Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1875 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Kriterien bei der Bewertung und Zulassung von Lern-Apps, digitalen Schulbüchern und anderen digitalen Lehrmitteln Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 28.09.2018 - Drs. 18/1747 an die Staatskanzlei übersandt am 02.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 16.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) ist eine dem Kultusministerium unterstehende Landesbehörde mit vielfältigen Aufgaben. Dazu gehört u. a. die Evaluation schulischer und hochschulischer Lehre, die Sicherstellung der Qualität sowie die Bewertung und Zulassung von Bildungsmedien und Lernmaterialien. So fällt auch die Prüfung von Lern-Apps und digitalen Schulbüchern in den Aufgabenbereich des NLQ. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorbemerkung der Fragesteller ist insofern unzutreffend, als weder das NLQ noch eine andere Behörde des Landes Niedersachsen für die Prüfung oder Zulassung von Lern-Apps oder digitalen Medien zuständig ist. Das NLQ testet Lern-Apps oder digitale Medien gegebenenfalls nur im Kontext von konkreten Projekten zum Einsatz dieser Medien im Sinne einer Empfehlung für deren pädagogischen Einsatz. Bei der unüberschaubaren Anzahl von Apps oder digitalen Medien für den Einsatz im Unterricht wäre eine Prüfung insbesondere hinsichtlich einer eventuellen Zulassung als Lehr- oder Lernmittel unmöglich und auch aus Wettbewerbsgründen problematisch. Die Auswahl von Lern-Apps und anderen digitalen Unterrichtsmedien obliegt in Niedersachsen der methodischdidaktischen Entscheidung der pädagogischen Fachkräfte im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule. 1. Nach welchen Kriterien werden Lern-Apps bei einer Prüfung durch das NLQ bewertet, und welche dieser Kriterien müssen in welchem Maße erfüllt sein, damit eine App als Lehrmittel zugelassen wird? Für Lern-Apps gibt es in Niedersachsen kein Zulassungs- und auch kein Prüfverfahren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Welche Lern-Apps wurden bisher vom NLQ als Lehrmaterial in Niedersachsen zugelassen ? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1875 2 3. Nach welchen Kriterien werden digitale Schulbücher bei einer Prüfung durch das NLQ bewertet, und welche dieser Kriterien müssen in welchem Maße erfüllt sein, damit ein digitales Schulbuch als Lehrmittel zugelassen wird? Der Runderlass „Genehmigung, Einführung und Benutzung von Schulbüchern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen“ (RdErl. d. MK v. 01.08.2014 - 26.2 - 82221 [SVBl. 8/2014 S. 402] - VORIS 22410) regelt auch die Zulassung digitaler Schulbücher. Schulbücher im Sinne dieses Erlasses sind zu Unterrichtszwecken bestimmte Druckwerke für die Hand der Schülerin oder des Schülers sowie digitale Lehrwerke, die im Unterricht für einen längeren Zeitraum als Hauptarbeitsmittel benutzt werden. Die Kriterien für die Genehmigung sind in Nr. 3 des Erlasses geregelt. In Nr. 4.7 des Erlasses findet sich eine Ausnahme für digitale Lehrwerke, die inhaltlich identisch mit einem gedruckten Werk sind. Diese digitalen Lehrwerke gelten automatisch als genehmigt, wenn der Verlag mit der Einreichung eines gedruckten Lehrwerkes darauf verweist, dass dieses Werk auch als digitales Lehrwerk angeboten wird und sich das digitale Lehrwerk inhaltlich nicht von der Printausgabe unterscheidet. 4. Welche digitalen Schulbücher wurden bisher vom NLQ als Lehrmaterial in Niedersachsen zugelassen? Anträge zur Zulassung von digitalen Schulbüchern wurden von den drei etablierten Schulbuchverlagen Klett, Cornelsen und Westermann eingereicht. Seit Juni dieses Jahres werden auch Anträge auf Genehmigung von digitalen Lehrwerken mit interaktiven Elementen vom Klett-Verlag eingereicht . Mit Stand vom 08.10.2018 wurden 24 Anträge eingereicht und auch bereits genehmigt. Der Westermann-Verlag reichte Ende September 2018 die ersten drei Anträge ein. Für diese Lehrwerke ist hingegen eine gesonderte Genehmigung erforderlich, die erteilt wird, wenn das Lehrwerk mit den Bestimmungen des vorstehend genannten Runderlasses - insbesondere mit den Kriterien gemäß Nr. 3 und Nr. 4.4 - vereinbar ist. 5. Nach welchen Kriterien werden andere digitale Medien bei einer Prüfung durch das NLQ bewertet, und welche dieser Kriterien müssen in welchem Maße erfüllt sein, damit ein solches Medium als Lehrmaterial zugelassen wird? Für digitale Medien gibt es in Niedersachsen kein Zulassungs- und auch kein Prüfverfahren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 6. Welche anderen digitalen Medien wurden bisher vom NLQ als Lehrmaterial in Niedersachsen zugelassen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. (Verteilt am 18.10.2018) Drucksache 18/1875 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Kriterien bei der Bewertung und Zulassung von Lern-Apps, digitalen Schulbüchern und an-deren digitalen Lehrmitteln