Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1675 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Nachfrage zu Abordnungen (Teil 2) Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP), eingegangen am 23.08.2018 - Drs. 18/1474 an die Staatskanzlei übersandt am 27.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 21.09.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten In den Ergänzungen zu den Antworten auf die Kleinen Anfragen für die Fragestunde in der 20. Sitzung des Landtags am 22. Juni 2018 (Fragen 15, 16 und 19 in Drucksache 18/1180) in Drucksache 18/1234 sowie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage für die Fragestunde (Frage 3) in der 22. Sitzung des Landtags am 23. August 2018 macht die Landesregierung Angaben zu Abordnungen an niedersächsischen Schulen. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist das Ziel der Landesregierung, eine landesweit ausgewogene und bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu erreichen. Das Land Niedersachsen hat zum ersten Schulhalbjahr 2018/2019 insgesamt 1 922 neue Lehrkräfte an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eingestellt (Stand: 24.08.2018). Damit konnten über 96 % der veröffentlichten rund 2 000 Stellen besetzt werden. Die aktive Einbeziehung der Bewerbungen um den sogenannten Quereinstieg hat u. a. dazu beigetragen, dass zusätzlich Stellen an weniger stark nachgefragten (Schul-)Standorten besetzt werden konnten. Auf diese Weise gelang es, trotz der großen Herausforderungen (u. a. Ungleichgewicht bei den Bewerbungen mit den verschiedenen Lehramtstypen), die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum dritten Mal in Folge relativ konstant bei rund 99 % zu halten. Durch das positive Ergebnis des aktuellen Einstellungsverfahrens und durch weitere geplante bzw. veranlasste Maßnahmen zur Personalressourcensteuerung ist der Grundstein gelegt, um die Versorgung im neuen Schuljahr leicht verbessert auf diesem Niveau zu stabilisieren. In Einzelfällen sind erstmalig Einstellungen auch noch nach Ende des regulären Einstellungsverfahrens bis zum Abschluss des Haushaltsjahrs möglich, hiervon wurde bereits in sechs Fällen Gebrauch gemacht. Ein solcher Einstellungskorridor nach Abschluss des Verfahrens wird zukünftig in jedem Einstellungsverfahren zur Verfügung stehen. Das Potenzial an Lehrkräften mit gymnasialem Lehramt ermöglichte es, an den Gymnasien mehr Lehrkräfte einzustellen, als zur Abdeckung der Bedarfe notwendig gewesen wären. Zusätzliche Einstellungen an dieser Schulform wurden daher unter der Maßgabe vorgenommen, dass die Schulen des Sekundarbereiches I (Haupt-, Real- und Oberschulen und in Teilen die IGS) gezielt mit Lehrerstunden von den Gymnasien unterstützt werden. Es wurden rund 250 Stellen aus Gründen der Bewerbersituation vom Dezernat 2 in das Dezernat 3 der NLSchB mit der Verpflichtung zur Rückabordnung verlagert. Hieraus resultiert allein ein Abordnungsvolumen von mehr als 5 000 Stunden. Die bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den einzelnen Schulen ist zu Beginn des ersten Schulhalbjahrs 2018/2019 mit den nach dem Abschluss des Einstellungsverfahrens vorhandenen unbefristet beschäftigten und verbeamteten Lehrkräften möglichst vollständig zu gewährleisten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1675 2 Es ist Aufgabe der Schulen und der NLSchB, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von überdurchschnittlich gut versorgten Schulen vorzunehmen; diese Maßnahmen sind den betroffenen Schulen so früh wie möglich mitgeteilt worden. Die entsprechend den Einstellungsmöglichkeiten neu eingestellten Lehrkräfte dienen auch dem überregionalen Ausgleich der Versorgung mit Lehrkräften zwischen den Schulen. Vor Ausschreibung einer Stelle wurde geprüft, ob der Fächerbedarf der Schule durch Versetzung geeigneter Lehrkräfte gedeckt werden kann. Zum Ausgleich fächerspezifischer Bedarfe und aufgrund regionaler Besonderheiten auch unter Berücksichtigung sehr kleiner Systeme - wie z. B. Grundschulen - waren Abordnungen dieser Art schon immer notwendig. Beispielhaft sind hier fachspezifische Ausgleiche in den Fächern Musik, Kunst, Religion oder Sport an kleinen Schulen zu nennen. Insofern stehen schulfachliche Erwägungen bei Abordnungen stets im Vordergrund. In der Folge kann es daher durchaus geboten sein, dass Schulen sowohl Abordnungen erhalten als auch Lehrkräfte von diesen abgeordnet werden. Maßstab zum Ausgleich zwischen den Schulen ist über das Fachspezifische hinaus der mit den zugewiesenen Stellen erreichbare Durchschnitt der Versorgung in den einzelnen Schulformen. Hierzu können u. a. auch Versetzungen und (Teil-)Abordnungen vorgenommen werden. Dieses Mittel wurde in einem weiterentwickelten Verfahren jetzt zum dritten Mal erfolgreich und reibungslos angewendet. Die Personalplanung ist ein kontinuierlicher und dauerhafter Prozess, der sich nicht nur auf die Einstellungsverfahren zum August und Februar eines jeden Jahrs bezieht, sondern der auch auf kurzfristige Versorgungsveränderungen an Schulen reagiert. Nach ersten, zunächst allerdings noch vorläufigen Ergebnissen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 kann davon ausgegangen werden, dass die landesweit durchschnittliche Versorgung der Grundschulen bei deutlich über 100 % liegen wird, sodass die Verlässlichkeit in der Betreuung bis zum 4. Schuljahrgang sichergestellt ist. Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse werden die Gymnasien landesweit durchschnittlich so gut versorgt sein, dass unterstützende Personalmaßnahmen aus den Kollegien dieser Schulform zum Ausgleich der bisher noch nicht vollständig abgedeckten Bedarfe an den Gesamtschulen und den Schulen des Sekundarbereiches I (Haupt-, Real- und Oberschulen) erfolgen konnten. Ziel der künftigen Einstellungsverfahren ist es, durch möglichst bedarfsgerechte Stellenbesetzungen das Ausgleichsvolumen und damit den Abordnungsbedarf innerhalb der einzelnen Schulform zu verringern. Wie sehen im Sinne der Antworten in Drucksache 18/1234 die Angaben und Zahlen der Abordnungen im Vergleich für das vergangene Schuljahr 2017/2018 aus (zum 1. September 2017 und zum 1. Februar 2018)? AbS: Anzahl Stunden der Abordnungen von Lehrkräften zum 1. Schulhalbjahr 2017/2018 (neu verfügt und fortgeführt) Stand: 01.09.2017 SF-gleiche AO von/nach GS (mit GOBS und GHS) Schulen des Sek I-Bereichs (HS, RS, HRS, OBS) IGS/KGS Gymnasium (inkl. Kolleg ) ABS gesamt GS (mit GOBS und GHS) 9.670,50 - - - 9.670,50 Schulen des Sek I-Bereichs (HS, RS, HRS, OBS) - 1.426,50 - - 1.426,50 IGS/KGS - - 1.740,00 - 1.740,00 Gymnasien (inkl. Kolleg) - - - 937,00 937,00 Gesamt: 9.670,50 1.426,50 1.740,00 937,00 13.774,00 GS (mit GOBS und GHS) - 826,25 174,00 39,50 1.039,75 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1675 3 SF-gleiche AO von/nach GS (mit GOBS und GHS) Schulen des Sek I-Bereichs (HS, RS, HRS, OBS) IGS/KGS Gymnasium (inkl. Kolleg ) ABS gesamt Schulen des Sek I- Bereiches (HS, RS, HRS, OBS) 4.625,00 1.731,50 946,50 162,50 7.465,50 IGS/KGS 546,50 1.928,87 - 406,50 2.881,87 Gymnasien (inkl. Kolleg) 2.211,50 1.788,50 1.105,00 - 5.105,00 Gesamt: 7.383,00 6.275,12 2.225,50 608,50 16.492,12 Es wurden die Abordnungen betrachtet, welche im Zeitraum 01.01.2016 bis 01.09.2017 begannen und nach dem 01.09.2017 endeten. Vollumfängliche Abordnungen von Schulleitungen (40 h) wurden nicht gewertet. Diese sind in der Regel Abordnungen mit dem Ziel einer Versetzung nach dem Stellenbesetzungsverfahren. Teilabordnungen von Schulleitungen wurden nicht herausgefiltert, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese zumindest zum Teil auch der Unterrichtsversorgung galten. Daher ergeben sich teilweise Nachkommastellen. AbS: Anzahl Stunden fortgeführte Abordnungen von Lehrkräften zum 2. Schulhalbjahr 2017/2018 Stand: 01.02.2018 SF-gleiche AO von/nach GS (mit GOBS und GHS) Schulen des Sek I-Bereichs (HS, RS, HRS, OBS) IGS/KGS Gymnasium (inkl. Kolleg ) ABS gesamt GS (mit GOBS und GHS) 7.551,00 - - - 7.551,00 Schulen des Sek I- Bereiches (HS, RS, HRS, OBS) - 1.499,00 - - 1.499,00 IGS/KGS - - 1.652,00 - 1.652,00 Gymnasien (inkl. Kolleg) - - - 645,00 645,00 Gesamt: 7.551,00 1.499,00 1.652,00 645,00 11.347,00 GS (mit GOBS und GHS) - 669,25 69,50 39,50 778,25 Schulen des Sek I- Bereiches (HS, RS, HRS, OBS) 2.778,00 1.266,00 989,00 128,00 5.161,00 IGS/KGS 409,00 1.298,87 - 335,00 2.042,87 Gymnasien (inkl. Kolleg) 1.492,500 782,00 729,00 - 3.003,50 Gesamt: 4.679,50 4.016,12 1.787,50 502,50 10.985,62 Es wurden die Abordnungen betrachtet, welche im Zeitraum 01.01.2016 - 31.01.2018 begannen und nach dem 01.02.2018 endeten. Vollumfängliche Abordnungen von Schulleitungen (40 h) wurden nicht gewertet. Diese sind in der Regel Abordnungen mit dem Ziel einer Versetzung nach dem Stellenbesetzungsverfahren. Teilabordnungen von Schulleitungen wurden nicht herausgefiltert, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese zumindest zum Teil auch der Unterrichtsversorgung galten. Daher ergeben sich teilweise Nachkommastellen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1675 4 AbS: Anzahl Stunden neuer Abordnungen von Lehrkräften zum 2. Schulhalbjahr 2017/2018 Stand: 01.02.2018 SF-gleiche AO von/nach GS (mit GOBS und GHS) Schulen des Sek I- Bereiches (HS, RS, HRS, OBS) IGS/KGS Gymnasium (inkl. Kolleg ) ABS gesamt GS (mit GOBS und GHS) 3.402,50 - - - 3.402,50 Schulen des Sek I- Bereiches (HS, RS, HRS, OBS) - 661,00 - - 661,00 IGS/KGS - - 143,50 - 143,50 Gymnasien (inkl. Kolleg) - - - 437,00 437,00 Gesamt: 3.402,50 661,00 143,50 437,00 4.644,00 GS (mit GOBS und GHS) - 382,50 88,00 - 470,50 Schulen des Sek I- Bereiches (HS, RS, HRS, OBS) 1.225,50 707,50 25,00 7,00 1.965,00 IGS/KGS 491,00 344,00 - 92,00 927,00 Gymnasien (inkl. Kolleg) 2.535,50 2.282,50 288,00 - 5.106,00 Gesamt: 4.252,00 3.716,50 401,00 99,00 8.468,50 Es wurden die Abordnungen betrachtet, welche am 01.02.2018 begannen. Vollumfängliche Abordnungen von Schulleitungen (40 h) wurden nicht gewertet. Diese sind in der Regel Abordnungen mit dem Ziel einer Versetzung nach dem Stellenbesetzungsverfahren. Teilabordnungen von Schulleitungen wurden nicht herausgefiltert, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese zumindest zum Teil auch der Unterrichtsversorgung galten. Daher ergeben sich teilweise Nachkommastellen Die Anzahl der Abordnungsstunden zum 1. Schulhalbjahr 2018/2019 ist der Ergänzung zur Antwort auf die Kleine Anfrage für die Fragestunde in der 20. Sitzung des Landtags am 22. Juni 2018 (Frage 19 in Drs. 18/1180) in Drs. 18/1234 sowie der Antwort zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (Drs. 18/1309) in Drs. 18/1470 zu entnehmen. (Verteilt am 24.09.2018) Drucksache 18/1675 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Nachfrage zu Abordnungen (Teil 2)