Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1627 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jens Ahrends und Stephan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Mordfall Susanne M. aus Hannover Anfrage der Abgeordneten Jens Ahrends und Stephan Henze (AfD), eingegangen am 14.08.2018 - Drs. 18/1415 an die Staatskanzlei übersandt am 17.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.09.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Die HAZ vom 07.08.2018 berichtet über die Festnahme eines dringend tatverdächtigen und der Vergewaltigung an dem Opfer geständigen Asylbewerbers. Bei dem Verdächtigen sind weder Alter noch Herkunft eindeutig klar. Zudem ist die Person wegen sexueller Belästigung vorbestraft und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (Quelle:http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Mord-an- Susanne-M.-in-der-Oststadt-Hannover-Polizei-nimmt-Verdaechtigen-in-Helmstedt-fest). 1. Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Deutschland? Die Ersteinreise nach Deutschland erfolgte laut Ausländerzentralregisterauskunft, basierend auf Angaben des Tatverdächtigen, am 30.11.2015. 2. Wie ist sein Aufenthaltsstatus? Der Tatverdächtige ist nach negativem Abschluss des Asylverfahrens vollziehbar ausreisepflichtig. Da die Abschiebung gegenwärtig aufgrund der ungeklärten Identität bzw. fehlender Reisepapiere unmöglich ist, ist er gemäß § 60 a Abs. 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes solange zu dulden. 3. Warum ist seine Identität nicht geklärt, zumal sich der Verdächtige laut HAZ selber um seine Ausweispapiere in Helmstedt bemühte und angeblich fünf Identitäten besitzt? Der Tatverdächtige ist im polizeilichen Informationssystem (INPOL/POLAS) gespeichert. Zu der dort gespeicherten führenden Personalie sind aufgrund unterschiedlicher Angaben zu seinen Personalien weitere zwölf Aliaspersonalien verknüpft. Im laufenden Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für identitätsklärende Maßnahmen zuständig. Der verdächtige Ausländer hat sich unter zwei verschiedenen Identitäten in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) registrieren lassen. Weitere Identitäten sind nicht bekannt. Der verdächtige Ausländer wurde in Niedersachsen zunächst unter zwei verschiedenen Identitäten verteilt, da die Personengleichheit zunächst nicht festgestellt worden war. Unter der einen Identität wurde er am 03.12.2015 in der LAB NI, Standort Bramsche, aufgenommen und am 07.01.2016 in die Landeshauptstadt Hannover verteilt. Unter der anderen Identität wurde der verdächtige Ausländer am 18.01.2016 in der LAB NI, Standort Braunschweig, aufgenommen und am 31.03.2016 in den Landkreis Helmstedt verteilt. Ein Asylantrag wurde lediglich un- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1627 2 ter der zweiten Identität gestellt. Die ablehnende Entscheidung des BAMF ging bei der Ausländerbehörde des Landkreises Helmstedt am 07.08.2018, am Tag der Festnahme, ein. Das BAMF hat im Juli 2016 mitgeteilt, dass es sich bei den zwei Identitäten um ein und dieselbe Person handelt. Daraufhin wurden Ermittlungsverfahren wegen mittelbarer Falschbeurkundung und Sozialleistungsbetrug eingeleitet. Wie eingangs festgestellt, obliegt dem BAMF die Zuständigkeit für identitätsklärende Maßnahmen während des Asylverfahrens. Da der Eingang der Mitteilung über den rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens mit der Festnahme des Tatverdächtigen zeitlich zusammenfiel, konnten Maßnahmen zur Identitätsklärung seitens der zuständigen Ausländerbehörde bisher nicht eingeleitet werden. Welche konkreten Maßnahmen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens zur Identitätsklärung unternommen hat, ist der Landesregierung nicht bekannt. Das BAMF hat auf Anfrage mitgeteilt, dass es nicht verpflichtet sei, parlamentarische Anfragen aus den Bundesländern zu beantworten. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und die LAB NI werden die zuständige Ausländerbehörde bei den Bemühungen zur Klärung der Identität des Tatverdächtigen unterstützen . 4. Was wurde unternommen, um seine Herkunft zu ermitteln? Hierzu sind seitens der Polizeidirektion Hannover entsprechende Anfragen bei der Ausländerstelle in Helmstedt erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wurden seine Handydaten ausgelesen? Falls nein, warum nicht? Die Staatsanwaltschaft Hannover hat insgesamt sieben Mobiltelefone sichergestellt. Die Auswertung der Geräte dauert derzeit noch an. Ob eine Auswertung des Handys durch das BAMF im Asylverfahren erfolgte, ist der Landesregierung , wie oben erwähnt, nicht bekannt. Eine Rechtsgrundlage für die zuständige Ausländerbehörde bestand erst ab Zustellung des rechtskräftigen Asylbescheides am 07.08.2018. An diesem Tag war der Tatverdächtige bereits in Haft. 6. Ist der Verdächtige schon vor seiner Verurteilung polizeilich in Erscheinung getreten? Wenn ja, wann? Welche Delikte? Angaben hierzu sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, des Schutzes des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, nicht möglich. Die Beantwortung der Frage würde Informationen beinhalten, die datenschutzrechtlich als besonders sensibel zu betrachten sind. Aufgrund dessen sieht sich die Landesregierung an der Beantwortung dieser Fragestellung im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gehindert. Um dem parlamentarischen Informationsrecht dennoch zu entsprechen, wird auf die Möglichkeit verwiesen, einzelne Fragen in vertraulicher Form, z. B. durch Unterrichtung im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Innenausschusses, zu beantworten. 7. Falls der Tatverdächtige schon vorher kriminell war, wurde er verurteilt? Wenn ja, zu welchen Strafen (bitte einzeln mit Jahr, Delikt und Strafmaß auflisten)? Die Beantwortung dieser Frage kann vor dem Hintergrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und der im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu beachtenden Unschuldvermutung nicht im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung erfolgen. Um dem Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1627 3 parlamentarischen Informationsrecht dennoch zu entsprechen, wird auf die Möglichkeit verwiesen, einzelne Fragen in vertraulicher Form, z. B. durch Unterrichtung im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Innenausschusses, zu beantworten. (Verteilt am 19.09.2018) Drucksache 18/1627 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jens Ahrends und Stephan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Mordfall Susanne M. aus Hannover