Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1682 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Förder- und Finanzierungslandschaft für Gründerinnen und Gründer in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 24.08.2018 - Drs. 18/1481 an die Staatskanzlei übersandt am 29.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 19.09.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Als Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen bietet die NBank verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente für Unternehmensgründer und Unternehmensnachfolger an. Die Landesregierung kündigte in der Vorbemerkung einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung (Drucksache 18/230, Nr. 30) an, dass das Ziel der Landesregierung in einer besseren, zielgerichteten Förderung von Gründerinnen und Gründern bestehe. Als Maßnahme wurde dabei u. a. die Einführung eines Gründungsstipendiums genannt. Zunächst sollen 100 Stipendien pro Jahr in Höhe von 2 Millionen Euro vergeben werden. In der Plenarsitzung vom 25. Januar 2018 kündigte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann an, dass die Richtlinienaufstellung noch in diesem Jahr erfolgen solle. Mit diesem Stipendium sollen in erster Linie gezielt digitale und technische Gründerideen gefördert werden, die nicht durch das EXIST-Gründerstipendium des Bundes förderfähig sind. Die vom Startup.niedersachsen-Beirat bestätigte hohe Nachfrage nach Venture Capital soll laut Ankündigung der Landesregierung durch ein zusätzliches Angebot an Wagniskapital in Höhe von 25 Millionen Euro befriedigt werden. Damit stünden mit den bestehenden Seed-Fonds der NBank (z. B. NSeed) in dieser Förderperiode ca. 30 Millionen Euro an Beteiligungskapital zur Verfügung. Vorbemerkung der Landesregierung Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages sieht vor, ein Gründungsstipendium aufzulegen. Dieses ist ein wichtiger Baustein, um die Gründungstätigkeit in Niedersachsen weiter zu stärken, denn viele innovative Gründungsideen werden nicht angegangen, weil in der Gründungsphase kein Einkommen generiert wird. Für die Förderung von zunächst 100 Stipendien pro Jahr sollen 2 Millionen Euro bereitgestellt werden . Die Landesregierung arbeitet an der Umsetzung des neuen Förderinstruments Gründungsstipendium . Ein MW-interner Entwurf einer Förderrichtlinie liegt bereits vor. Vor Veröffentlichung einer Richtlinie müssen nach den gesetzlichen Vorschriften allerdings verschiedenste Beteiligungen und Anhörungen innerhalb und außerhalb der Landesregierung durchgeführt werden. Diese können im Grundsatz erst eingeleitet werden, wenn die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1682 2 Das Gründungsstipendium ist derzeit nicht im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigt. Der Koalitionsvertrag stellt die geplanten Maßnahmen der Landesregierung für die gesamte Legislaturperiode dar, und naturgemäß kann eine Umsetzung und Finanzierung der vielfältigen Vorhaben nur schrittweise erfolgen. Außerdem stehen die Maßnahmen ausdrücklich unter einem Finanzierungsvorbehalt (Zeilen 116 bis 118 des Koalitionsvertrags). 1. Ab wann ist die Bewerbung um ein Gründungsstipendium möglich? Die Antragstellung wird nach Veröffentlichung der Richtlinie möglich sein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien? Nach derzeitigem Stand des Entwurfs der Richtlinie ist die NBank als Bewilligungsstelle vorgesehen . Die NBank soll sich bei der Entscheidung der Vergabe der Stipendien maßgeblich auf fachliche Empfehlungen einer Auswahlkommission stützen. 3. Ist die Erstellung der Förderrichtlinie bereits abgeschlossen? Falls ja, bitte diese zur Verfügung stellen. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 4. Wie sind die Vergabekriterien des Stipendiums ausgestaltet (Adressatenkreis, Höhe, Dauer, Anforderungen, Anzahl)? Es liegt hierzu ein Vorschlag der Fachebene des MW für den Entwurf der Richtlinie vor. Aufgrund der noch anstehenden Beteiligungsprozesse ist allerdings noch nicht abzusehen, ob diese Kriterien Eingang in die zu veröffentlichende Richtlinie finden. 5. Welche Kapitalmittel stehen dem NSeed-Beteiligungsfonds (bzw. der NKB) zum heutigen Zeitpunkt zur Verfügung bzw. welche Kapitalmittel wurden bereits zugesichert? Im Rahmen von NSeed wurden speziell für Unternehmen in der Seedphase 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind mittlerweile belegt. Zu Engpässen oder Ablehnungen ist es bisher nicht gekommen. Bis zum Start eines neuen Seedfonds sind durchgehend Beteiligungen über das allgemeinere Programm NBeteiligung möglich. 6. Ist eine Ausweitung des bestehenden NSeed-Programms oder eine Neuauflage geplant ? Falls ja, was ist der aktuelle Bearbeitungsstand (auch im Hinblick auf die Realisierung der o. g. Ankündigungen)? Es ist geplant, einen neuen Seedfonds einzurichten. Dafür sollen Mittel umgeschichtet werden. Die hierfür erforderliche OP-Änderung wurde bereits erarbeitet und bei der Europäischen Kommission eingereicht. Eine Antwort der Kommission steht noch aus. 7. Gibt es bei NSeed bzw. darüber hinaus die Möglichkeit, privates Kapital im Rahmen des Förderprogramms einzubinden? Es ist vorgesehen, Business Angels (BA) oder sonstige private Investoren in die Finanzierung einzubinden . Gerade vor dem Hintergrund von Folgefinanzierungen/Anschlussfinanzierungen erscheint es sinnvoll, gemeinsam mit Privatinvestoren die jungen Unternehmen langfristig finanzieren zu können und so auch die Hebelwirkung der öffentlichen Mittel zu verstärken. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1682 3 Darüber hinaus besteht auch beim Programm NBeteiligung die Möglichkeit, privates Kapital einzubinden . 8. Wie viele Förderanträge zum NSeed-Programm sind in den Jahren 2018 und 2017 eingegangen ? Seit Einführung von NSeed wurden elf Anträge gestellt. Diese wurden sämtlich bewilligt (Datenstand 31.08.2018). 9. Wie viele wurden davon für eine stille bzw. offene Beteiligung genehmigt (bitte nach Förderstadium des Unternehmens [wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf bzw. Umsetzung von innovativen und technologischen Ideen] aufschlüsseln)? Bisher wurden neun Beteiligungsverträge im Rahmen von NSeed abgeschlossen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass in dieser Phase nur eine offene Beteiligung infrage kommt. Dies hat mit dem Risikopotenzial und der Liquiditätssituation des Unternehmens zu tun. Beteiligungen werden nur eingegangen , wenn die Unternehmen innovative und technologische Ideen haben. Diese Ideen gilt es u. a. liquiditätsseitig umzusetzen. 10. Wie viele Erstgespräche wurden insgesamt in diesem Zeitraum geführt? Im Zeitraum 2017 und 2018 hat es bisher 87 Anfragen für NSeed mit weiterführenden Telefonaten und/oder persönlichen Gesprächen gegeben. 11. Wie lange dauerte die Bearbeitung der gestellten Förderanträge von Antragstellung bis Bewilligung bzw. Ablehnung in diesem Zeitraum? Alle eingehenden Anfragen werden zeitnah geprüft und beantwortet bzw. werden gegebenenfalls weitere Unterlagen angefordert oder persönliche Termine mit den Kunden vereinbart. Erforderlichenfalls werden weitere Bereiche der NBank wie die Beratung mit eingebunden. Somit entstehen keine Bearbeitungsrückstände. Ablehnungen würden nach Prüfung innerhalb von vier Wochen an die Anfragenden übermittelt. Die Beteiligungen benötigen einen längeren Zeitraum. Je nach vorhandener Struktur und Qualität der eingereichten Unterlagen des Beteiligungsnehmers kann der Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten liegen. 12. Wie ist das Verhältnis zwischen Ablehnungen und Bewilligungen in Relation zu eingegangenen Anträgen in diesem Zeitraum? Von den 87 Anfragen wurden nach weiterer Beratung und gegebenenfalls persönlichen Gesprächen bisher elf Anträge gestellt. Alle eingereichten Anträge konnten positiv bewertet werden. 13. Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe von Bewerbern im NSeed-Programm (z. B. formale Kriterien, Qualität der eingegangenen Bewerbungen, Eignung des Gründerteams etc.)? Hauptgründe für eine Ablehnung wären nicht skalierbare Geschäftsmodelle sowie ein nicht ausgewogenes Gründerteam. Schwierigkeiten ergeben sich zudem oft auch über unterschiedliche Vorstellungen des Unternehmenswertes. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1682 4 14. Strebt die NBank bei der Vergabe an, private Kapitalmittel in die Finanzierung mit einzubinden ? Wenn ja, wie oft ist dies gelungen? Insbesondere vor dem Hintergrund des Wachstumspotenzials der innovativen NSeed-Unternehmen wird von Folge- bzw. Anschlussfinanzierungen ausgegangen, und somit werden nach Möglichkeit auch BA oder andere private Investoren mit eingebunden. Bisher konnte bei sieben NSeed- Fällen eine private Kofinanzierung mit eingebunden werden. 15. Welche Bedingungen waren an die Vergabe von Förderungen an die Start-up-Zentren verknüpft? Folgende Bedingungen waren u. a. zu erfüllen: – Neugründung oder Ausbau bestehender Start-up-Zentren (Acceleratoren) mit dem Ziel, eine Verbesserung der Erfolgschancen für Start-ups sowie deren Etablierung am Markt zu erreichen. – Anträge natürlicher oder juristischer Personen, die als Träger des Zentrums agieren, mussten vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.07.2017 bei der NBank gestellt werden. – Die Maßnahme musste in dem zugrundeliegenden Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl erreichen. – Start-up-Zentren sollten über ein Branchenprofil verfügen oder sich einem oder mehreren Zukunftsfeldern nach RIS 3 zuordnen. Die Spezialisierung spiegelt die regionalen Stärken wider. – Regionale Akteure waren in die Gründung der Start-up-Zentren einzubinden. Das Zentrum sollte Teil des regionalen Start-up-Ökosystems sein. – Es musste eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachgewiesen werden. (Verteilt am 25.09.2018) Drucksache 18/1682 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Förder- und Finanzierungslandschaft für Gründerinnen und Gründer in Niedersach