Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1628 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Welche Rolle spielt das Land Niedersachsen beim VfL Osnabrück? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 17.08.2018 - Drs. 18/1456 an die Staatskanzlei übersandt am 22.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 10.09.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Am 1. März 2016 hatte der vorläufige Verzicht auf die Zahlung von fälligen Forderungen der Gläubiger der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG zu einer Stundung der fälligen Zahlungsverpflichtung geführt (https://www.noz.de/deutschland-welt/vfl-osnabrueck/artikel/678043/vfl-osna bruck-ab-sofort-schuldenfrei). Seit 2014 sei über das Sanierungskonzept mit den Gläubigern der Stadiongesellschaft (Land Niedersachsen , Stadt und Landkreis Osnabrück und Sparkasse Osnabrück) verhandelt worden. In dem Artikel wird der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Olaf Becker, mit der Aussage zitiert: „Der Schuldenschnitt gegen Besserungsvereinbarung setzt sich aus vier wesentlichen Säulen zusammen , bestehend aus der Entschuldung der Stadion KG, der Entschuldung des Vereins, der entfallenden Patronatserklärung sowie einer variablen Stadionpacht, die dem VfL Planungssicherheit verschafft“ (https://www.vfl.de/news/news/article/stadiongesellschaft-und-verein-entschuldet.html). Vorbemerkung der Landesregierung Die gestellten Fragen stehen im Zusammenhang mit einem Verfahren, das auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt wird. Nach § 30 VwVfG haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch auf die Wahrung ihrer „Geheimnisse“, insbesondere der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse . Deren unbefugte Offenbarung wird strafrechtlich sanktioniert. Da die Antworten auf Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung Bestandteil von Landtagsdrucksachen werden (§ 19 Abs. 1 GO LT), die „jede Person … beim Landtag einsehen“ kann (§ 19 Abs. 3 GO LT), würden die o. g. „Geheimnisse“ auf diesem Wege für jedermann zugänglich. Die Landesregierung ist aber selbstverständlich jederzeit bereit, den Ausschuss für Haushalt und Finanzen in vertraulicher Sitzung über das Bürgschaftsengagement des Landes zu unterrichten. 1. Inwieweit ist das Land Niedersachsen Gläubiger des VfL Osnabrück e. V., der VfL Osnabrück Stadion GmbH & Co. KG und der VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA? Siehe Vorbemerkung. 2. Aus welchen Gründen befindet sich das Land in dieser Position? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1628 2 3. Welche sportlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Landesregierung zwingend erreicht oder eingehalten werden, damit die Forderung aus dem Besserungsschein nicht wieder auflebt? Siehe Vorbemerkung. 4. Was veranlasst das Land Niedersachsen dazu, die Forderung nicht wieder aufleben zu lassen, obwohl seit Jahren Verluste bei der KGaA gemacht werden und der sportliche Erfolg ausbleibt? Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 19.09.2018) Drucksache 18/1628 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Welche Rolle spielt das Land Niedersachsen beim VfL Osnabrück?