Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1608 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Wofür wird die Landesregierung die Mittel aus der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung “ verwenden? Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am 24.08.2018 - Drs. 18/1475 an die Staatskanzlei übersandt am 27.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 12.09.2018, gezeichnet Dr. Carola Reimann Vorbemerkung der Abgeordneten Die Mittel der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ stammen aus der ersten Altenpflegeumlage und dürfen gemäß § 2 des Gesetzes über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ ausschließlich zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft in der Altenpflege und zur Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass sie beispielsweise als Anschubfinanzierung des zukünftigen Landesfonds für die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz verwendet werden. Ausweislich eines Gesetzentwurfes, der sich derzeit in der Verbandsbeteiligung befindet, plant die Landesregierung, das Stiftungsvermögen in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln, sodass das Stiftungsvermögen der Zweckbestimmung des § 2 zur Verfügung steht. Vorbemerkung der Landesregierung Die öffentlich-rechtliche „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wurde mit dem Gesetz über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ vom 24.02.2012 (Nds. GVBl. S. 20) errichtet. Das Stiftungskapital in Höhe von 10 Millionen Euro entstand aus dem Sondervermögen der damaligen Altenpflegeumlage nach den §§ 8 und 9 des niedersächsischen Altenpflege-Berufegesetzes (APBG) vom 20.06.1996. Die Finanzierung der Stiftungsausgaben sollte aus den Zinsgewinnen erfolgen, die aus der Festlegung des Stiftungskapitals resultierten. Die schon länger vorherrschende Zinssituation auf dem Kapitalmarkt ermöglicht keine nennenswerten Zinsgewinne, aus denen Stiftungsprojekte finanziert werden könnten. In der jüngsten Vergangenheit zielte die Anlage des Stiftungskapitals darauf ab, Negativzinsen zu vermeiden. Um weitere inflationsbedingte Minderungen des Stiftungskapitals zu verhindern, soll die Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden, um auch das Stiftungskapital dem Stiftungszweck zuzuführen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1608 2 1. Wann wird die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ vorlegen? Im Rahmen der Verbandsbeteiligung wurde den betroffenen Verbänden bis zum 31.08.2018 die Möglichkeit gegeben, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung zu nehmen. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Am 21.09.2018 wird voraussichtlich der Bundesrat über die Zustimmung zur Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen entscheiden. Wenn dadurch die Finanzierung der Ausbildung auf Bundesebene gesichert ist, werden die Stiftungsmittel nicht zur Anschubfinanzierung des niedersächsischen Umlagesystems benötigt. Der Gesetzentwurf wird dann auf dem dafür vorgesehenen Verfahren in den Landtag eingebracht. 2. Wann wird das Stiftungsvermögen i. H. v. 10 Millionen Euro nach Beschluss des Gesetzes durch den Landtag für die Verwendung zur Verfügung stehen? Zurzeit werden die Stiftungsmittel zur Vermeidung von hohen Negativzinsen über längere Zeiträume festgelegt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die benötigten Mittel durch die Organe der Stiftung freigegeben. 3. Für welche Vorhaben und Projekte sollen die Mittel nach Ansicht der Landesregierung nach der Umwandlung verwendet werden? Der Stiftungszweck (Erhöhung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung) und die stiftungsinterne Organisation bleiben nach dem Gesetzentwurf unverändert erhalten. Danach entscheidet über die Verwendung der Mittel das Kuratorium der Stiftung. (Verteilt am 17.09.2018) Drucksache 18/1608 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Wofür wird die Landesregierung die Mittel aus der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ verwenden?