Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1818 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nicht abgerufene Mittel eines Investitionsprogramms des Bundes für finanzschwache Kommunen Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 19.09.2018 - Drs. 18/1654 an die Staatskanzlei übersandt am 20.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 11.10.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Bild am Sonntag und Focus berichteten am 16./17. September 2018 über ein Investitionsprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen mit einem Umfang von 3,5 Milliarden Euro. Bezogen auf jedes Bundesland sei dabei grundsätzlich ein Zugriff auf Finanzmittel bis hin zu einer jeweiligen Maximalhöhe eingeräumt worden. In den Medienberichten wird dargestellt, dass bis 2022 durch diese Finanzmittel beispielsweise auch Schulen saniert werden könnten. Niedersachsen aber habe aus diesem Investitionsprogramm lediglich 0,8 Millionen Euro von möglichen 289 Millionen Euro abgerufen. Vorbemerkung der Landesregierung Die für die Umsetzung des Schulsanierungsprogramms des Bundes notwendige landesrechtliche Regelung wurde am 16.05.2018 als Zweiter Teil des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsgesetzes (NKomInvFöG) durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und anderer Vorschriften vom Landtag einstimmig beschlossen. Das Gesetz trat daraufhin am 25.05.2018 in Kraft. Die Planungsphase zur Anmeldung der Projekte läuft noch bis zum 31.12.2018. Erst nach diesem Stichtag können erste Schlussfolgerungen zum weiteren Verlauf des Investitionsprogramms gezogen werden. Ziel der Landesregierung ist es, zu diesem Zeitpunkt alle Kommunen dahin gehend beraten zu haben, die der Kommune zustehenden Finanzhilfen gemäß Anlage 2 des NKomInvFöG bis zum Ende des Förderzeitraumes im Jahr 2022 rechtmäßig zu verwenden und entsprechende Schulsanierungen durchzuführen. Die sich daran anschließenden Tätigkeiten der Durchführung der Projekte obliegen dann einzig den zuständigen kommunalen Schulträgern. 1. Warum sind für niedersächsische finanzschwache Kommunen lediglich 0,8 Millionen Euro abgerufen worden, während beispielsweise Baden-Württemberg und Bayern ihre Mittel vollständig abgerufen haben (jeweils über 200 Millionen Euro)? Der geringe Mittelabruf liegt in der erst sehr kurzen Umsetzungsphase und darüber hinaus in der Tatsache begründet, dass erst nach Durchführung einer Investitionsmaßnahme oder entsprechend dem Baufortschritt bei Großprojekten Finanzhilfen aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes abgerufen werden dürfen. Siehe hierzu auch Vorbemerkungen. Im Übrigen sind in den genannten Ländern die Mittel noch nicht vollständig abgerufen worden, sondern erst verplant. So spricht auch der Focus-Artikel von einem Planungsstand der jeweiligen Länder. Eine entsprechen- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1818 2 de hundertprozentige Verplanung der Finanzhilfen wird in Niedersachsen zum Ende des Jahres 2018 angestrebt. Zum aktuellen Stand der Umsetzung in den jeweiligen Ländern wird ergänzend auf folgende Internetseite des Bundesfinanzministeriums verwiesen: https://www.bundesfinanz ministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbezie hungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/Foerderung-von-Investitionenfinanzschwacher -Kommunen.html 2. Welche konkreten Hemmnisse standen dem Abrufen einer höheren Förderung aus dem Investitionsprogramm entgegen? Siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 1. 3. Was ist von der Landesregierung unternommen worden, um diesen Hemmnissen entgegenzuwirken und den niedersächsischen finanzschwachen Kommunen einen Zugang zu höheren Fördermitteln aus dem Programm zu erleichtern? Die Niedersachsen zustehenden ca. 289 Millionen Euro sind den im Sinne des Zweiten Teils des NKomInvFöG als finanzschwach definierten Kommunen fest zugewiesen und somit restlos verteilt worden. Es ist daher nicht möglich, einen Zugang zu höheren Fördermitteln zu verschaffen. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 1. (Verteilt am 16.10.2018) Drucksache 18/1818 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Nicht abgerufene Mittel eines Investitionsprogramms des Bundes für finanzschwache Kommunen