Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1666 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Ärztliche Atteste als Abschiebungshindernis bei abgelehnten Asylbewerbern Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 14.08.2018 - Drs. 18/1492 an die Staatskanzlei übersandt am 30.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.09.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes kann diese Abschiebung jedoch vorübergehend ausgesetzt werden, sodass es zu einer sogenannten Duldung des Asylbewerbers kommt. Zu den im Gesetzestext aufgeführten, zielstaatsunabhängigen Abschiebehindernissen gehören auch Erkrankungen, die eine Reiseunfähigkeit des Abzuschiebenden bewirken und eine Abschiebung damit verhindern können. Damit ein solches Abschiebehemmnis anerkannt wird, ist es erforderlich, eine ärztliche Diagnose nach der „International Classification of Diseases - ICD10“ zu stellen mit einer präzisen Beschreibung der laufenden therapeutischen Maßnahmen und der Medikation. Hierüber wird ein entsprechendes Attest ausgestellt. Vorbemerkung der Landesregierung Als Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden; sie sind nicht geduldet, sondern im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die einzelnen Teilfragen auf Geduldete beziehen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle in Niedersachsen lebenden ausländischen Personen mit Duldungsstatus zuvor ein Asylverfahren durchlaufen haben. 1. Wie viele der in Niedersachsen registrierten Asylbewerber besitzen einen Duldungsstatus ? Der Aufenthaltsstatus einer Ausländerin oder eines Ausländers wird im Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gespeichert. Das BAMF übernimmt auch die statistische Aufbereitung der Daten aus dem AZR und stellt den Ländern Auswertungen zur Verfügung. Zum Stichtag 31.07.2018 hielten sich 17 349 geduldete Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen auf. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1666 2 2. Bei wie vielen der Asylbewerber in Niedersachsen mit Duldungsstatus verhindert eine ärztlich attestierte Erkrankung die Abschiebung (bitte nach den kommunalen Gebietskörperschaften Niedersachsens aufschlüsseln)? Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 31.07.2018 in Niedersachsen insgesamt 541 Personen auf, deren Aufenthalt aus medizinischen Gründen vorübergehend geduldet wurde. Die Duldungen aus medizinischen Gründen machen somit einen Anteil von 3,12 % aller Duldungen aus. Die erbetene Aufteilung nach Ausländerbehörden ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ausländerbehörde Personen Landesaufnahmebehörde Niedersachsen 4 Landeshauptstadt Hannover 18 Landkreis Ammerland 5 Landkreis Aurich 20 Landkreis Celle 3 Landkreis Cuxhaven 3 Landkreis Diepholz 64 Landkreis Emsland 29 Landkreis Friesland 12 Landkreis Goslar 11 Landkreis Göttingen 8 Landkreis Grafschaft Bentheim 12 Landkreis Hameln-Pyrmont 11 Landkreis Heidekreis 8 Landkreis Helmstedt 16 Landkreis Hildesheim 4 Landkreis Holzminden 8 Landkreis Leer 26 Landkreis Lüchow-Dannenberg 1 Landkreis Nienburg/Weser 8 Landkreis Northeim 14 Landkreis Oldenburg 3 Landkreis Osnabrück 15 Landkreis Osterholz 11 Landkreis Peine 7 Landkreis Rotenburg 11 Landkreis Schaumburg 25 Landkreis Uelzen 3 Landkreis Vechta 4 Landkreis Verden 15 Landkreis Wesermarsch 4 Landkreis Wittmund 4 Landkreis Wolfenbüttel 3 Region Hannover 29 Stadt Braunschweig 5 Stadt Celle 15 Stadt Cuxhaven 1 Stadt Delmenhorst 6 Stadt Emden 8 Stadt Göttingen 7 Stadt Hameln 14 Stadt Hildesheim 6 Stadt Lingen 2 Stadt Lüneburg 20 Stadt Oldenburg 4 Stadt Osnabrück 6 Stadt Salzgitter 5 Stadt Wilhelmshaven 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1666 3 Ausländerbehörde Personen Stadt Wolfsburg 22 Gesamt 541 3. Welche Diagnosen/Krankheiten gemäß der „International Classification of Diseases - ICD10“ sind in diesen Attesten angegeben? Der Landesregierung liegt keine Statistik vor, welche Diagnosen bzw. Krankheiten den genannten Duldungsfällen zugrunde liegen. Soweit hierzu vereinzelte Informationen aus Ausländerbehörden vorliegen, werden insbesondere psychische Erkrankungen sowie Krebs- und Herzerkrankungen angeführt. 4. Wurden oder werden solche Atteste einer Prüfung unterzogen, und falls ja, nach welchen Kriterien wird eine solche Prüfung durchgeführt? Gemäß § 60 a Abs. 2 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wird vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Ausländerin oder der Ausländer muss eine Erkrankung , die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch Vorlage einer qualifizierten ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. Diese ärztliche Bescheinigung soll insbesondere die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt ist, die Methode der Tatsachenerhebung , die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung sowie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, enthalten (§ 60 Abs. 2 c Satz 3 AufenthG). Legt eine Ausländerin oder ein Ausländer ein solches Attest vor, prüfen die Ausländerbehörden in eigener Zuständigkeit, ob das Attest den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob die Ausländerin oder der Ausländer aufgrund von Reiseunfähigkeit gesetzlich zu dulden ist. 5. Wie viele Asylbewerber mit Duldungsstatus wurden bisher nach ihrer Genesung abgeschoben ? Der Landesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine statistischen Daten vor. (Verteilt am 24.09.2018) Drucksache 18/1666 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Ärztliche Atteste als Abschiebungshindernis bei abgelehnten Asylbewerbern