Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1689 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Islamistische Gefährder in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 27.08.2018 - Drs. 18/1487 an die Staatskanzlei übersandt am 30.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.09.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Bild vom 16. August 2018 leben die meisten der aktuell 767 islamistischen Gefährder in Deutschland von staatlichen Transferleistungen (Quelle: https://www.bild.de/politik/ausland/politikausland /sie-leben-auf-unsere-kosten-niemand-macht-es-seinen-feinden-so-bequem- 56713652.bild.html). 1. Wie viele dieser 767 islamistischen Gefährder leben aktuell in Niedersachsen? Der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen (LKA) vom 12. September 2018 zufolge und unter Hinweis auf die kürzliche Landtagsbefassung zu „Gefährdern in Niedersachsen“ (Drs. 18/982) hat nach aktueller Erkenntnislage ein mittlerer zweistelliger Bereich der dort im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie - geführten Gefährder seinen Wohnort oder regelmäßigen Aufenthalt in Niedersachsen. 2. Wie viele der in Niedersachsen lebenden islamistischen Gefährder erhalten staatliche Leistungen (ALG II oder andere staatliche Transferleistungen)? Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen zu den in Niedersachsen lebenden Personen aus der Antwort zu Frage 1 in Einzelfällen Hinweise vor, dass diese sogenannte staatliche Transferleistungen beziehen oder bezogen haben könnten. Für eine hinreichende Beantwortung wäre eine Übermittlung personenbezogener Daten der durch das LKA eingestuften Personen an verschiedene potenzielle Leistungsträger erforderlich. Eine solche Übermittlung würde die nicht öffentlichen, hochsensiblen Daten einem größeren Personenkreis außerhalb niedersächsischer Sicherheitsbehörden eröffnen. Da zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 den niedersächsischen Sicherheitsbehörden keine entsprechenden Daten vorliegen und diese zunächst erhoben werden müssten, steht einer solchen Erhebung die Verletzung schutzwürdiger Belange Dritter entgegen, sodass hinsichtlich des Auskunftsanspruchs ein Versagungsgrund gemäß Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung vorliegt. 3. Wie hoch sind die monatlichen Kosten des Landes Niedersachsen für den finanziellen Unterhalt der islamistischen Gefährder insgesamt? Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen zu den Kosten des Landes Niedersachsen für den finanziellen Unterhalt der vorgenannten Personengruppe keine hinreichenden Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1689 2 4. Wie viele der in Niedersachsen lebenden islamistischen Gefährder haben ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit, und welche (bitte nach Anzahl und Staatsangehörigkeit auflisten)? Dem LKA zufolge besitzt ein niedriger zweistelliger Bereich der Gefährder aus der Antwort zu Frage 1 ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit. Unter ihnen befinden sich im jeweils einstelligen Bereich die Staatsangehörigkeiten algerisch, georgisch, kamerunisch, libanesisch, syrisch , türkisch, tunesisch sowie die ungeklärte Staatsangehörigkeit. (Verteilt am 26.09.2018) Drucksache 18/1689 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Islamistische Gefährder in Niedersachsen