Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1717 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung HDR - eine Untersuchungsstrategie des LKA NI für Massendelikte Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 05.09.2018 - Drs. 18/1565 an die Staatskanzlei übersandt am 10.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.09.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Die Zahl der DNA-Untersuchungsanträge an das Kriminaltechnische Institut (KTI) des Landeskriminalamts zu Spurenfällen ist von 4 400 Anträgen im Jahr 2006 auf 8 014 Anträge im Jahr 2016 gestiegen . Die Untersuchung einer DNA dauert lange, da auf die Qualität geachtet werden muss und sie sehr personalintensiv ist. Um der hohen Anzahl an Anträgen gerecht zu werden und die Bearbeitungszeit zu verkürzen, wurde eine Hochdurchsatz-Routine (HDR) entwickelt. Diese sogenannte HDR ist eine neue DNA-Untersuchungsstrategie im Bereich der Massendelikte. Durch diese Methode wird die Bearbeitungszeit von DNA-Untersuchungen in einfach gelagerten Fällen auf maximal 28 Tage reduziert. Es ist ein automatisierter Laborablauf, und die DNA-Extraktion wird von zwei Laborrobotern durchgeführt. Lediglich das Kurzgutachten wird von einem Sachverständigen verfasst (vgl. pro Polizei, Informationen für Niedersachsens Polizei, Heft 6/2017, S. 27 f.). DNA-Spurenuntersuchungen in Fällen der Schwerkriminalität sind von der HDR-Methode ausgeschlossen , da diese häufig aus komplexen Mehrfachspurenträgern bestehen. Das bedeutet, dass die Asservate bei der Untersuchung verschiedene forensische Fachgebiete durchlaufen müssen. 1. Wie viel Geld plant die Landesregierung, speziell in den Ausbau dieser Methode im KTI fließen zu lassen? Wie viel wird im Haushalt 2019 hinterlegt? Die Investitionen für den Ausbau der HDR sind abgeschlossen. Die beschafften Laborgerätschaften werden bereits im automatisierten Laborlauf eingesetzt. Im Haushaltsjahr 2019 sind keine weiteren Investitionen erforderlich bzw. vorgesehen. 2. Wie viele DNA-Untersuchungen im Bereich der Schwerkriminalität wurden im KTI in den Jahren 2013 bis 2018 durchgeführt, und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Erfassung und Verwaltung der im KTI des LKA Niedersachsen eingehenden Untersuchungsaufträge erfolgt im elektronischen Vorgangsverwaltungssystem (VVS) des KTI. Dieses VVS bietet derzeit keine Möglichkeit, die gewünschten Kennzahlen für Fälle der Schwerkriminalität (hier definiert als Ermittlungsverfahren nach dem Straftatenkatalog des § 100 a StPO) für den Zeitraum 2013 bis 2018 abzufragen. Es können lediglich die Gesamtzahlen für die pro Jahr eingegangenen Untersuchungsaufträge angegeben werden: Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1717 2 Jahr Spurenfälle 2013 7 616 2014 7 041 2015 7 470 2016 8 014 2017 8 686 2018 5 389 (bis 30.06.2018) Eine für 2017 händisch durchgeführte Auswertung ergab, dass 19 % der eingegangenen und im Landeskriminalamt Niedersachen bearbeiteten Untersuchungsaufträge sich auf die Deliktsgruppe gemäß Straftatenkatalog des § 100 a StPO beziehen. Fälle der Schwerkriminalität werden im KTI schnellstmöglich in Bearbeitung genommen. Gegenwärtig beginnt die Bearbeitung dieser Aufträge bereits binnen weniger Tage, in besonderen Fällen in Absprache mit der einsendenden Dienststelle auch unverzüglich nach Asservateneingang und gegebenenfalls auch außerhalb der Regelarbeitszeit. Fallabhängig (Anzahl der Asservate, weitere Untersuchungen in anderen Fachgruppen bei Mehrfachspurenträgern) gestaltet sich die Gesamtbearbeitungszeit bis hin zum Abschluss mit einem Behördengutachten jedoch unterschiedlich. Bei Delikten der Schwerkriminalität schwankt der Zeitraum zwischen dem Eingang der ersten Asservate im KTI und dem Gesamtabschluss aller Untersuchungsanträge fallabhängig. Dementsprechend hätte das Ergebnis einer Erhebung einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit keinen entsprechenden Aussagewert. Im Bereich der Katalogstraftaten ist sichergestellt, dass das KTI vorläufige Ergebnisse der dringlichen Untersuchungen oder endgültige Ergebnisse zu Teilaufträgen unverzüglich in geeigneter Weise an die ermittelnde Sachbearbeitung übersendet und die Gutachten in verfahrensverträglichen Zeiträumen vorlegt. 3. Welche Maßnahmen will die Landesregierung durchführen, um auch die DNA-Untersuchung in Fällen der Schwerkriminalität zu beschleunigen? Die Bearbeitung von DNA-Spuren in Ermittlungsverfahren nach dem Straftatenkatalog des § 100 a StPO und in allen anderen, nicht für die HDR geeigneten Ermittlungsverfahren erfolgt in den bekannten , etablierten und nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditierten Abläufen. Untersuchungsaufträge in Ermittlungsverfahren nach dem Straftatenkatalog des § 100 a StPO werden umgehend in Bearbeitung genommen. Die Untersuchungsdauer wird jedoch durch die Gesamtuntersuchungsabfolge (mitunter mehrfache Beteiligung verschiedener forensischer Fachdisziplinen) bestimmt . DNA-Untersuchungen sind in diesem Bereich nur zu einem gewissen Maße zu beschleunigen, da bei Schwerkriminalität fallabhängig die Untersuchungstiefe sehr hoch ist und Mehrfachuntersuchungen derselben Asservate möglich sein können. Die initialen Schritte der Spurensuche, Dokumentation und Präparation erfolgen manuell, bedürfen hoher fachlicher Expertise seitens der ausführenden Technischen Assistenzen und Sachverständigen und lassen sich deshalb nicht weiter beschleunigen oder automatisieren. Demgegenüber sind alle Folgeschritte der Spurenbearbeitung in den letzten Jahren weitestgehend automatisiert und dadurch beschleunigt worden. Es liegen keine Beanstandungen seitens der Auftrag gebenden Polizeibehörden vor, die die Bearbeitungsdauer von Fällen der Schwerkriminalität bezüglich DNA-analytischer Untersuchungen und Begutachtungen thematisieren. (Verteilt am 01.10.2018) Drucksache 18/1717 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport HDR - eine Untersuchungsstrategie des LKA NI für Massendelikte