Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/188 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wann kommt das WLAN für alle öffentlichen Gebäude? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP), eingegangen am 20.12.2017 - Drs. 18/104 an die Staatskanzlei übersandt am 22.12.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 19.01.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung des Abgeordneten In einem Bild-Interview antwortete Digitalminister Althusmann auf die Frage „Wann stellen die öffentlichen Gebäude öffentliches WLAN bereit?“ wie folgt: „Noch in dieser Wahlperiode sollen möglichst alle öffentlichen Gebäude über frei nutzbares WLAN verfügen“ (Bild, 12.12.2017). Das Erfordernis einer ständigen Verfügbarkeit des Internets und die Bedeutung eines kostenlosen Internetzugangs nehmen deutlich zu. Beides wächst mit zunehmenden privaten, beruflichen oder ausbildungsspezifischen Erfordernissen. Hierbei spielen offene WLAN-Netze (kostenlose Hotspots) eine entscheidende Rolle. In vielen Innenstädten und Einkaufszentren kommen Anwohner und Kunden bereits in diesen Genuss. Gleiches gilt für Hotels und gastronomische Einrichtungen sowie für Einzelhändler oder Tankstellen, um den Kunden länger zu binden und eine höhere Aufenthaltsqualität zu bieten. Kostenlose Hotspots können hierbei über Apps und Suchmaschinen gezielt gesucht und gefunden werden. In Anlehnung an die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) stellt sich die Frage, was der Begriff „öffentliche Gebäude“ alles umfassen kann. Demnach könnten z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr sowie öffentliche Verwaltungs- und Gerichtgebäude, Theater, Museen, öffentliche Bibliotheken, Freizeitheime, Gemeinschaftshäuser, Schulen, Hochschulen und vergleichbare Ausbildungsstätten, Krankenhäuser und öffentliche Toilettenanlagen oder Parkhäuser umfasst sein. Der Koalitionsvertrag führt zu Thema WLAN u. a. Folgendes auf: „Die Verfügbarkeit von WLAN und modernen 4G/5G-Mobilfunk in Ergänzung zur leistungsfähigen Breitbandversorgung ist eine Frage der Daseinsvorsorge. (…) SPD und CDU wollen dies durch die Bereitstellung kostenlosen WLANs in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum begleiten“ (Seite 70). Vorbemerkung der Landesregierung Die Digitalisierung ist für Wirtschaft und Gesellschaft in Niedersachsen Chance und zentrale Herausforderung für die nächsten Jahre. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts, die Entwicklung der Regionen und das Leben und Arbeiten der Menschen ist es erforderlich, dass die digitale Transformation gelingt. Digitalisierung bringt gesellschaftliche Veränderungen mit sich und erfasst alle Bereiche des täglichen Lebens. Die größtmögliche Verfügbarkeit von mobilen Datendiensten ist eine Voraussetzung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/188 2 für die Nutzung der Chancen der Digitalisierung. Die Landesregierung will daher die Verfügbarkeit von WLAN in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum deutlich steigern. Die Digitalisierung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Ressorts des Landes in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der niedersächsischen Wirtschaft. Ihr Erfolg wird wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, die Aktivitäten in den Ressorts und der weiteren Akteure zu vernetzen, zu koordinieren, weiterzuentwickeln und zu vermitteln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung koordiniert alle entsprechenden Maßnahmen federführend. Derzeit laufen die Vorbereitungen, alle mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zu vernetzen und bis Mitte 2018 einen Masterplan vorzulegen . In diesem Masterplan werden auch Umsetzungsschritte bzw. Unterstützungsansätze enthalten sein, um die Verfügbarkeit von WLAN in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum zu steigern. Naturgemäß kann die öffentliche Hand auf ihre Gebäude schnell und effektiv zugreifen. Insoweit gilt aber keine einschränkende Definition. Als öffentliches Gebäude gelten Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher für jedermann zugänglich sind. Entsprechendes gilt für den sogenannten Öffentlichen Raum. Flächen einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Öffentlichkeit frei zugänglich sind, und von diesen bewirtschaftet und unterhalten werden, fallen klar unter den Begriff. Neben z. B. öffentlichen Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, Parkanlagen und Platzanlagen gilt auch hier aber keine einschränkende Definition. 1. Gibt es Unterschiede zwischen den Formulierungen in der Koalitionsvereinbarung und der Ausführung des Digitalministers im Bild-Interview vom 12.12.2017 zum Thema WLAN? Nein. 2. Wenn ja, welche Unterschiede gibt es? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche öffentlichen Gebäude umfasst die in der Koalitionsvereinbarung in Aussicht gestellte kostenlose Bereitstellung eines WLAN-Netzes und welche nicht? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Welche öffentlichen Räume umfasst die in der Koalitionsvereinbarung in Aussicht gestellte kostenlose Bereitstellung eines WLAN-Netzes und welche nicht? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Für welche in den Vorbemerkungen aufgeführten öffentlichen Gebäude gilt der im Bild- Interview des Digitalministers angedeutete Anspruch „möglichst alle“? Für alle, soweit dies rechtlich möglich und technisch sinnvoll ist. 6. Wie viele öffentliche Gebäude in Niedersachsen verfügen bereits über ein frei nutzbares WLAN? Entsprechende Daten zu den öffentlichen Gebäuden und Flächen liegen der Landesregierung nicht vor. Nach einer ersten Einschätzung der insgesamt in Niedersachsen vorhandenen Hotspots durch das Breitband Kompetenzzentrum Niedersachsen werden ca. 8 700 Hotspots betrieben. Davon Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/188 3 sind ca. 5 200 Freifunk-Router und 36 kommunale WLAN-Hotsports. Die übrigen Hotspots werden von TK-Unternehmen betrieben. 7. Wie viele und welche öffentlichen Gebäude verfügen derzeit nicht über ein frei nutzbares WLAN? Entsprechende Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 8. Wie stellt sich die Landesregierung den zeitlichen Ablauf der Bereitstellung eines frei nutzbaren WLANs für alle öffentlichen Gebäude im Laufe der 18. Legislaturperiode vor? Verbindliche Aussagen darüber können erst mit dem Vorliegen des Masterplans getroffen werden. 9. Wie wird sich die technische Bereitstellung eines frei nutzbaren WLANs für alle öffentlichen Gebäude darstellen? Verbindliche Aussagen über die Zugangsmodalitäten können erst mit dem Vorliegen des Masterplans getroffen werden. 10. Wie stellt sich die Landesregierung den zeitlichen Ablauf der Bereitstellung eines frei nutzbaren WLANs für den öffentlichen Raum vor? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 11. Worauf können sich die Bürgerinnen und Bürger konkret mit Bezug auf die Verfügbarkeit kostenlosen WLANs in Niedersachsen mit Ablauf der Legislaturperiode einstellen? Die Datenkommunikation per WLAN wird mit Übertragungsraten verwirklicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit. 12. Wird es einen „Masterplan WLAN für öffentliche Gebäuden und Räume“ geben? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 13. Wenn ja, bis wann wird dieser aufgestellt? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 14. Welche Förderungen gibt es derzeit für die Investitionskosten eines öffentlichen WLAN- Netzes? Für das Haushaltsjahr 2018 stehen im Rahmen des Wirtschaftsförderfonds seitens des Landes 100 000 Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln gewährt MW über die NBank Zuschüsse für die Weiterführung des Landesprogrammes zur Förderung von freien Internetzugängen durch WLAN in den Kommunen und die Errichtung von Bürgernetzen. Die Kommunen werden bei der Planung von öffentlichen WLAN-Netzen unterstützt. Zur Abschätzung der Investitions- und Betriebskosten ist eine Planung erforderlich. Hier bieten sich große Synergien zu den bestehenden Breitbandprojekten, da neben dem leitungsgebundenen Breitbandausbau die Kommunen auch die Internetversorgung öffentlicher Räume (Innenstädte und touristische Hotspots) als Standortfaktor erkannt haben. In diese Planungen werden die bestehenden und Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/188 4 geplanten Freifunkinitiativen eingebunden, um eine möglichst große Flächendeckung des WLAN- Netzes zu erreichen. Diese Planungen der Kommunen werden mit 50 % der Planungskosten (maximal 3 000 Euro Zuschuss ) gefördert. 15. Welche durchschnittlichen Investitionskosten entstehen für die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Netzes? Die Investitionskosten für einen Router liegen bei ca. 50 Euro, für den im besten Fall keine Installationskosten anfallen. Seriöse Schätzungen sind nur anhand einer Planung möglich, da die notwendige Anzahl der Router und demnach auch die Installationskosten unterschiedlich sind. 16. Welche durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten entstehen durch den Betrieb eines öffentlichen WLAN-Netzes? Die jährlichen Betriebskosten ergeben sich hauptsächlich aus den Stromkosten und den anteiligen Kosten für den Breitbandzugang. TK-Unternehmen bieten den Betrieb von WLAN-Hotspots für ca. 600 Euro pro Jahr an. 17. Welche durchschnittlichen Planungskosten entstehen vorab für ein professionelles Planungsbüro mit der erforderlichen Fachkunde für die Planung eines öffentlichen WLAN-Netzes? Die Planungskosten sind stark von der Größe des Gebäudes bzw. von der zu versorgenden Fläche abhängig. Dafür sind vor-Ort Termine notwendig. Planungsbüros berechnen im Durchschnitt einen Tagessatz von ca. 1 500 Euro. 18. Welche Fördermöglichkeiten wird es zukünftig geben, damit der Anspruch in der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden kann? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 19. Was wird derzeit oder zukünftig durch die Fördermöglichkeiten abgedeckt, bzw. was wird derzeit oder zukünftig nicht abgedeckt? Auf Frage 14 und die Vorbemerkungen wird verwiesen. Darüber hinaus werden die Freifunkinitiativen in Niedersachsen durch die kostenfreie Bereitstellung entsprechender Hardware unterstützt. 20. Welchen WLAN-Bedarf - gemeint sind die Anzahl der benötigten Hotspots sowie die Investitions - und Planungskosten, - hat das Land, damit die Ansprüche der Koalitionsvereinbarung zur Bereitstellung kostenlosen WLANs in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum abgedeckt werden? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 21. Bleibt es bei der Regelung, dass Planungskosten nicht mit Fördermitteln bezuschusst werden können? Eine solche Regelung besteht nicht, siehe Antwort zu Frage 14. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/188 5 22. Welchen Beitrag kann das Breitband Kompetenz Zentrum für die Bereitstellung kostenlosen WLANs in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum leisten? Das Breitband Kompetenzzentrum Niedersachsen wird weiterhin die Förderung der Freifunkinitiativen und die Förderung der Kommunen bei der Planung von WLAN-Netzen betreuen. Darüber hinausgehende Aufgaben werden gegebenenfalls im Rahmen des Masterplanes festgelegt. 23. Welche institutionellen Strukturen sind gegebenenfalls noch erforderlich, damit die Ansprüche der Koalitionsvereinbarung zur Bereitstellung kostenlosen WLANs in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum zeitnah realisiert werden können? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 24. Ist hierfür ein Personalbedarf erkennbar, und, wenn ja, in welcher Höhe wird Personal benötigt? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Verteilt am 22.01.2018) Drucksache 18/188 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wann kommt das WLAN für alle öffentlichen Gebäude?