Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1648 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Uwe Dorendorf, Anette Meyer zu Strohen, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Laura Rebuschat und Dr. Frank Schmädeke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Mikro- und Nanoplastik in Kompost Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Uwe Dorendorf, Anette Meyer zu Strohen, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Laura Rebuschat und Dr. Frank Schmädeke (CDU), eingegangen am 20.08.2018 - Drs. 18/1458 an die Staatskanzlei übersandt am 22.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 18.09.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Belastung der Umwelt durch kleinteilige Kunststoffe, z. B. durch fragmentiertes Mikroplastik, nimmt weiterhin zu. Insbesondere die Verunreinigung der Meere und die damit einhergehenden Gefahren für den Umwelt- und Artenschutz führen in der Bevölkerung zunehmend zu einem bewussteren Umgang mit Verpackungsmaterialien. Infolgedessen wird versucht, den Eintrag von Plastikmüll in die Meere und Flüsse zu verringern oder gänzlich zu unterbinden. Jedoch findet die schleichende Belastung und Verschmutzung von Äckern und Gärten durch verunreinigte Substrate oder Komposte aus Bioabfällen kaum Beachtung. In der Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 21. Juni 2018 „122 Millionen Plastiktüten pro Jahr im Kompost“ heißt es u. a.: „Lebensmittelabfälle werden zu begehrtem Kompost für Äcker und Garten. Was viele nicht wissen: Mit dem Biomüll aus Haushalten und Gewerbe kommen winzige Kunststoffteilchen in die Umwelt - und zwar in großen Mengen. Grund dafür ist, dass in der Biotonne nicht nur Essens- und Pflanzenreste , sondern auch deren Verpackungen wie Tüten, Beutel und andere Behälter landen. Oft sind sie durch falsche Entsorgung dort gelandet. So werden z. B. abgelaufene Lebensmitte aus den Supermärkten inklusive ihrer Verpackungen geschreddert.“ Vorbemerkung der Landesregierung Das Thema Mikroplastik in der Umwelt findet eine zunehmende Betrachtung, auch in der Öffentlichkeit . Einen besonderen Schwerpunkt der Betrachtung stellte bislang vor allem die Belastung der Meere mit Kunststoffen dar. Aber darüber hinaus gewinnt auch die Betrachtung der Verunreinigung der Böden mit Kunststoffen zunehmend an Bedeutung. Der Wissensstand zum Vorkommen von Kunststoffen in Böden ist bislang noch unzureichend. Darum gilt es hier verstärkt, die noch bestehenden Wissenslücken zu schließen. Genaue Kenntnisse über die Gehalte an Kunststoffen in niedersächsischen Böden liegen noch nicht vor. Dies resultiert u. a. auch daraus, dass es derzeit noch an einer geeigneten Analytik und einem Bewertungskonzept für Mikro- und Makroplastik im Boden fehlt. Dies ist u. a. Gegenstand des Forschungsschwerpunkts „Mikroplastik in der Umwelt“ des Bundesforschungsministeriums unter Beteiligung des Umweltbundesamtes. Einen möglichen Eintragspfad von Kunststoffen in unsere Böden stellen Kompostsubstrate dar. Dabei ist zu unterscheiden, ob für die Herstellung der Komposte Bioabfälle aus privaten Haushaltungen verwendet wurden - also aus der Biotonne - oder ob es sich um gewerblich angefallene Bioabfälle handelt - z. B. aus der Verwertung von abgelaufenen Lebensmitteln. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1648 2 Im Fall der Sammlung der Bioabfälle über die Biotonne ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bewusst, dass mit dem Bioabfall auch Kunststoffe in die Umwelt gelangen können. Tüten, Beutel und andere Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne. Hier sollte angesetzt werden, um durch verstärkte Aufklärung diese Eintragspfade für Kunststoffe in die Umwelt zu minimieren. Die privaten Haushaltungen sollen durch Aktionen wie „Biotonne Deutschland“ oder „#wirfuerbio“, an denen sich auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aus Niedersachsen beteiligen, darüber aufgeklärt werden , dass Kunststoffe nicht in die Biotonne gehören. Die Landesregierung begrüßt diese Aktionen. Die Lebensmittelabfälle, welche im gewerblichen Bereich anfallen (z. B. verpackte abgelaufene Lebensmittel ), werden meist in Biogas-/Vergärungsanlagen verwertet. Hierbei erfolgt auch eine Abtrennung der Fremdstoff-Verunreinigungen. Für die landwirtschaftliche Verwertung der Komposte und Gärreste wurden im vergangenen Jahr im Rahmen der Novellierung der Düngemittelverordnung (DüMV) die zulässigen Werte für Fremdstoffanteile u. a. auch für Kunststoffe in Komposten weiter abgesenkt. Ob diese Anforderungen an die Begrenzung von Fremdbestandteilen langfristig geeignet sind, die Einträge an Kunststoffen signifikant zu verringern, gilt es zu evaluieren. Seitens der Bundesregierung wird derzeit geprüft, ob die Grenzwerte ausreichen oder ob auch hinsichtlich des Inputs von zulässigen Stoffen für die Verarbeitung in Gär- oder Kompostierungsanlagen zusätzliche Regelungen zu treffen sind. 1. Wie viele Tonnen Biomüll fallen jährlich im Durchschnitt in Niedersachsen an? Im Jahr 2016 fielen laut Abfallbilanz 2016 landesweit etwa 1,3 Millionen t Bioabfälle aus privaten Haushaltungen an. Die Menge an Bioabfällen aus dem gewerblichen Bereich ist nicht bekannt. 2. Welche Mengen des anfallenden Komposts werden für die Düngung niedersächsischer Gärten und Äcker im Jahr genutzt? In Niedersachsen werden ca. 490 000 t Kompost in Bioabfall- und Grünabfallkompostierungsanlagen erzeugt. Mit ca. 260 000 t wird mehr als die Hälfte des Kompostes in der Landwirtschaft verwertet . Knapp 150 000 t werden in privaten Haushaltungen verwertet oder für andere Zwecke, z. B. auch in Erdenwerken, genutzt. 3. Wie hoch ist im Durchschnitt die Menge an Plastikmüll im niedersächsischem Kompost bzw. Biomüll? Hierzu liegen keine Daten vor. In Bezug auf den Kunststoffanteil im Bioabfall liegen lediglich Angaben aus Gebietsanalysen in anderen Bundesländern vor, die als Erkenntnisquelle genutzt werden könnten. Dabei wurden Gesamt -Fremdstoffgehalte von bis zu 4 % festgestellt, von denen etwa ein Viertel Kunststoffe darstellten . Zum Kunststoffgehalt in Kompost liegen ebenfalls keine Daten vor. Sofern dieser bodenbezogen verwertet wird, ist der Grenzwert der Düngemittelverordnung einzuhalten. Dieser beträgt für Fremdstoffe über 2 mm Siebdurchgang maximal 0,5 Gewichtsprozent in der Trockenmasse (TM). Der Anteil an nicht abgebauten verformbaren Kunststoffen (wie insbesondere Folien) darf dabei einen Wert von 0,1 Gewichtsprozent TM nicht übersteigen. Dies stellt den derzeit zulässigen Höchstgehalt dar. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Gehalte an Kunststoffen im Kompost deutlich geringer sind. 4. Ist das von Recyclingunternehmen durchgeführte Schreddern von z. B. eingeschweißten Salatgurken sowie Eisbergsalat gängige Praxis? Die Verwertung der Lebensmittelabfälle aus dem gewerblichen Bereich erfolgt in Niedersachsen in der Regel in Biogas-/Vergärungsanlagen. Im Rahmen der Vorbehandlung werden die Verpackun- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1648 3 gen der Lebensmittelabfälle zunächst aufgerissen und anschließend je nach eingesetzter Technik z. B. über Siebanlagen oder Trennaggregate von den organischen Bestandteilen abgetrennt. Siehe dazu auch Vorbemerkung. Die 90. Umweltministerkonferenz hat am 8. Juni 2018 in Bremen beschlossen, dass die LAGA zur Sicherstellung des bundesweit einheitlichen Vollzugs gebeten wird, einen Vorschlag für ein Konzept zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen zu erarbeiten. 5. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den Eintrag von Plastik in den Biomüll zu verringern oder zu verhindern? Siehe dazu Vorbemerkung. Aktionen wie „Biotonne Deutschland“ und „#wirfuerbio“ können zur Aufklärung der Öffentlichkeit beitragen und so der Verunreinigung von Kompost mit Kunststoffen über die Biotonne entgegenwirken. 6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Belastung durch verunreinigten Biomüll sowie Kompost zunimmt? Hierzu können wegen fehlender Daten keine Angabe getroffen werden (siehe Vorbemerkung). (Verteilt am 20.09.2018) Drucksache 18/1648 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Uwe Dorendorf, Anette Meyer zu Strohen, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Laura Rebuschat und Dr. Frank Schmädeke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Mikro- und Nanoplastik in Kompost