Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1604 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Überprüfungen von Asylentscheidungen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 14.08.2018 - Drs. 18/1417 an die Staatskanzlei übersandt am 17.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 12.09.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Nach einem Bericht der Internetausgabe der „Welt“ vom 18. Mai 20181 wurden seit Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise von Januar 2015 bis März 2018 lediglich 0,7 % der Asylentscheidungen im BAMF überprüft. Dies waren 11 830 von 1,65 Millionen Entscheidungen. Vorbemerkung der Landesregierung Das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) überprüft - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - spätestens nach drei Jahren die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen zur Gewährung eines Schutzstatus. Anlassbezogen kann dies auch früher erfolgen. Der Bundesinnenminister hat zudem im Mai 2017 entschieden, dass die Regelüberprüfung positiver Entscheidungen in einem ersten Schritt für 80 000 bis 100 000 Fälle vorgezogen wird. Während die Asylentscheidungen aus dem Jahr 2014 somit regulär im Jahr 2017 überprüft wurden, wurde die Regelüberprüfung für Verfahren aus den Jahren 2015 und 2016 entsprechend vorgezogen. Nach dem Asylgeschäftsbericht des BAMF für den Monat Juli 2018 waren Ende Juli 2018 149 280 Widerrufsprüfverfahren anhängig. In der Zeit vom Januar bis Juli 2018 wurden insgesamt 48 768 Entscheidungen getroffen. Sowohl die Durchführung der Asylverfahren aller asylsuchenden Personen als auch die Entscheidung über Asylanträge sowie die entsprechende Widerrufsprüfung obliegt dem BAMF. Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über entsprechende Fallzahlen. Zu den Fragestellungen der Nummern 1 und 2 ist das BAMF um entsprechende Informationen gebeten worden. Das BAMF hat mitgeteilt, dass es als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag unterliegt. Eine mögliche freiwillige Beantwortung ist dem BAMF in der Kürze der Zeit und aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich. 1. Wie viele der 11 830 Personen, deren Asylentscheidungen im BAMF überprüft wurden, leben in Niedersachsen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article176482451/BAMF-Weniger-als-ein-Prozent-der-Asyl- Entscheidungen-ueberprueft.html vom 18.05.2018, aufgerufen am 02.08.2018 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1604 2 2. In welchem Jahr sind die unter Frage 1 genannten Personen nach Niedersachen gekommen , wann wurden ihre Asylanträge beschieden, und wann wurden die sie betreffenden Asylentscheidungen im BAMF überprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Wie viele ablehnende Asylentscheidungen des BAMF wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mit welchen Ergebnissen von niedersächsischen Verwaltungsgerichten überprüft? Die vom Justizministerium erhobenen Zahlen erfassen Verfahren, die bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten anhängig sind oder waren. Die Daten geben keinen Aufschluss über die konkreten Verfahrensbeteiligten. Überprüfte Entscheidungen des BAMF werden statistisch nicht gesondert erfasst. Dies vorausgeschickt, ergibt sich für den Zeitraum 2015 bis 2017 Folgendes: Im Jahr 2015 sind bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten 5 267 asylrechtliche Klageverfahren und 3 953 Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (asylrechtliche Eilverfahren ) eingegangen. Im Jahr 2015 wurden 4 588 Klageverfahren und 3 899 Eilverfahren erledigt. Die erledigten Verfahren betreffen nicht nur Verfahren, die im selben Jahr eingegangen sind. Von den erledigten Klageverfahren wurden 1 845 durch Urteil, 301 durch Gerichtsbescheid und 2 355 Verfahren durch Beschluss erledigt. 1 385 der Verfahren endeten mit einem Obsiegen der Behörde, 488 mit einem Unterliegen der Behörde, 284 mit einem teilweisen Obsiegen/Unterliegen der Behörde. Die Differenz dieser Zahl (2 157) zu der Gesamtzahl der statistisch erledigten Verfahren (4 588) erklärt sich dadurch, dass zahlreiche Verfahren durch Beschluss (eine geringere Zahl daneben auf anderweitige Art) erledigt wurden und ein Obsiegen oder Unterliegen der Behörden in diesen Fällen statistisch nicht erfasst wird. Von den 3 899 erledigten Eilverfahren endeten 2 948 Verfahren mit einem Obsiegen der Behörden, 618 mit einem Unterliegen der Behörden und 33 mit einem teilweisen Obsiegen/Unterliegen der Behörde. Die Differenz dieser Verfahren (3 599) zu den insgesamt statistisch erledigten Verfahren erklärt sich dadurch, dass einige Verfahren ohne eine Entscheidung in der Sache statistisch erledigt wurden (etwa durch Verweisungs- oder Verbindungsbeschlüsse). Im Jahr 2016 sind bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten 11 020 asylrechtliche Klageverfahren und 4 685 Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (asylrechtliche Eilverfahren ) eingegangen. Im Jahr 2016 wurden 6 280 Klageverfahren und 4 719 Eilverfahren erledigt. Die erledigten Verfahren betreffen nicht nur Verfahren, die im selben Jahr eingegangen sind. Von den erledigten Klageverfahren wurden 2 929 durch Urteil, 447 durch Gerichtsbescheid und 2 877 Verfahren durch Beschluss erledigt. 2 017 der Verfahren endeten mit einem Obsiegen der Behörde, 911 mit einem Unterliegen der Behörde, 467 mit einem teilweisen Obsiegen/Unterliegen der Behörde. Die Differenz dieser Zahl (3 395) zu der Gesamtzahl der statistisch erledigten Verfahren (6 280) erklärt sich dadurch, dass zahlreiche Verfahren durch Beschluss (eine geringere Zahl daneben auf anderweitige Art) erledigt wurden und ein Obsiegen oder Unterliegen der Behörden in diesen Fällen statistisch nicht erfasst wird. Von den 4 719 erledigten Eilverfahren endeten 3 613 Verfahren mit einem Obsiegen der Behörden, 717 mit einem Unterliegen der Behörden und 83 mit einem teilweisen Obsiegen/Unterliegen der Behörde. Die Differenz dieser Verfahren (4 413) zu den insgesamt statistisch erledigten Verfahren erklärt sich dadurch, dass einige Verfahren ohne eine Entscheidung in der Sache statistisch erledigt wurden (etwa durch Verweisungs- oder Verbindungsbeschlüsse). Im Jahr 2017 sind bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten 22 163 asylrechtliche Klageverfahren und 5 512 Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (asylrechtliche Eilverfahren ) eingegangen. Im Jahr 2017 wurden 10 530 Klageverfahren und 5 396 Eilverfahren erledigt. Die erledigten Verfahren betreffen nicht nur Verfahren, die im selben Jahr eingegangen sind. Von den erledigten Klageverfahren wurden 5 512 durch Urteil, 525 durch Gerichtsbescheid und 4 345 Verfahren durch Beschluss erledigt. 2 620 der Verfahren endeten mit einem Obsiegen der Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1604 3 Behörde, 2 968 mit einem Unterliegen der Behörde, 483 mit einem teilweisen Obsiegen/Unterliegen der Behörde. Die Differenz dieser Zahl (6 071) zu der Gesamtzahl der statistisch erledigten Verfahren (10 530) erklärt sich dadurch, dass zahlreiche Verfahren durch Beschluss (eine geringere Zahl daneben auf anderweitige Art) erledigt wurden und ein Obsiegen oder Unterliegen der Behörden in diesen Fällen statistisch nicht erfasst wird. Die ermittelten Zahlen betreffen nur die Verfahren erster Instanz. Von den 5 396 erledigten Eilverfahren endeten 3 166 Verfahren mit einem Obsiegen der Behörden, 1 320 mit einem Unterliegen der Behörden und 223 mit einem teilweisen Obsiegen/Unterliegen der Behörde. Die Differenz dieser Verfahren (4 709) zu den insgesamt statistisch erledigten Verfahren erklärt sich dadurch, dass einige Verfahren ohne eine Entscheidung in der Sache statistisch erledigt wurden (etwa durch Verweisungs- oder Verbindungsbeschlüsse). Die ermittelten Zahlen betreffen nur die Verfahren erster Instanz. 4. Wie viele der seit 2015 nach Deutschland zugewanderten Personen beziehen Hartz-IV- Leistungen? Dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung liegen keine Daten der seit 2015 nach Deutschland zugewanderten Personen vor. Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet seit Juni 2016 über erwerbsfähige Personen im Leistungsbezug des Zweites Buches Sozialgesetzbuch im Kontext Fluchtmigration. „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der Statistik auf Basis der Dimension „Aufenthaltsstatus “ abgegrenzt. Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen“ (z. B. juristischen Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ umfasst Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 18 a, 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§ 29 ff. AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“, sondern zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus“. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu „Personen im Kontext von Fluchtmigration“. Daten von nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insbesondere von Kindern unter 15 Jahren, werden hierbei nicht erfasst. Die beschriebenen Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Zeitreihen zu Personen im Kontext von Fluchtmigration Berichtsmonat: Juli 2018 (Deutschland) Zeit Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Juni 16 290.505 Juli 16 312.198 August 16 333.426 September 16 355.721 Oktober 16 380.054 November 16 407.413 Dezember 16 437.937 Januar 17 465.832 Februar 17 491.614 März 17 513.656 April 17 533.966 Mai 17 550.943 Juni 17 564.588 Juli 17 576.476 August 17 583.941 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1604 4 Zeitreihen zu Personen im Kontext von Fluchtmigration Berichtsmonat: Juli 2018 (Deutschland) Zeit Erwerbsfähige Leistungsberechtigte September 17 593.034 Oktober 17 596.657 November 17 598.935 Dezember 17 599.314 Januar 18 605.748 Februar 18 612.873 März 18 616.513 April 18 616.729 Datenstand: Juli 2018, Zentraler Statistik-Service (Verteilt am 13.09.2018) Drucksache 18/1604 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Überprüfungen von Asylentscheidungen