Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1797 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Zur ansteigenden Zahl der Badeunfälle in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 06.09.2018 - Drs. 18/1588 an die Staatskanzlei übersandt am 11.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 10.10.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten In Niedersachsen kam es in den vergangenen Wochen vermehrt zu Badeunfällen. So sind allein in der Region Hannover vier Menschen bei Badeunfällen verstorben. Zwei weitere Personen befinden sich nach Badeunfällen in Langenhagen (Silbersee) in kritischem Zustand. 1. Wie viele Badeunfälle mit tödlichem Ausgang haben sich in den Jahren 2010 bis 2018 in Niedersachsen ereignet? Auf Grundlage polizeilicher Rechercheergebnisse haben sich in dem Zeitraum 177 Badeunfälle mit tödlichem Ausgang in Niedersachsen ereignet. 2. An welchen Gewässern haben sich die Badeunfälle mit tödlichem Ausgang ereignet (bitte nach See, Fluss, Kanal, Meer, Schwimmbad und sonstigen Gewässern gliedern)? Seen 77 Flüsse 22 Kanäle 14 Meer 17 Schwimmbäder 37 Sonst. Gewässer 10 3. Welcher Anteil der Opfer hatte einen Migrationshintergrund? 32 Personen hatten einen Migrationshintergrund. 4. Welcher Anteil der Opfer hielt sich weniger als drei Jahre auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf? Bei elf Opfern ist bekannt, dass sie sich weniger als drei Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. 5. Welcher Anteil der Opfer war männlich? 128 Opfer waren männlichen Geschlechts. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1797 2 6. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher ergriffen, um Menschen mit Migrationshintergrund - und insbesondere Flüchtlinge - auf die spezifischen Gefahren des Schwimmens in Seen, Kanälen und Flüssen hinzuweisen? Die vorhandenen Hilfsangebote sind heterogen organisiert. Schwimmkurse und Schwimmlernangebote , die auch auf badespezifische Gefahren hinweisen, werden nicht vom Land selbst durchgeführt . Der Landessportbund bietet aber die Möglichkeit, u. a. über das Programm „Niedersachsen lernt schwimmen“, zielgruppenspezifische Schwimmkurse zu unterstützen. Auch werden die vom Land in 2017 und 2018 zusätzlich im Rahmen der Integrationsförderung bereitgestellten Mittel u. a. für die Durchführung von zielgruppenspezifischen Schwimmkursen verwandt . Darüber hinaus haben in der Projektdatenbank www.sport-integriert-niedersachsen.de die DLRG, Schwimmvereine und Kommunen zahlreiche, zielgruppenspezifische, stattgefundene Schwimmkursveranstaltungen gemeldet. Warnhinweise und Baderegeln sind von der DLRG in 25 Sprachen übersetzt worden, frei verfügbar und an entsprechenden Gewässern aufgestellt. Die Vermittlung der allgemeinen Baderegeln ist über den Erlass „Bestimmungen für den Schulsport “, das Kerncurriculum Sport für die Grundschule und das Kerncurriculum Sport für die Schulformen des Sekundarbereichs I geregelt. Im Juni 2016 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf das Netzwerk der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN) zurückgegriffen, um Informationen über die Erhöhung der Badesicherheit von Menschen mit Migrationshintergrund weiterzuleiten. Die Informationen wurden per E-Mail zum einen an die Leiterinnen und Leiter der Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe zur Weitergabe an ihre eigenen Netzwerke übersandt. Zum andern wurden die Leiterinnen und Leiter der Regionalverbünde im Rahmen der KMN gebeten, die flächendeckend in Niedersachsen implementierten Migrationsberatungsstellen zu informieren. Im Juli 2016 fand ein Gespräch zwischen der damaligen niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Frau Cornelia Rundt, und Vorstandsmitgliedern der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) statt. Im Rahmen des Gesprächs wurde über die Tätigkeit der DLRG in der Flüchtlingshilfe berichtet sowie die zurückgehende Schwimmfähigkeit in der Gesellschaft thematisiert. Über ihren Internetauftritt stellte die DLRG bereits zum damaligen Zeitpunkt Informationen zur Erhöhung der Badesicherheit in unterschiedlichen Sprachen bereit. Darüber hinaus bietet der Verein Jugendwerk e. V. in Wittmund auf seinem Internetauftritt Informationen zur Ersten Hilfe (Erste Hilfe Online Schule - EHOS; http://www.ehos.jugendwerk.eu/EHOS_geschichte.html) speziell für Menschen an, die über keine oder nur ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. In kurzen Videofilmen wird - jeweils getrennt nach unterschiedlichen Sprachen - erläutert , wie in bestimmten Situationen Erste Hilfe geleistet werden kann. In den Sommermonaten 2018 wurden alle Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) im Rahmen der Sorgfaltspflicht gegenüber Flüchtlingen darauf hingewiesen, das Thema in die Erstgespräche mit den Flüchtlingen einzubinden. Einhergehend sind die Hinweise auf die Baderegeln und die Gefahren in den Wegweiser Kursen thematisiert und durch Aushänge bekannt gemacht worden. 7. Beabsichtigt die Landesregierung, im Bereich der Badesicherheit aktiv zu werden? Zur flächendeckenden Weitergabe aktueller Informationen, die zur Erhöhung der Badesicherheit insbesondere von Menschen mit einem Migrationshintergrund beitragen, kann jederzeit auf das Netzwerk der KMN zurückgegriffen werden. Die Weitergabe erfolgt über die Koordinierungsstelle KMN, die beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingerichtet ist. In der am 01.09.2018 in Kraft getretenen Neufassung des Erlasses „Bestimmungen für den Schulsport “ trägt nachfolgende Neuregelung auch dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Bedingungen in ihren Herkunftsländern nur wenige Schülerinnen und Schüler, die nach Deutschland geflüchtet sind, schwimmen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen. Dass beim Schulschwimmen in Lerngruppen von mehr als 15 Schülerinnen und Schülern eine weitere geeignete Aufsichtsperson vorgesehen ist, wenn am Bewegungsangebot nicht Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1797 3 schwimmfähige Schülerinnen und Schüler teilnehmen, gilt nun nicht mehr nur bis Schuljahrgang 6, sondern auch darüber hinaus. Weiterhin wird auf die Beantwortung der Frage 9 verwiesen. Darüber hinaus erfolgt auch eine Information der Flüchtlinge in Erstgesprächen und in den Wegweiser Kursen der LAB NI. 8. Fördert das Land Einrichtungen wie DLRG etc. unmittelbar? Wenn ja, in welchem Rahmen (2010 bis 2018)? Die DLRG erhielt im Jahr 2010 31 000,00 Euro und in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils 30 000,00 Euro für Ausbildung und Materialien rettungsdienstlicher Angelegenheiten. Im Rahmen der Fahrzeugförderung im Katastrophenschutz wurde die DLRG mit folgenden Fördersummen gefördert: 2010 183 569,00 Euro, 2011 230 675,00 Euro, 2012 494 305,00 Euro, 2013 292 626,00 Euro, 2014 344 700,00 Euro, 2015 659 212,00 Euro inkl. einer Sonderförderung, 2016 248 952,00 Euro, 2017 849 578,09 Euro inkl. einer Sonderförderung, 2018 541 707,00 Euro. Darüber hinaus erhielt die DLRG für Ausstattung und Ausbildung im Katastrophenschutz von 2010 bis 2018 jeweils 53 410,00 Euro pro Jahr. Die Sportförderung des Landes Niedersachsen erfolgt im Rahmen des Niedersächsischen Sportfördergesetzes (NSportFG) vollständig über den Niedersächsischen Landessportbund e. V. (LSB). Eine unmittelbare Sportförderung durch das Land, auch zugunsten des DLRG, findet nicht statt. Der LSB leitet die verfügbaren Finanzhilfemittel nach Verteilungsschlüssel und Antragslage an alle niedersächsischen Mittelempfänger weiter. Für Allgemeine Leistungssportförderung „Nichtolympische Sportarten“, Aus-und Fortbildung, Personalkostenzuschüsse LFV, Arbeitstagungen, Öffentlichkeitsarbeit /Vereinsservice und Sportstättenbau sind der DLRG vom LSB 2010 110 107,00 Euro, 2011 93 890,00 Euro, 2012 113 030,00 Euro, 2013 108 030,00 Euro, 2014 124 767,02 Euro, 2015 133 346,00 Euro, 2016 125 995,00 Euro, 2017 133 939,00 Euro gewährt worden. Eine abschließende Aussage zur Förderung für das Jahr 2018 ist noch nicht möglich . 9. Ist im Rahmen der Schulausbildung Schwimmunterricht vorgesehen? In welcher Klassenstufe ? Mit welchem Lernziel? Der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler wird von der Landesregierung eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. In den Schuljahrgängen 1 bis 4 sind insgesamt 40 Unterrichtsstunden im Schwimmen zu erteilen. In den Schuljahrgängen 5 und 6 sind mindestens 20 Unterrichtsstunden Schwimmunterricht zu erteilen und in den Jahrgängen 7 bis 10 mindestens 40 Unterrichtsstunden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1797 4 Ebenfalls festgelegt ist, dass am Ende von Schuljahrgang 6 die Kompetenzen zu erwerben sind, die dem Schwimmabzeichen Bronze entsprechen. Das entspricht dem Status einer sicheren Schwimmerin bzw. eines sicheren Schwimmers. Die jeweilige Verteilung der Unterrichtsstunden erfolgt durch die Schule. (Verteilt am 11.10.2018) Drucksache 18/1797 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Zur ansteigenden Zahl der Badeunfälle in Niedersachsen