Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1516 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Christian Meyer, Meta Janssen-Kucz, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Rechte „Feindeslisten“ - auch in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Christian Meyer, Meta Janssen-Kucz, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 01.08.2018 - Drs. 18/1353 an die Staatskanzlei übersandt am 07.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 03.09.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Wie durch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Bundesdrucksache 19/3350) bekannt worden ist, wurden bei diversen Ermittlungsverfahren im Bereich des Rechtsterrorismus sogenannte „Feindeslisten“ gefunden, die sensible Daten wie Namen, Adressen und Telefonnummern von „feindlichen“ Personen und Örtlichkeiten (z. B. Synagogen und Schulen) enthalten. Die Bundesregierung spricht von ca. 25 000 Personen, die alleine auf Listen der rechten Prepper-Gruppierung „Nordkreuz“ festgestellt worden sind. Hinzu kommen rund 10 000 Datensätze, die bei der rechtsterroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) aufgefunden wurden, sowie eine 32 Menschen und Örtlichkeiten umfassende „Todesliste“ der Rechtsterroristen Franco A., Maximilian T. und Mathis F. Aus den über 35 000 Datensätzen wurden vonseiten des Bundeskriminalamts insgesamt drei Menschen darüber informiert, dass sie auf einer „Feindesliste“ auftauchen. Die Zuständigkeit sieht die Bundesregierung bei den jeweiligen Bundesländern, die vom BKA über die Adresslisten in Kenntnis gesetzt worden sind. Vorbemerkung der Landesregierung In den vergangenen Jahren konnten im Rahmen von Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts (BKA) im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität - Rechts wiederholt Listen sichergestellt werden, die u. a. Personendaten enthielten. Bisher sind der Landesregierung keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass es sich bei den Auflistungen tatsächlich um „Feindeslisten“ handelt. Durch die aktuelle mediale Berichterstattung wurde das Thema „Feindeslisten“ in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt und führte zu einer Vielzahl an Presseanfragen im gesamten Bundesgebiet . Nachfolgende Bewertung vom 01.08.2018 wurde durch das BKA an die Landeskriminalämter übermittelt: „Im Zuge verschiedener Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes (BKA) im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität Rechts wurden eine Vielzahl von Listen sichergestellt, die Adress-, Personen- und Telefondaten enthielten. Diese Aufstellungen waren Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Bewertungen. Dabei haben sich bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1516 2 dass es sich um ‚Feindes-‘ oder gar ‚Todeslisten‘ handelt. Konkrete Erkenntnisse, dass es sich bei den Personen und Institutionen, die sich auf den diversen Listen befinden, tatsächlich um potenzielle Anschlagsopfer handelt oder handeln sollte, liegen bisher nicht vor. Gleichwohl hat das BKA im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion Gefährdungsbewertungen zu den Personen und Organisationen durchgeführt. Diese Bewertungen einschließlich der jeweiligen Listen wurden den zuständigen Länderdienststellen zur Verfügung gestellt. Eine Information von Personen, die auf einer solchen Liste genannt sind, sowie die Initiierung von etwaigen Schutzmaßnahmen, liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Polizeibehörden der Länder. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Sammlung von Informationen über vermeintlich politische Gegner kein neues Phänomen ist und nicht nur durch das rechte Spektrum betrieben wird. Zu den einzelnen Ermittlungskomplexen: Die Listen im Komplex NSU waren bereits seit Ende des Jahres 2011 nach der Entdeckung des NSU bekannt. Die für die Gefahrenabwehr zuständigen Polizeien der Länder wurden hierüber durch das BKA unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Zum damaligen Zeitpunkt waren keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die in den Listen aufgeführten Personen/Objekte noch nach dem Bekanntwerden des NSU und der Festnahme mehrerer Unterstützer Opfer einer Straftat werden sollten oder in anderer Weise gefährdet waren. An dieser Bewertung hat sich auch aufgrund der weiteren Ermittlungen nichts geändert. Alle der aufgeführten Personen bzw. Örtlichkeiten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen die Rechtsextremisten Franco A., Maximilian T. und Mathias F wurden an die jeweils zuständigen Landeskriminalämter übermittelt. Die Information der betroffenen Personen erfolgte durch die betroffenen Länder in eigener Zuständigkeit. In drei Fällen waren Schutzpersonen des BKA betroffen. Diese wurden unmittelbar durch die Sicherungsgruppe des BKA informiert. Auch im Komplex ‚Nordkreuz‘ erstellte das BKA im Zuge der Ermittlungen eine Gefährdungsbewertung zu den aufgefunden Listen. Ein schädigendes Ereignis zum Nachteil der darin benannten Personen , Parteien und Institutionen sowie Objekte durch den in Rede stehenden Personenkreis schloss das BKA eher aus. Diese Bewertung sowie die aufgefundenen Namenslisten wurden den betroffenen Ländern übermittelt, damit dort über gefahrenabwehrende Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entschieden werden kann.“ 1. Wie viele Menschen und Örtlichkeiten in Niedersachsen werden auf den sogenannten Feindeslisten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Nordkreuz und/oder der Gruppe um Franco A. aufgeführt (bitte nach Gruppierung aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt die sogenannte „10 000 Liste des NSU“ vor. Auf dieser Liste sind 584 Einzelpersonen und Örtlichkeiten genannt, die Bezüge zu Niedersachsen aufweisen. Weiterhin liegt der Landesregierung eine sogenannte „Nordkreuz“-Liste vor. Bei diesen Daten handelt es sich um einen Auszug aus einer bereits im Jahr 2016 im Internet veröffentlichten Liste, auf welcher insgesamt ca. 25 000 Privatpersonen verzeichnet sind. Zu dieser „Nordkreuz“-Liste liegen bisher keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich um eine „Feindes - oder Todesliste“ handeln könnte. Grundlage für diese Zusammenstellung von Namen ist eine „geleakte“ Liste eines Versandhandels, auf der Kundendaten von Käufern aufgelistet sind. 2. Sind der Landesregierung weitere Ermittlungsverfahren bekannt, in der ähnliche „Feindeslisten “ gefunden wurden (bitte auflisten)? Der Landesregierung ist eine bundesweite Liste mit Personen aus den Bereichen Sicherheitsbehörden /Justiz bekannt. Diese wurde nach jetzigen Erkenntnissen durch Reichsbürger/Selbstver- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1516 3 walter erstellt. Inhaltlich ist sie in großen Teilen mit dem „Handbuch der Justiz 2018/2019“, herausgegeben vom Deutschen Richterbund, deckungsgleich. Dieses ist z. B. im Versandhandel (http://www.beck-shop.de/deutscher-richterbund-hrsg-handbuch-justiz-2016_2017/productview. aspx?product=15545145) öffentlich zu beziehen. Eine neue Ausgabe ist für den 28.08.2018 im Fachhandel avisiert. Die in der Liste enthaltenen Angaben zu Vertretern der Justiz sind im Internet zu recherchieren und zum Teil nicht mehr aktuell. Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der Personen durch Reichsbürger/Selbstverwalter können aktuell nicht erkannt werden. Eine grundsätzlich anzunehmende Gefährdung von Personen auf dieser Liste, wie auch Vertretern des Staates generell, durch irrational handelnde und/oder psychisch erkrankte Personen oder durch fantasierende Einzeltäter kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Im Zuge diverser Ermittlungsverfahren des BKA und des Landeskriminalamts Niedersachsen (LKA NI) im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität - Rechts wurden verschiedene Aufzeichnungen sichergestellt, die Adress-, Personen- und Telefondaten enthielten. Diese Aufstellungen waren Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Bewertungen. Dabei haben sich in keinem Fall Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich um „Feindes-“ oder gar „Todeslisten“ handelt. Konkrete Erkenntnisse, dass es sich bei den aufgeführten Personen und Institutionen tatsächlich um potenziell gefährdete Anschlagsopfer handelt oder handeln könnte, liegen bisher nicht vor. 3. Aus welchem Bereich stammen die aufgelisteten Menschen und Örtlichkeiten (bitte aufschlüsseln nach Parteien, Personen des öffentlichen Lebens, Glaubensgemeinschaften , Bildungseinrichtungen, antifaschistischen Initiativen etc.)? NSU Liste Insgesamt werden auf der Liste 129 Einzelpersonen und 455 Objekte etc. genannt, welche Bezüge zu Niedersachsen aufweisen. Hierbei sind folgende Bereiche i. S. der Fragestellung zu nennen: – 157 Parteibüros/-anschriften, – 99 Personen des öffentlichen Lebens, – 49 Flüchtlingsunterkünfte/-hilfseinrichtungen, – 132 Glaubens-/Kulturgemeinschaften, – 9 antifaschistische Initiativen, – 61 Waffengeschäfte/Büchsenmacher, – 50 Einrichtungen der Bundeswehr, – 27 Privatpersonen/-einrichtungen. Nordkreuz Liste Auf der „Nordkreuz“-Liste sind ca. 25 000 Einzelpersonen aufgeführt. Bezüge zu Niedersachsen weist eine Personenanzahl im niedrigen vierstelligen Bereich auf. Es handelt sich hierbei um Endkunden (Privatpersonen) eines Versandhandels, daher ist eine weitere Aufgliederung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Liste im Zusammenhang mit Franco A. Die Gesamtliste, die im Kontext der Ermittlungen gegen Franco A. sichergestellt wurde, ist dem LKA NI nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1516 4 Es wurde lediglich ein Objekt in Niedersachsen genannt und durch das BKA an das LKA NI übermittelt . Hierbei handelt es sich um einen eingetragenen Verein. 4. Wie viele Menschen und Örtlichkeiten in Niedersachsen wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie auf einer oder mehrerer „Feindeslisten“ verzeichnet sind, und auf welchem Weg und zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Information der Betroffenen? NSU Liste Alle Personen und Organisationen in Niedersachsen wurden im Rahmen der Ermittlungen zum „NSU-Verfahren“ durch niedersächsische Polizeibehörden unmittelbar angesprochen und unter gefahrenabwehrenden Aspekten im Jahr 2011 zeitnah informiert. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten der persönlichen oder schriftlichen Information genutzt. Neue Aspekte sind zwischenzeitlich nicht bekannt geworden. Nordkreuz Liste Für die niedersächsischen Personen auf der „geleakten“ Liste eines Versandhandels wurde unter gefahrenabwehrenden Aspekten eine Bewertung durch das LKA NI erstellt. Fazit dieser Einschätzung ist, dass es sich in erster Linie um eine Art „Bloßstellung“ politisch vermeintlich anders Denkender handelt. Anhaltspunkte für eine individuelle Gefährdung von Personen konnten auch in Abstimmung mit anderen Sicherheitsbehörden bisher nicht begründet werden. Liste im Zusammenhang mit Franco A. Im Rahmen der Ermittlungen zu Franco A. wurde ein Objekt in Niedersachsen überprüft. Es wurden Kontakt mit dem Verantwortlichen aufgenommen und die Inhalte sowie mögliche Aspekte einer Gefährdung besprochen. Derzeit liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer Gefährdungssituation vor. 5. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob Personen oder Örtlichkeiten darüber informiert werden, dass sie auf einer oder mehrerer „Feindeslisten“ verzeichnet sind? Durch das LKA NI werden in Abstimmung mit dem BKA, dem Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden in gemeinsamen Zentren (u. a. Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum - Rechtsextremismus/-terrorismus) Einzelfallbewertungen vorgenommen. Hierbei werden von den beteiligten Behörden die vorliegenden Informationen zusammengeführt und in Form einer Gefährdungsbewertung zusammengefasst. Sofern sich konkrete Anhaltspunkte für eine individuelle Gefährdung ergeben, informiert das LKA NI oder die örtlich zuständige Dienststelle alle Personen oder Institutionen, die auf eventuelle „Feindeslisten“ von Gruppierungen geführt werden, umgehend darüber. 6. Plant die Landesregierung, dass bisher noch nicht in Kenntnis gesetzte Betroffene der „Feindeslisten“ in Zukunft davon erfahren? Siehe Beantwortung zu Frage 5. 7. Wenn 6. zutrifft: In welcher Form, anhand welcher Kriterien und zu welchem Zeitpunkt sollen die Betroffenen informiert werden? Bis zum heutigen Tag liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse dafür vor, dass sich auf den in den Medien genannten „Listen rechtsextremistischer Gruppen“ Personen oder Institutionen befinden , für die konkrete Gefährdungshinweise bestehen. Unabhängig davon werden alle Personen oder Institutionen, die auf evtl. „Listen extremistischer Personen“ oder Gruppierungen geführt und dem LKA NI bekannt werden, umgehend darüber informiert , sofern sich konkrete Anhaltspunkte für eine individuelle Gefährdung ergeben sollten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1516 5 8. Setzt sich die Landesregierung für eine zentrale Erfassung solcher „Feindeslisten“ ein? Eine zentrale Erfassung im Rahmen einer Zentraldatei oder Verbunddatei mit Personendaten im Sinne der Fragestellung erfolgt aktuell nicht. Sichergestellte Listen und entsprechende Daten würden erforderlichenfalls in Ermittlungsdateien und Fallakten bei den zuständigen Dienststellen erfasst werden. Ein darüberhinausgehender Informationsaustausch würde auf Landesebene durch das LKA NI erforderlichenfalls zweckgebunden koordiniert werden. Das Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für die zentrale Erfassung von „Feindeslisten“ im Sinne der Fragestellung, da es bisher keine konkreten Erkenntnisse gibt, dass es sich bei den Personen und Institutionen, die sich auf den diversen Listen befinden, tatsächlich um potenziell konkret gefährdete Anschlagsopfer handelt oder handeln könnte. 9. Was für Sicherheitsmaßnahmen wurden und werden in Bezug auf Menschen und Institutionen , die auf diesen Listen stehen, getroffen? Durch das LKA NI werden in Abstimmung mit dem BKA, dem Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden in gemeinsamen Zentren (u. a. Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum - Rechtsextremismus/-terrorismus) Einzelfallbewertungen vorgenommen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden nach einer Bewertung der Gefährdungslage im fach- und personenbezogenen Einzelfall in Absprache mit den örtlich zuständigen Dienststellen getroffen. Beispielhaft zu nennen wären Gefährdetenansprache und verstärkte Bestreifungen von gefährdeten Objekten. 10. Hat Niedersachsen Konsequenzen aus dem Fund dieser Feindeslisten gezogen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es haben sich bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich im Wortsinn um „Feindes-“ oder gar „Todeslisten“ handelt. Konkrete Erkenntnisse, dass es sich bei den Personen und Institutionen , die sich auf den diversen Listen befinden, tatsächlich um potenziell konkret gefährdete Anschlagsopfer handelt oder handeln könnte, liegen bisher nicht vor. 11. Warum wurden die Öffentlichkeit oder zumindest die zuständigen Ausschüsse nicht über diese Listenfunde informiert? Bis zum heutigen Tag liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass konkrete Gefährdungshinweise für Personen oder Institutionen bestehen, die sich auf den in den Medien genannten „Listen rechtsextremistischer Gruppen“ befinden. Unabhängig davon werden alle Personen oder Institutionen, die auf evtl. „Listen extremistischer Personen“ oder Gruppierungen geführt und dem LKA NI bekannt werden, umgehend darüber informiert , sofern sich im Rahmen einer Einzelfallbewertung konkrete Anhaltspunkte für eine individuelle Gefährdung ergeben sollten. 12. Wurden Menschen, die auf diesen Listen verzeichnet sind, getötet oder sind diese gestorben ? Wenn ja, wurde ein Mord mit rechtsextremem Hintergrund festgestellt bzw. nachträglich geprüft? Von den 129 Einzelpersonen aus Niedersachsen, die auf der „NSU“-Liste genannt wurden, sind elf Personen verstorben (Stand 09.08.2018). Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass es im Zusammenhang mit dem Ableben dieser Personen Anhaltspunkte für eine unnatürliche Todesursache gab. (Verteilt am 05.09.2018) Drucksache 18/1516 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Anja Piel, Christian Meyer, Meta Janssen-Kucz, Helge Limburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Rechte „Feindeslisten“ - auch in Niedersachsen?