Stefan Wenzel, Detlev Schulz-Hendel und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Informierte der Wirtschaftsminister den Landtag und die Öffentlichkeit korrekt über seine Schwierigkeiten, den Breitbandausbau in allen Kommunen zu finanzieren?