Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1683 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wann gibt es eine vollständige und technisch zeitgemäße Netzabdeckung des Mobilfunks in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP), eingegangen am 21.08.2018 - Drs. 18/1469 an die Staatskanzlei übersandt am 24.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 21.09.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Wer sich in Niedersachsen außerhalb von Innenstädten bewegt und mobil kommunizieren, arbeiten oder sich informieren möchte, ist häufig von Problemen der telefonischen Netzabdeckung, überlasteten Netzen und von langsamen bis nicht vorhandenen Internetverbindungen betroffen. Maßstäbe von Mobilfunkanbietern wie „Aktuell decke man fast 94 % der besiedelten Fläche in Niedersachsen mit 4G ab“ (HAZ, 18.07.2018) bedeuten im Umkehrschluss, dass es immer noch größere Löcher im besiedelten Bereich und „weiße Flächen“ im unbesiedelten Raum von Niedersachsen gibt, in denen eine zeitgemäße mobile Kommunikation nicht möglich ist. Dies wird u. a. auch aus der Umfrage des MW zu Funklöchern in Niedersachsen deutlich. Knapp 9 000 Betroffene haben mit 3 800 Funklöchern mehr Funklöcher gemeldet als von den Mobilfunkbetreibern behauptet. „Es gebe erhebliche Lücken in der Mobilfunk-Versorgung“ (NP, 18.07.2018) und „Niedersachsen ist ein Land im digitalen Aufbruch“ (Pressemitteilung des MW vom 18.05.2018) schlussfolgert Minister Althusmann. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorbemerkungen des Abgeordneten sind teilweise nicht zutreffend, sodass zunächst eine Richtigstellung erfolgt: Knapp 9 000 Betroffene haben mittels einer E-Mail auf die Umfrage reagiert. Daraus konnten 3 785 Adressen georeferenziert werden. Damit ist die räumliche Lage in Niedersachsen in einer Karte digital darstellbar. Zu beachten ist, dass dies nicht mit 3 785 Funklöchern gleichzusetzen ist. Vielmehr kann innerhalb eines Funklochs eine Vielzahl von Meldungen vorliegen. Die Anzahl der Meldungen und die geografische Lage sind zufallsbedingt und stellen die Angaben der Mobilfunkanbieter nicht infrage. 1. Welche Erkenntnisse und welches Fazit zieht die Landesregierung aus der Befragung zu Funklöchern in Niedersachsen? Die große Resonanz auf die Abfrage hat gezeigt, dass das Mobilfunknetz in Niedersachsen aktuell noch zu viele Lücken aufweist. Die bisherige Fokussierung auf die Versorgung von Haushalten und Verkehrsachsen ist dabei augenscheinlich nicht ausreichend, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. 2. Wo sind die gemeldeten Funklöcher in welcher Größe anzutreffen? Die gemeldeten Funklöcher wurden adressgenau (georeferenziert) angegeben. Diese Standortangaben wurden mit den amtlichen Hauskoordinaten für Niedersachsen zusammengeführt. Über die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1683 2 Größe eines Funklochs kann keine Aussage gemacht werden, da es sich in der Auswertung nur um Positionskoordinaten handelt, nicht jedoch um eine Darstellung der räumlichen Ausdehnung. 3. Welche Bereiche/Kommunen von/in Niedersachsen sind besonders von den zahlreich gemeldeten Funklöchern betroffen? Besonders viele Meldungen liegen aus folgenden Bereichen vor: PLZ Anzahl Ortsname 26670 Uplengen 69 26180 Rastede 63 29633 Munster 39 30938 Burgwedel 38 28790 Schwanewede 35 4. Was bedeuten die 3 800 „lila, grünen und blauen Punkte“ (taz, 02.08.2018)/Funklöcher im Einzelnen, bzw. wie sehen die „genauen Ergebnisse“ der „detaillierten Auswertung“ (Pressemitteilung des MW vom 18.05.2018) aus? In dem zitierten taz-Artikel vom 02.08.2018 sind keine farbigen Punkte veröffentlicht worden. Wie unter Frage 2 bereits beschrieben, ließen sich die Meldungen georeferenzieren. Aufgrund der Aufbereitung der Ortsangaben liegen genaue Ergebnisse zu den Standorten in 3 785 Fällen vor. 5. Gibt es eine Auswertung und/oder tabellarische Übersicht zur Karte? Wenn ja, bitte der Antwort auf diese Anfrage beifügen. Ja, siehe Anlage. 6. Welche Größe haben die lila gekennzeichneten Funklöcher im Einzelnen, und wie sieht jeweils die technisch optimale Lösung zur Behebung dieses Funklochs aus? Die Größe eines gekennzeichneten Funklochs kann aus der Karte nicht abgeleitet werden. Ein dargestellter Punkt repräsentiert lediglich, dass im markierten farbigen Bereich wenigstens eine Meldung vorliegt. In einigen Fällen wurden sogar von einer Hausanschrift mehrere Meldungen übertragen , die dennoch nur durch einen Punkt dargestellt sind. Über die technisch optimale Lösung zur Schließung eines Funklochs sind aufgrund der Meldungen keine Aussagen möglich. 7. Welcher Zeitplan liegt im Einzelnen der Behebung der lila gekennzeichneten Funklöcher zugrunde? Die Landesregierung ist um den schnellstmöglichen Abbau der Funklöcher bemüht und wird daher in diesem Jahr die genauen Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen ermitteln. Im Anschluss daran wird ein konkretes Umsetzungskonzept vorgelegt. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen in 4G- bzw. LTE-Qualität bis 2021. 8. Welche Größe haben die grün gekennzeichneten Funklöcher im Einzelnen, und wie sieht jeweils die technisch optimale Lösung zur Behebung dieser Funklöcher aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Welcher Zeitplan liegt im Einzelnen der Behebung der grün gekennzeichneten Funklöcher zugrunde? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1683 3 10. Welche Größe haben die blau gekennzeichneten Funklöcher im Einzelnen, und wie sieht jeweils die technisch optimale Lösung zur Behebung dieser Funklöcher aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 11. Welcher Zeitplan liegt im Einzelnen der Behebung der blau gekennzeichneten Funklöcher zugrunde? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12. Wie sieht der Verhandlungsfahrplan mit den Telekommunikationsunternehmen zur „Schließung der Funklöcher“ (Pressemitteilung des MW vom 18.05.2018) aus? Um mit den Telekommunikationsunternehmen in Verhandlungen zu treten, muss zunächst Klarheit über die aktuelle Versorgung sowie über die absehbar zu errichtende Infrastruktur herrschen. Die Landesregierung hat die Telekom, Vodafone und Telefónica um die Übermittlung entsprechender Daten gebeten. In Abstimmung mit den Unternehmen und dem Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen will die Landesregierung eine realistische Abbildung der Versorgungssituation erarbeiten . Auf dieser Basis werden dann konkrete Vereinbarungen getroffen. Am 06.09.2018 wurde bereits eine entsprechende Digitalpartnerschaft mit Vodafone vereinbart, in der das Unternehmen eine Übermittlung dieser Daten zugesagt hat. 13. Können sich die 9 000 Funklochmelder auf eine zeitnahe Beseitigung der Funklöcher verlassen? Ja, da eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen in 4G- bzw. LTE-Qualität bis 2021 für die Landesregierung höchste Priorität hat. 14. Welche Reaktion haben die Teilnehmer der Funklochmeldeaktion durch das MW erfahren ? Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde das erfolgreiche Einreichen mit einer automatischen Meldung bestätigt. Aufgrund der Meldeaktion ist die Funklochproblematik aus Sicht der Landesregierung noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die nächsten Ausbauschritte werden kommuniziert. 15. Welche konkreten Auswirkungen können die Funklöcher auf den Alltag der Gegenwart haben? 16. Welche Auswirkungen werden Funklöcher auf den Alltag der Zukunft bis Ende 2019 und bis Ende 2025 haben können? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Funklöcher können die Telefonie sowie die Übertragung von mobilen Daten einschränken, bis hin zum Abbruch der Verbindung führen. Damit können Alltagsanwendungen wie z. B. Messenger- Dienste nur eingeschränkt bis gar nicht nutzbar sein. 17. Welche Strategie - Stichwort „Mobiler Gigapakt“ (taz, 02.08.2018) - und welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung bei der Beseitigung der Funklöcher in Niedersachsen ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 12 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1683 4 18. Enthält die Mobilfunkstrategie der Landesregierung auch eigene taktische oder eigene operative Elemente und, wenn ja, welche? Die Landesregierung wird konsequent alle Möglichkeiten zur Kostensenkung und Beschleunigung der Verfahren zur Schaffung von mobiler Dateninfrastruktur nutzen. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen eingeleitet: – Intensivierung der Nutzung der landeseigenen Infrastruktur im Bereich Digitalfunk für die Mobilfunkversorgung , – Unterstützung von Genehmigungsbehörden in den Kommunen zur Beschleunigung der Verfahren und der einheitlichen Handhabung, – Bereitstellung von umfassenden Informationen über bereits verlegte und mitnutzbare Leerrohre zur Anbindung von Mobilfunkbasisstationen. In einem weiteren Schritt wird die Landesregierung auch Förderprogramme für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in den Regionen in den Blick nehmen, die ansonsten nicht dauerhaft versorgt werden können. Besonders in ausgesprochen ländlichen und in grenznahen Gebieten stellen sich Herausforderungen, für die gegebenenfalls finanzielle Anreize gesetzt werden müssen. Die hierfür notwendige beihilferechtliche Notifizierung wird Niedersachsen anstoßen. Dazu wurden von der Landesregierung bereits erste Gespräche in Brüssel geführt. 19. Hat die Landesregierung ein technisches Lagebild, welche konkreten Maßnahmen quantitativ für den flächigen Ausbau des 4G-Standards in Niedersachsen erforderlich sind/wären? 20. Hat die Landesregierung einen Überblick, welche konkreten Maßnahmen qualitativ für den flächigen Ausbau des 4G-Standards in Niedersachsen erforderlich sind/wären? 21. Hat die Landesregierung ein technisches Lagebild, welche konkreten Maßnahmen quantitativ für den flächigen Ausbau des 5G-Standards in Niedersachsen erforderlich sein werden? 22. Hat die Landesregierung einen Überblick, welche konkreten Maßnahmen qualitativ für den flächigen Ausbau des 5G-Standards in Niedersachsen erforderlich sein werden? 23. Falls die Landesregierung kein Lagebild über quantitativ erforderliche Maßnahmen zur Erreichung eines flächigen 4G-Standards in Niedersachsen hat: Wie möchte die Landesregierung die Erreichung ihres Ziels begleiten und überprüfen? Die Fragen 19 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Noch nicht, aber es besteht die konkrete Verabredung mit den Mobilfunkprovidern, die hierfür benötigte Datengrundlage als Basis für weitere Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. 24. Wie ernst ist der Anspruch „Bis Ende 2019 müssten die Betreiber ‚geliefert haben‘„ („Althusmann will alle Funklöcher stopfen“, HAZ, 02.08.2018) gemeint? Eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen in 4G- bzw. LTE-Qualität bis 2021 hat für die Landesregierung höchste Priorität. Das Wirtschaftsministerium ist daher in einem ständigen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden, Kommunen sowie Vertretern der Branche. 25. Was steckt konkret hinter dem in Erwägung befindlichen Förderprogramm in Höhe von 20, 30, 40 oder 50 Millionen Euro (HAZ, 02.08.2018) zur Schließung von Mobilfunklöchern in entlegenen Regionen? Auf die Antwort zu Frage 18 wird Bezug genommen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1683 5 Für ein eigenes Mobilfunkförderprogramm sind 20 Millionen Euro bis 2020 vorgesehen. Darüber hinaus sind für die Förderung von 5G-Modellprojekten 50 Millionen Euro bis 2022 eingeplant. 26. Inwiefern kann oder wird die Landesregierung die Mobilfunkanbieter in die Pflicht nehmen /nehmen können, um die Mobilfunksituation in Niedersachsen kurz- und mittelfristig zu beseitigen? Die Landesregierung geht davon aus, dass eine optimale Mobilfunkversorgung das Ziel aller Beteiligten (Unternehmen, Land, Kommunen etc.) ist und daher auch in einem offenen Dialog zwischen allen Beteiligten Instrumente entwickelt werden können, um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. 27. Inwieweit kann oder wird die Landesregierung klare Vorstellungen von einem zeitgemäßen und flächig verfügbaren Mobilfunkstandard der Zukunft an die Mobilfunkanbieter herantragen? Die Mobilfunkstandards wie z. B. 4G sind in der Vergangenheit von der Industrie entwickelt worden. Die Landesregierung vertraut darauf, dass die Industrie auch weiterhin die Standardisierung vorantreiben wird. Gleichzeitig verfolgt die Landesregierung das Ziel einer flächendeckenden 4G- bzw. LTE-Versorgung bis 2021. 28. Ist aus Sicht der Landesregierung ein moderner, leistungsfähiger und flächig verfügbarer Mobilfunkstandard Bestandteil einer modernen Daseinsvorsorge (bitte mit Begründung )? In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Was ist alles Daseinsvorsorge nach Auffassung der Landesregierung und was kostet die Daseinsvorsorge entsprechend den Vorstellungen in der Koalitionsvereinbarung mittel- und langfristig den Steuerzahler, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung?“ (Drs. 17/2067) wurde bereits dargelegt, dass der Begriff der Daseinsvorsorge nicht eingegrenzt ist und der fortschreitenden gesellschaftlichen und technischen Entwicklung unterworfen ist. Insoweit gehört auch die Telekommunikation inklusive des Zugangs zum schnellen Internet zur Daseinsvorsorge und ist eine wichtige Grundvoraussetzung für gleichartige Lebensbedingungen. Abgesehen davon, dass der Mobilfunk die einzige Technik ist, die die Nutzung des schnellen Internets unterwegs und mit mobilen Endgeräten erlaubt, liegt die Bedeutung des Mobilfunks insbesondere darin, dass er schnell und kostengünstig auch entlegene Gebiete versorgen kann, für die eine Erschließung mit kabelgebundener Versorgung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Allerdings ist jeweils von den Aufgabenträgern zu prüfen, ob sie sich einer speziellen Aufgabe der Daseinsvorsorge im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit annehmen müssen und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll. Fraglich ist auch, welcher Aufgabenträger tätig werden soll (Bund, Land oder Kommunen). Im Bereich des Mobilfunkstandards tritt hinzu, dass hier private Anbieter bereits umfangreich und großflächig tätig sind. Der Mobilfunk bietet über die klassischen Telekommunikationsmöglichkeiten hinaus viele Vorteile, sodass eine landesweite lückenlose Kommunikationsmöglichkeit mit diesem Medium anzustreben ist. Daher ist eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen in 4G- bzw. LTE-Qualität bis 2021 das erklärte Ziel der Landesregierung. 29. Welche Aussagekraft hat die Funklocherhebung des MW gegenüber den Angaben der Mobilfunkbetreiber? Die Funklocherhebung ist eine zufällige Bestandsaufnahme von Mobilfunkteilnehmern, die Kenntnis von der Umfrage hatten, daraufhin über ein Kontaktformular reagiert haben und deren Angaben zur Anschrift aus dem Kontaktformular georeferenzierbar waren. Die Erhebung stellt keine vollständige Auswertung aller Gebiete und Mobilfunkteilnehmer dar, weil nicht alle Mobilfunkteilnehmer teilgenommen haben und den Antworten nicht zu entnehmen war, ob diese sich auf die Versorgung im Freien oder in Gebäuden beziehen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1683 6 30. Wird es künftig unabhängige und überprüfbare Qualitätsmessungen für die flächige Versorgung mit modernem Mobilfunk in Niedersachsen geben? Die Bundesnetzagentur überprüft im Rahmen der Überwachung der Versorgungsauflagen regelmäßig auf Basis von Stichproben die Aussagen der Telekommunikationsunternehmen zur Versorgung . Diese Daten dürfen aber nur sehr eingeschränkt veröffentlicht werden. Darüber hinaus wertet das b|z|n bei Bedarf in Einzelfällen gemeldete Versorgungslücken aus und gleicht sie mit den öffentlich zugänglichen Versorgungsaussagen der Telekommunikationsunternehmen ab. 31. Welche Bedeutung hat ein flächig vorhandenes und leistungsfähiges Mobilfunknetz für die Sicherheit im Alltag und bei Ausnahmesituationen wie z. B. Unfall- oder Katastrophenlagen ? Die Qualität der Mobilfunknetze hat selbstverständlich eine hohe Bedeutung für die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger. Allerdings ist die sicherheitsrelevante Kommunikation in Deutschland nicht über die öffentlichen Mobilfunknetze, sondern über ein eigenes Netz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Netz) organisiert. Auch bei den nicht polizeilichen BOS wird der Masterplan Digitalisierung die Arbeit erleichtern. Eine Unterstützung der Einsatzleitungen durch schnelle Informationsgewinnung ist hierbei genauso im Fokus wie die Übermittlung von Datenpaketen an rückwärtige Führungseinrichtungen zur Lagedarstellung und Öffentlichkeitsarbeit. Mit einem flächendeckenden und breitbandigen Mobilfunknetz kann unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen die Digitalisierung der BOS weiter voranschreiten. Ohne ein solches Netz sind auf Mobilfunk basierende Features gerade im Bereich der BOS für den Einsatz unbrauchbar. 32. Vor dem Hintergrund der Fehleranalyse von Minister Althusmann (siehe z. B. HAZ vom 02.08.2018): Welche Fehler sind von wem in den vergangenen fünf Jahren gemacht worden, bzw. was ist unterblieben und hat Niedersachsen dermaßen ins mobile Abseits geführt? Problematisch ist aus Sicht der Landesregierung, dass keine detaillierten Informationen zum aktuellen und kurz- bis mittelfristig geplanten Versorgungsstand der Mobilfunkanbieter öffentlich zugänglich sind. Die öffentlich zugänglichen Informationen der Telekommunikationsunternehmen spiegeln nicht das Bild wider, das viele Bürger im Alltag erleben. Der Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, konkrete Funklöcher zu melden, hat zudem vor Augen geführt, dass die bisherige Fokussierung der Versorgungsauflagen auf Haushalte und Hauptverkehrsachsen nicht ausreichend ist, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Diese Defizite liegen allerdings im gesamten Bundesgebiet in den ländlichen Gebieten vor. Die Forderung nach einer bundesweiten Strategie zur Schließung der Versorgungslücken wurde in den vergangenen Jahren u. a. über die Wirtschaftsministerkonferenz mehrfach an den Bund gerichtet, ist aber erst jetzt im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Die Ergebnisse des Mobilfunkgipfels auf Bundesebene im Juli sind aus Sicht der Landesregierung ein erster Schritt, um gemeinsam mit allen Beteiligten zu schnelleren Fortschritten zu kommen. 33. Was muss in Zukunft technisch und politisch gemacht/unternommen werden, damit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft und dem Gemeinwesen dauerhaft ein leistungsfähiges und modernes Kommunikationswesen zur Verfügung steht? Der Bund muss seine Instrumente noch umfassender nutzen, um einen zügigen Ausbau mit mobiler Infrastruktur zu gewährleisten. Aus Sicht der Landesregierung wären folgende Maßnahmen sinnvoll: Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1683 7 – finanzielle Anreize wie Stundung von Zahlungen im Rahmen der Auktionserlöse im Gegenzug für einen schnelleren Ausbau, – regulatorische Instrumente wie National Roaming oder Infrastruktursharing, sofern dies den Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Insbesondere in schwer zu erschließenden Regionen könnte dies eine Möglichkeit sein, die Erschließungskosten zu senken. – Nutzung weiterer Möglichkeiten zur Kostensenkung und Beschleunigung der Verfahren zur Schaffung von mobiler Dateninfrastruktur. Exemplarisch betrifft dies das Genehmigungsverfahren für Mobilfunkstandorte, – Klärung des Beihilferechts für eine Förderkulisse zur Mobilfunkversorgung. Niedersachsen wird mit den Mobilfunkanbietern landesweit konkrete Verabredungen für einen zügigeren und umfassenderen Ausbau treffen. Dabei muss zunächst Klarheit über die bis Ende 2019 zu bauende Infrastruktur herrschen. Dies fordert die Landesregierung von den Netzbetreibern ein. Darauf aufbauend strebt Niedersachsen bis Ende 2018 konkrete Verabredungen mit den Mobilfunkanbietern an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 34. Wann können sämtliche Hotels und Campingplätze mit einer 4G-Abdeckung rechnen? Eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen in 4G- bzw. LTE-Qualität bis 2021 ist Ziel der Landesregierung. 35. Wann sind alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie überregional bedeutsamen Eisenbahnstrecken und Binnenwasserstraßen mit einer 4G-Abdeckung versorgt ? Bis zum 31.12.2019 wird entsprechend den bestehenden Versorgungauflagen an den Autobahnen und ICE-Trassen eine vollständige 4G-Versorgung gewährleistet sein. Eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen in 4G- bzw. LTE-Qualität bis 2021 ist Ziel der Landesregierung. 36. Wann sind alle verschulten Ausbildungsstätten und universitären Einrichtungen in Niedersachsen mit einer 4G-Abdeckung versorgt? Eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunknetzen in 4G- bzw. LTE-Qualität bis 2021 ist Ziel der Landesregierung. (Verteilt am 24.08.2018) (Verteilt am 26.09.2018) 18-01683 Drucksache 18/1683 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wann gibt es eine vollständige und technisch zeitgemäße Netzabdeckung des Mobilfunks in Niedersachsen? Anlage zu Frage 5