Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1470 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Unterrichtsversorgung an Niedersächsischen Schulen - Nachfrage zur ergänzenden Antwort der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung in Drucksache 18/1234 Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP), eingegangen am 19.07.2018 - Drs. 18/1309 an die Staatskanzlei übersandt am 20.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 22.08.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung ergänzte in der Drucksache 18/1234 die Zahlen zur Unterrichtsversorgung aus den Antworten auf die Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung „Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 (Teil 1 bis 4)“ der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns in der 20. Sitzung des Landtages am 22.06.2018. Unter anderem wurden darin auch Zahlen zu Abordnungen genannt. In der Presse äußerte sich das Kultusministerium dahin gehend , dass diese Zahlen nur vorläufig seien, da man weiterhin auf eine Besetzung weiterer ausgeschriebener Stellen hoffe (Neue Osnabrücker Zeitung Stadt, 17. Juli 2018). In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 (Teil 1)“ der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns wird zudem darauf hingewiesen, dass die Zahl der zu erwartenden Pensionierungen zum kommenden Schuljahr auf Daten beruht, die aus einer Auswertung des PMV vom 20.04.2018 hervorgehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) und den Schulen sehr dankbar, dass es durch das große Engagement gelungen ist, eine hohe Anzahl der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten besetzen zu können. Trotz der bundesweit schwierigen Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt ist es mit Stand 08.08.2018 gelungen, 1 883 Stellen zu besetzen. Damit konnten deutlich mehr neue Lehrkräfte eingestellt werden, als durch Pensionierungen , Versetzungen, Kündigungen oder Ableben Stellen frei wurden. Rund 90 % der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber verfügen über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung. Die Einbeziehung der Bewerbungen von qualifizierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern hat u. a. dazu beigetragen, dass zusätzliche Stellen an weniger nachgefragten (Schul-)Standorten besetzt werden konnten. Dies alles ist Voraussetzung dafür, dass es in Niedersachsen trotz der bekannten Herausforderungen (u. a. Ungleichgewicht/Missverhältnis bei den Bewerbungen in den verschiedenen Lehramtstypen) gelungen ist, die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen in den letzten beiden Schuljahren relativ konstant bei einem hohen Versorgungwert von knapp unter 99 % zu halten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1470 2 Durch das aktuelle Einstellungsverfahren und durch weitere veranlasste Maßnahmen zur Personalressourcensteuerung ist der Grundstein gelegt, um die Versorgung auch im neuen Schuljahr konstant auf diesem hohen Niveau zu halten. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Einstellungsverfahren zum ersten Schulhalbjahr 2018/2019 noch nicht abgeschlossen ist. Bewerberinnen und Bewerber werden noch bis Ende des Monats August eingestellt. Sollte sich herausstellen, dass die realistische Möglichkeit weiterer Einstellungen auch nach diesem Termin besteht, wird die Landesregierung das Verfahren geöffnet halten, um weitere Einstellungen vornehmen zu können. 1. Wie haben sich die Abordnungen seit Eingang der Drucksache 18/1234 zum Schuljahresbeginn verändert? Die neu verfügten Abordnungen haben sich wie folgt seit Eingang der Drs. 18/1234 verändert: Anzahl Stunden neu verfügte Abordnungen von Lehrkräften zum 1. Schulhalbjahr 2018/2019 (Stand: 01.08.2018) SF-gleiche AO von/nach GS (mit GOBS u. GHS) Schulen Sek I- Bereich (HS, RS, HRS, OBS) IGS/KGS GY (inkl. Kolleg ) ABS gesamt GS (mit GOBS u. GHS) 9.748(+1.506) - - - 9.748 (+1.506) Schulen Sek I-Bereich (HS, RS, HRS, OBS) - 1.068 (+1.068) - - 1.068 (+1.068) IGS/KGS - - 355,5 (+26,5) - 355,5 (+26,5) GY (inkl. Kolleg) - - - 759,5 (+147,5) 759,5 (+147,5) Gesamt 9.748 (+1.505) 1.068 (+1.068) 355,5 (+26,5) 759,5 (+147,5) 11.931 (+2.748) SF-übergreifende AO von/nach GS (mit GOBS u. GHS) Schulen Sek I- Bereich (HS, RS, HRS, OBS) IGS/KGS GY (inkl. Kolleg ) ABS gesamt GS (mit GOBS u. GHS) - 1.024 (+363) 98,5 (+50,5) 10 (+0) 1.132,5 (+413,5) Schulen Sek I-Bereich (HS, RS, HRS, OBS) 2.623 (+632) 1.752,5 (-101,5) 749 (+529) 102 (+8) 5.226,5 (+1.067,5) IGS/KGS 610,5 (+105,5) 877 (+109) - 199 (+132) 1.686,5 (+346,5) GY (inkl. Kolleg) 2.297 (+348) 4.739,75 (+760,75) 2.293,5 (+312,5) - 9.330,25 (+1421,25) Gesamt 5.530,5 (+1.085,5) 8.393,25 (+1.131,25) 3.141 (+892) 311 (+140) 17.375,75 (+3.248,75) In der Darstellung zu den fortgeführten Abordnungsmaßnahmen hat sich gegenüber dem Eingang der Drs. 18/1234 keine Änderung ergeben. 2. Gab es Abordnungen, die zurückgenommen worden sind, weil stattdessen Stellen besetzt wurden? Die Datengrundlage zur Beantwortung dieser Anfrage stellt einen vorläufigen Planungsstand zur Vorbereitung und Umsetzung von Personalmaßnahmen, u. a. Abordnungen mit Stand vom 01.08.2018 dar. Da außerdem das Einstellungsverfahren zum Schuljahresbeginn noch nicht abgeschlossen ist und somit die Besetzungsquote sich noch täglich verändert, kann hier nur auf Grund- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1470 3 lage vorläufiger Planungsdaten geantwortet werden. Es sind landesweit nur wenige der nachgefragten Fälle bekannt. In der Regionalabteilung Lüneburg der NLSchB gab es einen Fall: An der OBS Verden konnte sehr spät noch eine Stelle besetzt werden, weshalb sich danach die Abordnungsvolumina der Gymnasien in Verden verringert haben. In der Regionalabteilung Osnabrück konnte im Emsland eine Abordnung vom Gymnasium Georgianum in Lingen an die OBS Geschwister Scholl zurückgenommen werden. Auch das Abordnungsvolumen vom Georgianum an das Schulzentrum Lohne konnte von 33 auf zwölf Stunden in der Grafschaft Bentheim infolge von Stellenbesetzungen reduziert werden. 3. Gab es überhaupt Abordnungen an Schulen, die vorbehaltlich der Nichtbesetzung ausgeschriebener Stellen angewiesen worden sind? Diese Vorgehensweise ist durchaus verbreitete Praxis und der Tatsache geschuldet, dass das Stellenbesetzungsverfahren erst nach dem Beginn des neuen Schuljahrs endet, während Abordnungen vorher verfügt werden müssen, um einen weitgehend geregelten Start in das neue Schuljahr zu ermöglichen. Nach dem Ende der ersten Auswahlrunde im Einstellungsverfahren beginnen die Personalplaner unter Einbeziehung der Bewerberlage, Stellen umzuwidmen und Verlagerungen vorzunehmen sowie notwendige Abordnungsbedarfe zu ermitteln, um entsprechend dem Einstellungserlass einerseits die Grundschulen mit mindestens 100 % zu versorgen und andererseits unter den anderen Schulformen eine ausgewogene Unterrichtsversorgung zu veranlassen. Es war das Anliegen der Personalplanung, ein Gros der Abordnungen vor den Sommerferien zu verfügen, um den betroffenen Schulen und Lehrkräften eine möglichst umfangreiche Planungssicherheit für das neue Schuljahr zu geben. Gleichzeitig wird die NLSchB weiterhin möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten nutzen, um an Schulen, die Bedarf und gegebenenfalls potenzielle Bewerber haben, die Lehrerversorgung zu verbessern . Insofern können sich darüber noch in Einzelfällen Abordnungsbedarfe kurzfristig verändern . Dass nur in Einzelfällen Abordnungen zurückgezogen wurden, belegt, dass die Personalplanung in den frühen Abordnungsverfügungen in erster Linie absolut notwendige Bedarfe ausgleicht. 4. Ist insoweit die Aussage des Ministeriums zutreffend, dass die Stellenbesetzungen Auswirkungen auf schon ausgesprochene Abordnungen haben? Es ist den Schulen und der NLSchB in Zusammenarbeit gelungen, auch noch nach Ferienbeginn im Juni eine größere Anzahl von Stellen zu besetzen. Jede nachträglich noch erfolgreich abgeschlossene Stellenbesetzung bzw. jede zu einem späteren Termin erfolgte Absage einer ausgewählten Bewerberin oder eines ausgewählten Bewerbers hat Auswirkungen auf die jeweilige Versorgung der betroffenen Schulen im Hinblick auf die Versorgung mit Lehrkräfte-Ist-Stunden. Eine Auswirkung dessen kann auch sein, dass eine geplante Abordnungsmaßnahme nicht mehr erforderlich ist (nachträgliche Stellenbesetzung) oder eine zusätzliche Unterstützungsmaßnahme notwendig wird, weil eine eigentlich besetzte Stelle wieder frei wird (Absage, Nichteignung etc.). Gleichzeitig können Stellenbesetzungen auch zu einem Anstieg des Abordnungsvolumens führen. Dies ist bei Stellenverlagerungen der Fall, die aufgrund der Bewerbungssituation auch in diesem Einstellungsverfahren vorgenommen werden mussten, um eine landesweit ausgewogene und bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu erreichen . Unter anderem erfolgten Einstellungen von Lehrkräften mit dem Lehramt an Gymnasien zu einem erheblichen Teil unter der Maßgabe, dass die Lehrkräfte bzw. die entsprechenden Stundenvolumina zunächst für einen befristeten Zeitraum an eine Schule des Sekundarbereichs I abgeordnet werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1470 4 5. Wie ist der aktuelle Stand der Pensionierungen zum Ende des zweiten Schulhalbjahrs 2017/2018? Für die Beantwortung dieser Frage sind die Daten der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen aus der EDV-Anwendung „Personalmanagementverfahren“ (PMV) verwendet worden. Die Daten werden u. a. nach den Vorgaben des Haushalts aufgenommen. Abordnungen werden bei dem Kapitel erfasst, dem die Stammschule der Lehrkraft zugeordnet ist. Des Weiteren sind auch Lehrkräfte , die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, in PMV enthalten . Diese Lehrkräfte werden ebenfalls an öffentlichen allgemeinbildenden Stammschulen geführt . In PMV werden grundsätzlich nur die Lehrkräfte gemäß § 6 des Haushaltsgesetzes erfasst (personalkostenbudgetierte Titel). In den Daten sind auch die Schulleitungen enthalten. Die Anzahl der Lehrkräfte, die mit Ablauf des Schuljahrs 2017/2018 (bzw. bis zum 31.07.2018) in den Ruhestand treten bzw. eine Rente erhalten, wurde nach den am 24.07.2018 ausgewerteten PMV-Daten ermittelt. Die Angaben in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) wurden auf volle VZLE gerundet . Regulärer Eintritt in den Ruhestand/Verrentung vorzeitiger Ruhestand/Rente (z. B. auf Antrag, AuflösungsV, Dienstunfähigkeit ) VZLE Kopfzahl VZLE Kopfzahl 210 243 1.099 1.278 6. Wie viele Stellen sind aktuell besetzt, und wie vielen VZLE entsprechen diese derzeit? Mit Stand vom 08.08.2018 konnten bislang 1 883 Stellen - dies entspricht rund 1 841,4 VZLE - besetzt werden. (Verteilt am 24.08.2018) Drucksache 18/1470 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Unterrichtsversorgung an Niedersächsischen Schulen - Nachfrage zur ergänzenden Antwort der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung in Drucksache 18/1234