Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1472 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Hochwasserschutz: Drohnen als Hilfsmittel für örtliche Einsatzleitungen, Feuerwehren und Rettungsdienste? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Rainer Fredermann (CDU), eingegangen am 28.06.2018 - Drs. 18/1270 an die Staatskanzlei übersandt am 17.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 29.08.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Hochwasserereignisse der jüngsten Vergangenheit haben nach Auffassung von Rettungskräften und kommunalen Verwaltungen einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig eine präzise Lageerfassung für die Koordination und Einleitung von Schutzmaßnahmen ist. So habe sich beispielsweise das Hochwasser der Oker in Schladen „Wege gesucht, die niemand aus der Vergangenheit kannte oder erwartet hat“, wie es ein langjähriges Ratsmitglied formulierte. Im Nachhinein wurden in diesem Fall mit privaten Drohnen aufgenommene Bilder gezeigt, die Hinweise auf den Verlauf des Hochwassers und die Wege des Wassers gaben - für konkretes Handeln in diesem Fall zu spät. Auch in anderen Einsatzbereichen, beispielsweise bei der Suche nach vermissten Personen oder bei Flächenbränden, sind Drohneneinsätze denkbar. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fraktionen der SPD und CDU haben mit Datum des 20.02.2018 einen Entschließungsantrag „Einsatzort Zukunft - Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft zur Sicherstellung des Brandschutzes“ (Drs. 18/349) in den Landtag eingebracht. Der Landtag hat die Entschließung in seiner 14. Sitzung am 16.05.2018 angenommen (Drs. 18/349). Eine damit begründete Strukturkommission befasst sich seitdem in verschiedenen Arbeitsgruppen u. a. mit Themen in den Bereichen Technik, Digitalisierung und Ausstattung. Einer der Schwerpunkte der Arbeitsgruppe ist die Einsatzführungsunterstützung, auch mit unbemannten Luftfahrtgeräten bzw. Drohnen. Es werden im Rahmen dieser Betrachtung insbesondere einsatztaktische und strategische Fragestellungen beleuchtet und darüber hinaus finanzielle und organisatorische Unterstützungsleistungen des Landes Niedersachsen geprüft. Gemäß dem Zeitplan zur Erarbeitung eines Berichtes der Strukturkommission ist eine Berichterstattung an den Landtag im Frühjahr 2019 vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1472 2 1. Gibt es Landkreise und kreisfreie Städte, in denen Einsatzleitungen und Feuerwehren o. a. mit Drohnen ausgerüstet sind? In insgesamt 13 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie in der Region Hannover werden Drohnen vorgehalten. 50 % der vorgehaltenen Geräte sind bei Hilfsorganisationen wie ASB oder DRK stationiert. Elf Freiwillige Feuerwehren, darunter drei technische Einsatzleitungen, verfügen über Drohnen. 2. Wenn ja: Gibt es bereits Berichte über praktische Erfahrungen mit deren Einsatz? Von den befragten Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen Drohnen vorgehalten werden, werden drei Einsatzschwerpunkte benannt. Dies sind: – Lageerkundung, – Brandfortentwicklung/Glutnestsuche und – Personensuche. Die eingesetzten Drohnen sind mit einer Wärmebildkamera ausgestattet, die die Bilder je nach Ausstattung in Echtzeit oder zur späteren Auswertung an die Einsatzleitung überträgt. Die Berichte über den Nutzen der Drohne und deren Auswertung bei Einsätzen und Übungen sind durchweg positiv. 3. Unterstützt die Landesregierung, zumindest in besonders hochwassergefährdeten Gebieten , die Ausrüstung von Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsdiensten mit Drohnen, bzw. hält sie diese für sinnvoll? Die Landesregierung bewertet - soweit vorliegend - die Erkenntnisse zum Einsatz von Drohnen grundsätzlich positiv. Allerdings bedürfen Art und Umfang einer weitergehenden Unterstützung der sorgfältigen fachlichen Prüfung und Erörterung. Diese findet derzeit in der in der Vorbemerkung genannten Strukturkommission statt. Mit Ergebnissen wird zum Frühjahr 2019 gerechnet. 4. Ist die Landesregierung bereit, die potenziellen Nutzer bzw. deren Träger bei der Beschaffung finanziell zu unterstützen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Ist die Landesregierung bereit, die Nutzer bzw. deren Träger beispielsweise bei Fragen zur Haftung, zum Datenschutz und zur praktischen und theoretischen Ausbildung zu unterstützen? Mit Einführung der sogenannten Drohnenverordnung ist der Betrieb von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 21 a Abs. 2 der Luftverkehrs-Verordnung (LuftVO) seit April 2017 erlaubnisfrei. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als nachgeordneter Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat zuständigkeitshalber auf ihrer Internetpräsenz ein reichhaltiges Informationsangebot zur allgemeinen Rechtssituation abgebildet. Für mögliche Aspekte der landesweiten und landeseinheitlichen Ausbildungsmöglichkeiten wird auf die in der Vorbemerkung genannte Arbeit der Strukturkommission verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1472 3 6. In welcher Form kann sich die Landesregierung eine Unterstützung im Sinne der Frage 5 vorstellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche Gründe könnten gegen die aktive Nutzung von Drohnen in den beschriebenen Fällen sprechen, und wie wäre diesen zu begegnen? Durch die aktive Verwendung unbemannter Fluggeräte wird in entsprechenden Einsätzen eine zusätzliche Gefahrenquelle geschaffen, die sich einerseits aus dem reinen Betrieb des Fluggeräts selbst und andererseits aus der Qualifikation des Steuerers ergeben kann. Hierbei bieten sowohl der Grad der technischen Zuverlässigkeit des eingesetzten Systems sowie dessen Robustheit gegenüber herrschenden Umgebungseinflüssen als auch die Qualifikation und der Übungsstand des Steuerers Raum, resultierenden Gefahrenquellen wirkungsvoll zu begegnen. Grundsätzlich sollte vor einer Verwendung immer eine einsatzabhängige Risiko-Nutzen-Abwägung durch eine gut ausgebildete Steuerin/einen gut ausgebildeten Steuerer erfolgen. Neben der Qualifikation „einer Drohnenführerin/eines Drohnenführers“ ist auch eine gute Aus- und Fortbildung der Einsatzleitung notwendig, um die Bilder richtig auswerten und darauf basierende Entscheidungen treffen zu können. (Verteilt am 31.08.2018) Drucksache 18/1472 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregie Hochwasserschutz: Drohnen als Hilfsmittel für örtliche Einsatzleitungen, Feuerwehren und Rettungsdienste?