Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1591 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Budgetierung von Lehrerstunden an allgemeinbildenden Schulen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 14.08.2018 - Drs. 18/1409 an die Staatskanzlei übersandt am 17.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 10.09.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Gemäß Punkt 2 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“, zuletzt geändert am 18. Juni 2015, ist es allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen erlaubt, bis zu 2 % ihrer Lehrersollstunden zu budgetieren. Auch der Zusatzbedarf an Lehrerstunden im Ganztagsbereich kann anteilig budgetiert werden. Laut Punkt 4.3 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ in der Fassung vom 26. April 2017 können bis zu 40 % des Ganztagszuschlags budgetiert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Nach § 32 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulen im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung , Durchführung und Auswertung des Unterrichts (Stundenverteilung, Klassenbildung etc.), in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. Die Schulen bewirtschaften in diesem Rahmen ein Budget aus Landesmitteln gemäß § 32 Abs. 4 NSchG. Der Runderlass „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schulen“ vom 31.07.2018 bildet hierfür die haushaltsrechtliche Grundlage. Neben der grundsätzlichen Vorgabe, dass die Landesmittel ausschließlich für Landesaufgaben sparsam und wirtschaftlich einzusetzen sind, wird das Wesen der Budgetierung beschrieben. Schulen, die an der dauerhaften Umwandlung von Lehrerstellen in Budgetmittel nach Nr. 2 des Runderlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an allgemeinbildenden Schulen“ in Verbindung mit dem Runderlass „Dauerhafte Umwandlung von Lehrerstellen in Budgetmittel an allgemeinbildenden Schulen“ vom 19.12.2017 teilnehmen, können bis zu 2 % ihrer nicht mit Lehrkräften besetzten Lehrersollstunden in Landesmittel umwandeln. Bei der Verwendung der Mittel sind die Schulen durch die haushaltswirtschaftliche Vorgabe, die Mittel ausschließlich für Landesaufgaben einzusetzen sowie die dienstrechtlichen Befugnisse zu beachten, beschränkt. Die Ganztagsschulen erhalten einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule. Von dem Zuschlag zum Ganztagsbetrieb können anteilig Lehrerstunden kapitalisiert werden. Dieser Anteil fließt in das Budget der Schule ein. Der Anteil an Lehrkräftestunden soll 60 % des gesamten Zusatzbedarfs für den Ganztag nicht unterschreiten. Die Mittel der Budgetierung eröffnet den Ganztagsschulen die Möglichkeit, ihr Bildungsangebot durch die Kooperation mit außerschulischen Partnern zu erweitern. Die Schulen können sich damit dem sozialen, kulturellen und Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1591 2 betrieblichen Umfeld öffnen und außerschulische Lernorte in das Ganztagsschulkonzept mit einbeziehen . Aus den erhöhten Budgets der Schulen werden u. a. Zahlungen für Personal- bzw. Sachausgaben bei Arbeits- bzw. Kooperationsverträgen geleistet. Dies gilt z. B. für sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung oder für außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen. Darüber hinaus können freie Budgetmittel auch für kurzfristige unterrichtsbezogene Maßnahmen wie zur Beschäftigung von pensionierten Lehrkräften oder ausgebildeten Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sowie für die Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit eigenverantwortlich verwendet werden. Die Budgetmittel der vorstehend angeführten erhöhten Budgets werden durch Umwandlung von den Schulen zugewiesenen Lehrkräfteressourcen entwickelt. Für jede von den Schulen kapitalisierte Lehrerstunde wird bei der Budgetermittlung ein Stundensatz von zurzeit 2 122 Euro schuljährlich berücksichtigt . Die Umwandlung der Lehrerstellen in Budgetmittel ist grundsätzlich auf Dauer angelegt und erstreckt sich auf Schuljahre, nicht auf Haushaltsjahre. Die Haushaltsmittel für das Budget der allgemeinbildenden Schulen werden zentral bei einer Haushaltsstelle im Kapitel 07 10 Grundschulen veranschlagt (z. B. im HP 2017/2018 für das Jahr 2018 insgesamt 109,79 Millionen Euro). Die Budgetausgaben werden bei den jeweiligen Kapiteln 07 10 bis 07 18 gebucht. 1. Wie viele Schulen nutzen die Möglichkeit der Budgetierung von Lehrersollstunden (bitte nach Schulformen getrennt angeben)? Ab dem Schuljahr 2018/2019 haben 121 Schulen gemäß Nr. 2 des Runderlasses zur „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ insgesamt 1 694,7 Lehrersollstunden budgetiert. Die Anzahl der Schulen sowie die Anzahl der budgetierten Lehrersollstunden, aufgeteilt nach Schulformen , ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: Schulformen Anzahl der Schulen, die Lehrersollstunden budgetiert haben Umfang der Budgetierung in Lehrersollstunden Grundschulen 17 113,5 Grund- und Oberschulen 1 15,0 Grund- und Hauptschulen 2 12,8 Hauptschulen 3 16,0 Realschulen 1 7,5 Haupt- und Realschulen 2 19,2 Oberschulen 17 215,0 Förderschulen 11 122,4 Gymnasien 34 443,3 Gesamtschulen 33 730,0 Gesamt 121 1 694,7 2. Welchen Umfang haben diese Budgetierungen für die einzelnen Schulformen (bitte in budgetierten Sollstunden und nach Schulformen getrennt angeben)? Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1591 3 3. Wie viele Ganztagschulen budgetieren Teile ihres Ganztagszuschlags an Lehrerstunden (bitte nach Schulformen getrennt angeben)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen durch die nachstehende Übersicht beantwortet: Schulformen Zu Frage 3: Anzahl der Ganztagsschulen, die Lehrersollstunden aus dem Ganztagszuschlag budgetieren Zu Frage 4: Umfang der Budgetierung von Lehrersollstunden aus dem Ganztagszuschlag Grundschulen 949 10 911,0 Hauptschulen 49 557,2 Realschulen 60 548,0 Oberschulen 223 3 115,4 FöS (ohne GB) 54 589,5 GHR-Schulen mit FöS-Kl. 38 665,6 Gymnasien 176 2 348,2 Gesamtschulen 114 2 949,9 Gesamt 1 663 21 684,8 Datengrundlage für die in der vorstehenden Übersicht enthaltenen Zahlenangaben ist die ganztagsspezifische Statistik, die im Rahmen der statistischen Erhebung mit Stichtag 17.08.2017 ermittelt wurde . 4. Welchen Umfang haben die Budgetierungen des Ganztagszuschlags (bitte nach Schulformen getrennt angeben)? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 5. Wofür werden die durch die Budgetierung von Sollstunden und Ganztagszuschlag generierten Mittel an den Schulen eingesetzt? Die nach dem Runderlass „Dauerhafte Umwandlung von Lehrerstellen in Budgetmittel an allgemeinbildenden Schulen“ budgetierten Lehrersollstunden dürfen im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Vorgaben ausschließlich für Landesaufgaben verwendet werden. Beispielhafte Verwendungsmöglichkeiten sind der Vorbemerkung der Landesregierung zu entnehmen. Die auf Wunsch der Schulen budgetierten Mittel des Ganztagzuschlags werden nach dem Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (RdErl. d. MK v. 01.08.2014 - 34-81005 - VORIS 22410 -) im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Vorgaben für Maßnahmen zur Gestaltung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen des Ganztags zur Verfügung gestellt (z. B. für Angebote von außerschulischen Kooperationspartnern ). 6. Wie berechnet sich der Betrag, den die Schulen pro budgetierter Stunde erhalten, und wie hoch sind die Personalkosten für eine Lehrerstunde je Schulform durchschnittlich? Grundlage für die Berechnung des Eurosatzes je budgetierter Lehrerstunde im Jahr sind die Durchschnittskosten je Lehrkraft an einer allgemeinbildenden Schule sowie die durchschnittliche regelmäßige Unterrichtsverpflichtung (Regelstundenzahl gemäß § 3 Nds. ArbZVO-Schule) der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen. Bei der Kapitalisierung von Lehrerstunden wird davon ausgegangen, dass hauptsächlich Stellen der Eingangsämter (Bes.-Gr. A 12/A 13) verwendet werden. Für pauschale Berechnungen je Vollzeitlehrereinheit (VZLE) wird daher ein gewichteter Durchschnittsbetrag für die Eingangsämter an allgemeinbildenden Schulen zugrunde gelegt. Im Jahr 2018 liegt dieser Betrag bei 55 000 Euro je VZLE. Der Durchschnittswert der Regelstundenzahl je VZLE an allgemeinbildenden Schulen liegt bei 25,92 Lehrerstunden pro Woche. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1591 4 Eine kapitalisierte Jahreslehrerwochenstunde für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen beträgt zurzeit durchschnittlich aufgerundet 2 122 Euro (55 000 Euro: 25,92 Std.). Im Haushaltsplan 2018 wird das Beschäftigungsvolumen in VZLE gemeinschaftlich in einer Summe für die Schulkapitel 07 10 bis 07 18 der allgemeinbildenden Schulen veranschlagt. Daher können schulformbezogene Personalkosten nur situationsbezogen und im Einzelfall wiedergegeben werden. (Verteilt am 11.09.2018) Drucksache 18/1591 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Budgetierung von Lehrerstunden an allgemeinbildenden Schulen