Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1609 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Erkenntnisse der Landesregierung zum Fall „Anna-Lena“ aus Barsinghausen Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 13.09.2018, eingegangen am 14.08.2018 - Drs. 18/1420 an die Staatskanzlei übersandt am 17.08.2018 gezeichnet Barbara Havliza Vorbemerkung des Abgeordneten Am 17. Juni 2018 wurde im Bereich der Adolf-Grimme-Schule in Barsinghausen der Leichnam eines jungen Mädchens gefunden. Mittlerweile ist ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen worden. 1. Wie alt ist der in Untersuchungshaft befindliche Tatverdächtige? Der Tatverdächtige ist 24 Jahre alt. 2. Wo wurde der Tatverdächtige geboren? Er wurde in der Dominikanischen Republik geboren. 3. Seit wann lebt der Tatverdächtige in Deutschland? Seit wann lebt der Tatverdächtige in der Region Hannover? Seit wann lebt der Tatverdächtige in Barsinghausen? Die Einreise des Tatverdächtigen nach Deutschland erfolgte am 09.06.1999. Der Zuzug nach Barsinghausen fand am selben Tag statt. In der Zeit vom 01.07.2005 bis 31.05.2011 lebte der Tatverdächtige in Baden-Württemberg. Seit dem 31.05.2011 ist er wieder in Barsinghausen wohnhaft. 4. Ist der Tatverdächtige vorbestraft? Wenn ja, wegen welcher Delikte? Der Tatverdächtige ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Eine Auskunft zu den einzelnen Delikten, die den Vorstrafen zugrunde liegen, kann vor dem Hintergrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und der im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu beachtenden Unschuldvermutung nicht im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung erfolgen. Die Landesregierung bietet jedoch an, den Landtag im Rahmen einer vertraulichen Ausschussunterrichtung von den Vorstrafen des Tatverdächtigen in Kenntnis zu setzen. 5. War der Tatverdächtige ansonsten polizeiauffällig? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1609 2 Die Beantwortung dieser Frage kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ebenfalls nicht im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung erfolgen. Die Landesregierung bietet auch insoweit eine vertrauliche Ausschussunterrichtung an. 6. Hat der Tatverdächtige eine Gefängnisstrafe verbüßt? Wenn ja, bis wann und wie lange ? Der Tatverdächtige befand sich bis zum 30.01.2018 in Haft. Er wurde entlassen, nachdem die zuständige Strafvollstreckungskammer die Reststrafe nach Verbüßung von mehr als zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt hatte. Zur näheren Beantwortung dieser Frage verweist die Landesregierung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ebenfalls auf die Möglichkeit einer vertraulichen Ausschussunterrichtung. 7. Handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Flüchtling? Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich nicht um einen Flüchtling. Seit dem Jahr 2003 besitzt er neben der Staatsangehörigkeit seines Geburtsstaates auch die deutsche Staatsangehörigkeit. 8. Lebte der Tatverdächtige im Flüchtlingsheim an der Hannoverschen Straße/“Klein Basche“? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Das Objekt Hannoversche Str. 58A/58B in 30890 Barsinghausen wird als Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft genutzt. Der Tatverdächtige war dort als Obdachloser aufhältig. 9. Leben in Niedersachsen Menschen mit deutschem Pass in Flüchtlingsunterkünften? Die Regelungen des Asyl-, des Asylbewerberleistungs- und des Aufnahmegesetzes gelten ausschließlich für die dort bestimmten Ausländerinnen und Ausländer und nicht für deutsche Staatsangehörige . Damit ist eine Unterbringung von deutschen Staatsangehörigen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes zunächst ausgeschlossen. In der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen leben vier Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit (Stand: 24.08.2018). Hierbei handelt es sich um Kinder, deren deutsche Väter die Vaterschaft anerkannt haben und deren Mütter sich noch in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen befinden . Eine entsprechende Entlassung aus der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist jedoch bereits in die Wege geleitet. Da die Kommunen für die Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern, die nach Abschluss der Erstaufnahme in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen nach dem Aufnahmegesetz auf die niedersächsischen Städte und Gemeinden verteilt werden, zuständig sind, führt das Land keine laufenden gesonderten Erhebungen zur detaillierten kommunalen Unterbringungssituation durch. Damit sind Daten der Belegung von sogenannten Flüchtlingsunterkünften nicht ständig unmittelbar verfügbar. Anlässlich Kleiner Anfragen wurden zuletzt im Januar und April 2018 die Kommunen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen befragt. Im Ergebnis wurde hierbei u. a. festgestellt, dass sich Gegebenheiten kurzfristig dahin gehend ändern können und Kapazitäten nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass auch eine Umnutzung , z. B. Nutzung als Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, erfolgt. Damit können dann auch wiederum deutsche von Obdachlosigkeit bedrohte Staatsgehörige eine Unterkunft in ehemals zur Flüchtlingsunterbringung genutztem Wohnraum angeboten bekommen. 10. Hatte der Tatverdächtige einen Betreuer? Für Betreuungsverfahren ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wechselt dieser infolge eines Umzugs, hat - von atypischen Ausnahmefällen abgesehen - eine Abgabe der Betreuungssache an das Amtsgericht des Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1609 3 gewöhnlichen Aufenthalts zu erfolgen. Beim Amtsgericht Wennigsen, zu dessen Bezirk Barsinghausen (Ort des gewöhnlichen Aufenthalts) gehört, gibt es kein Betreuungsverfahren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Tatverdächtige keinen Betreuer hatte. Ein zentrales Register gibt es nicht. 11. War der Tatverdächtige auf Bewährung frei? Hatte der Tatverdächtige einen Bewährungshelfer ? Für beide Fragen: Ja. 12. Wurde der Tatverdächtige durch Beamte des Kommissariats Barsinghausen festgenommen ? Wenn nein, durch Beamte welcher Dienststelle wurde der Tatverdächtige festgenommen? Ja. 13. Wird derzeit die mögliche Verstrickung des Tatverdächtigen in weitere Straftaten geprüft ? Eine Überprüfung im Sinne der Fragestellung stellt eine übliche Vorgehensweise dar. 14. Ist der Tatverdächtige auch einer Tatbeteiligung an der Tötung der „Veronika B.“ am 17. April 2018 verdächtig? Siehe Beantwortung zu Frage 13. 15. Ist der Tatverdächtige einer Beteiligung an Überfällen auf Taxifahrer in Hannover verdächtig ? Siehe Beantwortung zu Frage 13. (Verteilt am 17.09.2018) Drucksache 18/1609 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Erkenntnisse der Landesregierung zum Fall „Anna-Lena“ aus Barsinghausen