Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1585 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christoph Plett (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Finanzierung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen Anfrage des Abgeordneten Christoph Plett (CDU), eingegangen am 16.08.2018 - Drs. 18/1439 an die Staatskanzlei übersandt am 20.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 10.09.2018, gezeichnet Dr. Carola Reimann Vorbemerkung des Abgeordneten Unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzen, bieten SGB-II-Leistungsbeziehenden kostenfreie Informationen zur komplexen Rechtslage, die Erläuterung von Leistungsbescheiden der Jobcenter und auch praktische Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen an. Für viele Erwerbslosenberatungsstellen, wie z. B. die Erwerbslosen-Selbsthilfe Peine, ist die Förderung durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die einzige Förderung . Ohne diese ist eine Fortführung des Projekts nicht möglich. Vorbemerkung der Landesregierung Erwerbslose Menschen, vor allem diejenigen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, benötigen Hilfe und Unterstützung. Das Land Niedersachsen fördert daher seit dem Jahr 2015 behördenunabhängige Beratungsstellen. Diese unterstützen Betroffene bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung, informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten in persönlichen Konfliktsituationen und bieten Hilfe bei rechtlichen Fragen. Die Landesregierung stellt für die Förderung der Einrichtungen jährlich 600 000 Euro zur Verfügung und unterstützt damit im Regelfall je eine Beratungsstelle im Zuständigkeitsbereich eines Jobcenters. Mittlerweile werden 32 unabhängige Beratungsstellen in Niedersachsen gefördert. Ziel der Förderung ist es, ein flächendeckendes Beratungsnetz im Land sicherzustellen. 1. Ist beabsichtigt, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen (Erl. d. MS vom 02.07.2015 - Nds. MBI. Nr. 29/2015, S. 961 f) über den 31.12.2019 hinaus zu verlängern? Mit der Förderung sollen die Beratungsstrukturen erhalten und erweitert werden. Eine Verlängerung der Richtlinie ist daher geplant. 2. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1. (Verteilt am 11.09.2018) Drucksache 18/1585 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christoph Plett (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Finanzierung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen