Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1568 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung „Der private Flugverkehr ist die Achillesferse der inneren Sicherheit“ Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 02.08.2018 - Drs. 18/1354 an die Staatskanzlei übersandt am 07.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 07.09.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Der Tagesspiegel berichtete am 29. Juli 2018 über die Sicherheitslücken der 88 kleineren Flugplätze in Deutschland, die als Grenzübergangsstellen zugelassen sind. Über diese Flughäfen sollen allein im Jahr 2017 mehr als 11 000 Passagiere aus Ländern eingereist sein, die nicht zur kontrollfreien Schengenzone der EU gehören. Sicherheitsexperten warnen seit vielen Jahren, dass diese Flugplätze eine Grauzone für die Einreise aus dem Ausland darstellten und übliche Sicherheitsund Kontrollmaßnahmen hier nicht griffen. Schon in 2011 berichtete die EU-Polizeibehörde Europol , dass diese kleineren Flugplätze für kriminelle Taten wie Drogen- und Menschenhandel oder auch Geldwäsche benutzt würden. Der Einsatz von Leichtflugzeugen für den Drogenhandel sei laut dem Europol-Bericht deutlich gestiegen, die Zahl verdächtiger Flüge zwischen den EU-Staaten habe zugenommen. Ein Grund dafür sei der „Mangel an Überwachung“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnet den lockeren Umgang mit Privatfliegern als „grob fahrlässig“ und sieht darin ein Sicherheitsrisiko. Drogendealer, Geldwäscher, Menschenhändler und Terroristen hätten dadurch ein leichtes Spiel, warnt Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei im Gespräch mit dem Weser-Kurier. „Ohne ausreichende Luftsicherheitskontrolle könnte jemand unbemerkt eine Tasche mit Sprengstoff aus dem Kofferraum des Autos in eine Cessna packen“, meint der GdP-Experte der für die Grenzsicherung zuständigen Bundespolizei. Ein Sicherheitsexperte aus Frankreich bezeichnet den privaten Flugverkehr als „Achillesferse der inneren Sicherheit“. Trotz zunehmender Bedenken ist es bislang nicht gelungen, die Sicherheitslücke zu schließen. Ein Vorhaben auf EU-Ebene, ein EU-weites Fluggastdatenregister einzuführen, ist gescheitert. Für kleine Flugzeuge mit bis zu 19 Passagieren sollte es weiter eine Ausnahme geben . Belgien hat für spätestens Ende 2019 ein Gesetz in Aussicht gestellt, das die lückenlose Erfassung aller Passagierinformationen vorschreibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Sicherheitsarchitektur im Luftverkehr ist komplex und wird von unterschiedlichen Bundes- und Landesbehörden sichergestellt. Im Sinne der Anfrage ist dabei zwischen der Grenzkontrolle (Bundespolizei), der Kontrolle des Einführens von Schwarzgeld, Drogen oder weiterer Waren (Zoll) sowie der nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) notwendigen Kontrolle an den Flughäfen zur Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr selbst, d. h. der Eigensicherung sowie der Fluggast- und Gepäckkontrolle (Landesluftfahrtbehörden ), zu differenzieren. Dabei sind Landes- und Bundesbehörden mit jeweils unterschiedlichen Zuständigkeiten tätig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1568 2 Der Landesregierung liegen keine dezidierten Erkenntnisse zu Grenzkontrollen bei Ein- bzw. Ausreisen in bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland an niedersächsischen Flughäfen vor. Für den Grenzschutz - auch auf kleinen Flugplätzen in Niedersachsen - ist die Bundespolizei nach § 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zuständig. Für den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs ist sie nach § 4 BPolG zuständig, soweit diese Aufgabe nach § 16 Abs. 3 a und 3 b des LuftSiG aufgrund einer entsprechenden Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern , für Bau und Heimat (BMI) in bundeseigener Verwaltung ausgeführt wird. Das beinhaltet insbesondere die Fluggast- und Gepäckkontrolle sowie die Ausweiskontrolle und die Erledigung sonstiger Einreisemodalitäten. Die mit diesen Aufgaben verbundenen Sicherheitsmaßnahmen vollzieht die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit und im Einklang mit dem für sie geltenden rechtlichen Rahmen. Hier gibt es keinerlei Zuständigkeiten der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Tätigkeit der Bundespolizei liegt beim BMI. Für die Kontrolle und Verfolgung der in der Anfrage benannten Gegenstände wie Schwarzgeld und Drogenschmuggel usw. ist ausschließlich der Zoll zuständig. Die Aufsicht über den Zoll obliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) ist als niedersächsische Luftsicherheitsbehörde nach § 15 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO Verkehr) i. V. m. §§ 16 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) lediglich für die Kontrolle der den Flughafen Hannover nach § 8 LuftSiG obliegenden Sicherheitsmaßnahmen zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um die Eigensicherungsmaßnahmen der Flughäfen, was insbesondere die Sicherung der Flughafenanlagen sowie die Außenzaun- und Mitarbeiterkontrolle bedeutet. Darüber hinaus ist nach § 15 Abs. 2 ZustVO Verkehr i. V. m § 16 Abs. 2 LuftSiG die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) grundsätzlich als Luftsicherheitsbehörde für die Fluggast- und Gepäckkontrollen zuständig. Eine Ausnahme stellt der Flughafen Hannover dar, an dem die Bundespolizei in dem oben beschriebenen Sinne gemäß § 4 BPolG i. V. m. § 16 Abs. 3 a LuftSiG für die Kontrollen nach § 5 LuftSiG zuständig ist. An den Flughäfen Braunschweig-Waggum sowie Nordholz/Cuxhaven ist das Dezernat Luftverkehr der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Fluggast- und Gepäckkontrollen zuständig, die auf die Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr gerichtet sind und die Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen schützen. Es ist festzuhalten, dass die Kontrollen nach dem LuftSiG ausschließlich dazu dienen, dass sich keine nach der ICAO (International Civil Aviation Organization) oder EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) verbotenen Gegenstände im Gepäck oder im Besitz der Fluggäste befinden. Die verbotenen Gegenstände sind in § 11 LuftSiG abschließend aufgezählt. Verboten sind Gegenstände , die die Sicherheit der Luftverkehrs gefährdenden, wie z. B. Schusswaffen, Sprengstoff oder Stichwaffen. Schwarzgeld oder Drogen usw. stellen keine Gefährdung des Luftverkehrs dar, weshalb diese nicht in § 11 LuftSiG aufgeführt sind. Nach Kenntnis der Landesregierung ist der Bundesregierung der in der Anfrage beschriebene Sachverhalt bekannt. Da es sich um europäische Regelungen handelt, ist die Bundesregierung bestrebt , eine Änderung der Auffassung der KOM - und damit auch der Rechtslage - zu erreichen. Über den Stand der Bemühungen können keine Aussagen getroffen werden. Unabhängig davon setzt sich die Landesregierung generell für eine Optimierung der Sicherheitskontrollen ein. So liegt dem Bundesrat aktuell ein Gesetzesantrag Niedersachsens zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen (BR-Drs. 321/18) vor. Danach sollen Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen bei der Abfertigung von Fluggästen vor dem Einstieg in das Flugzeug Ausweispapiere zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1568 3 1. a) Welche Flughäfen in Niedersachsen (außer Hannover-Langenhagen) sind als Grenzübergangsstellen zugelassen? Nach Auskunft der Bundespolizei sind die Landeplätze Borkum, Braunschweig-Waggum, Bückeburg -Achum (M), Celle, Damme/Dümmer-See, Diepholz, Emden, Fassberg (M), Ganderkesee, Jever (M), Leer-Nüttermoor, Norderney, Nordholz/Cuxhaven, Nordhorn-Lingen, Osnabrück-Atterheide , Wangerooge, Wilhelmshaven-Mariensiel, Wittmundhafen (M) und Wunstorf (M) von der Bundespolizei als Grenzübergangsstellen zugelassen. (M) kennzeichnet einen militärischen Landeplatz . 1. b) Wie viele Menschen aus welchen Ländern sind an den unter 1 a) genannten Flugplätzen in den Jahren 2010 bis 2017 eingereist (Angaben bitte pro Jahr und Angaben pro Flugplatz)? Der Landesregierung liegen keine dezidierten Erkenntnisse zu Grenzkontrollen bei der Ein- bzw. Ausreise in die bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland an niedersächsischen Flughäfen vor. Diese liegen in der Verantwortung des Zolls bzw. der Bundespolizei, mithin beim Bund. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. In welcher Weise werden Einreisende an den genannten kleineren Flugplätzen in Niedersachsen jeweils kontrolliert? Die Grenzsicherung sowie die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, einschließlich der Überprüfung von Grenzübertrittspapieren und der Berechtigung zum Grenzübertritt, liegen an den genannten kleineren Flugplätzen in Niedersachsen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Laut Auskunft der Bundespolizei handelt es sich um Hilfspolizeibeamte, die der Bundespolizeidirektion Hannover zugeordnet sind. Diese nehmen neben regulären Beamten die genannten Kontrollen bei der Einreise von Personen aus Drittstaaten vor. Darüber hinaus wird bei Bekanntwerden der Einreise der Zoll informiert, um die etwaige illegale Einfuhr verbotener Gegenstände (Schwarzgeld, Drogen usw.) abzuwehren. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheitsmaßnahmen, und wie schätzt sie die Sicherheitsrisiken (z. B. in Bezug auf Drogenschmuggel, Waffenschmuggel, Geldwäsche , Terrorismus und ähnlichem) an kleineren Flugplätzen ein? Hinsichtlich der Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Erkenntnisse über ein erhöhtes Straftatenaufkommen im Zusammenhang mit kleineren Flugplätzen liegen nicht vor. 4. Mit welchen Sicherheitsmaßnahmen (Personal, Technik) sind die unter 1 a) genannten Grenzübergangstellen (außer Flughafen Hannover) der Flug- und Landeplätze in Niedersachsen jeweils ausgestattet? Bei gewerblichen Flügen zur Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeug von weniger als 15 000 kg maximaler Abflugmasse sowie bei Flügen der allgemeinen Luftfahrt ist das Luftfahrtunternehmen bzw. der Luftfahrzeughalter oder der verantwortliche Luftfahrzeugführer dafür verantwortlich, dass Fluggäste keine verbotenen Gegenstände mitführen und Flugbetriebsflächen ausschließlich zum Ein- und Aussteigen betreten. Ebenso sind die Identität der Fluggäste sowie die mitgeführten Gegenstände mit geeigneten Mitteln zu überprüfen. Die Flughäfen Braunschweig-Waggum und Nordholz/Cuxhaven sind nach Maßgabe der entsprechenden EU(VO) 300/2008 und deren Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 personell und technisch ausgestattet. Am Flughafen Braunschweig werden die Sicherung des Kontrollvorgangs sowie die verstärkte Überwachung der Ankunft- und Abflughallen nebst der Transit- und Warteräume während der Betriebszeiten durch bewaffnete Sicherheitskräfte der Landespolizei im Rahmen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1568 4 der Amtshilfe für MW sichergestellt. Die Bestreifung des Vorfeldbereiches und der Umzäunung des Flughafens wird durch insgesamt 19 Sicherheitskräfte eines privaten Sicherheitsdienstes durchgeführt . Am Flughafen Nordholz/Cuxhaven findet aktuell kein Linienflugverkehr in Drittstaaten statt. Bei einer gegenwärtig nicht absehbaren Wiederaufnahme eines entsprechenden Verkehrs würden, wie in der Vergangenheit auch, die Sicherung des Kontrollvorgangs sowie die Überwachung des Ankunfts - und Abfluggebäudes nebst der Transit- und Warteräume während der Abfertigung des Fluges ebenfalls durch bewaffnete Sicherheitskräfte der Landespolizei sichergestellt werden. Weitere Details unterliegen der Vertraulichkeit. 5. Welche Sicherheitsmaßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung für die jeweiligen Flug- und Landeplätze notwendig (bitte nach den jeweiligen Orten und Maßnahmen auflisten )? Die Landesregierung stellt die ihr obliegenden Aufgaben an den vorgenannten Standorten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags sicher. Die Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen und Flugplätzen unterliegen der Vertraulichkeit, um eine Umgehung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu vermeiden. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6. Wodurch rechtfertigt sich aus Sicht der Landesregierung die im Vergleich zum Flughafen Hannover-Langenhagen geringere Kontrolldichte an den unter 1 a) genannten Flughäfen ? Ob im Sinne der Frage tatsächlich eine geringere Kontrolldichte vorliegt, kann die Landesregierung nicht beurteilen. Es wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu 1 b) verwiesen. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Bundesinnenministeriums, wonach „nicht auszuschließen (sei), dass Kriminelle versuchen, gegebenenfalls weniger umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen auf kleineren Flugplätzen für illegale Zwecke auszunutzen “? Der Kontext der dargestellten Aussage des Bundesinnenministeriums ist hier nicht bekannt. Auf die Antwort zu Frage 3 und die Vorbemerkung wird verwiesen. 8. Was hat bzw. wird die Landesregierung unternehmen, um die Sicherheit in Niedersachsen an kleineren Flugplätzen zu verbessern? Nach Kenntnis der Landesregierung ist der Bundesregierung der in der Anfrage beschriebene Sachverhalt bekannt. Da es sich um europäische Regelungen handelt, ist die Bundesregierung bestrebt , eine Änderungen der Auffassung der KOM - und damit auch der Rechtslage - zu erreichen. Über den Stand der Bemühungen können keine Aussagen getroffen werden. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 9. Wie bewertet die Landesregierung das Gesetzesvorhaben Belgiens, spätestens ab Ende 2019 Informationen „über die Passagiere aller Flüge“ zu erhalten, „ganz egal, ob sie mit dem Jumbojet oder ihrem Privatflugzeug anreisen“, so ein Sprecher des Innenministeriums ? Die Landesregierung steht allen Erwägungen offen gegenüber, die die Sicherheit des Luftverkehrs erhöhen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1568 5 10. Könnte es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll sein, durch Bundesgesetz alle Flugund Landeplätze mit Grenzdurchgangsstellen in Bezug auf Datenerfassung und Sicherheitsmaßnahmen gleich zu behandeln und die Sicherheit auf den Plätzen durch Zoll und Bundespolizei statt durch private Wachleute sicherzustellen? Wenn nein, warum nicht? Vorab ist festzuhalten, dass sich die Bundespolizei auch an den internationalen Verkehrsflughäfen wie Frankfurt oder Hannover eines privaten Dienstleisters bedient, um z. B. die Fluggastkontrollen zu vollziehen. Daher ist eine Ungleichbehandlung der Grenzdurchgangsstellen im Sinne der Fragestellung nicht zu erkennen. Ansonsten ist die Landesregierung für alle Überlegungen und Vorschläge des Bundes, das Sicherheitsniveau auf den niedersächsischen Flug- und Landeplätzen zu erhöhen , offen. 11. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung die Beibehaltung der Grenzübergangsstellen an den bzw. die Flug- und Landeplätze in Niedersachsen für notwendig? Flugplätze erweitern das Mobilitätsspektrum gerade für dezentrale Regionen (ländlicher Raum). Für ein Flächenland wie Niedersachsen sind sie ein wichtiger Baustein in der Mobilitätskette. Sie stellen die Möglichkeit für die regionale Wirtschaft dar, Anschluss an die nationalen und internationalen Märkte sowie Geschäftsverkehre zu erhalten und zu sichern. Damit können Unternehmen des ländlichen Raums die aus der dezentralen Lage resultierenden Nachteile kompensieren und Arbeitsplätze in der Fläche sichern. Ebenfalls stellen die Flugplätze einen wichtigen Faktor im Tourismus (z. B. für die Inseln) dar. Ferner sind die Flugplätze gerade im Bereich der niedersächsischen Inseln (Krankentransport, Versorgung usw.) als zentraler Baustein der Daseinsvorsorge wichtig und zu erhalten. (Verteilt am 10.09.2018) Drucksache 18/1568 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport