Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1817 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nichtrückführung von abgelehnten Asylbewerbern wegen Ablauf der Überstellungsfrist Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD), eingegangen am 19.09.2018 - Drs. 18/1653 an die Staatskanzlei übersandt am 20.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 11.10.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Jussif A., der tatverdächtig ist, in Chemnitz Daniel H. erstochen zu haben, hätte laut Medienberichten schon im Mai 2016 abgeschoben werden können. Die zuständige Behörde soll die Überstellungsfrist von sechs Monaten ungenutzt verstreichen haben lassen, sodass über den Asylantrag erneut zu entscheiden war. In der Folge verblieb Jussif A. weiterhin in Deutschland. 1. Wie viele Personen aus Niedersachsen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nicht in andere Länder abgeschoben oder überstellt, obwohl dies wie bei Jussuf A. möglich gewesen wäre? Falls ja, aus welchen Gründen wurde die Sechs-Monats-Frist ungenutzt verstreichen gelassen? Die Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens nach der Dublin-III-Verordnung liegt allein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Da die niedersächsischen Ausländerbehörden lediglich im Rahmen der Vollzugshilfe für das BAMF in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Staat überstellen, liegen der Landesregierung keine Daten vor, wie viele Personen in dem dargestellten Zeitraum nicht überstellt werden konnten; dies gilt ebenso für die Gründe der Nichtüberstellung. 2. Welche Kosten entstanden hierdurch pro Einzelfall seit der Möglichkeit des Zeitpunkts der Abschiebung bis heute? Mangels Zuständigkeit der Landesregierung (siehe Beantwortung zu Frage 1) liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Werden Schadenersatzforderungen gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger geführt? Falls nein, welche Gründe verhindern dies? Mangels Zuständigkeit der Landesregierung (siehe Beantwortung zu Frage 1) liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. (Verteilt am 15.10.2018) Drucksache 18/1817 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Nichtrückführung von abgelehnten Asylbewerbern wegen Ablauf der Überstellungsfrist