Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1701 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Kritische Berichte und Prüfergebnisse der Konzernrevision der NORD/LB Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 29.08.2018 - Drs. 18/1497 an die Staatskanzlei übersandt am 30.08.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 26.09.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Presseberichten zufolge hat sich die Interne Revision der NORD/LB sehr kritisch zu einer Reihe von Prüfbereichen geäußert. Die Rede ist dabei von einer Bewertung, die sich zwischen ausreichend und mangelhaft bewegt. Betroffen sind demnach u. a. a) die Prüfung der Sanierungsplanung , b) der Geschäftsstrategieprozess, c) die Schiffsfinanzierung und d) die Abarbeitung der Feststellung zu der EZB-Prüfung Schiffe. § 91 Abs. 2 des Aktiengesetzes verlangt die Einrichtung eines Überwachungssystems, das den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennt. Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 des Aktiengesetzes obliegt dem Aufsichtsrat die Überwachung der Wirksamkeit der Internen Revision. Für Kreditinstitute gibt es weitergehende Regelungen in § 25 a des Kreditwesengesetzes. Bei öffentlichen Unternehmen ist zudem § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes von Bedeutung. Unterhalb der Gesetzesebene gibt es teilweise Anforderungen aus Public Corporate Governance Kodizes. Vorbemerkung der Landesregierung Dem Norddeutschen Rundfunk und der Süddeutschen Zeitung sind offenkundig aus einer derzeit noch unbekannten Quelle ausgewählte interne Revisionsberichte der NORD/LB zugespielt worden, die zu einer kritischen Berichterstattung über die Bank geführt haben. Herr Finanzminister Hilbers hat den Landtag am 24. August 2018 zum Thema „Aktuelle Presseberichterstattung im Zusammenhang mit der Internen Revision der NORD/LB“ ad hoc unterrichtet, nachdem er mit Details der Prüfungsfeststellungen durch die Medienberichterstattung konfrontiert wurde. Zudem hat Herr Finanzminister Hilbers in einer vertraulichen Sitzung den Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 29. August 2018 zu der aktuellen Berichterstattung bezüglich der Veröffentlichung der internen Unterlagen unterrichtet. Im Rahmen dieser vertraulichen Sitzung haben der Vorstandsvorsitzende der NORD/LB sowie der Leiter der Internen Revision umfassend die Aufgabe der Internen Revision und die Prozesse in der Bank dargestellt. Die in der Ausschusssitzung gestellten Fragen der Abgeordneten wurden beantwortet. Die Aufgabe der Revision ist es, frühzeitig Schwachstellen und Bearbeitungsfehler in internen Prozessen aufzuspüren, damit Mängel schnellstmöglich beseitigt und Fehler korrigiert werden können. Damit sollen potenzielle Risiken für die Bank frühzeitig minimiert und eventuelle Schäden verhindert werden. Die Revision der NORD/LB geht ihrer Aufgabe in der Art eines „Frühwarnsystems“ konsequent nach, wie es ihr ausdrücklicher Auftrag ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1701 2 1. Wie sind Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung der Internen Revision bei der NORD/LB definiert? Die Interne Revision ist gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ein Instrument der Geschäftsleitung, ihr unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig. Sie prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht. 2. Wie werden Neutralität, Unabhängigkeit und Informationsrechte der Internen Revision bei der NORD/LB gewährleistet? Neutralität, Unabhängigkeit und Informationsrechte der Internen Revision werden gewahrt, indem die Interne Revision ihre Aufgaben gemäß MaRisk und den gesetzlichen Regeln wahrnimmt und insbesondere bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterliegt. Neben dem Prüfungsausschuss, der die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems , insbesondere des internen Kontrollsystems und der Internen Revision, überwacht, ist es Aufgabe der Bankenaufsicht zu überwachen, ob sich die NORD/LB an die gesetzlichen Vorgaben und die MaRisk hält. Darüber hinaus prüft der Abschlussprüfer der NORD/LB jährlich die Funktionsfähigkeit der Internen Revision. Die in der Internen Revision beschäftigten Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht mit revisionsfremden Aufgaben betraut. Sie nehmen insbesondere keine Aufgaben wahr, die mit der Prüfungstätigkeit nicht im Einklang stehen. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Interne Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht. Dieses Recht ist jederzeit zu gewährleisten. 3. Wie ist die Personalausstattung der Internen Revision bei der NORD/LB? Die aktuelle Personalausstattung entspricht per 30. Juni 2018 rund 83 Mitarbeiterkapazitäten. 4. Basiert der Prüfungsplan der Internen Revision auf einem standardisierten und risikoorientierten Planungsprozess? Die Tätigkeit der Internen Revision basiert gemäß MaRisk auf einem umfassenden und jährlich fortzuschreibenden Prüfungsplan. Die Prüfungsplanung erfolgt risikoorientiert. 5. Sind Aufgaben der Internen Revision ganz oder teilweise outgesourct bzw. ausgegliedert worden? Die Interne Revision der NORD/LB ist weder ganz noch teilweise ausgelagert. 6. Wie wird sichergestellt, dass die Prüfungsergebnisse der Internen Revision sorgfältig abgearbeitet werden? Die sorgfältige und fristgerechte Abarbeitung der bei der Prüfung festgestellten Mängel wird durch die Interne Revision in geeigneter Form überwacht. Gegebenenfalls setzt die Interne Revision eine Nachschauprüfung an. Die maßnahmenverantwortlichen Bereiche haben die Revision über die fristgerechte Abarbeitung der Feststellungen zu informieren und ihr die Erledigung nachzuweisen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1701 3 7. Wann wurden die Bereiche a) bis d) im Vorspann der Fragen von der Internen Revision zuletzt geprüft? a) 2018; Bericht über die Prüfung „Sanierungsplan“ b) 2017; Bericht über die Prüfung „Geschäftsstrategieprozess“ c) Der im Vorspann der Fragen angesprochene Pressebericht bezieht sich auf einen Prüfungsbericht aus dem Jahr 2017. Die erfragte zuletzt durchgeführte Prüfung der Internen Revision im Bereich Schiffsfinanzierungen war im Jahr 2018. Die weiteren Antworten beziehen sich auf die erfragten zuletzt geprüften Prüfungshandlungen. d) 2018; Bericht über „die projektbegleitende Prüfung der Abarbeitung der Feststellungen zu der EZB Prüfung Schiffe“ 8. Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision jeweils bei den Bereichen a) bis d) des Vorspanns der Fragen? a) Gesamtprüfungsnote „mangelhaft“ b) Gesamtprüfungsnote „ausreichend“ c) Gesamtprüfungsnote „befriedigend“ d) Gesamtprüfungsnote „mangelhaft“ 9. Welche Vorstandsmitglieder haben die Prüfberichte bzw. Prüfergebnisse jeweils abgezeichnet ? Die Vorstandsmitglieder zeichnen die Berichte nicht ab. Alle Vorstandsmitglieder erhalten alle Prüfungsberichte der Internen Revision zur Kenntnis. 10. Wann haben die Berichte zu a) bis d) der Internen Revision den Vorstandsmitgliedern der NORD/LB jeweils vorgelegen? a) 31. Mai 2018 b) 8. September 2017 c) 17. Mai 2018 d) 16. Februar 2018 11. Welche Konsequenzen wurden aufgrund der o. g. Prüfberichte bzw. Prüfergebnisse vom Vorstand eingeleitet? Die Prüfungsergebnisse der Internen Revision wurden allen Mitgliedern des Vorstands zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die in den Prüfungsberichten von der Internen Revision vorgeschlagenen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung wurden besonders gewürdigt. Die Revision hat überwacht, ob die Maßnahmen innerhalb der gesetzten Fristen korrekt und vollständig umgesetzt wurden. Sie fungiert hierbei als verlängerter Arm des Vorstands und führt eigenverantwortlich das Follow-up der Feststellungen durch. Bei Prüfungsergebnissen mit einem mangelhaften oder schlechteren Gesamtergebnis erfolgte eine Befassung im Rahmen einer Vorstandssitzung, in der eingehend auf den Bericht und die aufgezeigten Mängelbeschreibungen eingegangen wurde. Besonderes Augenmerk lag hierbei auf der Würdigung der Maßnahmen und der zeitgerechten Einhaltung der Abarbeitung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1701 4 12. Hat der Aufsichtsratsvorsitzende Kenntnis von den o. g. Berichten und Prüfergebnissen der Konzernrevision? Die Interne Revision ist, wie zu Frage 1 ausgeführt, ein Instrument der Geschäftsleitung und ihr gegenüber berichtspflichtig. Die Information von Bankgremien und der Bankenaufsicht erfolgt streng nach den hierfür geltenden Regularien (z. B. KWG, MaRisk). Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Revisionstätigkeit der Bank informiert. Dieses geschieht über einen eigens hierfür eingerichteten Unterausschuss, der für die Revisionsüberwachung verantwortlich ist. Dieser sogenannte Prüfungsausschuss, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht angehört, wird über die gesamte Revisionstätigkeit (Planung, Ergebnisse, Mangelbeseitigung) informiert . Insbesondere die mangelhaften Prüfberichte und ihre Abarbeitung werden in diesem Gremium detailliert behandelt. Darüber hinaus erfolgt wie bankaufsichtlich vorgeschrieben eine regelmäßig zusammenfassende Unterrichtung im Aufsichtsrat durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses . Dabei wird besonderes Augenmerk auf wesentliche Risiken gelegt. 13. Welche Konsequenzen wurden aufgrund der o. g. Berichte und Prüfergebnisse vom Aufsichtsratsvorsitzenden gegebenenfalls eingeleitet? Der Aufsichtsratsvorsitzende hat aufgrund der ihm bekannt gewordenen Vorgänge zu den internen Berichten der NORD/LB einen Bericht zum gesamten Prozess vom Vorstand der Bank angefordert, und auch dazu, wie die Berichte in die Öffentlichkeit gelangen konnten. 14. Wann wurde das Schifffahrtsportfolio von der Bankenaufsicht EZB bzw. deren Rechtsvorgängern jeweils geprüft? Die letzte Prüfung der EZB zum Schiffsportfolio der NORD/LB und der Bremer Landesbank mit dem Titel „Prüfung zur Beurteilung des Risikomanagement- und -kontrollsystems für das Kreditund Kontrahentenrisiko im Bereich Schiffsfinanzierungen“ wurde mit finalem Follow-up-Schreiben vom 11. November 2016 ausgeliefert. 15. Wann wurde das Schifffahrtsportfolio von der Bankenaufsicht EZB bzw. deren Rechtsvorgängern im Rahmen von Sonderprüfungen jeweils geprüft? Die letzte Prüfung der EZB (siehe Frage 14) wurde von dieser im Prüfungstitel nicht als Sonderprüfung benannt. Insofern ist davon auszugehen, dass es sich um eine reguläre Prüfung handelte. 16. Wie viele Beanstandungen gab es bei der letzten Prüfung bzw. Sonderprüfung des Schifffahrtsportfolios durch die zuständige Bankenaufsicht? Bei der Prüfung wurde das Schiffsportfolio der NORD/LB und der Bremer Landesbank untersucht; es wurden insgesamt 25 Feststellungen getroffen. 17. Wann wurde der Bankenaufsicht von der NORD/LB mitgeteilt, dass die Beanstandungen im Bereich des Schifffahrtsportfolios abgearbeitet sind? Mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 wurden die letzten offenen Feststellungen der EZB als erledigt gemeldet. 18. Zu welchem Ergebnis kam die Interne Revision bei der Prüfung der Abarbeitung zur Feststellung der EZB-Prüfung Schiffe? Siehe Antwort zu Frage 8 d). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1701 5 19. Wie viele Bereiche der Abarbeitung zur Feststellung der EZB-Prüfung Schiffe wurden von der Internen Revision mit unzureichend bewertet? Der Fokus der Prüfung war die Wirksamkeit der Änderungen aus der EZB-Prüfung in der Praxis. Hierzu wurden drei Feststellungen mit „unzureichend“ bewertet. Diese wurden zwischenzeitlich abgearbeitet . 20. Wie bewertet die Bankenaufsicht die Berichte der Internen Revision zur Abarbeitung der Feststellung zur EZB-Prüfung Schiffe Die Bewertung der Bankenaufsicht zu den Berichten der Internen Revision zur Abarbeitung der Feststellungen zur EZB-Prüfung Schiffe ist nicht bekannt. 21. Warum wurden relevante Kreditnehmer im Bereich der Schiffsfinanzierung nicht fristgerecht bewertet? Im Jahr 2016 erreichte die Schifffahrtskrise einen neuen Höhepunkt. Auch aufgrund einer EZB-Prüfung wurde u. a. der Schiffsbereich in Bremen organisatorisch neu aufgestellt. Dies war mit umfangreichen Engagement- und Personalübertragungen verbunden. Zeitgleich wurde mit hoher Intensität an umfangreichen Restrukturierungen bei Engagements gearbeitet, um materielle Risiken von der Bank abzuwenden. Diese Engagements hatten eine höhere Priorität gegenüber den vergleichsweise unauffälligen Kunden, von denen der Kapitaldienst erbracht wurde und bei denen keine Störungen zu erwarten waren. Entsprechend kam es vor allem bei den Engagements in der „Normalbetreuung“ zu Rückständen in der Bearbeitung, die formal nicht sachgerecht waren, die aber aus Materialitätssicht auch aus heutiger Perspektive, bis auf wenige Ratingänderungen, keine wesentlichen Auswirkungen hatten und sämtlich aufgearbeitet wurden. Bezüglich der Bewertung der Schiffssicherheiten hat die NORD/LB seit Langem ein enges Marktmonitoring , sodass Marktschwankungen schnell erkannt werden. Diese Schwankungen waren in der Vergangenheit teilweise sehr hoch und erforderten die Neubewertung großer Teile des Schiffsportfolios im vierteljährlichen Rhythmus. Die gegenwärtig sich stabilisierenden Märkte reduzieren die Marktschwankungen und damit die Notwendigkeit umfangreicher Wertanpassungen. Auch vor dem Hintergrund von Revisionsfeststellungen zu sehr wenigen Einzelfällen hat die NORD/LB die Regelungen zur Marktbeobachtung weiter geschärft und einen weiteren Kontrollmechanismus eingezogen. 22. Wurden alle Anforderungen nach § 18 KWG bei der Prüfung von Jahresabschlüssen von Kreditnehmern im Bereich Schiffsfinanzierung erfüllt? Im Rahmen der Kreditvergabe sowie der laufenden Kreditüberwachung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern auf Grundlage aktueller und zukunftsgerichteter Unterlagen zu beurteilen . Hierfür gibt es im Hause der NORD/LB entsprechend einzuhaltende Prozesse, die einem Monitoring unterliegen und entsprechend überwacht werden. Die Nichterfüllung von § 18 KWG in den von der Revision monierten Fällen ist auf Fristüberschreitungen zurückzuführen. 23. Wenn nein, in wie vielen Fällen wurden Anforderungen nach § 18 KWG bei der Prüfung von Jahresabschlüssen von Kreditnehmern im Bereich Schiffsfinanzierung nicht erfüllt ? Bei der in den Medienberichterstattungen genannten Prüfung aus 2017 wurden Mängel bei zwölf Fällen in der regelmäßigen Erfüllung des § 18 KWG festgestellt. In drei Fällen haben die Kunden die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1701 6 Sechs Fälle betreffen die verspätete Auswertung von Jahresabschlüssen. In drei weiteren Fällen wurde zwar die Analyse durchgeführt, aber die erforderliche Kommentierung erfolgte nicht fristgerecht, sondern im Rahmen der nachgelagerten Kreditüberwachungsvorlagen. Alle diese Fälle wurden zwischenzeitlich abgearbeitet. 24. Wurden der rechtliche Bestand von Sicherheiten und die Identität der wirtschaftlich Berechtigten bei den Kreditnehmern von Schiffsfinanzierungen regelmäßig erhoben und geprüft? Ja. 25. Wurden die Anforderungen nach § 18 KWG bei der Vergabe der Schiffskredite voll umfänglich erfüllt? Die Erfüllung der Anforderungen des § 18 KWG ist wesentliche Grundlage für die Vergabe von Krediten, auch bei Schiffskrediten. Entsprechend sind diese Anforderungen durch Prozesse und Kontrollmechanismen abgesichert. In der Prüfung unter d) wurden hierzu keine Feststellungen getroffen . 26. Wie viele der größten 20 Kreditnehmer bzw. Initiatoren von Schiffskrediten haben ihre Kredite zur Finanzierung von Schiffen seit 2005 nicht, nicht voll umfänglich oder nicht fristgerecht bedient? Die Landesregierung kann zu der Größenordnung der Zahlungsauffälligkeiten der Kreditnehmer einer Branche, die aufgrund der Eingrenzungsmerkmale Rückschlüsse auf Einzelkreditnehmer zulassen , aufgrund des Bankgeheimnisses keine Stellung nehmen. Das gilt sowohl für die Höhe der Engagements als auch für die Frage, ob bei einem eingegrenzten Kundenkreis Kredite nicht, nicht vollumfänglich oder nicht fristgerecht bedient werden. 27. Wie viel Prozent des Schifffahrtsportfolios machen die 20 größten Kreditnehmer bzw. Initiatoren von Schiffskrediten heute aus? Die 20 größten Einzelkreditnehmer machen 18 % des Exposure (Verbindlichkeiten) im Schiffsportfolio aus. (Verteilt am 27.09.2018) Drucksache 18/1701 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Kritische Berichte und Prüfergebnisse der Konzernrevision der NORD/LB