Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1677 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was wird aus dem „Anonymen Krankenschein“ für Geflüchtete? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am 29.08.2018 - Drs. 18/1498 an die Staatskanzlei übersandt am 30.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 24.09.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Ende 2014 hat der Landtag einen rot-grünen Entschließungsantrag angenommen, in dem SPD und Grüne forderten, auch für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus im Rahmen eines Modellversuchs einen „Anonymen Krankenschein“ einzuführen, in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Medizinischen Flüchtlingshilfe in Hannover und Göttingen. An beiden Orten wurde daraufhin jeweils eine „Anlauf- und Vergabestelle zur Vermittlung papierloser Menschen in medizinische Versorgung“ eingerichtet. In einer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2015 sagte der damalige Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Migration und Teilhabe: „Die jetzige Einführung des ‚Anonymen Krankenscheins‘ in Göttingen und Hannover stellt einen weiteren Baustein unseres Paradigmenwechsels hin zu einer teilhabeorientierten Migrationspolitik dar.“ Das Projekt wird vom Sozialministerium mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert. Es war vorgesehen , das Modellprojekt nach drei Jahren zu evaluieren und gegebenenfalls eine Ausweitung auf andere Städte in Niedersachsen zu prüfen. Das Göttinger Tageblatt berichtete online am 4. Juni 2018, es liefen Verhandlungen zwischen dem Trägerverein „Gesundheitsversorgung für Papierlose“ und der Landesregierung über eine Fortführung des ausschließlich durch Landesmittel finanzierten Projekts, aber die Aussichten seien nicht gut. Seit Projektbeginn sei die Zahl der Behandlungen von Menschen ohne Papiere in den beiden Städten Göttingen und Hannover nach Angaben des Vereins stark angestiegen. Bis zum November 2017 seien 600 Scheine an 151 Personen ausgegeben worden, ein Drittel davon in Göttingen. Für jeden Behandlungsanlass und für jedes Quartal gebe es einen neuen Schein. Vorbemerkung der Landesregierung Das Modellprojekt „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere“ ist seit Beginn auf eine dreijährige Erprobung, welche am 30.11.2018 endet, ausgerichtet. In den Anlauf- und Vergabestellen Hannover und Göttingen erhalten Menschen, die sich ohne asyloder ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus, ohne Duldung und ohne behördliche Erfassung in Deutschland aufhalten, eine medizinische Versorgung. Die Klientinnen und Klienten erhalten in den Anlauf- und Vergabestellen bei Bedarf einen anonymisierten Behandlungsschein mit Gültigkeit für ein Quartal. Diese Leistungen erfolgen analog dem AsylbLG. Eine Kooperation zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung besteht in diesem Zusammenhang nicht. Die Kassen- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1677 2 ärztliche Vereinigung ist im Rahmen der Abrechnung vielmehr Partnerin des Projektträgers, wie auch andere Abrechnungsstellen in Niedersachsen. Gleichfalls besteht keine Kooperation zwischen der Medizinischen Flüchtlingshilfe Göttingen und Hannover und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Verein „Gesundheitsversorgung für Papierlose e. V.“ ist Träger des Projektes und Zuwendungsempfänger. 1. Wie ist der aktuelle Stand des Modellprojekts? Wie bereits in der Vorbemerkung geschildert, befindet sich das Modellprojekt in der dreijährigen Erprobungsphase. Die Finanzierung erfolgt als freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen im Rahmen einer Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung. Insgesamt werden für diesen Erprobungszeitraum 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 2. Gibt es bereits eine Bewertung des Modellprojekts durch die Landesregierung, und wie fällt diese aus? Da der Erprobungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist und eine Datenerfassung und Evaluierung noch nicht erfolgt sind, gibt es noch keine Bewertung der Landesregierung. 3. Wie soll die Evaluierung zeitlich, methodisch und inhaltlich ablaufen? Die Datenerfassung und Evaluierung durch den Projektträger folgt im direkten Anschluss an die Erprobungsphase . Sie wird voraussichtlich bis Mitte Sommer des kommenden Jahres andauern. Im Rahmen dieser ex post Evaluierung werden die in den jeweiligen Projektjahren erlangten Informationen und Erkenntnisse bezüglich des Projekts ausgewertet. Gleiches gilt für die von den anonymen Hilfesuchenden erbetenen sozialdemografischen Daten. 4. Welchen Haushaltsansatz wird die Landesregierung für das Projekt im Haushaltsplanentwurf 2019 vorschlagen? Wie relevant ist die Evaluierung dafür? Eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2019 ist nicht vorgesehen. Die für die Datenerfassung und Evaluierung (siehe Antwort zu Frage 3) durch den Projektträger voraussichtlich benötigten finanziellen Mittel können aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gedeckt werden. 5. Welche Städte kämen für eine Ausweitung des Projekts in Betracht? Die Fragen 5 bis 7 können nicht beantwortet werden, da weder die Erprobungsphase abgeschlossen ist noch Datenerfassung und Evaluierung erfolgt sind. 6. Welchen Finanzbedarf sieht die Landesregierung für den Fall, dass das Projekt auf weitere Städte ausgeweitet werden sollte? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen die Fortführung oder Ausweitung des Projekts? Siehe Antwort zu Frage 5. (Verteilt am 25.09.2018) Drucksache 18/1677 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Was wird aus dem „Anonymen Krankenschein“ für Geflüchtete?