Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1615 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Ist im Rahmen des Katastrophenschutzes die Beschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehren im Landkreis Uelzen sowie im Landkreis Lüneburg vorgesehen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 20.08.2018 - Drs. 18/1455 an die Staatskanzlei übersandt am 22.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 12.09.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Das niedersächsische Innenministerium gab in einer Pressemitteilung vom 21.12.2017 bekannt, dass im Rahmen seines neuen Ausstattungskonzeptes Fördermittel für den Erwerb von 52 Einsatzfahrzeugen für Feuerwehren und Hilfsorganisationen bereitgestellt seien. Die Verteilung der Fahrzeuge richte sich ausgewogen nach Leistungsanteilen und Größe der Hilfsorganisationen in Niedersachsen . Weiter hieß es, dass mit der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes und der damit verbundenen umfassenden Fahrzeugförderung das Ausstattungsniveau in Niedersachsen auf eine neue Stufe gehoben werde. Vorbemerkung der Landesregierung Die Förderung des Landes für Fahrzeuge im Katastrophenschutz erfolgt nicht an die Landkreise, sondern an die im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen, die hierfür jeweils Anträge stellen . Die zuständigen Ämter für Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen ermitteln den prioritären Bedarf für ihren Bereich streng nach Soll-Ist-Vergleich. Berücksichtigung findet dabei im Rahmen der vorhandenen Ressourcen eine regional bedarfsgerechte Verteilung auf die Fachdienste und Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz. Der Katastrophenschutz im Zivilschutz (erweiterter Katastrophenschutz) ist Aufgabe des Bundes. Die dazu erforderlichen Fahrzeuge werden vom Bund auf der Basis eines 2007 aufgestellten Ausstattungskonzepts zur Verfügung gestellt. Auf den Zeitpunkt und die Art der Beschaffungen haben die Bundesländer keinen Einfluss. Der Bund teilt die Fahrzeuge nach einem Soll-Ist-Vergleich den Ländern mit dem zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils größten Bedarf zu. In den Ländern werden die Fahrzeuge daraufhin auf die definierten Standorte verteilt. In Niedersachsen erfolgt auch dies nach einem Soll-Ist-Vergleich in Abhängigkeit von der Dauer nicht besetzter Standorte. 1. Ist die Beschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehren im Landkreis Uelzen sowie im Landkreis Lüneburg vorgesehen? Es konnte ein Fahrzeug für die DLRG im Landkreis Lüneburg in der Höhe von 67 970 Euro gefördert werden. Das Fahrzeug wird nach der ordnungsgemäßen Beschaffung unmittelbar aus den durch das Land Niedersachsen bereits im Jahr 2017 zur Verfügung gestellten Mitteln bezahlt. Für 2018 ist noch keine abschließende Entscheidung über die Förderung gefallen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1615 2 2. Wenn ja: Wie viele Einsatzfahrzeuge sind für den Landkreis Uelzen und wie viele für den Landkreis Lüneburg vorgesehen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Sind Fördermittel des Landes zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den erweiterten Katastrophenschutz für jeden der beiden Landkreise vorgesehen? Der erweiterte Katastrophenschutz ist Aufgabe des Bundes, er teilt die Fahrzeuge zu; zum Verfahren wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Das Land fördert Fahrzeuge des Landeskatastrophenschutzes im Rahmen von Zuwendungen an die Hilfsorganisationen und Kommunen. Über die Fördermittel des Landes ist für das Jahr 2018 noch keine abschließende Entscheidung gefallen. 4. Wenn ja: In welcher Höhe pro Landkreis und ab wann kann jeder der beiden Landkreise darüber zum Erwerb der Fahrzeuge verfügen? Eine abschließende Entscheidung über die für 2018 eingereichten Anträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen worden. 5. Hat der Bund dem Land Niedersachsen Finanzmittel zur Beschaffung von Fahrzeugen des erweiterten Katastrophenschutzes zugesagt? Seitens des Bundes werden keine Fördermittel zur Verfügung gestellt. Vielmehr beschafft das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Auftrage des Bundes global Fahrzeuge und verteilt sie entsprechend erreichten Bedarfsquoten eines bestimmten Fahrzeugtyps auf die Länderkontingente. Auf diesen Schritt haben die Länder keinen Einfluss. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Das für die Beschaffung auf Bundesebene zugesagte Finanzvolumen von 57 Millionen Euro jährlich wurde seit Aufstellung des zugrunde liegenden Ausstattungskonzepts im Jahr 2007 zu keinem Zeitpunkt erreicht, sondern mit teilweise jährlich ca. 48 Millionen Euro deutlich unterschritten. 6. Wenn ja: Hat das Land Niedersachsen diese Finanzmittel bereits in voller Höhe erhalten , oder stehen Fördergelder des Bundes für den Erwerb von Fahrzeugen des Katstrophenschutzes noch aus? In letzterem Fall bitte ich um Erläuterung, ob die Vorhaben der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Landkreis Uelzen und den Landkreis Lüneburg davon betroffen sind und welche Vorgehensweise oder welcher Zeitplan vom Innenministerium für die Weiterleitung noch ausstehender Fördergelder vorgesehen ist. Es bleibt grundsätzlich festzuhalten, dass die vom Bund für die ergänzende Ausstattung im Katastrophenschutz bereitgestellten Mittel bis auf weiteres weder annähernd ausreichen werden, die eigentlich vorgesehene Soll-Ausstattung der Länder zu erreichen, noch die zwischenzeitlich gerade in Niedersachsen in den kommenden Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen zu tätigen. Insofern liegen auch die Ursachen nicht beim Land Niedersachsen, sondern in der insgesamt viel zu geringen Ausstattung seitens des Bundes. Es bleibt weiter festzuhalten, dass seit der Verteilung nach dem Bundeskonzept aus dem Jahr 2007 dem Land Niedersachsen durch den Bund bis heute kein einziges Neufahrzeug vom Typ Löschfahrzeug LF-KatS zugeteilt wurde. Das gilt bedauerlicher Weise auch für Ersatzbeschaffungen für ausgesonderte Fahrzeuge, wie das aus dem Juni dieses Jahres im Landkreis Uelzen. Die Landesregierung hat sich bereits bisher nachdrücklich dafür eingesetzt und wird auch weiterhin intensiv dafür werben, dass die mit dem Bund im Jahr 2007 vereinbarte Bundeskonzeption zur Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz umgesetzt wird und die damit verbundene Aus- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1615 3 stattung den niedersächsischen Einheiten einsatzbereit zur Verfügung gestellt wird. Zuletzt hat daher der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, insbesondere aufgrund der gemeinsamen Initiative aus Niedersachsen und Hessen, am 28. Juli 2018 den Bundesminister der Finanzen mit der aus Sicht der Landesregierung zentralen Forderung angeschrieben, dass es die Länder als unerlässlich ansehen, das bestehende Ausstattungskonzept vollständig umzusetzen und durch den Bund zu finanzieren . (Verteilt am 18.09.2018) Drucksache 18/1615 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Ist im Rahmen des Katastrophenschutzes die Beschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehren im Landkreis Uelzen sowie im Landkreis Lüneburg vorgesehen?