Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1673 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Christian Meyer und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nachfragen zur Anfrage „Respektiert Niedersachsen gerichtliche Entscheidungen und Verfahren ?“ Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Christian Meyer und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 23.08.2018 - Drs. 18/1476 an die Staatskanzlei übersandt am 27.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.09.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten In ihrer Antwort auf Frage 1 in der Drucksache 18/1432 nennt die Landesregierung den Fall einer Person, die im Februar 2018 durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) während des laufenden Klageverfahrens nach Serbien abgeschoben worden sei, da die Ausländerbehörde in diesem Einzelfall irrig davon ausgegangen sei, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung entfalte. Dem Ausländer sei die Wiedereinreise in das Bundesgebiet durch die Ausländerbehörde umgehend gestattet worden. 1. In welcher Form und mit welchem genauen Inhalt hat die Ausländerbehörde dem Ausländer die Wiedereinreise gestattet? Ist diese „Gestattung“ dem Ausländer tatsächlich zugegangen? Die Ausländerbehörde hat dem Prozessbevollmächtigten des Ausländers gegenüber schriftlich die Gestattung der Wiedereinreise erklärt und ihm mitgeteilt, die Kosten für die Wiedereinreise zu übernehmen. Ebenso wurden durch die Ausländerbehörde nach Vorlage die Eintragungen in den Ausweisdokumenten ungültig gestempelt sowie im Ausländerzentralregister gelöscht. Gleichzeitig wurde der Rechtsanwalt des Ausländers zwecks Organisation der Unterbringung um Mitteilung des voraussichtlichen Einreisetermins gebeten. Zudem hat der Betroffene die Ausländerbehörde direkt kontaktiert. Ihm wurden die vorgenannten Umstände telefonisch erläutert. 2. Ist der Ausländer tatsächlich wiedereingereist? Wenn ja, wann und auf welchem Wege? Wo lebt er jetzt? Der Ausländer ist bislang nicht erneut in das Bundesgebiet eingereist. In dem genannten Telefonat mit der Ausländerbehörde gab er an, sich aktuell aus privaten Gründen in Serbien aufzuhalten. 3. Wer hat die Kosten der Abschiebung und der Wiedereinreise zu tragen, und wer hat sie tatsächlich getragen? Die Kosten der Abschiebung sind in diesem Fall durch die Ausländerbehörde zu tragen. Die Kosten der Wiedereinreise würden durch die Ausländerbehörde in angemessenem Umfang übernommen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1673 2 4. Ist das damals noch laufende Klageverfahren inzwischen beendet, gegebenenfalls mit welchem Ergebnis? Wie geht es in dem Fall voraussichtlich weiter? Das genannte Klageverfahren ist derzeit noch beim Verwaltungsgericht Stade anhängig. Hinsichtlich der tatsächlichen Wiedereinreise wird auf die Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Hat die Ausländerbehörde oder das Gericht oder die Landesregierung organisatorische oder sonstige Konsequenzen aus diesem Irrtum gezogen? Wenn ja, welche? Wie bereits in der o. g. Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 18/1432 dargestellt, ist die Ausländerbehörde irrtümlich davon ausgegangen, dass die Klage des Betroffenen keine aufschiebende Wirkung entfaltete. Der Irrtum gründete auf dem Umstand, dass mit dem beklagten Bescheid mehrere Regelungen getroffen worden sind, gegen die - bei isolierter Betrachtung - eine Klage teilweise aufschiebende Wirkung entfaltet, zum Teil aber nicht, und die Ausländerbehörde davon ausging, die Klage richtete sich nur gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis und nicht gegen den gesamten Bescheid. Die rechtliche Bewertung ist mit der Ausländerbehörde aufgearbeitet worden. (Verteilt am 24.09.2018) Drucksache 18/1673 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Christian Meyer und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Nachfragen zur Anfrage „Respektiert Niedersachsen gerichtliche Entscheidungen und Verfahren?“