Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1889 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang und Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wie gestaltet sich die finanzielle Planung des Wolfsmanagements? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang und Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 18.09.2018 - Drs. 18/1646 an die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 17.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten In dem Artikel „Wolfsrisse: Lies will Tierhaltern den Herdenschutz erleichtern“ (NOZ, 20.04.2018) heißt es, Niedersachsen plane „eine Ausweitung der finanziellen Unterstützung für Nutztierhalter“. Weiter heißt es in dem Artikel, dass die Richtlinie Wolf „noch im Laufe der ersten Jahreshälfte“ überarbeitet werden solle. In dem Artikel „Lies rüstet Wolfs-Team auf“ (NWZ, 02.07.2018) erklärt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, dass sich zukünftig fünf weitere Mitarbeiter ausschließlich mit dem Thema Wolf beschäftigen sollten. Laut Aussage der Landesregierung (Drucksache 18/1427) belaufen sich die Kosten des Wolfsmanagements im Jahr 2017 auf rund 800 000 Euro. Vorbemerkung der Landesregierung Der Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird der Hinweis vorangestellt, dass im Kapitel 15 20 TGr 71 (Wolfsmanagement) lediglich die Sachkosten des Landes zur Umsetzung der Aufgaben des Wolfsmanagements veranschlagt sind. Für das Jahr 2017 hat der reguläre Mittelansatz gemäß Haushaltsplan dieser Titelgruppe 801 000 Euro betragen. In dieser Finanzierungsquelle sind folglich keine Personalkosten des Wolfsbüros des NLWKN sowie des Personaleinsatzes des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz enthalten. 1. In welchem Umfang sind die Ausweitungen der finanziellen Unterstützung für Nutztierhaltung geplant? Mögliche Ausweitungen der Förderung für die Nutztierhaltung hinsichtlich wolfsabweisender Maßnahmen werden gegenwärtig geprüft. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Rahmen der laufenden und künftiger Haushaltsaufstellungen eingeplant. 2. Sind diese Unterstützungen in der Mipla 2018 bis 2022 enthalten? Im laufenden Haushaltsjahr stehen gemäß Haushaltsplan gegenwärtig 1 .201 000 Euro für Sachausgaben des Wolfsmanagements im Kapitel 15 20 Titelgruppe 71 zur Verfügung. Möglicher darüber hinausgehender Mittelbedarf insbesondere für die Gewährung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Wolf wird für das laufende sowie für die folgenden Jahre sichergestellt. Für das Jahr 2018 ist gegenwärtig eine Verstärkung des Mittelansatzes bis zu 500 000 Euro beabsichtigt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1889 2 3. Wurde das Budget für das Wolfsmanagement aufgrund der finanziellen Unterstützung der Nutztierhalter aufgestockt? Es wird davon ausgegangen, dass die finanzielle Unterstützung gemeint ist, die die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in Umsetzung der Richtlinie Wolf durch das Wolfsmanagement erfahren. Mit Veröffentlichung der Richtlinie Wolf am 26.11.2014 und der sukzessiven Ausweitung der Förderkulisse Herdenschutz unter Berücksichtigung der Ausbreitung des Wolfes in Niedersachsen wurden auch die Haushaltsmittel auf Basis der jeweiligen Sachlage eingeplant. Bei Bedarf wurden zusätzliche unterjährige Aufstockungen des Mittelkontingents vornehmlich zur Finanzierung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen vorgenommen. 4. Wenn ja, um welchen Betrag? Durch unterjährige Nachsteuerung wurde und wird sichergestellt, dass alle berechtigten Anträge von Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern im Rahmen der Richtlinie Wolf finanziert werden konnten und weiterhin können. Der Mittelansatz des Kapitels 15 20 Titelgruppe 71 für Sachausgaben des Wolfsmanagements wurde für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 400 000 Euro auf 1 201 000 Euro durch den Nachtragshaushalt 2018 angehoben. Darüber hinaus wird soweit erforderlich im Rahmen der laufenden Haushaltsführung eine ausreichende Mittelausstattung zur Finanzierung der aus Sicht des Landes notwendigen Sachausgaben und Maßnahmen gewährleistet. Im Übrigen wird hierzu auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. 5. Wenn nein, an welchem Bereich der Finanzierung des Wolfsmanagements der letzten Jahre wurden Einsparungen vorgenommen, und warum gerade in diesem Bereich? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wann ist mit einem Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie Wolf zu rechnen? Die Veröffentlichung der Erweiterung des Empfängerkreises von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz um die Hobbytierhalter in der Richtlinie Wolf ist noch im Laufe des vierten Quartals 2018 vorgesehen. Die angekündigte umfassende Überarbeitung der Richtlinie Wolf wird inklusive der erneuten Notifizierung staatlicher Beihilfen durch die EU-Kommission nicht vor Ende 2019 abzuschließen sein. 7. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode für das Wolfsmanagement eingeplant (bitte genau nach Jahren und dem jeweiligen Verwendungszweck auflisten)? Im Kapitel 15 20 TGr 71 sind für das Wolfsmanagement in den Jahren 2018 bis 2022 folgende Mittel bislang veranschlagt. Im Rahmen der Haushaltsführung 2018 werden weitere Mittel bis zu 500 000 Euro bereitgestellt. Zudem ist beabsichtigt, im Rahmen der Technischen Liste zum HPE 2019 eine wesentliche Verstärkung der bisher dort vorgesehenen Ansätze vorzunehmen. Im Rahmen der Aufstellung des HPE 2020 und der Mipla 2019 bis 2023 werden weitere erforderliche Anpassungen der Ansätze angestrebt. Titel Zweckbestimmung Ansatz 2018 Mipla 2019 Mipla 2020 Mipla 2021 Mipla 2022 1520-525 71-0 Schulungsmaßnahmen 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 1520-531 71-0 Ausgaben für Veröffentlichungen , Dokumentation und sonstige Kosten der Öffentlichkeitsarbeit 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1889 3 Titel Zweckbestimmung Ansatz 2018 Mipla 2019 Mipla 2020 Mipla 2021 Mipla 2022 1520-547 71-4 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 593.000 393.000 193.000 193.000 193.000 1520-682 71-9 Erstattungen an den NLWKN 0 0 0 0 0 1520-683 71-5 Billigkeitszahlungen für Wolfsrisse und Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen an Nutztierhalter 510.000 510.000 510.000 510.000 510.000 1520-685 71-8 Erstattungen an die LWK 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 1520-891 71-7 Erstattungen an den NLWKN für Investitionen 0 0 0 0 0 Summe 1.201.000 1.001.000 801.000 801.000 801.000 8. Sind die Personalkosten für die fünf neuen Mitarbeiter in der Mipla 2018 bis 2022 enthalten ? Die erwähnten fünf Stellen sind für Aufgaben des Artenschutzes eingeplant. Sie sind ab 2019 umzusetzen - unter der Voraussetzung der Zustimmung des Landtags zum Haushaltsplanentwurf 2019. Eine abschließende detaillierte Planung für deren Verwendung liegt noch nicht vor. 9. Wurde das Budget für das Wolfsmanagement aufgrund der fünf neuen Mitarbeiter aufgestockt ? Nein, das Personalkostenbudget wird an anderer Stelle im Haushaltsplan veranschlagt. 10. Wenn ja, um welchen Betrag? Wegen fehlenden Bezugs ist diese Frage gegenstandslos. 11. Wenn nein, an welchem Bereich der Finanzierung des Wolfsmanagements der letzten Jahre wurden Einsparungen vorgenommen, und warum gerade in diesem Bereich? Es wurden keine Einsparungen vorgenommen. 12. Sind in den kommenden Jahren weitere personelle, finanzielle oder organisatorische Veränderungen hinsichtlich des Wolfsmanagements geplant? Veränderungen in der Organisation des Wolfsmanagements werden bedarfsgerecht angepasst und entsprechend der sich in der Realität findenden Grundvoraussetzungen geplant und umgesetzt. (Verteilt am 22.10.2018) Drucksache 18/1889 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang und Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wie gestaltet sich die finanzielle Planung des Wolfsmanagements?