Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1803 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Sondervermögen zur Errichtung studentischer Wohnheimplätze Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 13.09.2018 - Drs. 18/1623 an die Staatskanzlei übersandt am 18.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 11.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Doppelhaushalt der Jahre 2017/2018 waren insgesamt 11,5 Millionen Euro als „Zuweisungen für Investitionen im Wohnungsbau für Wohnheimplätze für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen zugunsten des Sondervermögens“ aufgeführt (Titel 884-11-0, Einzelplan 6). Davon fielen 3,5 Millionen Euro auf das Jahr 2017 und 8 Millionen Euro auf das Jahr 2018. Diese Mittel sind laut Erläuterung zweckgebunden und ausschließlich für den Wohnheimbau gedacht. Im Haushaltsplanentwurf für 2019 sind in diesem Zusammenhang keine Mittel mehr vorgesehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die stetig gestiegenen Studierendenzahlen haben die niedersächsischen Studentenwerke veranlasst , gegenüber der Vergangenheit vermehrt arbeits- und kostenintensive Neubauprojekte in ihre Wirtschaftsplanung aufzunehmen. Hierfür hat das Land mit dem Haushalt 2017/2018 eine Zuschussförderung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel fließen dem Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“ (Wohnraumförderfonds) als Einnahmen zu, werden getrennt vom übrigen Fondsvermögen erfasst und nach den geltenden Förderbestimmungen im Auftrage des für Bauen und Wohnen zuständigen Ministeriums durch die NBank bewirtschaftet. Mit der Zuschussförderung werden 509 neue Wohnheimplätze entstehen. Zugleich werden die Studentenwerke in die Lage versetzt, diese Wohnplätze zu für Studierende finanzierbaren Mieten anbieten zu können. 1. Wie viele Mittel sind seitens der Studentenwerke bereits aus dem Sondervermögen abgerufen worden (bitte getrennt nach Studentenwerken, Projekten und Standorten angeben )? 2. Welcher Bedarf ist von den Studentenwerken zusätzlich angemeldet worden (bitte getrennt nach Studentenwerken, Projekten und Standorten angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Für die aus dem Sondervermögen in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung stehenden Mittel haben die Studentenwerke Bedarfe für Wohnheimneubauten mit Platzzahlen angemeldet. Für die einzelnen Bauprojekte sind anhand der Platzzahlen Fördersummen ausgewiesen worden. Die Angaben sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1803 2 Studentenwerk Standort/Projekt Platzzahl Vorgesehene Fördersumme in Euro (gerundet) Göttingen Göttingen/Grisebachstraße 64 1.515.780,00 Hannover Hannover/Dorotheenstraße 68 1.492.180,00 Hannover Hannover/Haltenhoffstraße 184 4.173.380,00 Oldenburg Oldenburg/Erweiterung Alte Färberei 38 833.860,00 Osnabrück Osnabrück/Erweiterung Jahnstraße 41 899.690,00 OstNiedersachsen Braunschweig/Erweiterung Hans-Sommer-Straße 114 2.585.110,00 Das Projekt in Göttingen, bei dem insgesamt 264 neue Wohnplätze entstehen werden, erhält für 200 Plätze zusätzlich zur Zuschussförderung eine Darlehensförderung aus Mitteln des Sondervermögens aus dem Haushalt 2015, die um Darlehensmittel aus der allgemeinen Wohnraumförderung ergänzt wird. Ebenso werden die Projekte in der Dorotheenstraße in Hannover und in der Hans- Sommer-Straße in Braunschweig um Darlehensmittel aus der allgemeinen Wohnraumförderung ergänzt . Ein zusätzliches Projekt in der Albert-Einstein-Straße in Osnabrück, bei dem 100 neue Wohnplätze entstehen werden, wird ausschließlich mit Darlehensmitteln aus der allgemeinen Wohnraumförderung unterstützt. Die Studentenwerke haben bei der NBank teilweise bereits Mittelanträge für die Bauprojekte gestellt , die sich in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung befinden. Bereits fertiggestellt ist das Projekt in der Jahnstraße in Osnabrück, alle anderen sind im Bau oder noch in der Vorbereitung. Zum Mittelabruf wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. Wie ist der Bestand des Sondervermögens am 15. September 2018? Da bislang lediglich für das Projekt in der Jahnstraße in Osnabrück ein Teilbetrag der Mittel in Höhe von 539 811,60 Euro vom Studentenwerk Osnabrück abgerufen wurde, beträgt der rechnerische Bestand zum 15.09.2018 noch 10 960 188,40 Euro. Tatsächlich sind die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch wie der vorstehenden Tabelle in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 zu entnehmen ist, bereits vollständig gebunden. Die Auszahlung der Fördermittel ist auch nach 2018 möglich, da der Wohnraumförderfonds nicht der Jährlichkeit des Haushalts unterliegt. (Verteilt am 12.10.2018) Drucksache 18/1803 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Sondervermögen zur Errichtung studentischer Wohnheimplätze