Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1880 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Ist die Vergrämung von Gänsen im Natura-2000-Gebiet „Kehdinger Marsch“ zulässig? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 13.09.2018 - Drs. 18/1622 an die Staatskanzlei übersandt am 18.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 18.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Bereits im Mai 2018 befragte die Grüne-Landtagsabgeordnete Eva Viehoff die Landesregierung, ob die Vergrämung von Gänsen und der Einsatz von Herbiziden im Natura-2000-Gebiet „Kehdinger Marsch“ mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Umweltministerium antwortete am 21. Juni 2018 (Drs. 18/1218) folgendermaßen. „Allein auf Basis der vorliegenden vorläufigen Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz kann noch nicht abschließend geklärt werden, ob die LSG-Verordnung ausreichend geeignet ist, den wertbestimmenden Vogelarten angemessenen Schutz zu bieten. (…) Die Landesregierung wird das Ergebnis der - wegen des regelmäßig engen zeitlichen Rahmens für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung nur vorläufigen - Prüfung zum Anlass nehmen, diese Antwort auch dem Landkreis Stade zu übersenden.“ Im März 2018 beschloss der Kreistag im Landkreis Stade die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“, mit der die Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie erfüllt werden sollen. Vorbemerkung der Landesregierung Es wird zunächst auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 18/822 (Drs. 18/1218) Bezug genommen. 1. Wie lautet die o. g. vorliegende, vorläufige Einschätzung der Fachbehörde für Naturschutz ? Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte mit Datum vom 08.03.2018 dem Landkreis Stade Hinweise zum Verordnungsentwurf als Fachbehörde für Naturschutz aus regionaler und landesweiter Sicht sowie als Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der im Gebiet gelegenen Landesnaturschutzflächen übermittelt. Mit Bericht vom 25.05.2018 hat der NLWKN auf Anforderung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 18/822 eine fachliche Einschätzung zu den Regelungen der Verordnung des Landkreises Stade über das Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ abgegeben. Der NLWKN kommt in seinem Bericht zusammenfassend zu der fachlichen Einschätzung, dass der notwendige Schutz, der für die im Fokus stehenden Vogelarten sicherzustellen ist, infrage steht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1880 2 Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich dabei weder um eine rechtliche Expertise handelt, noch die Einschätzung mit Rücksicht auf die Zuständigkeit an die Stelle der Bewertungen seitens des Landkreises Stade gesetzt werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 18/822 verwiesen. 2. Hat die Landesregierung mittlerweile geklärt, ob die LSG-Verordnung ausreichend geeignet ist, den wertbestimmenden Vogelarten angemessenen Schutz zu bieten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Zuständigkeit und Verantwortung für die LSG-Verordnung liegt beim Landkreis Stade, vgl. Erläuterungen in der Vorbemerkung der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 18/822 (Drs. 18/1218). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wenn nein, welche weiteren Informationen benötigt die Landesregierung, um zu einer abschließenden Einschätzung zu kommen? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie hat der Landkreis auf die Übersendung der Unterlagen durch die Landesregierung reagiert? Der Landkreis Stade hat die Drucksache 18/1218 zur Kenntnis erhalten. Eine Antwort liegt dem Umweltministerium nicht vor. (Verteilt am 22.10.2018) Drucksache 18/1880 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Ist die Vergrämung von Gänsen im Natura-2000-Gebiet „Kehdinger Marsch“ zulässig?