Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1630 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Sinti und Roma in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 14.08.2018 - Drs. 18/1416 an die Staatskanzlei übersandt am 17.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 17.09.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Die Volksgruppen der Sinti und Roma stellen in Niedersachsen eine ethnische Minderheit deutscher und anderer Nationalitäten dar. Vorbemerkung der Landesregierung In Deutschland wird zwischen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie Roma aus anderen EU-Mitgliedstaaten unterschieden. Deutsche Sinti und Roma sind neben den Dänen , Friesen und Sorben vom deutschen Gesetzgeber als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt. Die Angehörigen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma haben alle Rechte und Pflichten deutscher Staatsangehöriger. Ausländische Roma genießen keinen besonderen Status gegenüber anderen Ausländerinnen und Ausländern. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs werden in der Bundesrepublik Deutschland keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Der Erfassung ethnischer Daten stehen rechtliche Hindernisse entgegen . Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist gemäß Artikel 3 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung der einzelnen Person, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. 1. Wie viele deutsche und ausländische Sinti und Roma lebten seit 2010 in Niedersachsen , und wo waren diese hauptsächlich gemeldet (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Nationalität)? Wie eingangs dargestellt, gibt es hierzu keine offiziellen statistischen Daten. Nach dem Dritten Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 25 Abs. 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten (S. 38) wird die Anzahl der deutschen Sinti und Roma auf ca. 70 000 geschätzt. Der Bericht erläutert jedoch auch, dass Sinti-Organisationen teilweise von deutlich höheren Zahlen ausgehen. Der Verein Hildesheimer Sinti e. V. schätzt laut seiner Internetseite, dass von etwa 100 000 deutschen Sinti allein etwa 30 000 in Niedersachsen leben. Das Roma Center Göttingen e. V. geht von 130 000 Roma in Deutschland aus. Entsprechend dem niedersächsischen Bevölkerungsanteil an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung wären dies rund 12 500 Personen in Niedersachsen. Zu den Wohnorten führt der o. g. Bericht der Bundesregierung aus, dass die Mehrheit der deutschen Sinti und Roma „in den Hauptstädten der alten Bundesländer Deutschlands einschließlich Berlin und Umgebung sowie in den Ballungsgebieten des Raums Hamburgs, des Rhein-Ruhr-Ge- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1630 2 biets mit dem Zentrum Düsseldorf/Köln, des Rhein-Main und des Rhein-Neckar-Ballungszentrums sowie im Raum Kiel (lebt). Teilweise leben die deutschen Sinti und Roma auch in größerer Zahl in Regionen räumlich nicht weit voneinander entfernter kleiner Städte. So gibt es deutsche Sinti und Roma z. B. in Mittel- und Kleinstädten Ostfrieslands und Oldenburgs, Hessens, der Pfalz, Badens und Bayerns“ (S. 39). 2. Wie viele der derzeit in Niedersachsen lebenden Sinti und Roma sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da die Beschäftigungsstatistik keine ethnischen Daten erfasst. 3. Gibt es Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der Schulpflicht bei Sinti und Roma? Wenn ja, in welcher Art und Weise, und in welchem Umfang wird dagegen etwas unternommen ? Die Schulen verfügen über vielfältige, überwiegend auf Prävention angelegte Konzepte und Projekte zu Schulpflichtverletzungen. Daten über Unregelmäßigkeiten zur Einhaltung der Schulpflicht werden nicht erhoben. Nach Einschätzung der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma gibt es bei der Einhaltung der Schulpflicht der Sinti im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen keine besonderen Unregelmäßigkeiten. 4. Wie viele der derzeit in Niedersachsen lebenden Sinti und Roma sind aktuell wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht? In Deutschland gibt es keine offizielle Wohnungslosenstatistik. In der letzten Abfrage der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Unterbringung Obdachloser wurde nicht nach ethnischen Daten gefragt. Insofern liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. 5. Wie viele Sinti und Roma haben einen Flüchtlingsstatus? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der Aufenthaltsstatus einer Ausländerin oder eines Ausländers wird im Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gespeichert. Das BAMF übernimmt auch die statistische Aufbereitung der Daten aus dem AZR und stellt den Ländern Auswertungen zur Verfügung. Die entsprechenden Auswertungen enthalten eine Differenzierung nach der Staatsangehörigkeit der Ausländerinnen und Ausländer, nicht jedoch der Volkszugehörigkeit bzw. Ethnie. (Verteilt am 19.09.2018) Drucksache 18/1630 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sinti und Roma in Niedersachsen