Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/164 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Sicherheit und Gewalt im Sport: Ergebnisse der 207. Sitzung der Innenministerkonferenz Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 20.12.2017 - Drs. 18/103 an die Staatskanzlei übersandt am 22.12.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.01.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Am 7. und 8. Dezember 2017 haben sich die Innenminister der Länder zu ihrer 207. Sitzung in Leipzig getroffen. Dort wurde unter den Tagesordnungspunkten 16 und 17 über den „Bericht des Vorsitzenden über das fünfte Spitzengespräch Fußball mit DFB und DFL - weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Zusammenhang mit Fußballspielen“ sowie „Intensivtäter Gewalt und Sport - Evaluation“ gesprochen. 1. Was war der Inhalt, und wie lauten die Ergebnisse des fünften Spitzengesprächs mit Deutschem Fußballbund und Deutscher Fußballliga? Welche Personen haben an dem Gespräch teilgenommen? Das 5. Fachgespräch zwischen DFB, DFL und IMK fand am 23.08.2017 auf Einladung des Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Dresden statt. Alle Beteiligten waren sich einig, dass neben der Gewährleistung von Sicherheit insbesondere die weitere Reduzierung der Einsatzbelastung der Polizeien der Länder und der Bundespolizei ein vorrangiges Ziel der Maßnahmen bleibe. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport betonte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung der Fanprojekte, wenn es um die Verhinderung der Nachwuchsgewinnung radikalisierter Anhängerschaften gehe, und forderte die Veranstalter zu konsequentem Vorgehen im Hinblick auf Einlasskontrollen sowie den Umgang mit Stadionverboten auf. 2. Die Innenministerkonferenz (IMK) unterstützt den Beschluss der Sportministerkonferenz vom 9. und 10. November 2017 in St. Wendel zum Tagesordnungspunkt „Gewalt in Zusammenhang mit Fußballspielen“. Welche Punkte beinhaltet dieser Beschluss? Der Beschluss der 41. Sportministerkonferenz zu Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen ruft die Verbände, Vereine und Netzwerkpartner sowie die friedlichen Fans eindringlich auf, sich noch intensiver gegen Gewalt in jeder Form und die missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu engagieren. Die einzelnen Punkte sind dem veröffentlichten Beschluss unter http://www.sportministerkonferenz.de/sites/default/files/dokumente/Beschluesse_der_41._SMK.pdf zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/164 2 3. Der Vorsitzende des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit hat zwischenzeitlich eine Auflistung möglicher rechtlicher Anpassungsbedarfe vorgelegt, um die Sicherheit in den Stadien zu erhöhen. Welche konkreten Anpassungsbedarfe gibt es, und wie bewertet die Landesregierung diese für Niedersachsen? Die IMK hat aktuell beschlossen, mögliche rechtliche Anpassungsbedarfe durch den Arbeitskreis Innere Sicherheit (AK II) in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Staatsrecht und Verwaltung (AK I) zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Insofern stehen konkrete Anpassungsbedarfe noch nicht fest. Diese werden nach Vorliegen durch die Landesregierung bewertet werden. 4. Die Reform der Sportgerichtsbarkeit von DFB und DFL war ebenfalls Thema der Innenministerkonferenz . Die Innenministerkonferenz hat dabei angeregt, Investitionen in die baulich-technische Ertüchtigung der Stadien als Teil von Satzung sowie Rechts- und Verfahrensordnung des DFBs gegenüber Vereinen und Tochtergesellschaften verpflichtend werden zu lassen. Welche konkreten Ertüchtigungen in welchem finanziellen Korridor haben IMK und Landesregierung dabei im Auge? Der IMK geht es dabei um Investitionen in Verbesserungen in Eingangs-/Zugangsbereichen, z. B. in Form von Vereinzelungsanlagen oder verbesserter Videoüberwachung. Hier kann kein finanzieller Korridor genannt werden, dieses obliegt der unabhängigen Sportgerichtsbarkeit. 5. War die Abkehr des DFB von sogenannten Kollektivstrafen ebenfalls Gegenstand der IMK-Gespräche zur Sportgerichtsbarkeit? Nein. 6. Wann findet das angekündigte 6. Fachgespräch mit DFB und DFL statt? Dieser Termin steht noch nicht fest. 7. Welche Maßnahmen beinhaltet die auf der IMK besprochene Rahmenkonzeption „Intensivtäter Gewalt und Sport“? Zur Intention und dem Ergebnis der BLAG „Intensivtäter Gewalt und Sport“ wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 19.12.2014 (Drucksache 17/3056) verwiesen. 8. Bund und Länder werden im Beschluss der IMK aufgerufen, die Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichtes „Intensivtäter Gewalt und Sport“ umzusetzen. Welche Auswirkungen hat die unter Frage 7 genannte Rahmenkonzeption auf die rechtliche Situation sowie auf das Handeln der Polizei in Niedersachsen? Hier geht es neben der Intensivierung von Maßnahmen gegen Gewalttäter auch um einen bundesweit einheitlichen Maßstab und Sprachgebrauch zu Intensivtätern Gewalt und Sport. Niedersachsen hat bereits mit der Handlungskonzeption „Umgang mit Rädelsführern gewaltbereiter Gruppen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Niedersachsen“ vom 16.01.2012 einen täterorientierten Ansatz in diesem Phänomenbereich verfolgt. Insofern ergeben sich bis auf ein implementiertes Meldewesen keine wesentlichen Änderungen. Alle Maßnahmen werden auch weiterhin individuell im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten getroffen. 9. Waren polizeiliche Zusammenarbeit und der Datenaustausch mit den russischen Behörden im Vorfeld der WM 2018 Thema der Innenministerkonferenz? Nein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/164 3 10. Welche Vorkehrungen trifft die Polizei in Niedersachsen, um die Ausreise von verurteilten Straftätern zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 zu verhindern? Die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden werden wie bisher auf Basis vorliegender Erkenntnisse individuelle Gefahrenprognosen vornehmen, die daraus resultierenden rechtlichen Möglichkeiten prüfen und im Einzelfall die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen treffen. 11. In den letzten Jahren wurden die geführten Arbeitsdateien der Szenekundigen Beamten (SKB-Dateien) sowie der Landeskriminalämter über „auffällig gewordene“ Fußballfans publik. Waren diese Datenbanken seit 2015 Thema in der Innenministerkonferenz bzw. deren Arbeitskreisen (etwa unter den Gesichtspunkten von Rechtsgrundlagen, Datenschutz , informationeller Selbstbestimmung und Vereinheitlichungen der Parameter; bitte nach Terminen und Inhalten aufschlüsseln)? Nein. (Verteilt am 19.01.2018) Drucksache 18/164 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Sicherheit und Gewalt im Sport: Ergebnisse der 207. Sitzung der Innenministerkonferenz