Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Sondervermögen und Masterplan Digitalisierung: Drohen Verzögerungen und Chaos bei der Breitbandförderung und elektronischen Verwaltung? Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 10.07.2018 - Drs. 18/1295 an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 05.09.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Laut dem Gesetzentwurf über das „Sondervermögen zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ und zur Änderung des Gesetzes über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ soll im Haushaltsjahr 2018 ein Sondervermögen in Höhe von 500 Millionen Euro für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt werden (Drucksache 18/772). Finanziert werden sollen damit a) der Breitbandausbau, b) die Digitalisierung in der Landesverwaltung bzw. der niedersächsischen Justiz und c) Digitalisierungsmaßnahmen außerhalb der Landesverwaltung. Laut Gesetz sollen bis spätestens 2025 alle Haushalte in Niedersachsen mit mehr als einem Gigabit pro Sekunde ans Netz angeschlossen sein. Artikel 87 f des Grundgesetz enthält folgende Regelung: „(1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. (2) Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1 werden als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und durch andere private Anbieter erbracht.“ Nähere Ausführungen hat der Bundesgesetzgeber u. a. in § 1 des Telekommunikationsgesetzes gemacht. Dort heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten .“ In § 2 heißt es u. a. „(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: (...) 4. die Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen, 5. die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation“. Zum Umfang der Universaldienstleistungen sind Regelungen in § 78 des Telekommunikationsgesetzes vorgenommen worden. Gleichzeitig hat Niedersachsen, wie alle anderen Bundesländer auch, bis zum Jahr 2026 verbindlich dafür zu sorgen, dass alle neuen Akten in den Landes- und Kommunalbehörden elektronisch geführt werden. Diese umfassende Digitalisierung der Landesverwaltung hat das Land bis Ende 2022 sicherzustellen. So sieht es das Bundesgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vor. Für die Einführung der E-Akte und für 69 zusätzliche Stellen benötigt der Innenminister laut Eckwertebeschluss für 2019 103 Millionen Euro, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 2 für 2020 145 Millionen Euro, für 2021 123 Millionen Euro und für 2022 115 Millionen Euro, also insgesamt 486 Millionen Euro. Das Justizministerium hat weitere 38 Millionen Euro Mehrbedarf für IT angemeldet. Offen bleibt, ob das Land trotz Bundeszuständigkeit eine neue Dauerförderung etablieren will oder ob es sich quasi um eine Ersatzvornahme für den Bund handelt. Offen bleibt auch, welche Mittel die Landesregierung im regulären Haushalt einplanen will und welcher Bedarf neben der Einführung der E-Akte für andere Maßnahmen (z. B. Datenschutz, Digitalisierung von Schulen und Hochschulen , Handlungskonzepte für Veränderungen in Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialsicherungssystemen etc.) eingeplant wird. Zudem hat der Finanzminister angekündigt, dass in den kommenden Jahren mehr als 1 Milliarde Euro im Landeshaushalt fehlen könnte (RND 27.03.2018). Die finanziellen Spielräume seien begrenzt, vorerst stünden „keine Mittel für zusätzliche Maßnahmen, Programme oder Personal zur Verfügung“. Gleichzeitig warten die Kommunen auf eine Antwort, wie die Fördergelder für den Breitbandausbau im ländlichen Raum verwendet werden sollen. Laut Pressemitteilung der CDU Holzminden über eine Veranstaltung mit Staatssekretär Muhle in Stadtoldendorf sei für das geplante Förderprogramm „aber eine EU-Notifizierung erforderlich . Einfach etwas auf die bestehenden Programme draufzusatteln, würde wenig bringen“. (Online-Nachrichten-Portal Weser-Ith-News vom 12.04.2018). Bislang wird die Förderung des Breitbandausbaus in den Kommunen über die dem Landwirtschaftsministerium unterstehenden Ämter für regionale Landesentwicklung sowie die zweite Säule des EU-Agrarfördertopfes (ELER) abgewickelt und finanziert. Die EU verlangt jedoch für ein Förderprogramm aus dem ELER eine einheitliche Zuständigkeit in nur einem Ministerium. 1. Laut Koalitionsvertrag und Forderung des Landtags wollte die GroKo bis Mitte 2018 - also bis spätestens Juni - einen Masterplan Digitalisierung vorlegen. Warum ist diese Frist nicht eingehalten worden? Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Wir wollen prüfen, ob (…) bis Mitte 2018 dem Kabinett einen Masterplan für die Digitalisierung vorlegen soll.“. Der Masterplan ist am 21. August vom Kabinett beschlossen worden. Der Masterplan wurde in ressortübergreifender Zusammenarbeit unter Koordinierung des MW erstellt. Dieser Arbeitsprozess erforderte Zeit, um die vielfältigen und umfangreichen Vorschläge in den Häusern zu erarbeiten und anschließend aufeinander abzustimmen und zusammenzuführen. 2. In welcher Weise sind alle von der Digitalisierung betroffenen Ministerien in die Erstellung des Masterplans Digitalisierung einbezogen bzw. welchen Beitrag zum Masterplan liefern die einzelnen Ministerien jeweils? In die Erstellung des Masterplans wurden ohne Ausnahme alle niedersächsischen Ministerien einbezogen , weil in Bezug auf die Digitalisierung alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen sind und Schnittstellen bestehen. Aus diesem Grund haben die Ministerien jeweils ein vollständiges Kapitel im Themenkomplex der jeweiligen Zuständigkeit beigetragen, aus deren Summe sich der Masterplan zusammensetzt. Um ein strukturiertes, in sich geschlossenes Dokument zu gewährleisten wurden lediglich Vorgaben zu einer einheitlichen äußeren Form und Länge der jeweiligen Kapitel festgelegt. 3. Welche Forderungen stellten die einzelnen Ministerien im Detail? Was wurde davon nicht in den Masterplan aufgenommen, und warum nicht? Seitens der Ministerien wurde die Anforderung geäußert, die Kapitel des Masterplans, die thematisch in den jeweiligen Ministerien verankert sind, selbstständig zu erstellen. Diese Anforderung wurde seitens MW ausdrücklich begrüßt, weil die Fachexpertise zu den jeweiligen Spezialthemen nur in dem jeweiligen Ministerium vorliegt. Im MW wurden hingegen die eigenen thematischen Schwerpunkte in Bezug auf Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung als Schnittstelle zu den drei vorher genannten ausgearbeitet sowie die ressortübergreifende Koordinierung übernommen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 3 Die von den Ministerien erstellten Kapitel wurden unter geringfügiger redaktioneller Überarbeitung in den Masterplan aufgenommen. 4. Soll die Digitalisierung der Landesverwaltung zentral über IT.N laufen, oder gibt es Ausnahmen? Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist kein ausschließliches IT-Thema, sondern umfasst deutlich mehr. Im Kern geht es um die Transformation der papiergebundenen zur elektronischen Verwaltung. Ziel ist die durchgängige Einführung weitgehend medienbruchfreier Geschäftsprozesse verbunden mit einer sinnvollen Digitalisierung aller Arbeitsschritte. Die Realisierung der dadurch möglichen Beschleunigungs- und Verbesserungspotenziale setzt eine systematische Analyse, Dokumentation und kritische Bewertung der jeweils betroffenen Verwaltungsleistungen voraus. Für eine erfolgreiche Digitalisierung ist es zunächst notwendig, bestehende Verwaltungsprozesse zu dokumentieren, zu optimieren und kontinuierlich auf Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen. Diese Aufgabe muss in den Dienststellen der Landesverwaltung selbst, nicht jedoch durch eine zentrale Stelle wahrgenommen werden. Die Herausforderung besteht außerdem darin, das Zusammenspiel von fachlichen und querschnittlichen Bestandteilen zu organisieren . Die Ressorts in Niedersachsen müssen zum einen immer häufiger mit anderen Ressorts innerhalb Niedersachsens eine gemeinsame Basis finden, zum anderen länderübergreifend entlang der Fachachse zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine Abstimmung finden. Eine zentrale und ausschließliche Übertragung der im Rahmen der Digitalisierung entstehenden Aufgaben an den Landesbetrieb IT.Niedersachsen oder eine andere Stelle kann daher nicht in Betracht kommen, die Verantwortung für die Digitalisierung verbleibt in den Ressorts. IT.Niedersachsen kommt aber (gemeinsam mit weiteren Landesdienstleistern wie dem ZIB der Justiz und dem SLA der Agrarverwaltung) neben den bereits zuverlässig übernommenen Betriebsaufgaben eine besondere Bedeutung bei der Unterstützung der Ressorts zu. So ist vorgesehen, dass IT.N sowohl bei der Vorbereitung als auch beim Betrieb von Plattformen und Basisdiensten eine zentrale Rolle einnehmen soll. Informationstechnologie kann heute viel mehr leisten, als die Verwaltung von ihr erwartet. Die Organisationsentwicklung in den Dienststellen der Landesverwaltung könnte künftig die technischen Möglichkeiten noch intensiver für die Konsolidierung und Modernisierung von Fachverfahren nutzen . Zur dauerhaften Unterstützung erscheint es daher sinnvoll, vor Einsatz der Technik die Beratungstätigkeit zu intensivieren. Das umfasst auch besonders den Ausbau von Verwaltungskooperationen sowie den Einsatz privatwirtschaftlicher Dienstleister. 5. Wie sollen die 500 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Digitalisierung der Verwaltung, Digitalisierung außerhalb der Verwaltung und Breitbandausbau in den Kommunen konkret verwendet werden? Die Ressorts sind gebeten worden, im Kontext der Digitalisierung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 ihre Vorhaben zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen aus dem Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen (im Weiteren: Sondervermögen für Digitalisierung) anzumelden. Es finden derzeit Abstimmungsgespräche innerhalb der Landesregierung statt, welche förderwürdigen Vorhaben aus dem Sondervermögen für Digitalisierung gemäß §§ 4, 5 des Gesetzes über das „Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen “ finanziert werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 4 6. Wann ist das angekündigte neue Förderprogramm für den Breitbandausbau in den Kommunen zur Schaffung von schnellem Internet für alle bei der EU zur Notifizierung beantragt worden? Der Ausbau der verbliebenen weißen Flecken ist auf Grundlage der bestehenden NGA-Rahmenregelung , ohne eine weitere Notifizierung, möglich. Das Zitat bezog sich auf den Breitbandausbau in den sogenannten grauen NGA-Flecken. Hier ist eine Notifizierung vorgesehen, die bei der EU dann vorgelegt wird, wenn die Notifizierung des Bundes noch auf sich warten lässt. 7. Ist es EU-rechtlich zulässig, auf die bestehenden Förderprogramme von Land und Bund, die über die Ämter für regionale Landesentwicklung (ArLs) abgewickelt werden, ein Zusatzförderprogramm über das Wirtschaftsministerium für den gleichen Zweck bei der EU genehmigt zu bekommen? Ja. 8. Wie viele Förderbescheide in welcher Höhe sind für welche Kommunen in der letzten Legislaturperiode für den Breitausbau in den Kommunen vom Land bewilligt worden? Im Bereich des Wirtschaftsministeriums gab es folgende Bewilligungen: Antragsteller Anzahl Fördervorhaben Fördersumme in Euro Flecken Adelebsen 2 84.143,20 Flecken Harsefeld 1 50.281,50 Flecken Lauenau 1 80.622,75 Gemeinde Beverstedt 2 124.004,35 Gemeinde Bispingen 1 57.076,55 Gemeinde Esterwegen 1 73.142,13 Gemeinde Eydelstedt 1 37.138,14 Gemeinde Friedeburg 1 19.501,74 Gemeinde Friedland 1 37.256,82 Gemeinde Ganderkesee 1 70.773,57 Gemeinde Gleichen 1 90.147,78 Gemeinde Hagen im Bremischen 3 186.785,51 Gemeinde Hechthausen 1 42.810,30 Gemeinde Himmelpforten 1 37.125,00 Gemeinde Hude 1 64.482,00 Gemeinde Ihlienworth 1 80.077,50 Gemeinde Isernhagen 1 41.061,00 Gemeinde Jemgum 1 100.000,00 Gemeinde Kutenholz 1 100.000,00 Gemeinde Lemwerder 1 44.724,38 Gemeinde Loxstedt 1 46.109,07 Gemeinde Moormerland 1 41.076,50 Gemeinde Obernfeld 1 26.165,57 Gemeinde Ostrhauderfehn 1 39.563,05 Gemeinde Rhede (Ems) 1 43.769,53 Gemeinde Schiffdorf 1 87.584,25 Gemeinde Schwülper 1 18.286,02 Gemeinde Steinau 1 42.063,89 Gemeinde Stuhr 1 14.096,27 Gemeinde Vastorf 1 28.059,11 Gemeinde Wallenhorst 1 34.599,50 Gemeinde Wesendorf 1 45.410,50 Gemeinde Westoverledingen 1 84.160,18 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 5 Antragsteller Anzahl Fördervorhaben Fördersumme in Euro Gemeinde Wurster Nordseeküste 2 282.288,04 Landkreis Ammerland 1 54.214,00 Landkreis Celle 9 709.836,84 Landkreis Cloppenburg 2 97.286,84 Landkreis Emsland 1 100.000,00 Landkreis Friesland 2 2.445.665,59 Landkreis Goslar 1 72.328,20 Landkreis Göttingen 1 100.000,00 Landkreis Grafschaft Bentheim 1 29.440,60 Landkreis Hameln-Pyrmont 1 65.000,00 Landkreis Heidekreis 3 206.355,57 Landkreis Holzminden 5 272.475,18 Landkreis Leer 1 39.099,00 Landkreis Lüchow-Dannenberg 1 92.334,48 Landkreis Lüneburg 1 89.361,86 Landkreis Northeim 1 100.000,00 Landkreis Oldenburg 1 63.226,49 Landkreis Osnabrück 5 390.669,44 Landkreis Osterholz 1 43.684,59 Landkreis Osterode am Harz 1 64.550,50 Landkreis Schaumburg 1 77.350,00 Landkreis Uelzen 6 5.364.673,44 Landkreis Vechta 10 449.095,29 Landkreis Verden 1 83.338,92 nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH 1 35.764,67 Region Hannover 1 86.957,12 Samtgemeinde Am Dobrock 4 390.329,40 Samtgemeinde Börde Lamstedt 3 174.060,64 Samtgemeinde Hemmoor 1 254.072,81 Samtgemeinde Hesel 1 26.386,50 Samtgemeinde Jümme 1 67.621,54 Samtgemeinde Land Hadeln 1 75.658,61 Samtgemeinde Rehden 1 212.896,42 Samtgemeinde Velpke 1 100.000,00 Stadt Bad Münder 1 27.497,50 Stadt Diepholz 1 68.514,30 Stadt Elze 1 26.550,00 Stadt Geestland 2 124.467,15 Stadt Haren 1 62.457,53 Stadt Otterndorf 2 161.681,50 Stadt Rinteln 1 93.295,84 Stadt Ronnenberg 1 27.430,00 Stadt Stadthagen 1 24.633,16 Stadt Wittmund 1 41.053,86 Im Bereich des Landwirtschaftsministeriums gab es folgende Bewilligungen: Antragsteller Anzahl Fördervorhaben Fördersumme in Euro Flecken Adelebsen 1 90.136,91 Flecken Langwedel 1 247.219,30 Gemeinde Asendorf 2 180.990,90 Gemeinde Beverstedt 2 145.686,97 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 6 Antragsteller Anzahl Fördervorhaben Fördersumme in Euro Gemeinde Bösel 1 37.971,00 Gemeinde Cappeln 1 250.000,00 Gemeinde Drestedt 1 160.502,40 Gemeinde Edemissen 1 18.000,00 Gemeinde Emsbüren 3 438.872,40 Gemeinde Emstek 2 61.120,80 Gemeinde Friedland 1 35.172,00 Gemeinde Garstedt 1 57.219,30 Gemeinde Gleichen 1 98.102,70 Gemeinde Hagen im Bremischen 2 189.506,54 Gemeinde Hechthausen 3 364.742,00 Gemeinde Heeslingen 1 78.283,67 Gemeinde Ihlienworth 1 422.413,66 Gemeinde Kirchlinteln 1 323.170,80 Gemeinde Lastrup 1 106.693,20 Gemeinde Loxstedt 1 433.261,17 Gemeinde Molbergen 1 103.537,80 Gemeinde Niemetal 1 59.747,85 Gemeinde Nordholz 1 58.023,00 Gemeinde Nordleda 1 239.412,53 Gemeinde Osten 1 27.703,99 Gemeinde Otter 1 77.697,76 Gemeinde Oyten 1 28.579,85 Gemeinde Staufenberg 1 164.221,42 Gemeinde Steinau 1 234.686,26 Gemeinde Walchum 1 208.025,10 Gemeinde Wanna 1 216.280,22 Gemeinde Wippingen 1 146.680,20 Gemeinde Wurster Nordseeküste 1 68.613,53 Landkreis Goslar 1 786.694,40 Landkreis Ammerland 1 1.967.063,34 Landkreis Cloppenburg 1 2.000.000,00 Landkreis Diepholz 1 35.284,80 Landkreis Göttingen 3 1.970.612,84 Landkreis Heidekreis 1 2.000.000,00 Landkreis Holzminden 4 1.575.694,13 Landkreis Lüneburg 1 2.000.000,00 Landkreis Northeim 1 2.000.000,00 Landkreis Oldenburg 1 1.959.655,92 Landkreis Osterholz 3 2.383.332,61 Landkreis Peine 2 2.033.579,77 Landkreis Rotenburg/Wümme 1 1.384.615,38 Landkreis Schaumburg 1 2.000.000,00 Landkreis Stade 1 2.000.000,00 Landkreis Wesermarsch 2 2.033.060,00 Region Hannover 1 1.679.542,20 Samtgemeinde Am Dobrock 1 150.659,83 Samtgemeinde Beverstedt 1 208.592,10 Samtgemeinde Börde Lamstedt 2 263.203,36 Samtgemeinde Hagen 1 123.609,60 Samtgemeinde Harsefeld 1 196.795,62 Samtgemeinde Land Hadeln 2 451.569,29 Samtgemeinde Land Wursten 2 207.216,90 Samtgemeinde Neuenhaus 1 187.799,40 Samtgemeinde Nord-Elm 1 48.899,76 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 7 Antragsteller Anzahl Fördervorhaben Fördersumme in Euro Samtgemeinde Nordkehdingen 1 64.866,48 Samtgemeinde Thedinghausen 2 344.756,90 Samtgemeinde Velpke 1 41.903,99 SG Oldendorf-Himmelpforten 1 172.012,65 Stadt Garbsen 1 60.300,00 Stadt Geestland 3 743.897,61 Stadt Hann. Münden 1 74.085,75 Stadt Helmstedt 1 62.256,56 Stadt Langen 3 339.882,30 Stadt Moringen 1 34.681,95 Stadt Otterndorf 3 581.467,62 Stadt Verden/Aller 1 105.067,80 Stadt Wittingen 1 154.232,10 9. Müssen zusätzliche Förderprogramme für schnelles Breitband auch über die ArL abgewickelt werden, oder bekommen die Kommunen einen weiteren Ansprechpartner? Es besteht keine Verpflichtung, neue Förderprogramme über die Ämter für regionale Landesentwicklung abzuwickeln. 10. Wie schließt das Land eine Doppelförderung an Telekommunikationsunternehmen bei bestehenden Förderprogrammen von Land, Bund, EU und Kommune aus? Eine mehrfache Förderung derselben Infrastruktur ist ausgeschlossen, da bei allen Förderprogrammen von EU, Bund und Land die Kommunen die Empfänger der Zuwendungen sind. Da die Ausgangssituationen in Bezug auf Ausbaustand, Siedlungsdichte und -struktur, topgraphische Gegebenheiten etc. regional so verschieden sind, wurde dieser Ansatz gewählt. Die Förderungen stellen jeweils eine Anteilsfinanzierung dar. Die Ausbauprojekte speisen sich in der Regel aus mehreren Fördertöpfen und beinhalten einen kommunalen Eigenanteil. 11. Welche Anregungen oder Forderungen haben die Kommunen an das Land für schnellen Internetausbau auf dem Lande bislang gegeben? Eine im Frühjahr 2018 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung durchgeführte Befragung der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover ergab, dass der bürokratische Aufwand, die Komplexität der Vergabeverfahren sowie die Menge der Fördertöpfe als die drei größten Hemmnisse im Breitbandausbau angesehen werden. Um konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung des Breitbandausbaus zu erarbeiten, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Praktikern eingerichtet. Es ist geplant, die Vorschläge im Anschluss mit den jeweils zuständigen Stellen zu erörtern, um die Verfahren zu beschleunigen. 12. Wie sollen die Zuständigkeit und die Verantwortung des Bundes für den flächendeckenden Breitbandausbau und für die Nachrüstung auf die jeweils neueste Technologie künftig sichergestellt werden? Der Grundgedanke des Artikels 87 f des Grundgesetzes, wonach der Bund im Bereich Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleistet, hat sich als nicht vollständig praktikabel erwiesen, da ein großer Teil der Ausbauten für Telekommunikationsunternehmen unwirtschaftlich ist. Vor diesem Hintergrund hat sich eine umfangreiche Förderkulisse entwickelt. Über den Förderbeirat zum Bundesförderprogramm, in dem alle Länder vertreten sind, erfolgt eine enge förderpolitische Abstimmung mit dem Bund. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 8 13. Wieviel Haushaltsmittel wird der Bund in dieser Wahlperiode für Niedersachsen voraussichtlich zur Verfügung stellen, um Funklöcher und sogenannte weiße Flecken zu schließen? Der Bund hat im Haushaltsplanentwurf für 2018 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro für den Breitbandausbau vorgesehen. Hinzu kommen Mittel aus den Erlösen der anstehenden Frequenzversteigerungen. Diese sind der Höhe nach noch nicht bekannt. In welcher Höhe davon Mittel des Bundes für Maßnahmen in Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden , ist noch nicht absehbar. Eine Bundesmobilfunkförderung ist nach Kenntnis der Landesregierung aktuell nicht vorgesehen, allerdings in der Vereinbarung zum Mobilfunkgipfel vom Bund angedeutet . 14. Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Maßnahmen bei der Regulierung hält die Landesregierung für notwendig, um die Verpflichtung des Bundes und privater Dienstleister zur Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet zu gewährleisten? Für einen schnelleren Ausbau mit zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur sieht die Landesregierung prioritär folgende Änderungsbedarfe im Bereich der Regulierung: – Höhere Aufgreifschwelle für den geförderten Breitbandausbau Derzeit fehlt eine allgemeine beihilferechtliche Erlaubnis zur Förderung, wenn die Versorgung aktuell oder absehbar über 30 Mbit/s hinausgeht. Diese Grenze leitet sich aus den derzeit gültigen Breitbandleitlinien der Europäischen Union ab und ist in der von der EU genehmigten NGA-Rahmenregelung des Bundes aus 2015 festgeschrieben. Auf diese von der Kommission genehmigte NGA-Rahmenregelung stützen sich beihilferechtlich alle Breitbandförderprogramme von Bund und Ländern. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt ein flächendeckender geförderter Glasfaserausbau rechtlich nicht möglich, gerade in Gebieten, in denen bisher ein Ausbau mit FttC bzw. Vectoring erfolgt ist. Gerade für Unternehmen - aber auch für viele normale Haushalte - ist dieser Zustand unbefriedigend, da die Bedarfe oftmals bereits jetzt im Gigabitbereich liegen. Fachlich wird eine Aufgreifschwelle von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch befürwortet. Eine Aktualisierung der Breitbandleitlinien der EU von 2013 an die technologische Entwicklung wäre aus Sicht der Landesregierung geboten, wird aber kurzfristig nicht erfolgen. Minister Dr. Althusmann hat Minister Scheuer nach dessen Amtsübernahme umgehend schriftlich gebeten, eine Erhöhung der Aufgreifschwelle in der NGA-Rahmenregelung vorzunehmen. Auf eine solche höhere Aufgreifschwelle, die von der EU zu genehmigen wäre, könnten sich dann Bund und Länder in ihren Förderprogrammen berufen. Eine Beschlussfassung der Wirtschaftsministerkonferenz im Juni 2018 mit der Forderung nach einer höheren Aufgreifschwelle hat Niedersachsen wesentlich mitgestaltet . – Höhere Verbindlichkeit des Markterkundungsverfahrens Bei einer beachtlichen Anzahl der bisherigen Förderverfahren meldeten die Telekommunikationsunternehmen den Privatausbau nicht im dafür vorgesehenen Markterkundungsverfahren an, sondern erst, wenn das Förderprojekt bereits ausgeschrieben war oder kurz vor Ausschreibung stand. Die bloße Ankündigung eines parallelen privatwirtschaftlichen Ausbaus im Fördergebiet (Nachmeldung ) hat in einigen Fällen die wirtschaftliche Tragfähigkeit der betroffenen Förderprojekte gefährdet . Gleichzeitig ist es nicht möglich sicherzustellen, dass Aussagen der Telekommunikationsunternehmen aus Markterkundungsverfahren tatsächlich umgesetzt werden, da sich eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen der Telekommunikationsunternehmen ändern können. Ein sogenanntes Stillhalteabkommen zwischen BMVI und TK-Unternehmen hat zwar zu einer Reduzierung der Nachmeldepraxis geführt, ein höheres Maß an Verbindlichkeit des Markterkundungsverfahrens wäre aus Sicht der Landesregierung aber wünschenswert, um für die geförderten Projekte zu mehr Planungssicherheit zu kommen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 9 Minister Dr. Althusmann hat Minister Scheuer nach dessen Amtsübernahme umgehend schriftlich gebeten, hier tätig zu werden. – Überarbeitung der Vorgaben des DigiNetz-Gesetzes zur Baustellenkoordinierung Mit dem Ende 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) wurde § 77 i in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführt. Danach besteht u. a. im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen. So sollen Synergien genutzt werden, wenn etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen. Inzwischen wird aber vielfach ein Anspruch auf Mitverlegung geltend gemacht, wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Breitbandinfrastrukturen auszurollen. Das kann für Betreibermodelle bedeuten, dass sie bei Investitionen in eigene Glasfaserinfrastruktur mit Mitnutzungsansprüchen von Telekommunikationsunternehmen konfrontiert werden, die im Ergebnis die eigene Investition unwirtschaftlich machen und so Erstinvestitionen in Breitbandinfrastruktur insgesamt gefährden. Das Ergebnis ist ein Hemmnis für den weiteren investitionsintensiven Glasfaserausbau insgesamt, gerade auch im Bereich der Förderprojekte. Die Länder (auch NI) haben im Rahmen der AG Digitale Netze die bestehende Gesetzesgrundlage kritisiert. Auch hierauf ist Minister Dr. Althusmann in seinem Schreiben an Minister Scheuer zu dessen Amtsantritt eingegangen. Der Bund ist dem Drängen der Länder jetzt durch einen Referentenentwurf nachgekommen, der sich momentan in der Länder- und Verbändeanhörung befindet. 15. Welche Initiativen hat die Landesregierung gegenüber dem Bund in Gesprächen oder durch Anträge im Bundesrat ergriffen, um die Regulierung zu verbessern? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Warum lehnt das Land einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet ab, wie beispielsweise von der Jungen Union Niedersachsen gefordert? Ziel der Landesregierung ist es, bis spätestens 2025 Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als einem Gigabit pro Sekunde im ganzen Landesgebiet zu ermöglichen. Dabei setzt die Landesregierung auf einen Mix aus privatwirtschaftlichem und staatlich gefördertem Ausbau. Die Einführung eines Rechtsanspruches auf schnelles Internet ist mit einem Universaldienst gleichzusetzen. Die formalen Voraussetzungen der europäischen Universaldienstleistungsrichtlinie zur Aufnahme der Breitbanddatenkommunikation in den Universaldienst wären heute allenfalls für Übertragungsraten mit einer Bandbreite von 1 bis 2 MBit/s (Downstream) erfüllt. Die erforderliche Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur wäre dadurch aber nicht abgesichert. Eine nur für die Bundesrepublik Deutschland geltende Universaldienstverpflichtung mit höheren Übertragungsraten wäre europarechtlich nur zulässig, wenn die entstehenden Kosten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Angesichts des sich dynamisch fortentwickelnden Breitbandausbaus, der insbesondere auch von kleinen mittelständischen Infrastrukturanbietern vorangetrieben wird, sowie der Investitionen von Ländern, Kommunen und Gemeinden würde ein quersubventionierter Universaldienst die Investitionsbereitschaft der TK-Unternehmen konterkarieren. Die bisher eingesetzten öffentlichen Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen würden entwertet. Ein marktgetriebener Ausbau wäre nicht mehr gesichert, und die Kosten für die öffentliche Hand für einen sich permanent den technischen Standards anpassenden Breitbandausbau wären nicht abschätzbar. Die gesetzliche Festlegung einer Universaldienstverpflichtung würde zu einem hohen verwaltungsseitigen Aufwand führen und brächte große Unsicherheiten in den Markt. Die Bundesnetzagentur müsste in Anhörungsverfahren den noch verbleibenden Bedarf nach Einsatz sämtlicher Fördermittel feststellen und eine Festlegung treffen, wo eine Versorgung nicht gewährleistet ist. Hierzu sind umfangreiche Datenbestände von allen Telekommunikationsunternehmen und den Gebietskörper- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 10 schaften zu erheben. Während dieser Verfahren, die sicherlich ein oder zwei Jahre in Anspruch nehmen könnten, würden Unternehmen Investitionsentscheidungen aufschieben. Im Zuge einer Universaldienstverpflichtung sind Rechtsstreitigkeiten mit den zur Abgabe herangezogenen Unternehmen zu erwarten, wenn eine Bandbreite für einen Universaldienst festgelegt wird, die über die heute vom Markt faktisch bereitgestellte Bandbreite hinausgeht. Klagen sind insbesondere auch von den LTE-Anbietern zu erwarten, die bereits eine spezielle Auflage zur Grundversorgung der weißen Flecken ohne finanziellen Ausgleich zu erfüllen haben. Für die TK-Kunden sind Preissteigerungen zu erwarten, da eine Universaldienstabgabe von den/dem TK-Unternehmen „eingepreist“ würde. Aus diesem Grund favorisiert die Landesregierung den skizzierten Mix aus eigenwirtschaftlichem und staatlich gefördertem Ausbau mit fairen und klaren Regeln, um die Gigabitziele zu erreichen. 17. Wie viele Einnahmen erwartet der Bund in den kommenden Jahren durch Versteigerung von Mobilfunklizenzen? Die Einnahmen hängen ab von den den Telekommunikationsunternehmen vorzugebenden Versorgungsauflagen . Eine belastbare Kostenschätzung ist erst auf dieser Basis und nur dem Bund möglich . 18. Welche Auflagen zur flächendeckenden Versorgung hält die Landesregierung bei der Versteigerung von Mobilfunklizenzen für notwendig? Die Landesregierung setzt sich dafür ein, im Rahmen des Versteigerungsverfahrens ambitionierte Versorgungsziele durchzusetzen. Ziel ist es, den Zuteilungsnehmern von Lizenzen im Rahmen der Lizenzierung Ausbauauflagen aufzuerlegen, die die Qualität der Mobilfunkinfrastruktur auch in der Fläche weiter verbessern und zu einer schnellen und erfolgreichen Einführung von 5G-Diensten beitragen. Im Interesse des Flächenlandes Niedersachsen muss schon durch die Versorgungsauflagen innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens eine schnellstmögliche Versorgung insbesondere der Verkehrsinfrastruktur in einer solchen Qualität sichergestellt werden, dass 5G-Dienste dort genutzt werden können. Im Beirat der Bundesnetzagentur wurde mit Unterstützung Niedersachsens ein Beschluss für die zu erwartenden Versorgungsauflagen gefasst. 19. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für die im Vorspann genannten Bedarfe insgesamt in den Jahren 2019, 2020 und 2021? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zur Höhe des Finanzierungsbedarfs können keine Angaben gemacht werden, da die Ressortabstimmungen darüber, welche Maßnahmen aus dem Sondervermögen für Digitalisierung in welcher Höhe finanziert werden, noch nicht abgeschlossen sind. Es ist vorgesehen, die sich für künftige Haushaltsjahre ergebenen Mittelbedarfe zusammengefasst in einem Maßnahmenfinanzierungsplan spätestens im Herbst dieses Jahres dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtags vorzulegen. 20. Wie viele private Haushalte haben zurzeit in Niedersachsen unter einem Gigabit pro Sekunde Breitbandzugang? Die niedersächsischen Erhebungen zur Breitbandversorgung basieren auf GIS-Daten, die auf Ebene der Gebäudekoordinaten vorliegen. Aussagen zur Versorgung auf Haushaltsebene sind daher nur annäherungsweise möglich. Schätzungsweise sind 2,5 Millionen Haushalte in Niedersachsen mit Übertragungsgeschwindigkeiten von unter einem Gigabit pro Sekunde versorgt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 11 21. Wie hoch wäre die Summe an Kosten, um bis 2025 alle Haushalte mit einem Gigabit pro Sekunde ans Netz anzuschließen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird Bezug genommen. Der Gesamtinvestitionsbedarf dürfte sich auf bis zu 11 Milliarden Euro belaufen. 22. Laut OZG muss Niedersachsen wie alle anderen Bundesländer auch bis spätestens Ende 2022 seine „Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale“ anbieten (OZG § 1,1). Wann wird die Landesregierung Mittel in welcher Höhe und in welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln für die Digitalisierung der Landesverwaltung bereitstellen, um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können? 23. Wie hoch wären nach Schätzung des Innenministeriums insbesondere die Kosten der Einführung der E-Akte in der Landesverwaltung und weiterer Digitalisierungsschritte? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. In der Begründung des sich zurzeit in der Verbandsanhörung befindlichen Entwurfes eines Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes (E-NDIG) werden die Kosten für die Einführung der eAkte auf 50 000 Arbeitsplätzen in der niedersächsischen Landesverwaltung auf ca. 80 Millionen Euro geschätzt. Die laufenden Betriebskosten für 50 000 eAkte-Arbeitsplätze werden auf 10 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Um die Rechtsverpflichtungen des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, werden für den Bereich der eAkte als Minimalausstattung lediglich Einführungskosten von 5 Millionen Euro und Betriebskosten von 2 Millionen Euro pro Jahr aufgeführt. Hinsichtlich der neben der Einführung der eAkte erforderlichen weiteren Digitalisierungsschritte schlägt der von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport im Auftrag des Niedersächsischen IT-Planungsrats erarbeitete Handlungsplan „Digitale Verwaltung und Justiz in Niedersachsen“ für die Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie zur Digitalisierung der verwaltungsinternen Prozesse insgesamt 29 Maßnahmen für den Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung und der Kommunen sowie neun Maßnahmen für den Bereich der Justiz vor. Der Niedersächsische IT-Planungsrat hat diesen Handlungsplan in seiner Sitzung am 04.04.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die von der Arbeitsgruppe bezifferten Sachkosten für die Umsetzung aller vorgeschlagener Maßnahmen (einschließlich der eAkte-Einführung) für die unmittelbare Landesverwaltung sowie die Kommunen betragen bis zum Jahr 2022 ca. 183 Millionen Euro, für die Maßnahmen der Justiz ca. 57 Millionen Euro. Sie berücksichtigen auch einen Anteil von 60 Millionen Euro für die exemplarische Modernisierung besonders geeigneter Fachanwendungen auf der Basis moderner zentraler Entwicklungs- und Betriebsplattformen sowie Basiskomponenten in den Ressorts und den Kommunen . Die Landesregierung hat mit dem Sondervermögen für Digitalisierung die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen unverzüglich zu beginnen . Des Weiteren sieht der Haushaltsplanentwurf 2019 - vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags - die Finanzierung weiterer Digitalisierungsmaßnahmen vor. 24. Wo wird Digitalisierungsbedarf in den Bereichen Polizei, Katastrophenschutz und Katasterämter gesehen, und wie hoch werden die Kosten eingeschätzt? Für die Polizei sind dies zunächst für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, neben den im Sondervermögen für Digitalisierung angemeldeten Bedarfen für den Bereich Digitalfunk BOS in Höhe von rund 67 Millionen Euro, erforderliche Maßnahmen mit einem vorläufigen Gesamtvolumen von zusammen rund 19 Millionen Euro. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 12 Die Digitalisierungsarchitektur für die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung, zu denen die Katasterämter gehören, ist im Sondervermögen für Digitalisierung mit 4 Millionen Euro veranschlagt. Die Digitalisierungsbedarfe für den Katastrophenschutz werden überwiegend durch den Digitalfunk BOS mit abgedeckt. Weitere Maßnahmen können noch nicht explizit beziffert werden. Über die Maßnahmen und die Finanzierung über das Sondervermögen für Digitalisierung hinaus wird der Haushaltsgesetzgeber im Weiteren entscheiden. 25. Wo sieht das Kultusministerium Digitalisierungsbedarf im Bereich der Schulen, und wie hoch werden die Kosten eingeschätzt? Im 2016 von der Landesregierung beschlossenen Konzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“ wie auch in der „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz von 2016 wird das „Bring Your Own Device“-Prinzip (BYOD) angestrebt. Dieses sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit eltern- bzw. nutzer/-innenfinanzierten mobilen digitalen Endgeräten arbeiten. Voraussetzung dafür sind eine leistungsstarke Netzanbindung der Schulen und eine Schulnetzinfrastruktur (insbesondere W-LAN), die an vielen Schulen bislang nicht oder unzureichend vorhanden sind. Die IT-Ausstattung der Schulen liegt in der Verantwortung der Schulträger. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Kommunen. Eine belastbare Kostenschätzung seitens des Landes ist daher nicht möglich. Zudem ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die technischen Voraussetzungen für die Netzanbindung wie auch die IT-spezifischen Anforderungen der Schulen vor Ort so unterschiedlich sind, dass ein konkreter Mittelbedarf auf Landesebene derzeit nicht zu beziffern ist. 26. Wieviel Millionen Euro sieht das Land in den nächsten Jahren an Förderung zur Digitalisierung der Schulen im Einzelnen vor? Wie bereits vorstehend ausgeführt, ist die IT-Ausstattung grundsätzlich dem Verantwortungsbereich des Schulträgers zuzuordnen. Allerdings ist absehbar, dass ab dem Haushaltsjahr 2019 der DigitalPakt des Bundes und der Länder zu umfangreichen Investitionen bei der Netzanbindung sowie bei der IT-Schulnetzinfrastruktur an Niedersachsens Schulen führen wird. In welchem Umfang in welchem Haushaltsjahr den Ländern konkret Mittel dafür zur Verfügung stehen werden, wird derzeit noch verhandelt. Im Übrigen wird auf den Maßnahmenfinanzierungsplan für das Sondervermögen für Digitalisierung verwiesen, aus dem ebenfalls Mittel in die Digitalisierung von Schulen fließen werden. 27. In welcher Weise misst die Landesregierung der Digitalisierung, über den Breitbandbzw . Netzausbau in Niedersachsen hinaus, in welchen Bereichen welche Bedeutung bei? Der Breitband- und Netzausbau bzw. die digitale Infrastruktur ist die infrastrukturelle Grundlage für eine Vielzahl von Anwendungen der Digitalisierung und eine wichtige Anforderung bzw. Forderung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb bildet dieser Bereich den Kernaspekt des Masterplans. Darauf aufbauend wird folgenden Bereichen, die ebenfalls im Masterplan enthalten sind, eine untereinander gleichwertige Bedeutung beigemessen: Digitalisierung in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft , Bildung, Verkehr, Arbeit, Umwelt, Energie, Gesundheit und Soziales, Kultur, Verwaltung, Justiz, Verbraucherschutz und Ernährung und ländliche Räume unter Berücksichtigung der Cybersicherheit . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 13 28. Mit wieviel Millionen Euro soll die Digitalisierung in der Wirtschaft mit welchen konkreten Maßnahmen gefördert werden? Im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft werden eine verstärkte Vernetzung der Akteure zur Digitalisierung in Niedersachsen sowie eine gezielte Förderung der Digitalisierung angestrebt. Konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung der Wirtschaft sind: 1. Gründung Digitalagentur Niedersachsen (Budget: 500 000 Euro, Start: viertes Quartal 2018): Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gründet die Digitalagentur Niedersachsen als zentralen Ansprechpartner für niedersächsische Unternehmen, um eine Steigerung der Transparenz und eine Bündelung aller Aktivitäten der relevanten Akteure zu erreichen. Das bisher sehr erfolgreich agierende Netzwerk Industrie 4.0 wird dabei als ein Teil in die neu entstehende Digitalagentur Niedersachsen überführt und mit weiteren Netzwerken niedersächsischer Leitmärkte als zentraler Bestandteil der Digitalagentur Niedersachsen zusammengeführt . 2. Ausbau und Förderung Digitalberatung (Budget: 500 000 Euro, Start: erstes Quartal 2019): Für die praktische Umsetzung der vorhandenen Potenziale soll die Möglichkeit zur gezielten Beratung in Mittelstand und Handwerk in Niedersachsen zur Digitalisierung ausgebaut und gestärkt werden. Dazu werden zunächst durch eine Kooperation mit Verbänden, Kammern und Wirtschaftsförderern themenspezifische Digitalisierungsexperten, z. B. für die Agrarwirtschaft oder das Bauhandwerk, eruiert und dem Mittelstand und Handwerk bekannt gegeben. Anschließend erfolgt mit Landesmitteln die Förderung von spezifischen Beratungsangeboten, z. B. im Bereich der IT-Sicherheit. 3. digitalbonus.niedersachsen (Budget: 15 000.000 Euro, Start: zweites Quartal 2019): Der digitalbonus.niedersachsen ist ein Förderinstrument zur Beschleunigung und Stärkung von Digitalisierungsprozessen im niedersächsischen Mittelstand und Handwerk. Die Kernpunkte dieses Förderprogramms werden im dritten Quartal 2018 geprüft und festgelegt. Mögliche Schwerpunkte sind die Förderung von Investitionen im Bereich der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Die häufig resultierende Notwendigkeit zur Migration von Daten in neue Systeme stellt ebenfalls einen wichtigen Aspekt dar. Um die Herausforderungen in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit zu bewältigen, wird außerdem ein großer Fokus auf die Einführung von IT-Sicherheitssystemen gelegt. Zur Erzielung der größtmöglichen Synergieeffekte wird zudem eine Anknüpfung an bereits vorhandene Förderprogramme des Bundes eruiert. 29. Mit wieviel Millionen Euro soll die Digitalisierung in der Landwirtschaft gefördert werden ? Nach derzeitigem Planungsstand soll die Digitalisierung in der Landwirtschaft mit einem Volumen in Höhe von voraussichtlich 15 Millionen Euro gefördert werden. 30. Wird für die Bereiche außerhalb der Landesverwaltung ein extra Fördertopf angeboten werden, wo etwa Unternehmen für Digitalisierungsprojekte Anträge einreichen können? Wenn ja, wie sind die Förderbedingungen, und welche Gesamtsumme beinhaltet er? Die Förderung der Digitalisierung außerhalb der Landesverwaltung wird für den Masterplan eruiert. Die konkreten Fördergegenstände, -bedingungen und die Gesamtfördersumme bedürfen einer weitergehenden Prüfung und werden nach dem Erscheinen des Masterplans Digitalisierung detailliert geprüft und festgelegt. Der Masterplan Digitalisierung enthält mit dem digitalbonus.niedersachsen ein entsprechendes Förderinstrument. Die Förderbedingungen werden in den kommenden Monaten in einer Richtlinie zusammengefasst und anschließend veröffentlicht. Startzeitpunkt der Maßnahme ist das zweite Quartal 2019). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 14 Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 28 unter Nr. 3 verwiesen. 31. In welcher Weise sieht sich die Landesregierung bei Digitalisierungs-Themen wie z. B. Datensicherheit, Handlungskonzepte für Veränderungen aufgrund der Digitalisierung in der Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialsystemen in der politischen Verantwortung? Durch die digitale Transformation müssen sich Staat und Verwaltung immer intensiver mit der Digitalisierung aller Lebensbereiche befassen. Es ist eines der zentralen strategischen Ziele der Landesregierung , diese Veränderungsprozesse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Wirtschaft und weiteren Akteuren zu bewerten, aktiv zu gestalten und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese Veränderungsprozesse weiterzuentwickeln. Die Datensicherheit oder abstrakter betrachtet die Cybersicherheit nimmt dabei eine wesentliche Rolle ein, denn mit der Digitalisierung rückt auch die Sicherheit in der Cyberwelt in den Fokus, sei es mit Blick auf Internetkriminalität, Wirtschaftsspionage, Informationssicherheit, Datenschutz oder auch den Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Cybersicherheit in Verbindung mit einem modernen und wirksamen Datenschutz ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung in unserem Land und nicht zuletzt auch für die Stärkung des Vertrauens in demokratische Prozesse in Deutschland und Europa. Die Landesregierung stellt bereits seit vielen Jahren Wirtschaftsunternehmen und Bürgerinnen und Bürgern Beratung und Unterstützung zur Verfügung, wenn es darum geht, Bedrohungen aus dem Cyberraum zu begegnen. Der Wirtschaftsschutz im niedersächsischen Verfassungsschutz berät und unterstützt nicht nur die in Geheimschutzfragen betreuten Unternehmen in Niedersachsen, sondern stellt seine Expertise allen niedersächsischen Unternehmen zur Verfügung. Ziel des Wirtschaftsschutzes ist es, sensible Bereiche der Wirtschaft vor Ausspähungsversuchen fremder Nachrichtendienste (Wirtschaftsspionage) zu schützen. Ausspähungsobjekte sind nicht nur Großkonzerne , auch kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Know-how stehen im Visier fremder Nachrichtendienste. Im niedersächsischen Landeskriminalamt ist darüber hinaus u. a. eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) angesiedelt, die professionelle Unterstützung und Koordinationshilfe für niedersächsische Unternehmen, Behörden und Verbände sowohl präventiv als auch nach einem Angriff durch Cyberkriminelle bietet. Mit dem Ratgeber zur Internetkriminalität ergänzen die Polizeibehörden ihr Angebot an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Auch die Landesverwaltung muss sich den sich ändernden Bedingungen stellen. Für diesen Bereich überwacht das Niedersächsische Computer Emergency Response Team (N-CERT) die Sicherheitslage der niedersächsischen Landesverwaltung und versucht, mögliche Bedrohungen aus dem Cyberraum zu erkennen und deren Auswirkungen auf die IT-Systeme der Landesverwaltung vorherzusagen. Die Landesregierung ist unterstützend tätig bei der Begleitung der Wirtschaft bei Veränderungen aufgrund der Digitalisierung. Die niedersächsischen Unternehmen justieren sich für die digitale Zukunft neu und finden im Rahmen des unternehmerischen Handelns den jeweils optimalen Weg für sich selbst. Die Landesregierung kann dabei unterstützend zur Seite stehen, indem es den Unternehmen über passgenaue Beratungs- und Vernetzungsangebote sowie über finanzielle Fördermittel erleichtert wird, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Auf dem Arbeitsmarkt sieht die Landesregierung gleichermaßen Chancen und Risiken der Digitalisierung . Beispielsweise stehen den Chancen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einer gesteigerten Selbstbestimmung und mehr persönlicher Entfaltung auch Risiken gegenüber wie physische und psychische Belastungen durch Zeitdruck und permanente Erreichbarkeit, die Gefahr der Selbstausbeutung sowie sozialer Ausgrenzung bei überwiegend elektronischer Kommunikation und Monotonie durch Fragmentierung kleinster Tätigkeiten. Befürchtungen gravierender Beschäftigungsverluste teilt die Landesregierung nicht. Sicher ist, dass in manchen Branchen Arbeitsplätze wegfallen, in anderen Branchen dafür aber neue und auch höherwertige entstehen werden . Die Veränderungen werden sich nach Einschätzung der Landesregierung aber überwiegend Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 15 innerhalb der Berufe bzw. am Arbeitsplatz vollziehen. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen im Betrieb ist ein wichtiges Handlungsfeld der Sozialpartner: Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitgeber sind gefragt, innovative und betrieblich angepasste Lösungen zu finden, z. B. hinsichtlich Arbeitszeitregelungen oder bezüglich der Erreichbarkeit. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 32. Welche Maßnahmen und Handlungen leitet die Landesregierung davon ab? Für den Bereich der inneren Sicherheit wird die Landesregierung in ihrem Masterplan Digitalisierung diejenigen Maßnahmen vorstellen, die die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Digitalisierung in Niedersachsen erfolgreich zu gestalten. Darüber hinaus werden nachfolgend exemplarisch einige weitere Maßnahmen aufgeführt, die von der Landesregierung teilweise bereits in die Umsetzung gebracht wurden. Diese Auflistung ist bespielhaft und soll die Breite der Themen veranschaulichen, ist jedoch keinesfalls als abschließend zu betrachten: – Im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft müssen die Beratungs- und Vernetzungsangebote bzw. -möglichkeiten des Landes transparenter gestaltet und intensiviert werden. Gleichzeitig wird die Landesregierung den Förderrahmen für die Digitalisierung neu gestalten. – Die Landesregierung unterstützt die Unternehmen dabei, die Beschäftigten- und Mitbestimmungsinteressen zu wahren und neue, moderne Arbeitsplätze zu schaffen. Wir setzen dabei auf die Beibehaltung tariflicher und betrieblicher Vereinbarungen im Zuge der Digitalisierung. Um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen, möchte die Landesregierung aufzeigen , wie die Digitalisierung der Arbeit gelingen kann und welche Fallstricke auf dem Weg dahin liegen. Es gibt eine Vielzahl guter Beispiele dafür, wie Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften sowie Bildungsanbieter bereits Lösungen erarbeitet haben, um Arbeitsbedingungen und Qualifizierung weiterzuentwickeln. Hier setzt die Landesregierung an und fördert durch Studien und aus Modellprojekten heraus den Erkenntnistransfer in die Unternehmen und Bildungsträger. Beispielhaft seien genannt: – Im Rahmen der Förderung sogenannter Smart Factories in Berufsbildenden Schulen an den Standorten Emden, Neustadt/Rbge., Goslar und Osnabrück („BBS fit für 4.0“ seit 2016) sowie Lüneburg und Wolfsburg („Lernen und Arbeiten 4.0 in der Berufsausbildung: Berufsübergreifende digitale Kompetenzen in smart factories an niedersächsischen BBSn“ seit 2017) profitieren Auszubildende unterschiedlicher Ausbildungsberufe wie auch Betriebe durch die interdisziplinäre Weiterentwicklung des Unterrichts sowie den Wissenstransfer. – Die AOK Niedersachsen zielt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Gesundheit in der Arbeitswelt 4.0“ auf ein zeitgemäßes und effektives betriebliches Gesundheitsmanagement , die Reduktion der Belastungen des digitalen Wandels sowie die Nutzung der Chancen der digitalen Transformation in der Prävention ab. MW, MS und BMAS begleiten das Projekt. Die Sozialpartner UVN und DGB sowie das Soziologische Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sind ebenfalls beteiligt. Aktuell nehmen 21 niedersächsische Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit daran teil. – MW fördert das „Niedersächsische Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung (ZegdAM)“ für Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitnehmervertretungen in Aufsichtsräten . Projektträger ist die Heimvolkshochschule Springe. Ziel ist der Aufbau eines Informations -, Seminar- und Beratungsangebots für Betriebs- und Personalräte, das die Auswirkungen der Digitalisierung so aufbereitet, dass Interessenvertretungen betriebliche Digitalisierungsprozesse auf Augenhöhe mitgestalten können. – Onlinebasierter Elterngeldantrag: Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit dem Frühjahr 2016 einen onlinebasierten Elterngeldantrag . Dieses Projekt ElterngeldDigital fungiert als Pilotprojekt für die Umsetzung der familienpolitischen Leistungen nach dem OZG. Damit sollen zukünftig eine onlinebasierte Beantra- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 16 gung und elektronische Übertragung der Daten von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller bis zur Elterngeldstelle ermöglicht werden. In einem ersten Schritt sollen Antragstellerinnen und Antragsteller unabhängig von ihrem Wohnsitz Elterngeldanträge online ausfüllen und eine formal validierte Version dieser Anträge unterschrieben und postalisch an die zuständige Elterngeldstelle senden können. Dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung obliegen als Fachaufsichtsbehörde hierbei die Steuerung der bereits laufenden Testverfahren und die Begleitung des Implementationsprozesses von ElterngeldDigital in den kommunalen Elterngeldstellen des Landes Niedersachsen. Die Durchführung des Bundeselterngeldgesetzes, und damit auch die Einhaltung des OZG, obliegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 b AllgZustVO-Kom den Kommunen als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. – Soziale Sicherungssysteme: Für Digitalisierungs-Themen, die die gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten - und Arbeitslosenversicherung) betreffen, liegt die Zuständigkeit beim Bund. Sofern sich für das Sozialversicherungsrecht Regelungsbedarf ergibt, z. B. Nachjustierung bewährter Schutzstandards angesichts neuer Beschäftigungsformen wie Crowdworking, wird sich die Landesregierung über die Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass etwaige Regelungslücken geschlossen werden. Der mit der Digitalisierung einhergehende Wandel der Arbeitswelt hat Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere auf die Sozialversicherung. Hier ist in erster Linie der Bund gefordert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits mit dem Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ eine breite Diskussion in Gang gesetzt. Bei den anstehenden gestalterischen Aufgaben wird sich das Land aktiv einbringen. – Gleichstellung von Frauen und Männern: Die Strategie des Gender Mainstreaming, also die Berücksichtigung der „Gleichstellung der Geschlechter “ als Querschnittziel wird bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Digitalisierung auf allen Ebenen berücksichtigt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich neben Arbeitsprozessen und -inhalten auch die beruflichen Anforderungen an die Erwerbstätigen. Diese Veränderungen haben unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer. Digitale Kompetenzen werden nicht nur im betrieblichen Alltag immer wichtiger, sondern gewinnen auch für die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung, auch für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen . Frauen sollen ihre Erwerbschancen in der digitalisierten Arbeitswelt gleichberechtigt verwirklichen können. Ziel der Landesregierung ist es, Strukturen und Möglichkeiten für Frauen zu schaffen, um digitale Kompetenzen zu erwerben und zu vertiefen durch: – Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Feststellung von Qualifizierungsbedarfen , – Förderung von Projekten zum Erwerb digitaler Kompetenzen, – Unterstützung von Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen im Hinblick auf unternehmerisches Know-how im Kontext der Digitalisierung, – Unterstützung von Berufsrückkehrerinnen beim Wiedereinstieg in den Beruf durch die Vermittlung digitaler (Basis)Kompetenzen. Konkret sind hier zu nennen: – Förderung von Projekten zum Erwerb digitaler Kompetenzen im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) - Projektlaufzeit : maximal 24 Monate, Projektbeginn: frühestens am 01.09.2018, – im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ erfolgen die Beratung, Qualifizierung und Verbundarbeit mit regionalen Unternehmen im Kontext der Digitalisierung, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1514 17 – Kongresse für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen. – Interkulturelle Maßnahmen: Das Projekt „PC-Kurse für Migrantinnen“ läuft seit einigen Jahren mit außerordentlich großem Erfolg und trägt u. a. zur Verbesserung der Teilhabe, zum erleichterten Zugang zu Bildung und sozialen Netzwerken und zur Integration bei. Es werden mit dem Projekt „Digitale Welten für Frauen aller Kulturen“ durch den Projektträger kargah (Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit) niedersachsenweit in Kooperation mit örtlichen Partnerinnen und Partnern stationäre Angebote in Hannover sowie die Schulung an mindestens zwölf weiteren Orten in Niedersachsen angeboten. Frauen, die bisher keine oder wenig Erfahrung mit Smartphone, Tablet und PC haben, sollen in die Lage versetzt werden, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. (Verteilt am 05.09.2018) Drucksache 18/1514 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Sondervermögen und Masterplan Digitalisierung: Drohen Verzögerungen und Chaos bei der Breitbandförderung und elektronischen Verwaltung?