Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1745 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Bestmögliches Informationsangebot für Schwangere Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 30.08.2018 - Drs. 18/1508 an die Staatskanzlei übersandt am 04.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 01.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Amtsgericht Gießen verurteilte im letzten November eine Ärztin aufgrund § 219 a StGB zu einer Geldstrafe, weil sie auf ihrer Internetseite angab, dass sie auch Abtreibungen durchführe (HAZ, 24.11.2017). Im Rahmen der hierauf folgenden gesellschaftlichen Debatte haben die Länder Berlin, Hamburg, Thüringen und Brandenburg im Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung des § 219 a StGB eingebracht, dem sich inzwischen auch Bremen angeschlossen hat (Bundesratsdrucksacahe 761/17(neu)). Parallel debattiert der Bundestag über entsprechende Gesetzesänderungsanträge aller Fraktionen mit Ausnahme von Union, SPD und AfD (Zeit Online, 13.03.2018). In Niedersachsen erstellt nun die Region Hannover eine öffentliche Liste mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen (HAZ, 31.07.2018). 1. Wie bewertet die Landesregierung angesichts der aktuell geltenden Gesetzeslage das Risiko der Region Hannover, sich hierdurch Ermittlungen wegen des Verdachts der Täterschaft oder Teilnahme an einem Verstoß gegen § 219 a StGB auszusetzen? Der Straftatbestand des § 219 a Abs. 1 StGB erfordert, dass der Täter um „seines Vermögensvorteils willen“ oder „in grob anstößiger Weise“ handelt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt werden würden. Es ist insbesondere nicht zu erwarten, dass die Region Hannover für die Informationen ein Honorar verlangen wird. Letztlich obliegt jedoch die Prüfung eines Anfangsverdachts für Straftaten und danach aufzunehmender Ermittlungen im Einzelfall alleine der zuständigen Staatsanwaltschaft (§ 152 Abs. 2 StPO). 2. Ist es nach Ansicht der Landesregierung geboten, Schwangeren sämtliche Informationen zu Beratungsstellen und Ärzten, die ihnen in allen Lagen der Schwangerschaft zur Seite stehen, zur Verfügung zu stellen? Grundsätzlich gilt, dass der Staat den Regelungsrahmen bereitstellen muss, welcher es den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist insoweit auch geregelt, dass die Länder ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen haben (§ 13 SchKG). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1745 2 Informationen zu sämtlichen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen werden auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Ferner wird den betroffenen Frauen zum „Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft“ ein gesondertes Adressverzeichnis zu den Konfliktberatungsstellen zur Verfügung gestellt. Die bei einem Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation vorgesehene Beratung durch eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle umfasst auch Informationen zu Einrichtungen und Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen dürfen. 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Informationsrechte Schwangerer in Not- und Konfliktsituationen zu sichern und zu stärken? Siehe Antwort zu Frage 2. Im Übrigen hat der Berufsverband der Frauenärzte e. V. - BVF (Bezirksvorsitzender Hannover - Landesvorsitzender Niedersachsen - Präsident) die niedersächsischen niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen dazu befragt, wie sie zu einer Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten zum Zwecke der Information über Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, stehen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Umfrage soll nach Auswertung geprüft werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form ein landesweites Informationsangebot erarbeitet und veröffentlicht werden kann. (Verteilt am 02.10.2018) Drucksache 18/1745 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Bestmögliches Informationsangebot für Schwangere